Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Nun meine Frage:
Ich habe eine Praxis für Logopädie mit Kassenzulassung.
Eine Logopädin habe ich bislang als Untermieterin nicht gefunden.
Dürfen wir auch an Berufsfremde, also z. B. Heilpraktiker, Masseure, Psychologen etc. untervermieten?
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Anettina schrieb:
Da ich bereits seit einiger Zeit einen Therapieraum leer stehen habe, denke ich darüber nach diesen unterzuvermieten.
Nun meine Frage:
Ich habe eine Praxis für Logopädie mit Kassenzulassung.
Eine Logopädin habe ich bislang als Untermieterin nicht gefunden.
Dürfen wir auch an Berufsfremde, also z. B. Heilpraktiker, Masseure, Psychologen etc. untervermieten?
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Shakespeare schrieb:
Warum nicht? Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag kein Ausschluss einer Untervermietung ist, die Praxis auch ohne diesen Raum die Zulassungskriterien erfüllt und alles so gekennzeichnet (Praxisschilder etc) ist, dass der Patient weiß, welcher Teil der Praxis Logo ist und welcher Teil zur anderen Praxis gehört. Mit dem Vermieter solltest Du sprechen, da es in Ausnahmefällen möglich ist, dass er ein Veto Recht hat.
Die Kassen müssen das Fach des Untermieters akzeptieren. Ich würde bei den Zulassungsstellen anfragen, um kein Risiko einzugehen.
Ich hatte auch an eine selbständige Kollegin untervermietet und auch Aufträge an sie vergeben. Später sagte mir ein Anwalt, dass wir damit im Falle eines Rechtsstreites automatisch eine GbR gewesen wären. Ein spezieller Abschluss wäre dazu nicht nötig. Vielleicht ist das bei anderen Fachdisziplinen anders. Ich kann nur empfehlen sich im Vorfeld gründlich zu erkundigen und auch mögliche Konsequenzen zu bedenken, z. B. wenn man sich das Wartezimmer teilt und die jeweilige Kundschaft sich nicht miteinander verträgt oder unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Sauberkeit von Toiletten herrschen und ähnliches mehr.
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Eberhard schrieb:
Es ist auch nicht unwesendlich, dass sich an der zulassungsrelevanten Praxiskonstellation nichts ändert. So sollte auch der Praxisplan, der bei den KK eingereicht wurde, geändert werden.
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tom1350 schrieb:
Die Zukunft wird mit dem Bundesrahmenvertrag kleine Zulassungen in Gemeinschaftspraxen, besonders auch interdisziplinär, sein. Einfach noch abwarten. Dann fallen auch für Physiotherapeuten diese ungerechten Vorgaben.
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S. Vogt schrieb:
Laut der bisherigen Zulassungsbedingungen wäre eine Untervermietung nicht ohne weiteres und in jedem Fall möglich gewesen. Die Zulassungsbedingungen haben sich jedoch geändert, soweit ich erinnere.
Die Kassen müssen das Fach des Untermieters akzeptieren. Ich würde bei den Zulassungsstellen anfragen, um kein Risiko einzugehen.
Ich hatte auch an eine selbständige Kollegin untervermietet und auch Aufträge an sie vergeben. Später sagte mir ein Anwalt, dass wir damit im Falle eines Rechtsstreites automatisch eine GbR gewesen wären. Ein spezieller Abschluss wäre dazu nicht nötig. Vielleicht ist das bei anderen Fachdisziplinen anders. Ich kann nur empfehlen sich im Vorfeld gründlich zu erkundigen und auch mögliche Konsequenzen zu bedenken, z. B. wenn man sich das Wartezimmer teilt und die jeweilige Kundschaft sich nicht miteinander verträgt oder unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Sauberkeit von Toiletten herrschen und ähnliches mehr.
In Deutschland ist die freie Berufsausübung ein hohes Gut und auch für Physiotherapeuten möglich. Die von tom 1350 angeprangerten 'ungerechten Vorgaben' kann ich nicht erkennen.
Du kannst deinen Beruf in denselben Räumlichkeiten mit anderen Berufsangehörigen aus dem medizinischen Bereich ausüben. Wie bei allen Ideen, die Mensch umsetzen möchten, gibt es je nach Temperament Einiges zu beachten, z.B.
Brauchst du gem. Mietvertrag eine Genehmigung vom Vermieter? Was ist bzgl. des Mietverhältnisses zu beachten?
Wie viele Regeln brauchst du für die gemeinsame Berufsausübung?
Was muss bzgl. Zulassung erfolgen?
Welche rechtlichen und steuerlichen Themen sind zu berücksichtigen?
Natürlich kannst Du auch einfach loslegen und mal schauen was passiert.
Wenn dir selbst die Fachkenntnisse fehlen, wirst du evtl. auch Unterstützung brauchen. Viel Erfolg.
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Bitte zuerst einmal die Zulassungsbedingungen der einzelnen HM Erbringer lesen.
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tom1350 schrieb:
@Andreas
Bitte zuerst einmal die Zulassungsbedingungen der einzelnen HM Erbringer lesen.
Stimmt, schadet niemandem. Evtl. stellt der geneigte Leser selbst fest, was geht und was nicht:
Link
"...Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, ..."
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Andreas Nickel schrieb:
@Tom
Stimmt, schadet niemandem. Evtl. stellt der geneigte Leser selbst fest, was geht und was nicht:
Link
"...Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, ..."
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Andreas Nickel schrieb:
Guten Morgen
In Deutschland ist die freie Berufsausübung ein hohes Gut und auch für Physiotherapeuten möglich. Die von tom 1350 angeprangerten 'ungerechten Vorgaben' kann ich nicht erkennen.
Du kannst deinen Beruf in denselben Räumlichkeiten mit anderen Berufsangehörigen aus dem medizinischen Bereich ausüben. Wie bei allen Ideen, die Mensch umsetzen möchten, gibt es je nach Temperament Einiges zu beachten, z.B.
Brauchst du gem. Mietvertrag eine Genehmigung vom Vermieter? Was ist bzgl. des Mietverhältnisses zu beachten?
Wie viele Regeln brauchst du für die gemeinsame Berufsausübung?
Was muss bzgl. Zulassung erfolgen?
Welche rechtlichen und steuerlichen Themen sind zu berücksichtigen?
Natürlich kannst Du auch einfach loslegen und mal schauen was passiert.
Wenn dir selbst die Fachkenntnisse fehlen, wirst du evtl. auch Unterstützung brauchen. Viel Erfolg.
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