Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
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Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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kann mir bitte jemand das System der Beihilfe erklären?
Ist es nicht so, dass die Patienten privatversichert sind plus durch die Beihilfe unterstützt werden? Oder haben die nur die Beihilfe und zahlen den Rest selber?
Mir ist klar, dass ich mich nicht nach den Beihilfesätzen richte, trotzdem würde ich gerne den Ablauf verstehen :wink:.
Dankeschön und lieben Gruß, Sarah
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Sarah5 schrieb:
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand das System der Beihilfe erklären?
Ist es nicht so, dass die Patienten privatversichert sind plus durch die Beihilfe unterstützt werden? Oder haben die nur die Beihilfe und zahlen den Rest selber?
Mir ist klar, dass ich mich nicht nach den Beihilfesätzen richte, trotzdem würde ich gerne den Ablauf verstehen :wink:.
Dankeschön und lieben Gruß, Sarah
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand das System der Beihilfe erklären?
Ist es nicht so, dass die Patienten privatversichert sind plus durch die Beihilfe unterstützt werden? Oder haben die nur die Beihilfe und zahlen den Rest selber?
Mir ist klar, dass ich mich nicht nach den Beihilfesätzen richte, trotzdem würde ich gerne den Ablauf verstehen :wink:.
Dankeschön und lieben Gruß, Sarah
Ganz kurz: Beamte bekommen je nach Familienstand 50 oder 70(oder waren 80?)% der Krankheitskosten nach den Beihilferichtlinien
vom Dienstherren erstattet. Für den Rest müssen sie sich Privat (relativ günstig) versichern.
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ali schrieb:
Sarah5 schrieb am 28.6.19 12:25:
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand das System der Beihilfe erklären?
Ist es nicht so, dass die Patienten privatversichert sind plus durch die Beihilfe unterstützt werden? Oder haben die nur die Beihilfe und zahlen den Rest selber?
Mir ist klar, dass ich mich nicht nach den Beihilfesätzen richte, trotzdem würde ich gerne den Ablauf verstehen :wink:.
Dankeschön und lieben Gruß, Sarah
Ganz kurz: Beamte bekommen je nach Familienstand 50 oder 70(oder waren 80?)% der Krankheitskosten nach den Beihilferichtlinien
vom Dienstherren erstattet. Für den Rest müssen sie sich Privat (relativ günstig) versichern.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
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Danke dir.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
Nein.
Sie bekommen erstattet, was sie vertraglich mit ihren Versicherungen vereinbart haben.
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RoFo schrieb:
Sarah5 schrieb am 28.6.19 12:45:
Danke dir.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
Nein.
Sie bekommen erstattet, was sie vertraglich mit ihren Versicherungen vereinbart haben.
Danke dir.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
In unserem Fall nur die beihilfefähigen Höchstsätze, x% von Beihilfestelle, x% PKV.
Den Rest müssen sie selbst tragen bzw. können sich dafür extra versicherrn.
Kenne einige, die das machen, einige behaupten, das wäre nicht möglich...
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ali schrieb:
Sarah5 schrieb am 28.6.19 12:45:
Danke dir.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
In unserem Fall nur die beihilfefähigen Höchstsätze, x% von Beihilfestelle, x% PKV.
Den Rest müssen sie selbst tragen bzw. können sich dafür extra versicherrn.
Kenne einige, die das machen, einige behaupten, das wäre nicht möglich...
Nein.
Sie bekommen erstattet, was sie vertraglich mit ihren Versicherungen vereinbart haben.
Meines Wissens sind in den Beamtenpolicen GOÄ und für unsere Leistungen die beihilfefähigen Hö hstsätze grundsätzliche Vertragsbestandteile
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ali schrieb:
RoFo schrieb am 28.6.19 12:52:
Nein.
Sie bekommen erstattet, was sie vertraglich mit ihren Versicherungen vereinbart haben.
Meines Wissens sind in den Beamtenpolicen GOÄ und für unsere Leistungen die beihilfefähigen Hö hstsätze grundsätzliche Vertragsbestandteile
Beihilfe im Bund: Alles zur Bundesbeihilfeverordnung! | beihilferatgeber
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VAUPE schrieb:
Einige Infos findest Du hier:
Beihilfe im Bund: Alles zur Bundesbeihilfeverordnung! | beihilferatgeber
95% der Beamten, die ich kenne (auch privat, nicht nur beruflich ) behaupten, dass mehr als der Beihilfesatz nicht zu machen sei. Habe dennoch gelegentlich Patienten, die eine "darüber hinaus-Versicherung" zu haben scheinen.
Zum "System Beihhilfe" ist zu sagen, liebe Sara, dass das BMI nicht vorsieht, dass immer alles 1:1 erstattet wird. Daher auch der Name "Hilfe". Das BMI geht davon aus, dass Beamte sich eine Zuzahlu g keisten können sollten, da sie ja im Gegensatz zu anderen privaten oder freiwillig Versicherten nur etwa einen halben Beitragssatz zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Staat (=du) als AG.
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Susulo schrieb:
Ich denke, ROFO meint, je nachdem, ob sie sich zusatzversichert haben oder nicht, bekommen sie alles oder nur den Beihilfesatz.
95% der Beamten, die ich kenne (auch privat, nicht nur beruflich ) behaupten, dass mehr als der Beihilfesatz nicht zu machen sei. Habe dennoch gelegentlich Patienten, die eine "darüber hinaus-Versicherung" zu haben scheinen.
Zum "System Beihhilfe" ist zu sagen, liebe Sara, dass das BMI nicht vorsieht, dass immer alles 1:1 erstattet wird. Daher auch der Name "Hilfe". Das BMI geht davon aus, dass Beamte sich eine Zuzahlu g keisten können sollten, da sie ja im Gegensatz zu anderen privaten oder freiwillig Versicherten nur etwa einen halben Beitragssatz zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Staat (=du) als AG.
95% der Beamten, die ich kenne (auch privat, nicht nur beruflich ) behaupten, dass mehr als der Beihilfesatz nicht zu machen sei. Habe dennoch gelegentlich Patienten, die eine "darüber hinaus-Versicherung" zu haben scheinen.
Eigentlich nicht, aber Du lagst evtl. gar nicht so daneben...…
Bsp.:
Beihilfe, GKV und PKV > 100% - Beamtentalk
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VAUPE schrieb:
Susulo schrieb am 28.6.19 13:11:
95% der Beamten, die ich kenne (auch privat, nicht nur beruflich ) behaupten, dass mehr als der Beihilfesatz nicht zu machen sei. Habe dennoch gelegentlich Patienten, die eine "darüber hinaus-Versicherung" zu haben scheinen.
Eigentlich nicht, aber Du lagst evtl. gar nicht so daneben...…
Bsp.:
Beihilfe, GKV und PKV > 100% - Beamtentalk
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dän schrieb:
Ich bin ja gespannt, ob die Beihilfe auch bei den Erstattungshöhen nachzieht, nachdem die GKVen angehoben haben (auch wenn man natürlich Privatpreise selbst kalkuliert hat).
Ich bin ja gespannt, ob die Beihilfe auch bei den Erstattungshöhen nachzieht, nachdem die GKVen angehoben haben (auch wenn man natürlich Privatpreise selbst kalkuliert hat).
Der Bund hat "in der letzten Zeit" seine Sätze in zwei Schritten (die letzte zum 01.01.2019) erhöht, weitere werden so schnell nicht folgen; rechne mal so in 10 Jahren, wenn es gut läuft, wenn es schlecht läuft sind es 15 bis 20 Jahre. Die Bundesländer folgen i. d. R., z. T. mit zeitlicher Verzögerung, den Bundesbeihilferichtlinien, müssen es aber nicht.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
dän schrieb am 28.6.19 15:01:
Ich bin ja gespannt, ob die Beihilfe auch bei den Erstattungshöhen nachzieht, nachdem die GKVen angehoben haben (auch wenn man natürlich Privatpreise selbst kalkuliert hat).
Der Bund hat "in der letzten Zeit" seine Sätze in zwei Schritten (die letzte zum 01.01.2019) erhöht, weitere werden so schnell nicht folgen; rechne mal so in 10 Jahren, wenn es gut läuft, wenn es schlecht läuft sind es 15 bis 20 Jahre. Die Bundesländer folgen i. d. R., z. T. mit zeitlicher Verzögerung, den Bundesbeihilferichtlinien, müssen es aber nicht.
Walli :hushed:
Nicht zu verwechseln ist die Differenz mit einer "Selbstbeteiligung". Diese wird von den Beamten seperat geleistet - nennt sich Kostendämpfungspauschale. Diese wird einmalig pro Jahr abgezogen und kann bis zu 480€ betragen (Land BW - andere evtl. abweichend).
Ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich war und ich nicht alles noch mal wiederholt habe. :wink:
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Bernie schrieb:
Beamte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Da wir jedoch in Deutschland "Versicherungspflicht" in der Krankenversicherung haben, müssen sich auch Beamte versichern. Eigentlich müsste sich jeder Beamte zu 100% versichern (PKV). Da aber der Bund und die Länder für "Ihre" Beamten eine Fürsorgepflicht haben, haben diese sich vor vielen Jahrzehnten entschieden, den Beamten eine Beihilfe zu gewähren. Sprich der aktive Beamte (Ruhestand und Ehepartner/Kinder abweichend) /die Beamtin muss sich "nur" zu 50% versichern (PKV), die anderen 50% werden vom Bund oder Land übernommen. Die 50% der PKV regelt der Vertrag mit der PKV. Die 50% Rest werden nach festen Sätzen (Bundes Beihilfeverordnung oder Landes B.) erstattet. Somit kann es passieren, dass von dem 50% Anteil der Beihilfe, rechnerisch 50 - 0% übernommen werden. Diese Lücke kann selbstverständlich auch zusätzlich abgesichert werden (Versicherer versichern ja nahezu alles - kommt halt auf die Prämie an). (100% dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden!).
Nicht zu verwechseln ist die Differenz mit einer "Selbstbeteiligung". Diese wird von den Beamten seperat geleistet - nennt sich Kostendämpfungspauschale. Diese wird einmalig pro Jahr abgezogen und kann bis zu 480€ betragen (Land BW - andere evtl. abweichend).
Ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich war und ich nicht alles noch mal wiederholt habe. :wink:
@ali: Ist halt "relativ" Kommt auf das Eintrittsalter, Vorerkrankungen usw. an. Klar der Beamte muss "nur" 50% absichern. Er zahlt dadurch "nur" den halben Beitrag, wie einer der 100% absichert. Man darf aber auch eines nicht vergessen: Es gibt auch Beamte in den unteren Besoldungsstufen, welche nicht viel verdienen. Diese müssen sich aber zum identischen Preis versichern (bei gleichem Eintrittsalter etc) wie gut verdienende Beamte (das Einkommen ist hier ja egal). Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
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Bernie schrieb:
"Privat (relativ günstig)"
@ali: Ist halt "relativ" Kommt auf das Eintrittsalter, Vorerkrankungen usw. an. Klar der Beamte muss "nur" 50% absichern. Er zahlt dadurch "nur" den halben Beitrag, wie einer der 100% absichert. Man darf aber auch eines nicht vergessen: Es gibt auch Beamte in den unteren Besoldungsstufen, welche nicht viel verdienen. Diese müssen sich aber zum identischen Preis versichern (bei gleichem Eintrittsalter etc) wie gut verdienende Beamte (das Einkommen ist hier ja egal). Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
"Privat (relativ günstig)"
@ali: Ist halt "relativ" Kommt auf das Eintrittsalter, Vorerkrankungen usw. an. Klar der Beamte muss "nur" 50% absichern. Er zahlt dadurch "nur" den halben Beitrag, wie einer der 100% absichert. Man darf aber auch eines nicht vergessen: Es gibt auch Beamte in den unteren Besoldungsstufen, welche nicht viel verdienen. Diese müssen sich aber zum identischen Preis versichern (bei gleichem Eintrittsalter etc) wie gut verdienende Beamte (das Einkommen ist hier ja egal). Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
Relativ ist relativ. Und wie Du schreibst 50 % absichern ist günstiger als 100%.
Ich denke je nach Gehaltsstufe auch meist günstiger als die GKV ?!
So richtig dicke Vorerkrankungen werden sie aber nicht haben, sonst werden sie nämlich gar nicht verbeamtet.
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ali schrieb:
Bernie schrieb am 30.6.19 18:15:
"Privat (relativ günstig)"
@ali: Ist halt "relativ" Kommt auf das Eintrittsalter, Vorerkrankungen usw. an. Klar der Beamte muss "nur" 50% absichern. Er zahlt dadurch "nur" den halben Beitrag, wie einer der 100% absichert. Man darf aber auch eines nicht vergessen: Es gibt auch Beamte in den unteren Besoldungsstufen, welche nicht viel verdienen. Diese müssen sich aber zum identischen Preis versichern (bei gleichem Eintrittsalter etc) wie gut verdienende Beamte (das Einkommen ist hier ja egal). Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
Relativ ist relativ. Und wie Du schreibst 50 % absichern ist günstiger als 100%.
Ich denke je nach Gehaltsstufe auch meist günstiger als die GKV ?!
So richtig dicke Vorerkrankungen werden sie aber nicht haben, sonst werden sie nämlich gar nicht verbeamtet.
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
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VAUPE schrieb:
Beamte können sich natürlich auch GKV versichern. Nur der Vollständigkeit halber...….
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
Beamte können sich natürlich auch GKV versichern. Nur der Vollständigkeit halber...….
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
Aber da zahlt die Beihilfe denn quasi nix, außer Heilprakter z. B. Deshalb "lohnt" das für viele Beamte eben nicht....
Mein alter Herr war auch Zeit Lebens bei der DAK....trotz Beamtenstatus
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ali schrieb:
VAUPE schrieb am 30.6.19 19:03:
Beamte können sich natürlich auch GKV versichern. Nur der Vollständigkeit halber...….
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
Aber da zahlt die Beihilfe denn quasi nix, außer Heilprakter z. B. Deshalb "lohnt" das für viele Beamte eben nicht....
Mein alter Herr war auch Zeit Lebens bei der DAK....trotz Beamtenstatus
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VAUPE schrieb:
Ja stimmt - die Beihilfe ist i. d. R. dann raus aus der Nummer.
Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
Also, normalerweise besteht im Krankenhausfall die Möglichkeit, einen "Abtretungsvertrag" zu unterschreiben. Will heißen, das KH rechnet dann selbst mit der PKV ab.
Was Beamte in den niedrigen Lohnklassen angeht, z.B. Polizisten - die sind oft auch mal in der Heilfürsorge und die wird abgerechnet wie ne gkv.
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Susulo schrieb:
Bernie schrieb am 30.6.19 18:15:
Und im Krankheitsfall musst Du genügend Geld haben um die KH Rechnung zu bezahlen! Denn es ist nicht immer so, dass du so schnell abgerechnet ahst, wie Deine Zahlungsfrist ist......
Also, normalerweise besteht im Krankenhausfall die Möglichkeit, einen "Abtretungsvertrag" zu unterschreiben. Will heißen, das KH rechnet dann selbst mit der PKV ab.
Was Beamte in den niedrigen Lohnklassen angeht, z.B. Polizisten - die sind oft auch mal in der Heilfürsorge und die wird abgerechnet wie ne gkv.
Beamte können sich natürlich auch GKV versichern. Nur der Vollständigkeit halber...….
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
Aber da zahlt die Beihilfe denn quasi nix, außer Heilprakter z. B. Deshalb "lohnt" das für viele Beamte eben nicht....
Mein alter Herr war auch Zeit Lebens bei der DAK....trotz Beamtenstatus
:unamused: Hm, vielleicht unterschiedlich geregelt in einzelnen BuLä?
Hab ne Beamten-Lehrerin- Freundin in Hessen. Die ist freiwillig bei der TK. Sie reicht einmal im Jahr alle Behandlungen ein, die sie gemacht hat. Weil die TK "billiger" ist als die Beihilfe, bekommt sie den Differenzbetrag von der Beihilfe erstattet. Will heißen, wenn sie krank ist, macht sie gute Geschäfte.
Hatte nicht MikeL vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall in seiner Praxis und ist der nicht auch in Hessen?
edit sagt noch: das Argument war, sie würde bei der TK ja höhere Beiträge bezahlen und somit wäre das eine Art "Ausgleich"
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 30.6.19 19:08:
VAUPE schrieb am 30.6.19 19:03:
Beamte können sich natürlich auch GKV versichern. Nur der Vollständigkeit halber...….
Manchmal tun ja vereinzelt Beamte so, als wären Sie schicksalhaft in die PKV gedrängt worden. Üblicherweise immer dann, wenn es im Alter teurer wird und Sie nicht zuzahlen wollen.
Aber da zahlt die Beihilfe denn quasi nix, außer Heilprakter z. B. Deshalb "lohnt" das für viele Beamte eben nicht....
Mein alter Herr war auch Zeit Lebens bei der DAK....trotz Beamtenstatus
:unamused: Hm, vielleicht unterschiedlich geregelt in einzelnen BuLä?
Hab ne Beamten-Lehrerin- Freundin in Hessen. Die ist freiwillig bei der TK. Sie reicht einmal im Jahr alle Behandlungen ein, die sie gemacht hat. Weil die TK "billiger" ist als die Beihilfe, bekommt sie den Differenzbetrag von der Beihilfe erstattet. Will heißen, wenn sie krank ist, macht sie gute Geschäfte.
Hatte nicht MikeL vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall in seiner Praxis und ist der nicht auch in Hessen?
edit sagt noch: das Argument war, sie würde bei der TK ja höhere Beiträge bezahlen und somit wäre das eine Art "Ausgleich"
Allerdings ist der nur noch theoretisch: Die Anrechnungsvorschriften der Beihilfeverordnungen in Bund und Ländern sehen vor, dass die Beihilfe bereits erfolgte Erstattungen und Sachleistungen anrechnet. Zahlt die GKV alles, verrechnet die Beihilfestelle diese Zahlungen mit dem Beihilfeanspruch. Das führt dazu, dass gesetzlich versicherte Beamte in der Regel keine Beihilfe mehr bekommen......"
Quelle: Beihilferatgeber.
s.o.
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VAUPE schrieb:
"Grundsätzlich haben auch gesetzlich versicherte Beamte Anspruch auf Beihilfe.
Allerdings ist der nur noch theoretisch: Die Anrechnungsvorschriften der Beihilfeverordnungen in Bund und Ländern sehen vor, dass die Beihilfe bereits erfolgte Erstattungen und Sachleistungen anrechnet. Zahlt die GKV alles, verrechnet die Beihilfestelle diese Zahlungen mit dem Beihilfeanspruch. Das führt dazu, dass gesetzlich versicherte Beamte in der Regel keine Beihilfe mehr bekommen......"
Quelle: Beihilferatgeber.
s.o.
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Sarah5 schrieb:
Danke dir.
Ok, d.h. sie bekommen aber wahrscheinlich die gesamten Kosten erstattet? Also einen Teil die Beihilfe, den anderen Teil zahlt die PKV?
Die Therapeuten haben selten Kenntnis (wie die meisten PKV-Versicherten) was der individueller Tarif eines privatversicherten Patienten im Einzelfall beinhaltet. Ich hatte einen privatversicherten Patienten, dessen Tarif eine Vergütung nach GOÄ vorsah (vom Vertreter als unschlagbar günstig angepriesen!). Nun war der Patient ausser sich, dass seine Rechnung (MT + Fango) von der PKV nur teilweise (nur MT) erstattet wurde, wo er doch einen Tarif gewählt hat, der eine Vergütung auf Ärzteniveau leisten sollte. Er fiel aus allen Wolken, dass Fango schlichtweg keine Gebührenposition in der GOÄ und somit nicht erstattungsfähig ist. Im Übrigen war die erste Antwort an den Patienten bei telefonischer Nachfrage, dass der Preis viel zu hoch und ortsunüblich wär.
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Leistung XY wir nehmen dafür 100 €
in der Beihilfe liste steht die leistung aber nur für 80€
dh der Versicherte bekommt von der Beihilfe stelle 70 % von 80€ = 56 €
seine privat versicherung ist meistens so das sie 30 % der kosten übernimmt also in diesem Fall 30€
-> der versicherte bekommt 86€ erstattet udn muss 14€ selbst tragen (so wie ein GKV versicherter auch sein Eigenanteil zu tragen hat)
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Esra Luise schrieb:
denke ich richtig ?
Leistung XY wir nehmen dafür 100 €
in der Beihilfe liste steht die leistung aber nur für 80€
dh der Versicherte bekommt von der Beihilfe stelle 70 % von 80€ = 56 €
seine privat versicherung ist meistens so das sie 30 % der kosten übernimmt also in diesem Fall 30€
-> der versicherte bekommt 86€ erstattet udn muss 14€ selbst tragen (so wie ein GKV versicherter auch sein Eigenanteil zu tragen hat)
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dän schrieb:
Wenn er Physiotherapie/Logo/Ergo zu 100% bei der PKV versichert hat, dann ja. Ansonsten bleibt er auf mehr Kosten sitzen. Es gibt einige, die nur 80% oder weniger versichert haben.
Wenn er Physiotherapie/Logo/Ergo zu 100% bei der PKV versichert hat, dann ja. Ansonsten bleibt er auf mehr Kosten sitzen. Es gibt einige, die nur 80% oder weniger versichert haben.
Meines Wissen müssen sie sich grundsätzlich zu 100% versichern, können aber z. B. im Zahnbereich weniger und auch Taarife mit Selbstbeteiligung wählen....
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ali schrieb:
dän schrieb am 30.6.19 09:33:
Wenn er Physiotherapie/Logo/Ergo zu 100% bei der PKV versichert hat, dann ja. Ansonsten bleibt er auf mehr Kosten sitzen. Es gibt einige, die nur 80% oder weniger versichert haben.
Meines Wissen müssen sie sich grundsätzlich zu 100% versichern, können aber z. B. im Zahnbereich weniger und auch Taarife mit Selbstbeteiligung wählen....
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Ligamentum schrieb:
ROFO´s knappe Antwort bringt es auf den Punkt: "Sie bekommen erstattet, was sie vertraglich mit ihren Versicherungen vereinbart haben."
Die Therapeuten haben selten Kenntnis (wie die meisten PKV-Versicherten) was der individueller Tarif eines privatversicherten Patienten im Einzelfall beinhaltet. Ich hatte einen privatversicherten Patienten, dessen Tarif eine Vergütung nach GOÄ vorsah (vom Vertreter als unschlagbar günstig angepriesen!). Nun war der Patient ausser sich, dass seine Rechnung (MT + Fango) von der PKV nur teilweise (nur MT) erstattet wurde, wo er doch einen Tarif gewählt hat, der eine Vergütung auf Ärzteniveau leisten sollte. Er fiel aus allen Wolken, dass Fango schlichtweg keine Gebührenposition in der GOÄ und somit nicht erstattungsfähig ist. Im Übrigen war die erste Antwort an den Patienten bei telefonischer Nachfrage, dass der Preis viel zu hoch und ortsunüblich wär.
Dann werde ich die Mutter nochmal fragen, ob sie sich und das Kind noch zusätzlich versichert hat.
Lieben Gruß, Sarah
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Vielen Dank für eure Antworten.
Dann werde ich die Mutter nochmal fragen, ob sie sich und das Kind noch zusätzlich versichert hat.
Lieben Gruß, Sarah
Wozu?
Was machst du aus der Antwort?
Welche Konsequenz ziehst du daraus?
Helfen dir all die o.g. Antworten tatsächlich weiter??
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RoFo schrieb:
Sarah5 schrieb am 1.7.19 09:09:
Vielen Dank für eure Antworten.
Dann werde ich die Mutter nochmal fragen, ob sie sich und das Kind noch zusätzlich versichert hat.
Lieben Gruß, Sarah
Wozu?
Was machst du aus der Antwort?
Welche Konsequenz ziehst du daraus?
Helfen dir all die o.g. Antworten tatsächlich weiter??
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Bernie schrieb:
:hushed:
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Sarah5 schrieb:
@ RoFo: ich wollte gerne das System dahinter verstehen. Nun weiß ich, dass es andere auch nicht checken :wink:
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Sarah5 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Dann werde ich die Mutter nochmal fragen, ob sie sich und das Kind noch zusätzlich versichert hat.
Lieben Gruß, Sarah
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