Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
zunächst eine kurze Vorstellung: ich bin seit ca. 5 Jahren auch selbständig tätig (erst gelgentlich neben der Vollzeit, jetzt 10 Wochenstunden Selbständig, 14 Wochenstunden in der Praxis) und zahle jetzt das erste mal einen ordentlichen Betrag Steuern nach und in Zukunft quartalsweise voraus. Ich habe verstanden, dass ich rentenversicherungspflichtig bin und auch da ziemlich sicher eine Nachzahlung ansteht. Ich plane auch, mich deswegen demnächst bei der RV zu melden und einen Termin zu vereinbaren.
Ich vermute, dass in meiner Situation eine sogenannte Statusfeststellung ansteht. Meine Frage in die Runde wäre: hat das schon einmal jemand, insbesondere jemand in einer ähnlichen Situation wie der meinen, hinter sich und weiß, was da so dranhängt bzw. zu welchen Veränderungen das führt?
Beste Grüße und danke vorab für konstruktiven Austausch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
zunächst eine kurze Vorstellung: ich bin seit ca. 5 Jahren auch selbständig tätig (erst gelgentlich neben der Vollzeit, jetzt 10 Wochenstunden Selbständig, 14 Wochenstunden in der Praxis) und zahle jetzt das erste mal einen ordentlichen Betrag Steuern nach und in Zukunft quartalsweise voraus. Ich habe verstanden, dass ich rentenversicherungspflichtig bin und auch da ziemlich sicher eine Nachzahlung ansteht. Ich plane auch, mich deswegen demnächst bei der RV zu melden und einen Termin zu vereinbaren.
Ich vermute, dass in meiner Situation eine sogenannte Statusfeststellung ansteht. Meine Frage in die Runde wäre: hat das schon einmal jemand, insbesondere jemand in einer ähnlichen Situation wie der meinen, hinter sich und weiß, was da so dranhängt bzw. zu welchen Veränderungen das führt?
Beste Grüße und danke vorab für konstruktiven Austausch.
beinahe hätte ich deine Anfrage übersehen. Scheinbar wurde sie sofort nach hinten verschoben.
Mir erscheinen deine Schilderungen etwas unklar.
Was meinst du mit "selbständig tätig" denn genau?
Vielleicht kann dir aber auch ali helfen. Evtl. hat er sogar die offizielle Vereinsmeinung des ZVK zu deinem Sachverhalt verfügbar.
mfg Mocca
Nachtrag: Ich denke, dass du dir wegen der Nachzahlung keine Sorgen machen solltest. Andere schon!
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Hallo Mocca, danke für deine Antwort. Was heißt "andere schon"?
Ich vermute, dass mein Arbeitgeber da außen vor ist und ich meine RV-Beiträge dann selbst, ohne Arbeitgeberanteil zahlen werde. Schätzungsweise die noch fehlende Differenz.
Selbständig bedeutet in meinem Fall, dass ich Hausbesuche auf Privatrezept durchführe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nachtrag: Ich denke, dass du dir wegen der Nachzahlung keine Sorgen machen solltest. Andere schon!
Hallo Mocca, danke für deine Antwort. Was heißt "andere schon"?
Ich vermute, dass mein Arbeitgeber da außen vor ist und ich meine RV-Beiträge dann selbst, ohne Arbeitgeberanteil zahlen werde. Schätzungsweise die noch fehlende Differenz.
Selbständig bedeutet in meinem Fall, dass ich Hausbesuche auf Privatrezept durchführe.
- schreibst du einer praxis eine rechnung für Patienten die du in ihrem auftrag behandelst ? - dann hat die praxis ein ziemliches problem wenn du keine statusfeststellung hast
oder hast du zh ein raum wo du selbstständig wellness anbietest und von jedem kunden geld bekommst
solltest dringend mit deinem steuerberater sprechen
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Esra Luise schrieb:
es ist ja die frage wie du Selbstständig tätig bist ?
- schreibst du einer praxis eine rechnung für Patienten die du in ihrem auftrag behandelst ? - dann hat die praxis ein ziemliches problem wenn du keine statusfeststellung hast
oder hast du zh ein raum wo du selbstständig wellness anbietest und von jedem kunden geld bekommst
solltest dringend mit deinem steuerberater sprechen
Und ja richtig verstanden, 1% pro Monat, das bedeutet also 12% pro Jahr. Säumniszuschlag auf die noch nicht gezahlten DRV Beiträge. Und jetzt den Kopf einziehen und zu denken dann meld ich mich doch nicht ist der falsche Weg, den mit jedem Jahr, bzw. Monat machst dus schlimmer, bzw. falls es ohne deine Meldung einmal rauskommt wärest du wegen Sozialversicherungsbetrug dran und wirst damit deine Berufszulassung verlieren.
Vielen FM, falls du einer bist, evtl. ja auch Mini PI. sind diese rechtlichen Risiken gar nicht bewusst.
Also tu dir einen gefallen und melde dich, so schnell es geht, freiwillig bei der DRV, und hier nicht auf dumm und unwissend tun und sagen ich konnte das ja nicht wissen. Als PI oder FM hast du die PFLICHT dich darüber zu informieren, und wirst dich vor Behörden NIEMALS durch unwissenheit rausreden können.
Auch wenn mein Post vorwurfsvoll klingt, melde dich so schnell es geht bei der DRV um noch größeren Schaden abzuwenden, wenn du dich NICHT freiwillig meldest läufst du Gefahr eines tages deine Berufszulassung zu verlieren wenn es von den Behörden aufgedeckt wird, und du dich damit des Sozialversicherungsbetruges strafbar machst.
Also gleich morgen freiwillig melden.
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Gert Winsa schrieb:
Na da stellt sich entweder jemand dumm und trollt, oder darf sich in Zukunft tatsächlich über eine extrem gewaltige Nachzahlung von DRV Beiträgen freuen. Ja das wird nicht wenig werden, und noch weiter aufschieben und zu hoffen dass man nicht entdeckt wird ist nicht empfehlenswert, denn die DRV ist berechtigt für jeden Monat den man sich zu spät meldet 1% Säumniszuschlag auf die fälligen DRV Beiträge zu verlangen, egal ob PI oder FM.
Und ja richtig verstanden, 1% pro Monat, das bedeutet also 12% pro Jahr. Säumniszuschlag auf die noch nicht gezahlten DRV Beiträge. Und jetzt den Kopf einziehen und zu denken dann meld ich mich doch nicht ist der falsche Weg, den mit jedem Jahr, bzw. Monat machst dus schlimmer, bzw. falls es ohne deine Meldung einmal rauskommt wärest du wegen Sozialversicherungsbetrug dran und wirst damit deine Berufszulassung verlieren.
Vielen FM, falls du einer bist, evtl. ja auch Mini PI. sind diese rechtlichen Risiken gar nicht bewusst.
Also tu dir einen gefallen und melde dich, so schnell es geht, freiwillig bei der DRV, und hier nicht auf dumm und unwissend tun und sagen ich konnte das ja nicht wissen. Als PI oder FM hast du die PFLICHT dich darüber zu informieren, und wirst dich vor Behörden NIEMALS durch unwissenheit rausreden können.
Auch wenn mein Post vorwurfsvoll klingt, melde dich so schnell es geht bei der DRV um noch größeren Schaden abzuwenden, wenn du dich NICHT freiwillig meldest läufst du Gefahr eines tages deine Berufszulassung zu verlieren wenn es von den Behörden aufgedeckt wird, und du dich damit des Sozialversicherungsbetruges strafbar machst.
Also gleich morgen freiwillig melden.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Entzug der "Berufszulassung" ist etwas an den Haaren herbeigezogen.
MfG :)
Also tu dir einen gefallen und melde dich, so schnell es geht, freiwillig bei der DRV, und hier nicht auf dumm und unwissend tun und sagen ich konnte das ja nicht wissen. Als PI oder FM hast du die PFLICHT dich darüber zu informieren, und wirst dich vor Behörden NIEMALS durch unwissenheit rausreden können.
Keine Frage, Anmelden. Aber hier so die Keule zu schwingen, ist IMHO arg übertrieben. Es gab sogar mal ein Zeitfenster im letzten Jahrtausend, da konnte man sich NACHTRÄGLICH befreien lassen, wenn man “nachgewiesen“ hat (O-Ton) nichts von der RV Pflicht zu wissen, soviel dazu. Mir ist auch kein Physio bekannt, der/die hier strafrechtlich belangt wurde.
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ali schrieb:
Gert Winsa schrieb am 29.4.19 23:27:
Also tu dir einen gefallen und melde dich, so schnell es geht, freiwillig bei der DRV, und hier nicht auf dumm und unwissend tun und sagen ich konnte das ja nicht wissen. Als PI oder FM hast du die PFLICHT dich darüber zu informieren, und wirst dich vor Behörden NIEMALS durch unwissenheit rausreden können.
Keine Frage, Anmelden. Aber hier so die Keule zu schwingen, ist IMHO arg übertrieben. Es gab sogar mal ein Zeitfenster im letzten Jahrtausend, da konnte man sich NACHTRÄGLICH befreien lassen, wenn man “nachgewiesen“ hat (O-Ton) nichts von der RV Pflicht zu wissen, soviel dazu. Mir ist auch kein Physio bekannt, der/die hier strafrechtlich belangt wurde.
Also, keine Panik. Anmelden, vermutlich geplanten sie schreibt selbst "ich weiß, dass...") / überschaubaren Beitrag nachzahlen. Fertig. Gegebenenfalls noch Beratung von Fachleuten einholen.
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Susulo schrieb:
Wenn ich AT richtig verstanden habe, ist das mit 10 Wochenstunden auch noch nicht so lange und in den Jahren vorher "nur gelegentlich" - was für mich impliziert, dass die unter 5600 im Jahr geblieben war und damit Sozialversicherungsbefreit.
Also, keine Panik. Anmelden, vermutlich geplanten sie schreibt selbst "ich weiß, dass...") / überschaubaren Beitrag nachzahlen. Fertig. Gegebenenfalls noch Beratung von Fachleuten einholen.
@ali: ja, das erscheint mir auch wahrscheinlicher, dass ich jetzt nicht gleich von der DRV attackiert werde. Wie ich rausgelesen habe, droht bei Nichtzahlung eine Nachforderung über den Zeitraum der letzten vier Jahre, außer es wird Vorsatz unterstellt (und wohl auch nachgewiesen) - dann kann 30 Jahre lang rückwirkend eingefordert werden. Was gang und gäbe ist, würde mich auch mal interessieren. Eventuell hole ich eine Rechtsberatung ein bevor ich mich melde.
@Esra: ich weiß was du meinst und das ist nicht der Fall: ich habe fast gar keine Selbstzahler, alles läuft über Privatverordnung und die Praxis ist nicht involviert - ich stelle meine Rechnung mit meiner Steuernummer etc.
@Susulo: Ich war in 2017 und 2018 definitiv weit über der 5K-Grenze. Allerdings frage ich mich, ob der Gewinn herangezogen wird oder einfach direkt die Einnahmen. Das hoffe ich von der RV oder Rechtsberatung eindeutig zu erfahren. Ich hoffe ja, dass es der vom Finanzamt ausgewiesene Gewinn ist, da ich ja auch keine geringen Investitionskosten in Form von Fahrtkosten und Weiterbildung habe.
@Gert Winsa: ich konnte zwischen den Unterstellungen, dass ich "trollen" und mich "dumm stellen" wollte auch deinen Ratschlag rauslesen. Ich werde mich zeitnah melden aber dann sei du doch so gut und versuche etwas unaufgeregter und sachlicher hier Austausch zu betreiben. Eventuell hast du ja Belege für deine Behauptungen. Ich konnte jedenfalls nichts finden über ein Berufsverbot bei Nicht-Meldung bei der Rentenkasse.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@alle: danke für die Antworten, die ja weitestgehend sachlich sind. Entschuldigt meine verzögerte Antwort. Ich bin am Samstag bei meinem Steuerberater und werde die Situation noch einmal schildern.
@ali: ja, das erscheint mir auch wahrscheinlicher, dass ich jetzt nicht gleich von der DRV attackiert werde. Wie ich rausgelesen habe, droht bei Nichtzahlung eine Nachforderung über den Zeitraum der letzten vier Jahre, außer es wird Vorsatz unterstellt (und wohl auch nachgewiesen) - dann kann 30 Jahre lang rückwirkend eingefordert werden. Was gang und gäbe ist, würde mich auch mal interessieren. Eventuell hole ich eine Rechtsberatung ein bevor ich mich melde.
@Esra: ich weiß was du meinst und das ist nicht der Fall: ich habe fast gar keine Selbstzahler, alles läuft über Privatverordnung und die Praxis ist nicht involviert - ich stelle meine Rechnung mit meiner Steuernummer etc.
@Susulo: Ich war in 2017 und 2018 definitiv weit über der 5K-Grenze. Allerdings frage ich mich, ob der Gewinn herangezogen wird oder einfach direkt die Einnahmen. Das hoffe ich von der RV oder Rechtsberatung eindeutig zu erfahren. Ich hoffe ja, dass es der vom Finanzamt ausgewiesene Gewinn ist, da ich ja auch keine geringen Investitionskosten in Form von Fahrtkosten und Weiterbildung habe.
@Gert Winsa: ich konnte zwischen den Unterstellungen, dass ich "trollen" und mich "dumm stellen" wollte auch deinen Ratschlag rauslesen. Ich werde mich zeitnah melden aber dann sei du doch so gut und versuche etwas unaufgeregter und sachlicher hier Austausch zu betreiben. Eventuell hast du ja Belege für deine Behauptungen. Ich konnte jedenfalls nichts finden über ein Berufsverbot bei Nicht-Meldung bei der Rentenkasse.
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mocca schrieb:
hallo AT,
beinahe hätte ich deine Anfrage übersehen. Scheinbar wurde sie sofort nach hinten verschoben.
Mir erscheinen deine Schilderungen etwas unklar.
Was meinst du mit "selbständig tätig" denn genau?
Vielleicht kann dir aber auch ali helfen. Evtl. hat er sogar die offizielle Vereinsmeinung des ZVK zu deinem Sachverhalt verfügbar.
mfg Mocca
Nachtrag: Ich denke, dass du dir wegen der Nachzahlung keine Sorgen machen solltest. Andere schon!
Wenn man Selbstständig ist dann hat man auch die Pflicht sich darüber zu informieren was und an wen man alles zahlen muss. :angry: :angry:
Aber so wie es klinkt würde ich schon fast vermuten dass es eine FAKEmeldung ist
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eim schrieb:
Na da können die Praxisinhaber aber froh sein das bisher keine DVR Prüfung stattfand.
Wenn man Selbstständig ist dann hat man auch die Pflicht sich darüber zu informieren was und an wen man alles zahlen muss. :angry: :angry:
Aber so wie es klinkt würde ich schon fast vermuten dass es eine FAKEmeldung ist
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da das Thema in diesem Forum im allgemeinen ein Evergreen ist; die Sache hat sich geklärt. Ich zahle für die Vergangenheit nach, habe rückwirkend auch den "Gründerrabatt" bekommen und wenn die 3 Jahre durch sind, zahle ich den Regelsatz von ca. 580,- € monatlich. Die RV war sehr kulant und umgänglich.
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