Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
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Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich musst Du diesen Tag bezahlen. Die Arbeitszeiten sind ja verabredet.
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman nur die Stundenzahl ist festgelegt!Arbeitstage flexibel:wenn in der himmelfahrtswoche der Donnerstag Feiertag ist,wo der AN normalerweise arbeitet,dann wird halt statt Donnerstag am Freitag gearbeitet wenn die Praxis keinen Brückentag macht,ansonsten wird vergütet!
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Shia schrieb:
@Schippi AT schrieb aber, dass sie immer DI bis FR arbeitet, deshalb sind die Tage fix.
Wenn das ein AG anders macht, dann sollte sich der AN eine neue Stelle suchen...
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Der AG kann sich die Arbeitstage nicht kurzfristig willkürlich aussuchen, um Gehalt zu sparen. Wenn ein Festgehalt vereinbart ist, dann sind die Arbeitszeiten festzulegen, denn der AN muss sich auf diese einstellen, um auch seine Freizeit planen zu können.
Wenn das ein AG anders macht, dann sollte sich der AN eine neue Stelle suchen...
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Schippi schrieb:
@Shia es sind keine genauen Tage im Vertrag angegeben lt AT!es wurde nur bisher ständig Dienstag bis Freitag gearbeitet,was aber nicht fix ist!und wenn zb Donnerstag Feiertag ist,dann wir halt der Montag als Arbeitstag hinzugezogen!kein Problem
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman ein Feiertag ist nicht kurzfristig und kommt überraschend,somit kann man von beiden Seiten so eine Woche langfristig planen!
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman wenn du genauer liest sind nur die 20 Stunden vertraglich festgelegt,nicht die Arbeitstage!somit kann man flexibel reagieren und spart kein Gehalt
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
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mechanicus schrieb:
§ 2 Abs.1 EntFG sollte eigentlich jeder kennen, der Leute beschäftigt.
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Totaler Unsinn!!! Lies hier Feiertage und Teilzeit – Gleiches Recht für alle?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine MA in Teilzeit 20std die Woche angestellt. In ihrem Vertrag steht, dass sie 20std in der Woche tätig ist. Es sind keine genauen Tage angegeben. Sie arbeitet aber geregelt von Di bis Fr, 4 Tage in der Woche. Meine Frage ist, fällt an diesen Tagen ein Feiertag, steht ihr eine Vergütung des Feiertages zu, oder ist es in gewisserweise Kulanz von mir, den Tag zu vergüten.
Fällt der Feiertag aber sowieso auf einen freien Tag, z. B. in diesem Fall auf einen Montag, hat sie Pech gehabt
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Shia schrieb:
Wenn die Teilzeitmitarbeiterin feste Arbeitstage hat, hat sie auch einen Feiertag, sollte der auf ihrem Arbeitstagen fallen.
Fällt der Feiertag aber sowieso auf einen freien Tag, z. B. in diesem Fall auf einen Montag, hat sie Pech gehabt
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Hat sie feste Arbeitstage, hat sie Anspruch auf den Feiertag.
Bin zwar AN, aber ja, den Tag würde sie hier vergütet bekommen
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Shia schrieb:
Auch wenn es nicht schriftlich festgelegt wurde.
Hat sie feste Arbeitstage, hat sie Anspruch auf den Feiertag.
Bin zwar AN, aber ja, den Tag würde sie hier vergütet bekommen
sind das feste Tage. Von daher wäre es für mich keine Kulanz, sondern selbstverständlich. Pfingstmontag wäre dann natürlich nicht zu vergüten, da keine reguläre Arbeitszeit.
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doreens schrieb:
Wenn sie immer Di bis Fr arbeitet,
sind das feste Tage. Von daher wäre es für mich keine Kulanz, sondern selbstverständlich. Pfingstmontag wäre dann natürlich nicht zu vergüten, da keine reguläre Arbeitszeit.
Es sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass der AG sich nicht willkürlich die Arbeitszeiten aussuchen kann. Denn dann hätte kein AN bezahlte Feiertage, weil der AG dann zufälligerweise Nichtarbeitszeit festlegt.
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Wonderwoman schrieb:
In meinen Verträgen mit meinen ANs sind auch nur die Stunden angegeben. Trotzdem werden die Arbeitszeiten dann einvernehmlich festgelegt.
Es sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass der AG sich nicht willkürlich die Arbeitszeiten aussuchen kann. Denn dann hätte kein AN bezahlte Feiertage, weil der AG dann zufälligerweise Nichtarbeitszeit festlegt.
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Schippi schrieb:
Ich würde es in der Planung rechtzeitig mit dem AN besprechen das an einem anderen Tag wenn möglich gearbeitet wird!sprechen zwingende Gründe dagegen dann kann man auch mal bei Guten AN beide Augen zudrücken
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ist oft schwierig im Chat nahe zu bringen, um was es einem geht.. Rechtlich und Zwischenmenschlichkeit sind oft zweierlei. Rein rechtlich, wuerde ihr keine Vergütung zu stehen, da nur die Stunden und nicht die Tage schriftlich festgelegt sind. Ich finde es schon ein Unterschied, ob der AN auf 450€Basis oder in Teilzeit arbeitet. Menschlich wuerde ich auch sagen, in Teilzeit arbeitend wird der Feiertag vergütet. Bei 450€ wuerde ich es nicht vergüten.. Sondern nach den Stunden gehen. Mir geht es nur darum, wie ihr es seht.. ( rechtlich ist es klar)
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du schießt dich rechtlich und menschlich direkt ins Abseits, wenn du grundsätzlich den Feiertag beim Minijobber nicht vergütet.
MfG :)
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doreens schrieb:
Richtig, Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht grundsätzlich benachteiligt werden. Auch wenn 20 Stunden im Vertrag stehen und sie immer Di bis Fr arbeitet, sind das feste Tage! Ich finde es ehrlich gesagt schon interessant, dass du darüber nachdenkst. Für mich wäre das keine Überlegung, sie hat den Tag erstattet zu bekommen und nicht nachzuarbeiten. Ich würde mich da diskriminiert fühlen.
Bei so einer Frage schon, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer weniger Leute Lust haben in diesem Beruf zu arbeiten.
In der Industrie oder Wirtschaft würde so eine Frage niemals auftauchen.
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Tobias Vollenberg schrieb:
@Anonymer Teilnehmer , wenn der AN immer die gleichen Tage arbeitet, z.b. Dienstag bis Freitag und Donnerstag ein Feiertag ist, würde es mir als PI nicht einfallen den AN dann z.b. am Montag arbeiten zu lassen.
Bei so einer Frage schon, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer weniger Leute Lust haben in diesem Beruf zu arbeiten.
In der Industrie oder Wirtschaft würde so eine Frage niemals auftauchen.
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doreens schrieb:
Genau so
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da kann ich unter anderem auch nur sagen, viele sehen nur die AN Seite.. Ich habe aufgrund des Facharbeitermangels, oft auch das Gefühl, das viele AN es auch aussnuetzen. Wissentlich, dass sie am längeren Hebel sitzen.. Kann man mal so nach dem Motto hochpockern mit den Forderungen. Müssen sie selber mal liefern, wird es schon eng.. Es sollte ein geben und nehmen sein.. Leider ist es oftmals einseitig. Aber das bringt leider auch unsere Gesellschaftliche Entwicklung/Veränderung mit sich.. Dass viele zum Egoist mutieren.
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doreens schrieb:
Das hat nichts mit Egoismus zu tun, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
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doreens schrieb:
Sorry
Dein Problem verstehe ich absolut, überhaupt, rein gar nicht.
Auch an mündliche Absprachen haben sich AN und AG zu halten.
AN arbeitet 4 feste Tage, somit sind Feiertage, die auf diese festen Arbeitstage fallen SELBSTVERSTÄNDLICH voll zu bezahlen.
Deiner Logik folgend dürfte Dein AN bei einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, diesen anteilig bei Dir einfordern.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Dein Problem verstehe ich absolut, überhaupt, rein gar nicht.
Auch an mündliche Absprachen haben sich AN und AG zu halten.
AN arbeitet 4 feste Tage, somit sind Feiertage, die auf diese festen Arbeitstage fallen SELBSTVERSTÄNDLICH voll zu bezahlen.
Deiner Logik folgend dürfte Dein AN bei einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, diesen anteilig bei Dir einfordern.
Gruß von Monique
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MeFe89 schrieb:
Wir haben vertraglich sogar Monatsstunden...ich habe genau aus diesem Grund (ich möchte keinem AG soetwas unterstellen) Wochenstunden und Regelarbeitstage in einem Vertragszusatz niederschreiben lassen. Jeder ist sich selbst der nächste Wenns hart auf hart kommen sollte...und da lass ich mich auf nichts ein
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Loving-Life schrieb:
@Anonymer Teilnehmer darf ich fragen weshalb du dem 450 MA den Tag nicht vergüteten würdest ? Es steht ihm genauso zu wie anderen auch .
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doreens schrieb:
Das ist rechtlich nicht zulässig. Vielleicht muss man das mal so deutlich sagen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es sind im Arbeitsvertrag nur die Stunden schriftlich festgelegt. Die Arbeitstage Di bis Fr sind nicht schriftlich festgelegt. Meines Wissens muss ich ihr den Feiertag dadurch nicht vergüten.. Aber ist halt immer so ne Kulanz Sache.. (da die Arbeitstage schon immer gleich sind) meine Frage ist, wuerdet ihr den Tag vergüten und ein Auge zu drücken oder verlangen, dass sie dafür an einem anderen Tag arbeitet?
Aus Sicht eines AG:
Mach einen neuen Arbeitsvertrag und schreibe genau an welchen Tage deine MA arbeitet. Dann ist es klar und du hast nicht das Gefühl, dass deine MA dich ausnutzt.
Momentan bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis, wenn du die Woche mit 20 h rechnest, und die Feiertage weg lässt. Das ist nicht zulässig. Ich verstehe deine AG Mentalität von „ immer muss ich zahlen“, aber das Gesetz ist auf der AN Seite (zu Recht)
Nochmal: Gebe deiner MA feste Arbeitstage ( Di bis Fr à 5 h). Dann kannst du ja mit ihr ausmachen, ob sie bei Feiertage evtl, Überstunden machen will? Und die Urlaubstage sind dann auch einfacher auszurechnen.
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Wonderwoman schrieb:
Aus einer anderen Sicht eines AGs: Feste Arbeitstag im Vertrag sind unflexibel und man müsste jedesmal den Vertrag ändern, wenn an anderen Tagen gearbeitet werden soll. An welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wird, wird zwischen AG und AN abgesprochen.
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massu schrieb:
Lieber @Anonymer Teilnehmer
Aus Sicht eines AG:
Mach einen neuen Arbeitsvertrag und schreibe genau an welchen Tage deine MA arbeitet. Dann ist es klar und du hast nicht das Gefühl, dass deine MA dich ausnutzt.
Momentan bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis, wenn du die Woche mit 20 h rechnest, und die Feiertage weg lässt. Das ist nicht zulässig. Ich verstehe deine AG Mentalität von „ immer muss ich zahlen“, aber das Gesetz ist auf der AN Seite (zu Recht)
Nochmal: Gebe deiner MA feste Arbeitstage ( Di bis Fr à 5 h). Dann kannst du ja mit ihr ausmachen, ob sie bei Feiertage evtl, Überstunden machen will? Und die Urlaubstage sind dann auch einfacher auszurechnen.
Damit können alle vielleicht gut leben.
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Herbert schrieb:
Anders betrachtet(auch aus Sicht eines AG), wenn es der Terminplan unbedingt braucht, die durch Feiertag entfallenen Stunden in der Woche dennoch zu arbeiten, dann zahle ich das durch Überstunden oder Freizeit an anderer Stelle.
Damit können alle vielleicht gut leben.
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