Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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ich habe gerade ein kleines Problem mit einem MA: da er weniger Stunden arbeiten möchte, wird alles neu berechnet. Nun ist der Streitpunkt wegen einem Urlaubstag, den er mehr haben möchte, laut Berechnung aber so richtig ist, wie ich es im Vertrag habe. Nun beschwert er sich, dass die Arbeitsstunden nach Wochen gerechnet werden, aber der Urlaub nach Tagen und versteht die Formel dafür nicht bzw findet es ungerecht. Muss ich mir da aber auf der Nase rumtanzen lassen? Anonym, da er vielleicht auch hier mit liest.
Vg
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weil der MA ja sonst, sich dem thema nach, üüüüüberhaupt nicht angesprochen fühlt? :)
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Alex Moro schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 06.02.2023 09:04 Uhr:Anonym, da er vielleicht auch hier mit liest.
weil der MA ja sonst, sich dem thema nach, üüüüüberhaupt nicht angesprochen fühlt? :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe gerade ein kleines Problem mit einem MA: da er weniger Stunden arbeiten möchte, wird alles neu berechnet. Nun ist der Streitpunkt wegen einem Urlaubstag, den er mehr haben möchte, laut Berechnung aber so richtig ist, wie ich es im Vertrag habe. Nun beschwert er sich, dass die Arbeitsstunden nach Wochen gerechnet werden, aber der Urlaub nach Tagen und versteht die Formel dafür nicht bzw findet es ungerecht. Muss ich mir da aber auf der Nase rumtanzen lassen? Anonym, da er vielleicht auch hier mit liest.
Vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja, das verstehe ich halt auch nicht. Ich glaube, dass der MA das irgendwie nicht versteht, egal wie ich es erkläre, ist er der Meinung, es wäre ungerecht... obwohl die Tage an sich ja nicht weniger sind, weil sie genau so anteilig runter gerechnet wurden, wie sie waren.
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Leni C. schrieb:
Wenn er bei der Urlaubsberechnung aber doch auf die gleiche Zahl an Urlaubswochen kommt : wo ist da sein Problem ?
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Dolto schrieb:
Die Urlaubsberechnung bezieht sich doch auch auf Wochen. Beispiel: 30 Tage Urlaub bei 5-Tagewoche gleich 6 Wochen Urlaub. Bei 4-Tagewoche, 6x4 gleich 24 Tage Urlaub. Vielleicht nochmal erklären? Wenn du mutig bist erzähle auch noch, dass Feiertage, die auf den freien Tag fallen, Pech sind und nicht erstattet werden.
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Idealerweise steht in deinem Arbeitsvertrag etwas wie "§5 Urlaub - Es besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen, darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber 8 zusätzliche Urlaubstage, ausgehend von einer 5-Tage-Woche".
Ab dem Punkt ist die Sache klar - es werden 28 Tage Urlaub gewährt wenn eine 5-Tage-Woche vorliegt; (Dreisatz&runden) mehr oder weniger entsprechend der tatsächlichen Zahl der Arbeitstage.
Im Gesetzesentwurf gibt es ausschließlich ganze Urlaubstage, halbe Tage oder Einzelstunden entsprechen nicht dem Sinn des Erholungsurlaubes - im gegenseitigen Einverständnis kann man aber z.B. Heiligenabend und Silvester (Werktage) mit einem halben Urlaubstag anrechnen und hat alle Beteiligten etwas glücklicher gemacht...
...du hast deinen Arbeitsvertrag zusammengeklickt? Dann ab zum Arbeitsrechtler, einmal €1.000 in die Hand nehmen und (1) einen rechtssicheren Arbeitsvertrag bekommen und (2) bei Änderungen im Arbeitsrecht unaufgefordert Beiblatt zum Vertrag bekommen.
Arbeitsgerichte entscheiden bei unklaren Formulierungen i.d.R. zugunsten des Arbeitnehmers...
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Papa Alpaka schrieb:
Die Anzahl der Urlaubstage berechnet sich nach Bundesurlaubsgesetz nach den Arbeitstagen, nicht nach den Arbeitsstunden (oder habt ihr Urlaubsstunden vereinbart?)
Idealerweise steht in deinem Arbeitsvertrag etwas wie "§5 Urlaub - Es besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen, darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber 8 zusätzliche Urlaubstage, ausgehend von einer 5-Tage-Woche".
Ab dem Punkt ist die Sache klar - es werden 28 Tage Urlaub gewährt wenn eine 5-Tage-Woche vorliegt; (Dreisatz&runden) mehr oder weniger entsprechend der tatsächlichen Zahl der Arbeitstage.
Im Gesetzesentwurf gibt es ausschließlich ganze Urlaubstage, halbe Tage oder Einzelstunden entsprechen nicht dem Sinn des Erholungsurlaubes - im gegenseitigen Einverständnis kann man aber z.B. Heiligenabend und Silvester (Werktage) mit einem halben Urlaubstag anrechnen und hat alle Beteiligten etwas glücklicher gemacht...
...du hast deinen Arbeitsvertrag zusammengeklickt? Dann ab zum Arbeitsrechtler, einmal €1.000 in die Hand nehmen und (1) einen rechtssicheren Arbeitsvertrag bekommen und (2) bei Änderungen im Arbeitsrecht unaufgefordert Beiblatt zum Vertrag bekommen.
Arbeitsgerichte entscheiden bei unklaren Formulierungen i.d.R. zugunsten des Arbeitnehmers...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gleich noch eine Frage dazu: sollte es zu keiner Einigung kommen bzw. möchte ich da auch nicht nachgeben: welches Recht habe ich da? Es ist an sich eine Änderung des Arbeitsvertrages, aber aufgrund des Wunsches mit weniger Stunden des Ma's. Bin da gerade ziemlich ratlos, da ich das noch nicht hatte....
§ 3 BUrlG: 24 Werktage (ausgehend von 6 Werktagen p.Woche).
Wie wird die Zahl der Urlaubstage richtig berechnet?
Der Anspruch auf Erholungsurlaub bezieht sich laut Bundesurlaubsgesetz auf Werktage, wobei der Samstag als gesetzlicher Werktag gilt. Um den Urlaubsanspruch für die tatsächlichen Arbeitstage zu berechnen, muss der gesetzliche Urlaubsanspruch in Werktagen in Arbeitstage umgerechnet werden. Die Formel dazu lautet:
Die Gesamtdauer des Urlaubs wird durch 6 dividiert und mit der Zahl der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitstage pro Woche multipliziert.
Beispiel: 24 Urlaubstage / 6 Wochenarbeitstage x 5 tatsächliche Arbeitstage = 20 Urlaubstage
Eine Reduzierung der tägl. Stunden hat keine auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, da dieser sich auf die geschuldeten Arbeitstage je Woche bezieht.
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KGSchuller schrieb:
Die Arbeitstage einer Woche lt. Vertrag sind entscheident, nicht die tägl. Stundenanzahl.
§ 3 BUrlG: 24 Werktage (ausgehend von 6 Werktagen p.Woche).
Wie wird die Zahl der Urlaubstage richtig berechnet?
Der Anspruch auf Erholungsurlaub bezieht sich laut Bundesurlaubsgesetz auf Werktage, wobei der Samstag als gesetzlicher Werktag gilt. Um den Urlaubsanspruch für die tatsächlichen Arbeitstage zu berechnen, muss der gesetzliche Urlaubsanspruch in Werktagen in Arbeitstage umgerechnet werden. Die Formel dazu lautet:
Die Gesamtdauer des Urlaubs wird durch 6 dividiert und mit der Zahl der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitstage pro Woche multipliziert.
Beispiel: 24 Urlaubstage / 6 Wochenarbeitstage x 5 tatsächliche Arbeitstage = 20 Urlaubstage
Eine Reduzierung der tägl. Stunden hat keine auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, da dieser sich auf die geschuldeten Arbeitstage je Woche bezieht.
Arbeitet er jetzt 1 Tag weniger, dann hat er auch weniger Urlaub.
Z. B bei 5 Wochen Urlaub im Jahr sind es auch 5 Wochen. Nur dass die Wochen nur so viele Arbeitstagen wie gearbeitet wird haben.
3Tage Woche = 3 Tage x5 Wochen= 15 Tage
4 Tage Woche = 4 Tage x 5 Wochen = 20 Tage
5 Tage Woche = 5 Tage x 5 Wochen = 25 Tage
Vielleicht liegt der Fehler auch bei dir?
Ihr habt die Stunden gekürzt bei gleichen Arbeitstagen? Dann bekommt dein MA auch die gleichen Tage Urlaub wie vorher.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, nein - es wurden die Arbeitstage mit reduziert. Also statt 5 Tage 4 Tage. Danke!
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massu schrieb:
Arbeitet dein MA 5 Tage in der Woche dann hat er die gleiche Urlaubstage wie vorher.
Arbeitet er jetzt 1 Tag weniger, dann hat er auch weniger Urlaub.
Z. B bei 5 Wochen Urlaub im Jahr sind es auch 5 Wochen. Nur dass die Wochen nur so viele Arbeitstagen wie gearbeitet wird haben.
3Tage Woche = 3 Tage x5 Wochen= 15 Tage
4 Tage Woche = 4 Tage x 5 Wochen = 20 Tage
5 Tage Woche = 5 Tage x 5 Wochen = 25 Tage
Vielleicht liegt der Fehler auch bei dir?
Ihr habt die Stunden gekürzt bei gleichen Arbeitstagen? Dann bekommt dein MA auch die gleichen Tage Urlaub wie vorher.
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