Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
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Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Weiß nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wenn nicht, verweist mich bitte auf ein anderes.
Kann mir irgendjemand einen rechtlichen Hinweis (evtl. Link, wo ich das nachlesen kann) geben, wer in einer Physiopraxis passive Maßnahmen ausführen darf (Fango ein-/ auspacken, Ultraschall ausführen, Elektrotherapie anlegen, Heißluft an-/ausschalten)?
Darf das eine Rezeptionskraft bzw. Fangohilfe machen? Gibt es Unterschiede zwischen "Kassen- und Privatpatienten"? Kann man jemand für therapierergänzende Maßnahmen anlernen und anstellen oder muss es ein Physio bzw. Masseur sein?
Bin mir ziemlich sicher, dass es nur Physios machen dürfen, aber ich bräuchte was "schwarz auf weiß" zum nachlesen!
Danke für eure Hilfe!
[bearbeitet am 19.12.13 12:25]
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
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peer2010 schrieb:
soviel ich weiss kann auch eine nichtfachkraft durch eine fachkraft angeleitet werden
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
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morpheus-06 schrieb:
das ist falsch!
RV VdEK
§ 4
Leistungserbringung
1.Die Durchführung einer Behandlung darf nur von hierfür gemäß den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. V. mit § 125 Abs. 1, 2 SGB V qualifizierten Therapeuten und in nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassenen Praxen erfolgen oder den anderen nach § 11 der HeilM-RL in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Orten der Leistungserbringung erfolgen.
Dazu zählt jede Leistung zu Lasten der GKV!
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K. Leistritz schrieb:
Google das mal.
§ 124 SGB V Zulassung
Sobald die Anwendung durch ein Rezept verordnet ist und ein Tehrapieziel verfolgt, muss es durch eine entsprechnde Fachkraft durchgeführt werden.
Bei Wärmeanwendungen im Wellnessbereich sieht das allerdings anders aus.
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