Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.
Bleibt gesund!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.
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Eberhard schrieb:
So eine Frage würde ich meinem Steuerberater vor den Latz knallen.
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn sie manuell-hydraulisch/mechanisch betrieben ist wäre das schlicht falsch, wenn ein Stecker dran ist wird der Begriff Elektrotherapiegerät noch immer sehr weit gedehnt ;)
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Udo schrieb am 29.5.20 08:26:
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
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Udo schrieb:
Danke.
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Udo schrieb:
Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe:
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
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