WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
peer2010 schrieb:
soviel ich weiss kann auch eine nichtfachkraft durch eine fachkraft angeleitet werden
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
das ist falsch!
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
K. Leistritz schrieb:
Google das mal.
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
Mein Profilbild bearbeiten