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Physiotherapeut/in (m/w/d),
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oder Bobath lernen, eine
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erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Nun meine Frage: ist diese Leistung steuerfrei nach §4 Nr. 14 USTG oder muss ich zusätzlich zu dem Preis die MwSt ausweisen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe diese eine Anfrage eine Anfrage einer Firma bezüglich Massagen für die Mitarbeiter erhalten. Das ganze soll einmal wöchentlich stattfinden. Das ganze müsste ja erlaubt sein, da keine Krankheiten vorliegen und es keine Therapie ist, sondern rein päventiv bzw. zum Wohlfühlen.
Nun meine Frage: ist diese Leistung steuerfrei nach §4 Nr. 14 USTG oder muss ich zusätzlich zu dem Preis die MwSt ausweisen?
[...] Das ganze müsste ja erlaubt sein, da keine Krankheiten vorliegen und es keine Therapie ist, sondern rein päventiv bzw. zum Wohlfühlen.
Nun meine Frage: ist diese Leistung steuerfrei nach §4 Nr. 14 USTG oder muss ich zusätzlich zu dem Preis die MwSt ausweisen?
Es liegen keine Krankheiten vor, es ist keine Therapie, rein präventiv zum wohlfühlen. Entspricht das der Beschreibung einer Leistung der Humanmedizin?
Es kommt noch eine von der USt ausgenommene Leistung nach UStG §19 in Betracht. Abhängig vom Umfang deiner Unternehmung kann es schlau sein gegen die Anwendung des §19 zu optieren, kann es aber auch vereinfachen.
Hast du große Investitionen in Kombination mit großen Umsätzen vor? Dann entscheide dich dagegen.
Hast du keine großen Umsätze im Blick? Dann sparst du dir damit jede Menge Arbeit...
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.9.16 11:46:
[...] Das ganze müsste ja erlaubt sein, da keine Krankheiten vorliegen und es keine Therapie ist, sondern rein päventiv bzw. zum Wohlfühlen.
Nun meine Frage: ist diese Leistung steuerfrei nach §4 Nr. 14 USTG oder muss ich zusätzlich zu dem Preis die MwSt ausweisen?
Es liegen keine Krankheiten vor, es ist keine Therapie, rein präventiv zum wohlfühlen. Entspricht das der Beschreibung einer Leistung der Humanmedizin?
Es kommt noch eine von der USt ausgenommene Leistung nach UStG §19 in Betracht. Abhängig vom Umfang deiner Unternehmung kann es schlau sein gegen die Anwendung des §19 zu optieren, kann es aber auch vereinfachen.
Hast du große Investitionen in Kombination mit großen Umsätzen vor? Dann entscheide dich dagegen.
Hast du keine großen Umsätze im Blick? Dann sparst du dir damit jede Menge Arbeit...
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In diesem Sinne steuerfrei bis zur magischen Grenze von 17500€/jahr private Einnahmen (dieser Inklusive).
aber nur wenn die Kleinunternehmerregelung dem FA gemeldet ist.
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morpheus-06 schrieb:
Neuling schrieb am 11.9.16 13:59:
In diesem Sinne steuerfrei bis zur magischen Grenze von 17500€/jahr private Einnahmen (dieser Inklusive).
aber nur wenn die Kleinunternehmerregelung dem FA gemeldet ist.
Gilt nur bis zur Grenze bis 17.500€/Jahr.
Satz muss vermerkt sein, unter Rechnung z.B. Kein Ausweis der Mwst nach § ..../Kleinunternehmerregelung
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Minza schrieb:
Genau . Kleinunternehmerregelung muss Finanzamt gemeldet werden. Dann musst du Mwst. nicht ausweisen.
Gilt nur bis zur Grenze bis 17.500€/Jahr.
Satz muss vermerkt sein, unter Rechnung z.B. Kein Ausweis der Mwst nach § ..../Kleinunternehmerregelung
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nowi schrieb:
Die 17.500/Jahr nur auf Privateinnahmen?! Die Heilmittelleistung zählen nicht dazu oder?
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Tempelritter schrieb:
alle Heilmittel auf Rezept (GKV und PKV), sowie Leistungen des sHP fallen nicht unter die Umsatzsteuer.
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Neuling schrieb:
In diesem Sinne steuerfrei bis zur magischen Grenze von 17500€/jahr private Einnahmen (dieser Inklusive).
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