Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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hat jemand einen Tipp wie ich bei Theorg die Patienten in chronologischer Reihenfolge sortieren lassen kann? Ich würde gerne unsere Akten aussortieren. Alle die älter als 5 Jahre sind können ja dann mal entsorgt werden. Aber ich finde im Theorg diese Möglichkeit nicht.
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hat jemand einen Tipp wie ich bei Theorg die Patienten in chronologischer Reihenfolge sortieren lassen kann? Ich würde gerne unsere Akten aussortieren. Alle die älter als 5 Jahre sind können ja dann mal entsorgt werden. Aber ich finde im Theorg diese Möglichkeit nicht.
Danke!
Ansonsten werden Dir die Theorg-Jünger weiterhelfen...
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Wonderwoman schrieb:
Falsch. Patientenunterlagen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Ansonsten werden Dir die Theorg-Jünger weiterhelfen...
die Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt 10 Jahre laut BGB(§ 630 f BGB)!
Ansonsten: wozu gibt es die Theorg Hotline?
MfG A. Korn
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TheStonie schrieb:
Es gibt in den neueren Versionen 11.51 eine Funktion, bei der du alle Patienten die länger als X Jahre nicht da waren in die Personenkartei schieben kannst. Vielleicht hilft dir das weiter.
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Körnchen schrieb:
hallo, anonymus,
die Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt 10 Jahre laut BGB(§ 630 f BGB)!
Ansonsten: wozu gibt es die Theorg Hotline?
MfG A. Korn
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