Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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weiß jemand, wieviel Therapiefläche man insgesamt bei einer Praxisgemeinschaft (Logo, Ergo, jeweils nur eine Therapeutin) vorweisen muss? und wie groß der jeweilige Therapieraum für die Logo und die Ergo sein muss?
Danke!
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PeggySueParker schrieb:
Hallo,
weiß jemand, wieviel Therapiefläche man insgesamt bei einer Praxisgemeinschaft (Logo, Ergo, jeweils nur eine Therapeutin) vorweisen muss? und wie groß der jeweilige Therapieraum für die Logo und die Ergo sein muss?
Danke!
Anmeldung, Wartebereich, Toiletten können gemeinsam genutzt werden.
Therapieflächen müssen addiert werden.
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PeggySueParker schrieb:
also 2 Räume à 12 Quadratmeter?
also 2 Räume à 12 Quadratmeter?
Viel zu wenig.
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RoFo schrieb:
PeggySueParker schrieb am 20.8.19 15:21:
also 2 Räume à 12 Quadratmeter?
Viel zu wenig.
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Bernie schrieb:
Jeweils Mindesttherapiefläche von 20 m2 - also 40 m2 für beide Praxen. Zusätzlich Toiletten etc.
Jeweils Mindesttherapiefläche von 20 m2 - also 40 m2 für beide Praxen. Zusätzlich Toiletten etc.
Nein
Korrektur: Bernie liegt richtig!!
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RoFo schrieb:
Bernie schrieb am 20.8.19 15:32:
Jeweils Mindesttherapiefläche von 20 m2 - also 40 m2 für beide Praxen. Zusätzlich Toiletten etc.
Nein
Korrektur: Bernie liegt richtig!!
"ne, Therapiefläche Logo: 20 qm2 und Therapiefläche Ergo: 30 qm2 also zusammen 50 qm2, oder? Plus 10 qm2 Nutzfläche wären für beider zusammen 60 qm2, stimmt das?"
wollte ich wissen, ob das richtig ist.
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PeggySueParker schrieb:
Bernie, ich hatte "ne" geschrieben, weil ich mich im Post dafür geirrt hatte..., mich korrigieren wollte. Auf den
"ne, Therapiefläche Logo: 20 qm2 und Therapiefläche Ergo: 30 qm2 also zusammen 50 qm2, oder? Plus 10 qm2 Nutzfläche wären für beider zusammen 60 qm2, stimmt das?"
wollte ich wissen, ob das richtig ist.
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RoFo schrieb:
Siehe Einrichtungsrichtlinien!
Anmeldung, Wartebereich, Toiletten können gemeinsam genutzt werden.
Therapieflächen müssen addiert werden.
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Olaf Seifert schrieb:
Sie müssen die ( therapeutischen ) Mindestflächen für die Logo und die Ergo vorhalten. Empfang/Wartebereich, Sozialraum, Toiletten können gemeinsam genutzt werden. Die Therapieräume der jeweils anderen Fachrichtung dürfen nicht für die eigene Fachrichtung genutzt werden.
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Aber, wenn Du eh "ne" schreibst und es besser weisst, warum fragst Du dann?
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Bernie schrieb:
Therapiefläche Ergo ist meines Wissens 20 m2 - Ein Raum mit mindestens 12 m2 und der andere dann logischer Weise 6 m2
Aber, wenn Du eh "ne" schreibst und es besser weisst, warum fragst Du dann?
ne, Therapiefläche Logo: 20 qm2 und Therapiefläche Ergo: 30 qm2 also zusammen 50 qm2, oder? Plus 10 qm2 Nutzfläche wären für beider zusammen 60 qm2, stimmt das?
Ja.
Korrektur: nein, s. Bernie und GKV!
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RoFo schrieb:
PeggySueParker schrieb am 20.8.19 15:32:
ne, Therapiefläche Logo: 20 qm2 und Therapiefläche Ergo: 30 qm2 also zusammen 50 qm2, oder? Plus 10 qm2 Nutzfläche wären für beider zusammen 60 qm2, stimmt das?
Ja.
Korrektur: nein, s. Bernie und GKV!
Therapiefläche Ergo ist meines Wissens 20 m2 - Ein Raum mit mindestens 12 m2 und der andere dann logischer Weise 6 m2
Aber, wenn Du eh "ne" schreibst und es besser weisst, warum fragst Du dann?
Ergo ist 30qm Therapiefläche
Korrekur: 20 qm
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RoFo schrieb:
Bernie schrieb am 20.8.19 15:37:
Therapiefläche Ergo ist meines Wissens 20 m2 - Ein Raum mit mindestens 12 m2 und der andere dann logischer Weise 6 m2
Aber, wenn Du eh "ne" schreibst und es besser weisst, warum fragst Du dann?
Ergo ist 30qm Therapiefläche
Korrekur: 20 qm
" Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Es ist mindestens ein Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² vorzuhalten." Quelle: Zulassungsbedingungen Ergo
"Es ist ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm vorzuhalten" Quelle Zulassungsbedingungen Logo
"Therapiefläche
Die Therapiefläche ist die Fläche innerhalb eines Behandlungsraumes oder –bereiches."
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Bernie schrieb:
@ RoFo: Wie dann?
" Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Es ist mindestens ein Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² vorzuhalten." Quelle: Zulassungsbedingungen Ergo
"Es ist ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm vorzuhalten" Quelle Zulassungsbedingungen Logo
"Therapiefläche
Die Therapiefläche ist die Fläche innerhalb eines Behandlungsraumes oder –bereiches."
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Bernie schrieb:
Gibts ne neuere Fassung als die vom 29.11.2018?
Ich warte erst mal die Antwort von RoFo ab. Vielleich hab ich ne alte Zulassungsempfehlung .........
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Bernie schrieb:
O.K., sorry :wink:
Ich warte erst mal die Antwort von RoFo ab. Vielleich hab ich ne alte Zulassungsempfehlung .........
2.1.2 Es ist ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm vorzu-halten. Jeder weitere Behandlungsraum muss mindestens 12 qm umfassen. Behand-lungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht ge-nutzt werden.
Ergotherapie:
2.1.2 Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Es ist mindestens ein Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² vorzuhalten. Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sein denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Siehe: Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer in der Fassung vom: 26.11.2018
anzuwenden ab dem 01.12.2018.
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Olaf Seifert schrieb:
Logopädie:
2.1.2 Es ist ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm vorzu-halten. Jeder weitere Behandlungsraum muss mindestens 12 qm umfassen. Behand-lungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht ge-nutzt werden.
Ergotherapie:
2.1.2 Eine ergotherapeutische Praxis braucht mindestens eine Therapiefläche von 20m². Es ist mindestens ein Behandlungsraum mit einer Mindesttherapiefläche von 12 m² vorzuhalten. Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sein denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Siehe: Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer in der Fassung vom: 26.11.2018
anzuwenden ab dem 01.12.2018.
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Bernie schrieb:
Genau das, was ich geschrieben habe - oder "steht mir einer auf dem Schlauch"? :unamused:
O.K., sorry :wink:
Ich warte erst mal die Antwort von RoFo ab. Vielleich hab ich ne alte Zulassungsempfehlung .........
Selber sorry.
Ergo 20 qm, davon mindestens 1 Raum mit 12 qm. (Meine musste noch 30 qm haben)
Ich wollte mir das Nachschlagen sparen, wie Peggy...
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RoFo schrieb:
Bernie schrieb am 20.8.19 15:47:
O.K., sorry :wink:
Ich warte erst mal die Antwort von RoFo ab. Vielleich hab ich ne alte Zulassungsempfehlung .........
Selber sorry.
Ergo 20 qm, davon mindestens 1 Raum mit 12 qm. (Meine musste noch 30 qm haben)
Ich wollte mir das Nachschlagen sparen, wie Peggy...
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PeggySueParker schrieb:
jaaaa, :thumbsdown: super, stimmt! Hatte in einem alten Buch nachgeschaut, hat sich ja geändert. Also würden meine 53 qm2 Praxisfläche ausreichen :clap:
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Bernie schrieb:
Alles Gut!
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PeggySueParker schrieb:
ne, Therapiefläche Logo: 20 qm2 und Therapiefläche Ergo: 30 qm2 also zusammen 50 qm2, oder? Plus 10 qm2 Nutzfläche wären für beider zusammen 60 qm2, stimmt das?
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