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medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
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3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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Theorg fragt mich gerade in welche Steuergruppe ich eine Wellnessmassage einstufen möchte (7%. 16%, 19%). Ich muss gestehen, ich weiß es nicht...
Wer von euch weiß es?
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Geert Jeuring schrieb:
Guten Morgen,
Theorg fragt mich gerade in welche Steuergruppe ich eine Wellnessmassage einstufen möchte (7%. 16%, 19%). Ich muss gestehen, ich weiß es nicht...
Wer von euch weiß es?
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Bernie schrieb:
19%
Wenn Du die MwSt ausweist muss die aber auf jeden Fall abgeführt werden.
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Schöne Weihnachten
Geert
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Geert Jeuring schrieb:
Hallo Ali, wie ist das zu verstehen? Wenn das auf die Rechnung mit ausgedruckt wird, muss ich sie auch abführen? Ich komme nicht über die17.500 €. Ich finde es nur praktisch für mich und meinen Steuerberater, wenn Theorg die Trennung automatisch macht.
Schöne Weihnachten
Geert
Ja!
Also nicht aufführen, wenn du unter 17.500,- Euro bleibst. Rede diesbezüglich nochmal dringend mit deinem Steuerberater. :wink:
Schöne Weihnachten. :wink:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
>> Wenn das auf die Rechnung mit ausgedruckt wird, muss ich sie auch abführen? <<
Ja!
Also nicht aufführen, wenn du unter 17.500,- Euro bleibst. Rede diesbezüglich nochmal dringend mit deinem Steuerberater. :wink:
Schöne Weihnachten. :wink:
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morpheus-06 schrieb:
ein Vermerk über die "Kleinunternehmerregelung" sollte auch auf der Rechnung stehen.
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ali schrieb:
das wär doch noch was für ein sinnvolles TheOrg update....
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morpheus-06 schrieb:
ist bei mir vorhanden :unamused:
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ali schrieb:
wie, es gibt einen Textbaustein zur Kleinunternehmerregelung und den gibts automatisch bei Wellnessangeboten ?
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morpheus-06 schrieb:
einen Textbaustein gibt es. Einfach aus der Textverarbeitung die passende Datei auswählen, ggf. bearbeiten und als Blitzdruck anlegen. Theorg hat ja zig Vorlagen zur Auswahl.
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ali schrieb:
o.k. wobei da muss ausgewählt werden, und je nach stresspegel wird dann von der/die ein oder anderen zielsicher das falsche Formular gewählt :grin:
Man muss die Steuer übrigens überhaupt nicht ausweisen bei Beträgen unter 150EUR!
Kleinunternehmerregelung muss allerdings beim Finanzamt beantragt werden, sonst werden alle nicht steuerfreiten Umsätze mit 19% / 7% besteuert!
Also Beantragen und dann losmassieren. Zur Abgrenzung hat mir der Finanzbeamte mal gesagt....alles was Spass macht hat 19%!
In dem Sinne Frohe Weihnachten)
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TheStonie schrieb:
kann man direkt einpflegen...Theorg fragt irgendwo nach Steuerbefreiung..da kann man das eintragen. (oder die Vorlage für den Quittungsdruck ändern)
Man muss die Steuer übrigens überhaupt nicht ausweisen bei Beträgen unter 150EUR!
Kleinunternehmerregelung muss allerdings beim Finanzamt beantragt werden, sonst werden alle nicht steuerfreiten Umsätze mit 19% / 7% besteuert!
Also Beantragen und dann losmassieren. Zur Abgrenzung hat mir der Finanzbeamte mal gesagt....alles was Spass macht hat 19%!
In dem Sinne Frohe Weihnachten)
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morpheus-06 schrieb:
naja, das richtet man einmal ein und hat alles per Blitzdruck parat.
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ali schrieb:
bliebe noch zu erwähnen, dass - falls Deine gesamten USt pflichtigen Umsätze - unter 17.500 € liegen die USt gemäß Kleinunternehmerregel entfallen kann.
Wenn Du die MwSt ausweist muss die aber auf jeden Fall abgeführt werden.
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