Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.
Bleibt gesund!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe gelesen (Praxisführung professionell), das man eine Behandlungsbank als Elektrotherapiegerät abschreiben kann. Ich hätte die Behandlungsbänke unter Praxiseinrichtungen eingesetzt. Irritiert mich irgendwie.
Was kann man noch unter Praxiseinrichtungen einsetzten ? Die meisten„Sachen“ stehen ja schon für sich in den Tabellen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen:
Rotlichtgeräte, Elektrotherapiegeräte, Gymnastikgeräte, Mobiliar(sonstiges), Notfallkoffer,Praxiseinrichtungen,
Wärmetherapiegeräte.
Auszüge aus der Abschreibungstabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter: Kommunikationsendgeräte,Allgemein Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.) , Workstations,Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker,Scanner, Bildschirme u.ä.), Kartenleser (EC-, Kredit-),Büromöbel, Desinfektionsgeräte, Geschirr- und Gläserspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,Kühlschränke, Mikrowellengeräte.
Bleibt gesund!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
So eine Frage würde ich meinem Steuerberater vor den Latz knallen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn sie manuell-hydraulisch/mechanisch betrieben ist wäre das schlicht falsch, wenn ein Stecker dran ist wird der Begriff Elektrotherapiegerät noch immer sehr weit gedehnt ;)
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
Gefällt mir
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Udo schrieb am 29.5.20 08:26:
[...] Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe? [...]
Als Elektrotherapiegerät ist eine achtjährige Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle vorgegeben, für Gegenstände der Praxiseinrichtung 10 Jahre. Das bedeutet, dass man bei Elektrotherapiegeräten jährlich 12 statt 10 Prozent der Kosten abschreiben (als Ausgabe ansetzen) kann. Auf die Sicht von 10 Jahren kommt es aufs Gleiche heraus, nur kurzfristig hat man für 2 Prozent der Kosten der Liege jährlich weniger Einkommenssteuern zu zahlen.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Danke.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Udo schrieb:
Da ich ich in über 30 Jahren damit nie beschäftiget habe:
Worin liegt der Unterschied ob ich es da oder da abschreibe?? Und! Für so was bezahle ich doch einen Steuerberater.
Mein Profilbild bearbeiten