Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Also wie immer - eine Bekannte von mir hat einen kleinen Therapieraum in dem sie Selbstzahler und PP Patienten
auf RZ Physiotherapeutisch behandelt.
Desweiteren arbeitet sie als FM in einer Praxis -
nun die Frage - sollte sie ausnahmsweise einmal einen Kassenpatienten in ihrem Raum behandeln und über ihren PI
abrechnen .... was kämen da für Probleme zutage wenn es offiziell werden würde ???
Ich wüsste nämlich gar nicht wie sowas laufen sollte ?
Wäre dann auch der PI dran ??
Danke für eure Erfahrung :grin:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr da draussen ...
Also wie immer - eine Bekannte von mir hat einen kleinen Therapieraum in dem sie Selbstzahler und PP Patienten
auf RZ Physiotherapeutisch behandelt.
Desweiteren arbeitet sie als FM in einer Praxis -
nun die Frage - sollte sie ausnahmsweise einmal einen Kassenpatienten in ihrem Raum behandeln und über ihren PI
abrechnen .... was kämen da für Probleme zutage wenn es offiziell werden würde ???
Ich wüsste nämlich gar nicht wie sowas laufen sollte ?
Wäre dann auch der PI dran ??
Danke für eure Erfahrung :grin:
Gefällt mir
Weiss das jemand ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
hm, ja sehe ich genauso Alles Andere ist schwer vertretbar. Aber wie würden denn die Konsequenzen aussehen ?
Weiss das jemand ?
Vergütung für außervertraglich erbrachte Leistungen werden gestrichen/zurückgefordert,
eine Vertragsstrafe bis zu €50.000 kann verhängt werden,
für möglicherweise notwendige Folgebehandlungen infolge von Behandlungsfehlern bei der Behandlung in nichtzugelassenen Räumlichkeiten kann Schadenersatz gefordert werden,
der vertagsbrüchige PI muss mit schärferen Kontrollen rechnen,
die FM käme auf eine Schwarzliste um bei ggf. späterer eigener Kassenzulassung ebenso scharf kontrolliert zu werden wie der PI,
am Ende der vorgesehenen Vertragsstrafen steht der Entzug der Kassenzulassung.
Darüber hinaus steht den GKVen der Rechtsweg offen sollte jemand der Meinung sein der entstandene Schaden ist durch die vertraglich vorgesehenen Sanktionen noch nicht abgegolten.
"Dran" ist zunächst einmal der PI als derjenige der vertragsbrüchig wurde;
in einigen Bundesländern kann einigermaßen direkt auf den FM durchgegriffen werden da die Beauftragung von FM durch die GKVen nur genehmigt wird nachdem der FM die geltenden Rahmenverträge ausdrücklich als Rahmen seiner Leistungen anerkannt hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die möglichen Konsequenzen sind im jeweils gültigen Rahmenvertrag grob umrissen:
Vergütung für außervertraglich erbrachte Leistungen werden gestrichen/zurückgefordert,
eine Vertragsstrafe bis zu €50.000 kann verhängt werden,
für möglicherweise notwendige Folgebehandlungen infolge von Behandlungsfehlern bei der Behandlung in nichtzugelassenen Räumlichkeiten kann Schadenersatz gefordert werden,
der vertagsbrüchige PI muss mit schärferen Kontrollen rechnen,
die FM käme auf eine Schwarzliste um bei ggf. späterer eigener Kassenzulassung ebenso scharf kontrolliert zu werden wie der PI,
am Ende der vorgesehenen Vertragsstrafen steht der Entzug der Kassenzulassung.
Darüber hinaus steht den GKVen der Rechtsweg offen sollte jemand der Meinung sein der entstandene Schaden ist durch die vertraglich vorgesehenen Sanktionen noch nicht abgegolten.
"Dran" ist zunächst einmal der PI als derjenige der vertragsbrüchig wurde;
in einigen Bundesländern kann einigermaßen direkt auf den FM durchgegriffen werden da die Beauftragung von FM durch die GKVen nur genehmigt wird nachdem der FM die geltenden Rahmenverträge ausdrücklich als Rahmen seiner Leistungen anerkannt hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
na dann wohl lieber finger weg davon ! danke euch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ich schreibe nichts ich denke bloß...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Ich denke dasselbe :sunglasses: :kissing_closed_eyes:
:stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Ist oft so bei 'Bekannten'... Die wissen vielleicht gar nicht dass es Internet gibt, wo sie selber fragen könnten
:stuck_out_tongue_winking_eye:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Es wäre vor allem der PI dran, da dieser ja gegen Vertrag vertoßen würde.
GKV Patienten dürfen nur in kassenzugelassenen Räumen behandelt werden und Punkt. Da gibt es keine Ausnahme.
Gruß Britt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
außer einer: Kreuz bei "HB: Ja". Dann ist die Behandlung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten bzw. in tagesstrukturierenden Einrichtungen zwingend da ansonsten nicht gemäß ärztlicher Vorgabe gehandelt wird.
Doch auch dann muß der Therapeut eine Kassenzulassung besitzen, oder er muß im Auftrag eines zugelassenen Therapeuten arbeiten, der die Leistungen auch abrechnen kann.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
....außer einer: Kreuz bei "HB: Ja". Dann ist die Behandlung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten bzw. in tagesstrukturierenden Einrichtungen zwingend da ansonsten nicht gemäß ärztlicher Vorgabe gehandelt wird.......
Doch auch dann muß der Therapeut eine Kassenzulassung besitzen, oder er muß im Auftrag eines zugelassenen Therapeuten arbeiten, der die Leistungen auch abrechnen kann.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Wahrscheinlich wären beide dran und das auch zu Recht, denn es ist klarer Betrug. Das kommt mir so vor, als ob ich sage, ich habe nur ausnahmsweise mal gklaut, weil ich gerade knapp bei Kasse war.
GKV Patienten dürfen nur in kassenzugelassenen Räumen behandelt werden und Punkt. Da gibt es keine Ausnahme.
Gruß Britt
Mein Profilbild bearbeiten