Ihr Profil:
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer physikalischen
Abteilung (z.B. krankengymnastische
Einzel- oder Gruppentherapie,
Massage,
Lymphdrainage)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Team...
• Erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung (staatlich
anerkannt)
• Teamfähigkeit, freundliches
Auftreten, Selbstständigkeit und
verantwortungsvolle Arbeitsweise
sowie Flexibilität und Engagement
Ihre Aufgaben:
• Professionelles und
eigenverantwortliches Arbeiten in
unserer physikalischen
Abteilung (z.B. krankengymnastische
Einzel- oder Gruppentherapie,
Massage,
Lymphdrainage)
• OPS-Dokumentation der
Multimodalen Komplextherapie
• Wöchentliche Team...
bei uns gibt es einen zugelassenen KGG Raum mit 30qm. Manchmal haben wir einen Räumeengpass und könnten gut dort noch z.B. einen Strom am Knie o.ä. laufen lassen, ohne eine Kabine zu blockieren .. .
Deshalb meine Fragen,
1. was passiert, wenn ich da einfach noch eine Therpieliege reinstellen würde und auffliege?
2.Platz wäre da. Wer überprüft das? Wird das überhaupt jemals überprüft?
Beste Grüße und viele nette Patienten für heute!
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Jaffi1973 schrieb:
Hallo miteinander,
bei uns gibt es einen zugelassenen KGG Raum mit 30qm. Manchmal haben wir einen Räumeengpass und könnten gut dort noch z.B. einen Strom am Knie o.ä. laufen lassen, ohne eine Kabine zu blockieren .. .
Deshalb meine Fragen,
1. was passiert, wenn ich da einfach noch eine Therpieliege reinstellen würde und auffliege?
2.Platz wäre da. Wer überprüft das? Wird das überhaupt jemals überprüft?
Beste Grüße und viele nette Patienten für heute!
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Papa Alpaka schrieb:
Die Liege an sich ist kein Problem solange die Raumanforderungen für KGG erfüllt bleiben; nutzbar wäre sie für alles was "in der Öffentlichkeit" passieren darf ("junge hübsche Frau ich massiere Sie heut' mal zwischen den KGG-Altherren..." ;))
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Eberhard schrieb:
So etwas wird nur dann überprüft, wenn irgend jemand sich bei den KK beklagt. Klage kann allerdings nicht nur von Patienten, sondern auch von Kollegen kommen.
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