Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
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Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Wie lautet Euer Standard-Text auf der Honorarvereinbarung/Rechnung, wenn ihr einem Privatpatenten den 1,8-/2,3-fachen Satz in Rechnung stellt? Ich habe etliche Formuliereungen im Internet gefunden, aber kann mich für keine entscheiden... es geht darum, den Patienten vorab zu informieren, dass die Beihilfesätze keine angemesssenen Privatsätze sind und dass der Patient selbst bei der PKV anfragen soll, wie hoch welche Position vergütet wird.
Danke! LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Wie lautet Euer Standard-Text auf der Honorarvereinbarung/Rechnung, wenn ihr einem Privatpatenten den 1,8-/2,3-fachen Satz in Rechnung stellt? Ich habe etliche Formuliereungen im Internet gefunden, aber kann mich für keine entscheiden... es geht darum, den Patienten vorab zu informieren, dass die Beihilfesätze keine angemesssenen Privatsätze sind und dass der Patient selbst bei der PKV anfragen soll, wie hoch welche Position vergütet wird.
Danke! LG, Uli
..dass die Beihilfesätze keine angemesssenen Privatsätze sind und dass der Patient selbst bei der PKV anfragen soll, wie hoch welche Position vergütet wird.
Danke! LG, Uli
man muss sich doch nicht rechtfertigen.
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LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
bei uns steht sowas wie: Die Honorarvereinbarung behält ihre Gültigkeit, auch wenn die Erstattungsstellen die Rechnung nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.
LG
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Okay, danke für die Antworten.
LG, Uli
Honorantvereinbarung .........Privatpatienten
zwischen .... Praxis .........folgenden Auftragnehmer und........................................folgenden Auftraggeber genannt. Wird folgendes Honorant vereinbart.
Für die Funktionsanalyse und Erstgespräch wird einmalig ein Honorant in Höhe von erhoben.
Pro Behandlugnsstunde wird ein Honorant von ..... erhoben.
Gegebenfalls Leistungen die Ihre Krankenkasse nicht zahlt, sind aus eigener Tasche zu zahlen.
Bitte informieren Sie sich vorher über den Satz, den Ihre Krankenkasse übernimmt.
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Kukdiehe schrieb:
Ich schreibe mal das komplette Muster nieder was in meinem Vertrag drin steht.
Honorantvereinbarung .........Privatpatienten
zwischen .... Praxis .........folgenden Auftragnehmer und........................................folgenden Auftraggeber genannt. Wird folgendes Honorant vereinbart.
Für die Funktionsanalyse und Erstgespräch wird einmalig ein Honorant in Höhe von erhoben.
Pro Behandlugnsstunde wird ein Honorant von ..... erhoben.
Gegebenfalls Leistungen die Ihre Krankenkasse nicht zahlt, sind aus eigener Tasche zu zahlen.
Bitte informieren Sie sich vorher über den Satz, den Ihre Krankenkasse übernimmt.
Ich schreibe mal das komplette Muster nieder was in meinem Vertrag drin steht.
Honorantvereinbarung .........Privatpatienten
zwischen .... Praxis .........folgenden Auftragnehmer und........................................folgenden Auftraggeber genannt. Wird folgendes Honorant vereinbart.
Für die Funktionsanalyse und Erstgespräch wird einmalig ein Honorant in Höhe von erhoben.
Pro Behandlugnsstunde wird ein Honorant von ..... erhoben.
Gegebenfalls Leistungen die Ihre Krankenkasse nicht zahlt, sind aus eigener Tasche zu zahlen.
Bitte informieren Sie sich vorher über den Satz, den Ihre Krankenkasse übernimmt.
Puuuuhhhh..... so hast Du das wirklich da stehen?? :flushed:
Würd ich mal überarbeiten .....
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die neue schrieb:
Kukdiehe schrieb am 15.12.14 16:47:
Ich schreibe mal das komplette Muster nieder was in meinem Vertrag drin steht.
Honorantvereinbarung .........Privatpatienten
zwischen .... Praxis .........folgenden Auftragnehmer und........................................folgenden Auftraggeber genannt. Wird folgendes Honorant vereinbart.
Für die Funktionsanalyse und Erstgespräch wird einmalig ein Honorant in Höhe von erhoben.
Pro Behandlugnsstunde wird ein Honorant von ..... erhoben.
Gegebenfalls Leistungen die Ihre Krankenkasse nicht zahlt, sind aus eigener Tasche zu zahlen.
Bitte informieren Sie sich vorher über den Satz, den Ihre Krankenkasse übernimmt.
Puuuuhhhh..... so hast Du das wirklich da stehen?? :flushed:
Würd ich mal überarbeiten .....
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
UliBulli schrieb am 15.12.14 10:42:
..dass die Beihilfesätze keine angemesssenen Privatsätze sind und dass der Patient selbst bei der PKV anfragen soll, wie hoch welche Position vergütet wird.
Danke! LG, Uli
man muss sich doch nicht rechtfertigen.
MfG
JürgenK
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"Der Patient wurde darauf hingewiesen, dass die Preise nicht die beihilfefähigen Höchstbeträge darstellen, sondern...das BGH XY hat festgestellt, dass die Beihilfehöchstbeträge nicht bindend sind..."
oder ähnlich
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UliBulli schrieb:
Ja, ist korrekt. Ich meinte aber so etwas wie:
"Der Patient wurde darauf hingewiesen, dass die Preise nicht die beihilfefähigen Höchstbeträge darstellen, sondern...das BGH XY hat festgestellt, dass die Beihilfehöchstbeträge nicht bindend sind..."
oder ähnlich
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JürgenK schrieb:
na ja, wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe: ich schreibe den Preis in Honorarv. den die einzelne Behandlung bei mir kostet...
MfG
JürgenK
Und dann den Satz dazu " Die Erstattungssätze Ihrer Krankenkasse können von den oben aufgeführten Preisen abweichen. "
Sollte doch reichen.
Vielleicht noch " Nicht 24 Stunden vorher abgesagte Behandlungstermine werden voll berechnet"
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physiobogen schrieb:
Also ich würde die Einzelpreise in einer Liste aufführen / man kann Sie aber auch explizit immer einzeln einsetzen, in den Vertrag : Anmeldung Privatpatienten.
Und dann den Satz dazu " Die Erstattungssätze Ihrer Krankenkasse können von den oben aufgeführten Preisen abweichen. "
Sollte doch reichen.
Vielleicht noch " Nicht 24 Stunden vorher abgesagte Behandlungstermine werden voll berechnet"
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