Wir sind eine inhabergeführte
Physiotherapiepraxis mit einem
dynamischen, aufgeschlossenen und
motivierten Team staatlich
geprüfter
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
mit zum Teil langjähriger
Berufserfahrung.
Wir bieten unbefristete
Festanstellung in Voll- und
Teilzeit und therapieren in 30
Minuten Taktung
orthopädisch-chirurgische und
neurologische Krankheitsbilder
sowie gezielt von Sportlern.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut
und wir gewähren mtl.
Fahrkostenzuschuss in Höhe
eines...
Physiotherapiepraxis mit einem
dynamischen, aufgeschlossenen und
motivierten Team staatlich
geprüfter
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
mit zum Teil langjähriger
Berufserfahrung.
Wir bieten unbefristete
Festanstellung in Voll- und
Teilzeit und therapieren in 30
Minuten Taktung
orthopädisch-chirurgische und
neurologische Krankheitsbilder
sowie gezielt von Sportlern.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut
und wir gewähren mtl.
Fahrkostenzuschuss in Höhe
eines...
Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
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peer2010 schrieb:
soviel ich weiss kann auch eine nichtfachkraft durch eine fachkraft angeleitet werden
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
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morpheus-06 schrieb:
das ist falsch!
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
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K. Leistritz schrieb:
Google das mal.
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
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