Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Der steuerliche Gewinn ist doch der Differenzbetrag zwischen Umsatz bzw. allen Einnahmen und der Betriebskosten, richtig?
Angenommen ich habe Angestellte, versichere mich gesetzlich freiwillig, bin Sjngle und habe ein Ergebnis von 70.000 Euro: kann man in etwa sagen oder berechnen, was mir davon übrig bleibt?
Bzw. was geht von den 70.000 Euro erstmal weg? Rentenversicherung? Krankenversicherung? Kirchensteuer? Soli? Einkommenssteuer?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag
Der steuerliche Gewinn ist doch der Differenzbetrag zwischen Umsatz bzw. allen Einnahmen und der Betriebskosten, richtig?
Angenommen ich habe Angestellte, versichere mich gesetzlich freiwillig, bin Sjngle und habe ein Ergebnis von 70.000 Euro: kann man in etwa sagen oder berechnen, was mir davon übrig bleibt?
Bzw. was geht von den 70.000 Euro erstmal weg? Rentenversicherung? Krankenversicherung? Kirchensteuer? Soli? Einkommenssteuer?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Du meinst also, dass es sich für die angegebenen 70.000 nicht lohnen würde selbstständig zu arbeiten bzw. dass man diesen Betrag auch gut selbst erwirtschaften kann? Oder wie darf ich deine Aussage mit den Angestellten interpretieren?
Ich hoffe etwas Klarheit ins Ganze gebracht zu haben. Genaueres solltest du mit dem Steuerberater besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asterix61 schrieb:
Vom Gesamtumsatz eines Unternehmens, in dem Fall einer Praxis, werden alle Kosten abgezogen, die unmittelbar mit der Praxis zu tun haben: Personal-, Raum-, Versicherungen, Abschreibungen, evtl. Kredite, Leasingraten etc.......... Übrig, in dem Fall 70.000, bleibt ein Gewinn (ähnlich dem Bruttojahreseinkommen eines AN). Dieser ist noch mit dem jeweiligen Steuersatz zu versteuern (Einkommensteuer + Soli). Von diesem Rest bezahlst du KV/RV und deine sonstigen privaten Kosten. Du solltest auch Rücklagen davon bilden für Zusatzrente, Rücklagen für die Praxis für Investitionen.
Ich hoffe etwas Klarheit ins Ganze gebracht zu haben. Genaueres solltest du mit dem Steuerberater besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke asterix61, das hilft mir schon weiter. Aber zu versteuern ist doch letztlich das zu versteuernde Einkommen und nicht der Gewinn oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asterix61 schrieb:
Ob sich 70000 € "lohnen" ist immer auch davon abhängig wie hoch deine Ansprüche sind. Der Eine kommt damit nicht zurecht und der Andere kann sich damit ein Eigenheim und Reisen finanzieren. Das muss jeder selbst für sich entscheiden.
Ich sitze gerade eben über meinen Auswertungen 2014 und führe schon seit 20 Jahren meine Praxis mit zunehmender Mitarbeiterzahl. Habe jetzt auch einen MA weniger, aber wenn man weiss wie der Hase läuft, kann man das auch wieder ausgleichen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asterix61 schrieb:
Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel der Gewinn, das was nach Abzug aller Geschäftskosten übrig bleibt. Der Steuerberater rechnet dann noch mit Pauschalen, die jetzt aber fürs "Grobe" nicht so ganz relevant sind. Aufwendungen für Altersvorsorge, LVs etc. kann man ja steuerlich bis zu einem bestimmten Betrag geltend machen.
Ich sitze gerade eben über meinen Auswertungen 2014 und führe schon seit 20 Jahren meine Praxis mit zunehmender Mitarbeiterzahl. Habe jetzt auch einen MA weniger, aber wenn man weiss wie der Hase läuft, kann man das auch wieder ausgleichen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Du bezahlst nicht von dem Rest die KV/RV sondern vom Gesamten!!! Kein Halbwissen verbreiten...
Einen zu versteuernden Gewinn von z. B. 70.000,-- Euro habe ich noch nie erreicht, trotz vieler Überstunden + Samstagsarbeit (Einzelpraxis). Aber ein paar wenige (Groß-) Praxen schaffen dies schon.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Achilles2 schrieb:
Es heißt ja auch der Gewinn vor Steuern. Also Einnahmen - Ausgaben = zu versteuernder Gewinn. Von dem versteuerten Gewinn (z. B. 70.000,-- Euro) geht dann die Einkommensteuer weg (angenommene 20.000,-- Euro). Ergibt dann 50.000,-- Euro das ist dann das Geld, das Du für Dich verwenden kannst. Von diesem Geld mußt Du natürlich dann deine Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung usw. zahlen. Je nachdem, wie gut Du dich absicherst kommt zum Schluß dann eine Summe raus, die dann dementspricht, was ein Angestellter als "Nettolohn" bezeichnen würde.
Einen zu versteuernden Gewinn von z. B. 70.000,-- Euro habe ich noch nie erreicht, trotz vieler Überstunden + Samstagsarbeit (Einzelpraxis). Aber ein paar wenige (Groß-) Praxen schaffen dies schon.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gewinn vor Steuern = zu versteuerndes Einkommen( lt. meiner Beschreibung ), aber McMiki ist ja immer ein ganz Schlauer!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asterix61 schrieb:
Genauso habe ich es gemeint. Vielleicht anders ausgedrückt. Also McMiki: das ist kein Halbwissen!
Gewinn vor Steuern = zu versteuerndes Einkommen( lt. meiner Beschreibung ), aber McMiki ist ja immer ein ganz Schlauer!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
dirk paucke schrieb:
richtig ! Und von diesem Betrag zahlst du anteilig KV und RV. Allerdings kannst im nächsten Jahr wieder einen Teil vom KV und RV Beitrag steuerlich geltend machen, was wiederrum dein zu versteuerndes Jahreseinkommen senkt. Klaro ??
Also kein Halbwissen verbreiten...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Ich hab von KV und RV gesprochen...und die wird auf der Grundlage von 70000 berechnet...als AN zahlst du ja auch nicht deine KV von deinem Netto!! Ich widerspreche, weil ich es nun mal besser weiß!!!!!
Also kein Halbwissen verbreiten...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das hilft mir vorerst auf jeden Fall, danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
such Dir aber auf alle Fälle einen Steuerberater, es sind zu viele Dinge die hier gar nicht erörtert werden können, später kann man die geschichte auch selber machen...oder auch nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asterix61 schrieb:
Vielleicht sollten wir differenzieren zwischen KV/RV gesetzlich und KV/RV privat. Das zweite Modell habe ich gemeint (so ist das bei mir und das geht vom Netto weg, zumindest bei mir seit 20 Jahren). Somit denke ich haben wir beide Recht. Und somit wäre von uns beiden ein "Halbwissen" verbreitet worden. So long!
Beispiel GKV, aber PRV
Also:
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn, Brutto (zu versteuern), darin Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung, Kirchensteuer usw.
Übrig bleibt das Netto.
Netto - private Rentenversicherung, private Unfallversicherung...
Übrig bleibt der reine monatliche Gewinn
Korrekt?
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Versteh ich es richtig, dass die gesamten privaten Versicherungen vom Netto abgehen und die Gesetzlichen vom Brutto, also vom zu versteuernden Gewinn nach Abzug Einnahme-Ausgaben?
Beispiel GKV, aber PRV
Also:
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn, Brutto (zu versteuern), darin Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung, Kirchensteuer usw.
Übrig bleibt das Netto.
Netto - private Rentenversicherung, private Unfallversicherung...
Übrig bleibt der reine monatliche Gewinn
Korrekt?
Vielen Dank
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bei der RV ist es am sinnvollsten den Regelbeitrag zu zahlen (sofern Du keine Angestellten mit einem Verdienst über 450€ hast):
BMAS - Rentenlexikon - Regelbeitrag
In den ersten 3 jahren der Selbständigkeit brauchst Du nur den halben Regelbeitrag zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Falsch! Du bezahlst Die Krankenkassenbeiträge nur maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (ausschlaggebend ist natürlich der Gewinn!):
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bei der RV ist es am sinnvollsten den Regelbeitrag zu zahlen (sofern Du keine Angestellten mit einem Verdienst über 450€ hast):
BMAS - Rentenlexikon - Regelbeitrag
In den ersten 3 jahren der Selbständigkeit brauchst Du nur den halben Regelbeitrag zahlen.
Diese mach ich seit 2 Jahren selbst mit WISO DVD, kostet 29.-€. Beim Jahresabschluss führt einen das Programm
durch eine Steueroptimierung und erstellt den Jahresabschluss,der online ans FA übermittelt wird.
Somit sind 3-4 Mille Steuerberater Kosten gespart, die ich Jahrelang selbst unnötigerweise an diese Halsabschneider bezahlt habe, :angry:
die Buchungen selbst erzeugen ist kein Hexenwerk, was ich früher auch nicht wusste
Lima
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lima schrieb:
Steuerberater kann man sich schenken...die beraten doch nichts sondern machen nur Buchführung.
Diese mach ich seit 2 Jahren selbst mit WISO DVD, kostet 29.-€. Beim Jahresabschluss führt einen das Programm
durch eine Steueroptimierung und erstellt den Jahresabschluss,der online ans FA übermittelt wird.
Somit sind 3-4 Mille Steuerberater Kosten gespart, die ich Jahrelang selbst unnötigerweise an diese Halsabschneider bezahlt habe, :angry:
die Buchungen selbst erzeugen ist kein Hexenwerk, was ich früher auch nicht wusste
Lima
Laut einer Umfrage des IFK ist dies ungefähr der durchschnittliche Gewinn (eher ein bisschen weniger) einer PT-Praxis.
LG Andreas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Wenn es sich nicht lohnen würde, für 70000€ Gewinn zu arbeiten, dann wären fast alle Praxen unwirtschaflich.
Laut einer Umfrage des IFK ist dies ungefähr der durchschnittliche Gewinn (eher ein bisschen weniger) einer PT-Praxis.
LG Andreas
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
alobar schrieb:
für 70 000 brauchste keine angestellten.... antworten kann man dir auch nicht geben, da sind soviele einzelfaktoren die hier nicht gennat werden. ganz grob kann man sagen irgendwas zwischen minmum 12000 und max... 25 000 / Jahr....
Mein Profilbild bearbeiten