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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat jemand Erfahrung In wie weit das Finanzamt bei einer Steuerprüfung auf das Programm Theorg zurück greift. (Kundenkartei u. Terminplan )
Vielen Dank für Eure Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Prüfer möchte den Terminplan und die Kundenkartei einsehen , ist das rechtlich vertretbar und muss ich das ?
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Wonderwoman schrieb:
Wenn es Terminplan und Kartei bei Dir gibt und diese etwas mit dem Prüfungszeitraum zu tun hat, dann ist das aus meiner Sicht OK.
schon sonst gerne über PN
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Kitane schrieb:
Terminplan würde ich vernichten habe vor 2jahren auch eine große Steuerprüfung gehabt wollten alles sehen sogar Rechnungen wollten Theorg auf einen USB Stick runtergelaufen haben .geht bei Theorg mußt die Hotline anrufen . Haben auch alle Anschaffungen für die Praxis überprüft z.b einen Trockner für die Wäsche genau abgeglichen Rechnung und Artikelnummer mit dem Gerät welches in der Praxis steht . War aber alles ok. Habe mein Steuerbüro 50 km von hier entfernt Steuerberaterin war bei dem Abschlußgespräch dabei mußte dann für die Prüfung einen dicken Betrag zahlen obwohl die es ja wollten. Gab aber keinen Beanstandungen . Habe damals die Praxis groß renovieren lassen wollten wissen wo das Geld herkam mein Papa war damals gestorben und hat mir etwas vererbt mußte alles nachgewiesen werden . Viel Glück und schau dir vorher nochmal bei Theorg alles genau
schon sonst gerne über PN
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morpheus-06 schrieb:
nicht alles was die wollen dürfen die auch. Theorg auf einen USB Stick ist ein No Go! Dafür brauchen die einen Beschluss von einem Richter. Alles andere stimme ich dir zu. Ohne STB würde ich das nicht machen.
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Kitane schrieb:
Die Steuerprüfern wollte es haben ich habe mit meiner Steuerberaterin gesprochen mit dem Verband und mit Theorg alle habe mir bestätigt wenn sie es braucht soll sie es haben . Ich habe nichts zu verbergen es war alles sauber
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Andreas216 schrieb:
Die wollen viels..ich bin mir nicht sicher, ob man das auch so muss.... wage ich zu bezweifeln...hast du dir von allen Patienten eine Schweigepflichtentbindung für diesen Vorgang geben lassen? Ich sehe das als sehr problematisch......Würde auch denken..Patientendaten und so weiter ausschließlich mit richterlichem beschluss
Terminplan und Kartei geht die Steuerprüfer nichts an. Schon die Namen, die sich darin befinden stehen unter Datenschutz. Um solche Dokumente freizugeben benötigt man die schriftliche Einwilligung jedes einzelnen Patienten.
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Eberhard schrieb:
Terminplan und Kartei geht die Steuerprüfer nichts an. Schon die Namen, die sich darin befinden stehen unter Datenschutz. Um solche Dokumente freizugeben benötigt man die schriftliche Einwilligung jedes einzelnen Patienten.
bei vereidigten Staatsangehörigen, darunter fällt auch der Steuerprüfer gibt es leider keine Datenschutz.
Gruß an alle
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Armin Thuringer schrieb:
Hallo
bei vereidigten Staatsangehörigen, darunter fällt auch der Steuerprüfer gibt es leider keine Datenschutz.
Gruß an alle
Doch auch für die gilt der Datenschutz!
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Eberhard schrieb:
Doch auch für die gilt der Datenschutz!
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Wonderwoman schrieb:
Gar nicht. Du musst nur die aufbewahrungspflichtigen Dokumente vorlegen. Und wenn Du vorher mit denen telefonierst, dann sagen sie Dir meist, was sie sehen wollen.
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fuss schrieb:
Deine Patientenkartei unter liegt auch der Schweigepflicht. Nur auf richterlichen Beschluß vorlegen :sunglasses:
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Eberhard schrieb:
Auch der Teminplanunterligt dem Datenschutz.
Sonst wollen die demnächst auch noch n Abdruck von meinem ArXXX machen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Die können sich das ansehen, aber sicherlich nicht auf einem Stick mitnehmen. Die bekommen eine EÜR mit Journal und ein Kassenbuch und gut ist.
Sonst wollen die demnächst auch noch n Abdruck von meinem ArXXX machen. :smile:
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Andreas216 schrieb:
So ist es!!!! :sunglasses:
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TheStonie schrieb:
soweit ich weiß unterliegen die Steuerbeamten dem Dienstgeheimnis, daher dürfen die wohl reinschauen, aber mitnehmen dürften die eigentlich nichts!
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Andreas216 schrieb:
Da wäre ich mir nicht sicher..wenn der pati den Therapeut nicht von der Schweigepflicht entbindet.....würde ich überhaupt keine namen heraus geben..insofern..Theorg mitnehmen geht überhaupt gar nicht...Es gibt Kassenbücher, rechnungsjournale usw....das muss reichen
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Kitane schrieb:
Darum ging es ja auch habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt es ging um die Rechnungsjournale und die EÜR gibt einen extra Punkt bei Theorg dafür zum Runterladen Theorg meinte das die Steuerprüfer es öfter so haben wollen
Wenn Frau "Willkowsky" am 23.11.2013 um 16.00 eine Massage bekommen hat, dann geht das niemanden was an. Am wenigsten einen Steuerprüfer.
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Eberhard schrieb:
Wenn Frau "Willkowsky" am 23.11.2013 um 16.00 eine Massage bekommen hat, dann geht das niemanden was an. Am wenigsten einen Steuerprüfer.
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therapeutin schrieb:
garnicht...schauen am meisten auf autos und futtern :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
Wenn alles vernünftig geführt ist ist doch alles in Ordnung? Aber warum das anonyme Posting? Ein Schelm der böses dabei denkt!!
Ärzte und Zahnärzte unterliegen der Schweigepflicht in Bezug auf ihre Patienten. Das Finanzamt hat dies zu respektieren. Dies gilt vorrangig für die Patientenkartei. Probleme ergeben sich vielfach bei der Aufzeichnung der Praxisgebühren. Hier werden häufig die Namen der Patienten im Kassenbuch vermerkt. Ähnliches gilt für Ausgangsrechnungen. Sinnvoll ist in diesen Fällen, dass ein anonymisierendes Abrechnungssystem erstellt wird, bei dem beispielsweise statt Namen Nummern verwendet werden. So kann der Betriebsprüfer alle Zahlen nachvollziehen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Patienten ziehen zu können. Kommt es dann zu Einzelfallfragen, ist der Arzt/Zahnarzt in der Lage, anhand einer gesonderten Liste den Patienten zu individualisieren und ggf. weitere Daten an den Prüfer zu geben. Zu beachten ist dabei, dass im Regelfall die Zustimmung des Patienten hierzu notwendig ist.
Zitat aus google
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Patientendaten
Ärzte und Zahnärzte unterliegen der Schweigepflicht in Bezug auf ihre Patienten. Das Finanzamt hat dies zu respektieren. Dies gilt vorrangig für die Patientenkartei. Probleme ergeben sich vielfach bei der Aufzeichnung der Praxisgebühren. Hier werden häufig die Namen der Patienten im Kassenbuch vermerkt. Ähnliches gilt für Ausgangsrechnungen. Sinnvoll ist in diesen Fällen, dass ein anonymisierendes Abrechnungssystem erstellt wird, bei dem beispielsweise statt Namen Nummern verwendet werden. So kann der Betriebsprüfer alle Zahlen nachvollziehen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Patienten ziehen zu können. Kommt es dann zu Einzelfallfragen, ist der Arzt/Zahnarzt in der Lage, anhand einer gesonderten Liste den Patienten zu individualisieren und ggf. weitere Daten an den Prüfer zu geben. Zu beachten ist dabei, dass im Regelfall die Zustimmung des Patienten hierzu notwendig ist.
Zitat aus google
mfg hgb :blush:
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