Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
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- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
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Thunderboy schrieb:
Hey Leute kann mir jemand sagen wie ich da vorgehen soll! Was muss ich den genau am Antrag angeben so das es bestätigt wird? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Gaaanz schlechte Ausgangslage.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Sollen wir dir das jetzt sagen, was du am besten reinschreibst damit du als Selbstständig anerkannt wirst, auch wenns nicht stimmt?
Gaaanz schlechte Ausgangslage.
MFG
Meitao
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Link scheint nicht zu funktionieren: Website der Deutschen Rentenversicherung-Allgemein/Inhalt/Service/Formulare/Anträge/Versicherte/vor der Rente/Statusfeststellung
[bearbeitet am 20.02.14 13:35]
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SGBV schrieb:
Hier: Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Statusfeststellung
Link scheint nicht zu funktionieren: Website der Deutschen Rentenversicherung-Allgemein/Inhalt/Service/Formulare/Anträge/Versicherte/vor der Rente/Statusfeststellung
[bearbeitet am 20.02.14 13:35]
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:wink: ...doch funzt, man muß nur einmal mehr klicken....
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Muß ich denn nun für jeden Auftraggeber - sprich für jede Praxis oder Verein für den ich tätig werde - eine extra Statusfeststellung machen und ein separates Formular ausfüllen? :unamused:
Wär ja echt kompliziert, wenn ich z.B. öfter mal verschiedene Praxisvertretungen (Urlaub, Krankheit) übernehme und dadurch öfter den oder die Auftraggeber wechseln.
Wer kennt sich aus?
[bearbeitet am 20.02.14 14:37]
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christine81 schrieb:
Ja, super.
Muß ich denn nun für jeden Auftraggeber - sprich für jede Praxis oder Verein für den ich tätig werde - eine extra Statusfeststellung machen und ein separates Formular ausfüllen? :unamused:
Wär ja echt kompliziert, wenn ich z.B. öfter mal verschiedene Praxisvertretungen (Urlaub, Krankheit) übernehme und dadurch öfter den oder die Auftraggeber wechseln.
Wer kennt sich aus?
[bearbeitet am 20.02.14 14:37]
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ja für jeden einzelnen brauchst du das!
MFG
Meitao
Und wer überprüft das ggf. oder wer will das genau wissen?
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christine81 schrieb:
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?!?! :tired_face:
Und wer überprüft das ggf. oder wer will das genau wissen?
Dem FM kann es rein theoretisch "egal" sein - wenn der PI schlau ist, legt er zur eigenen Sicherheit Wert auf die Statusfeststellung und beantragt sie. Sollte bei einer DRV-Überprüfung eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit festgestellt werden, ist erst mal der PI dran. Deswegen ist es gut, von vornherein Klarheit zu schaffen.
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die neue schrieb:
Meitao hat recht.
Dem FM kann es rein theoretisch "egal" sein - wenn der PI schlau ist, legt er zur eigenen Sicherheit Wert auf die Statusfeststellung und beantragt sie. Sollte bei einer DRV-Überprüfung eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit festgestellt werden, ist erst mal der PI dran. Deswegen ist es gut, von vornherein Klarheit zu schaffen.
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Thunderboy schrieb:
Kann jemand klarheit verschaffen und konkretes zu diesem Thema beitragen? Ich brauch Infos und den richtigen Weg! Danke!!!
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SGBV schrieb:
Die Erläuterungen zum Antrag lesen: Link und ggf. die Hotline der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 (kostenlos) anrufen - das ist der richtige Weg.
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SGBV schrieb:
Danke für den Hinweis, funktioniert tatsächlich.
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verena735 schrieb:
Alles Unsinn hier; die sogenannte Statusfeststellung ist nicht obligatorisch und nur Zweifelsfällen vorbehalten! Deinen Status kennst du, nämlich rentenversicherungspflichtig! Melde deine Selbständigkeit innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Rentenversicherer mit Formular V020, du wirst einen Bescheid erhalten, deinen Obolus abdrücken und gut is! Diesen Bescheid legst du dann deinen Auftraggebern vor.
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SGBV schrieb:
Versicherungspflichtig oder nicht ist doch gar nicht die Frage, sondern selbständig oder angestellt. Das ist ja gerade der Zweifelsfall, der bei "Freien Mitarbeitern" zu klären ist. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Dementsprechend trägt er seine Beiträge allein oder er teilt sie sich mit seinem AG. Als AG kommt jeder Auftraggeber in Betracht (daher für jeden 1 Antrag) - je nachdem, wie Weisungsgebundenheit oder -freiheit im Verhältnis zu dem konkreten Auftraggeber zu beurteilen sind.
Die notwendigen Formulare zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Statusfeststellung), mit den notwendigen Erläuterungen, liegen bei DRV - Startseite Bund zum Download bereit. Zum einen das Formular V0027 (Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status und das Formular C0031 die Beschreibung des Auftragsverhältnisses. Beide Formulare werden zusammen mit der Kopie des vollständigen Dienstvertrags an die Clearingstelle versendet.
Das Formular zur Statusfeststellung (V0027)!
Besonders die Frage nach den Auftraggebern ist wichtig, denn auch Privatpatienten und Selbstzahler sind Auftraggeber, die die 1/6 Regel umsetzen können. Des weiteren wird ermittelt, ob die Einkünfte weniger als 450 € monatlich betragen, denn unter diesen Einkünften werden keine Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. So wird eine Beitragsfreistellung erreicht. Ein paar Fragen sind irrelevanter Natur (Studentenfrage). Weiter müssen Angaben zur Abrechnungspraxis gemacht werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, dass ein weiterer freier Mitarbeiter eine Betriebsprüfung auslösen kann.9 Eine Frage zielt darauf ab, ob der freie Mitarbeiter zuvor Angestellter der Praxis war.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Durchführung der Statusfeststellung!
Die notwendigen Formulare zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Statusfeststellung), mit den notwendigen Erläuterungen, liegen bei DRV - Startseite Bund zum Download bereit. Zum einen das Formular V0027 (Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status und das Formular C0031 die Beschreibung des Auftragsverhältnisses. Beide Formulare werden zusammen mit der Kopie des vollständigen Dienstvertrags an die Clearingstelle versendet.
Das Formular zur Statusfeststellung (V0027)!
Besonders die Frage nach den Auftraggebern ist wichtig, denn auch Privatpatienten und Selbstzahler sind Auftraggeber, die die 1/6 Regel umsetzen können. Des weiteren wird ermittelt, ob die Einkünfte weniger als 450 € monatlich betragen, denn unter diesen Einkünften werden keine Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. So wird eine Beitragsfreistellung erreicht. Ein paar Fragen sind irrelevanter Natur (Studentenfrage). Weiter müssen Angaben zur Abrechnungspraxis gemacht werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, dass ein weiterer freier Mitarbeiter eine Betriebsprüfung auslösen kann.9 Eine Frage zielt darauf ab, ob der freie Mitarbeiter zuvor Angestellter der Praxis war.
MFG
Meitao
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Thunderboy schrieb:
das c00031 formular find ich nicht das andere hab ich schon runtergeladen!
Link
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Hier der direktlink zum Vormular C0031
Link
MFG
Meitao
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christine81 schrieb:
Wo gibt's denn den Antrag?
Die DRV macht keine Statusfeststellung mehr sobald man dort angemeldet ist und seinen Beitrag zahlt. Man zählt dann sozusagen als Selbstständig und wird nicht nochmal geprüft. So zumindest die Aussage meiner Bearbeiterin der DRV weil ich trotz Anmeldung nochmal eine Statusfeststellung wollte zur Bestätigung.
Komplizierte Geschichte,aber bei Fragen einfach die Hotline anrufen.
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Statusfeststellung für "Freie Mitarbeiter" in Physio-Praxen sollten die A(uftrag/rbeit)G beantragen, da sonst die "Freien Mitarbeiter" nach etwa 4 Jahren "freier Mitarbeit" auf die Idee kommen könnten, doch abhängig beschäftigt gewesen zu sein (da weisungsgebunden) und den PI dann auf 4 Jahre rückwirkende Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen verklagen könnten.
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SGBV schrieb:
Normalerweise wollen Leute die Statusfeststellung, um als selbständig eingestuft zu werden, damit dann "nicht versicherungspflichtig" dabei herausspringt. Bei bestimmten Berufsgruppen liegt aber Versicherungspflicht per Gesetz auch bei Selbständigkeit vor. Dazu zählen z.B. auch die Physiotherapeuten. Der Rentenversicherung ist egal, wer (AG+AN oder nur der "Selbständige") die Beiträge zahlt, solange diese entrichtet werden.
Statusfeststellung für "Freie Mitarbeiter" in Physio-Praxen sollten die A(uftrag/rbeit)G beantragen, da sonst die "Freien Mitarbeiter" nach etwa 4 Jahren "freier Mitarbeit" auf die Idee kommen könnten, doch abhängig beschäftigt gewesen zu sein (da weisungsgebunden) und den PI dann auf 4 Jahre rückwirkende Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen verklagen könnten.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wer so dumm ist und das macht hat aber ebenso schlechte Karten. Denn der PI kann ordentlich einen Gegenschlag durchführen.
MFG
Meitao
Du musst dich innerhalb 3 Monate melden und ja wenn du dich bspw im
januar anmeldest und der Bescheid kommt erst im März musst du auch für Januar und Februar zahlen.
In den ersten 3 Jahren zahlst du nur den halben Regelbeitrag.
Wieviel genau das ist zeigt sich erst nach der Berechnung.
Wenn du nicht Beitragspflichtig sein willst dann musst du wohl oder übel jemanden Anstellen der mehr als 450€ verdient.
Wenn du dich genauer Informieren willst dann hol dir mal das Buch "die eigene Praxis"
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Athari schrieb:
Solltest du schon als FM arbeiten und noch nicht angemeldet sein, dann würde ich dir das schleunigst empfehlen. Sonst gibt es gut und gerne auch mal eine Strafe.
Du musst dich innerhalb 3 Monate melden und ja wenn du dich bspw im
januar anmeldest und der Bescheid kommt erst im März musst du auch für Januar und Februar zahlen.
In den ersten 3 Jahren zahlst du nur den halben Regelbeitrag.
Wieviel genau das ist zeigt sich erst nach der Berechnung.
Wenn du nicht Beitragspflichtig sein willst dann musst du wohl oder übel jemanden Anstellen der mehr als 450€ verdient.
Wenn du dich genauer Informieren willst dann hol dir mal das Buch "die eigene Praxis"
> In den ersten 3 Jahren zahlst du nur den halben Regelbeitrag.
> Wieviel genau das ist zeigt sich erst nach der Berechnung.
>
......................
das stimmt so nicht ganz!
Es gibt 2 Möglichkeiten in den ersten 3 Jahren:
- entweder (auf Antrag) den halben Regelbeitrag (liegt bei ca. 260 monatlich) unabhängig vom Einkommen
- oder einkommensgerecht. Das sind dann 18,9% vom Einkommen. Aber dann nix mit Hälfte!
Sollte man sich für einkommensgerecht entscheiden, ist es sinnvoll, sich erst mal niedrig einzuschätzen und brav die knapp 20% zur Seite zu legen, denn nach Erstellung des Steuerbescheides fordert die DRV nach. Wenn man sich allerdings von vornherein zu hoch einschätzt, gibts das zuviel gezahlte nicht wieder ....
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die neue schrieb:
Athari schrieb:
> In den ersten 3 Jahren zahlst du nur den halben Regelbeitrag.
> Wieviel genau das ist zeigt sich erst nach der Berechnung.
>
......................
das stimmt so nicht ganz!
Es gibt 2 Möglichkeiten in den ersten 3 Jahren:
- entweder (auf Antrag) den halben Regelbeitrag (liegt bei ca. 260 monatlich) unabhängig vom Einkommen
- oder einkommensgerecht. Das sind dann 18,9% vom Einkommen. Aber dann nix mit Hälfte!
Sollte man sich für einkommensgerecht entscheiden, ist es sinnvoll, sich erst mal niedrig einzuschätzen und brav die knapp 20% zur Seite zu legen, denn nach Erstellung des Steuerbescheides fordert die DRV nach. Wenn man sich allerdings von vornherein zu hoch einschätzt, gibts das zuviel gezahlte nicht wieder ....
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Athari schrieb:
Stimmt, sorry. Das man das zu viel gezahlte nicht wieder bekommt hätte ich nicht gedacht. Kann mich garnicht erinnern das in dem Antrag irgendwo von mir eine Schätzung des Einkommens dabei war
Für mich kam einkommensgerecht allerdings nie in Frage. In den ersten 3 Jahren geht es ja auch mit der Hälfte, also stelle ich mich mit 260 Euro halbem Regelbeitrag deutlich besser als mit einkommensgerechtem Beitrag. Denn der wäre ja bereits mit 1.300 monatlich erreicht. Und wenn man als Selbständiger weniger als 1.300 monatlich verdient, sollte man es besser lassen .....
Meiner Ansicht nach ist einkommensgerecht nur sinnvoll für "Teilzeit-Selbständige", die halt über die Freigrenze kommen, aber die 1.300 (und später 2.600) monatlich nicht erreichen.
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die neue schrieb:
das mit dem Einschätzen kommt erst später. Nämlich dann, wenn Du Dich für "einkommensgerecht" entscheidest, fragt man Dich nach Deiner Einschätzung. Und wenn Du Dich dann zu hoch einschätzt, haste Pech .....
Für mich kam einkommensgerecht allerdings nie in Frage. In den ersten 3 Jahren geht es ja auch mit der Hälfte, also stelle ich mich mit 260 Euro halbem Regelbeitrag deutlich besser als mit einkommensgerechtem Beitrag. Denn der wäre ja bereits mit 1.300 monatlich erreicht. Und wenn man als Selbständiger weniger als 1.300 monatlich verdient, sollte man es besser lassen .....
Meiner Ansicht nach ist einkommensgerecht nur sinnvoll für "Teilzeit-Selbständige", die halt über die Freigrenze kommen, aber die 1.300 (und später 2.600) monatlich nicht erreichen.
Entscheiden kann ich mich in den ersten drei Jahren für den halben Regelbeitrag, einkommensgerecht oder für den vollen Regelbeitrag, je nachdem was günstiger für mich ist. Sollte ich schlecht vorausschauend nicht das Günstigste gewählt haben, kann ich jederzeit auf Antrag (formloses Schreiben) kurzfristig innerhalb dieser drei Möglichkeiten wechseln.
Nach drei Jahren gibt´s dann nur noch einkommensgerecht oder Regelbeitrag, aber auch da, kann ich nach Bedarf wechseln.
Schätzen brauche ich gar nichts, denn Grundlage nach dem ersten Jahr der Selbständigkeit ist mein Einkommensteuerbescheid und, sollte sich mein Einkommen wider Erwarten während des darauffolgenden Jahres (z.B. durch Krankheit, schlechte Auftragslage usw.) nach unten bewegen, lasse ich meinen Beitrag entsprechend anpassen. Das geht!
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verena735 schrieb:
Entscheiden kann ich mich in den ersten drei Jahren für den halben Regelbeitrag, einkommensgerecht oder für den vollen Regelbeitrag, je nachdem was günstiger für mich ist. Sollte ich schlecht vorausschauend nicht das Günstigste gewählt haben, kann ich jederzeit auf Antrag (formloses Schreiben) kurzfristig innerhalb dieser drei Möglichkeiten wechseln.
Nach drei Jahren gibt´s dann nur noch einkommensgerecht oder Regelbeitrag, aber auch da, kann ich nach Bedarf wechseln.
Schätzen brauche ich gar nichts, denn Grundlage nach dem ersten Jahr der Selbständigkeit ist mein Einkommensteuerbescheid und, sollte sich mein Einkommen wider Erwarten während des darauffolgenden Jahres (z.B. durch Krankheit, schlechte Auftragslage usw.) nach unten bewegen, lasse ich meinen Beitrag entsprechend anpassen. Das geht!
> Schätzen brauche ich gar nichts, denn Grundlage nach dem ersten
> Jahr der Selbständigkeit ist mein Einkommensteuerbescheid
...........
das stimmt schon ..... Aaaaaaber - solltest Du zuviel gezahlt haben, bekommst Du nichts zurück!
Beispiel: 2013 hast du als Selbständige begonnen und hast monatlich eine bestimmte Summe eingezahlt. Deine Steuer gibst Du im Laufe von 2014 ab, einige Wochen/Monate später (mit etwas Glück noch in 2014) erhältst Du Deinen Steuerbescheid und Du stellst fest: hmmm..... aufgrund meiner Ausgaben hab ich in 2013 zuviel gezahlt..... Schickst den Steuerbescheid zur DRV, die lächeln, freuen sich und geben Dir die zuviel gezahlten Beiträge nicht zurück.
Glaubst Du nicht? Dann frag mal nach bei der DRV.....
Bei der GKV ist es übrigens genauso. Zuwenig gezahlte Beiträge werden nachgefordert, zuviel gezahlte werden nicht erstattet....
Finde ich extrem sch....., ist aber so.
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die neue schrieb:
verena735 schrieb:
> Schätzen brauche ich gar nichts, denn Grundlage nach dem ersten
> Jahr der Selbständigkeit ist mein Einkommensteuerbescheid
...........
das stimmt schon ..... Aaaaaaber - solltest Du zuviel gezahlt haben, bekommst Du nichts zurück!
Beispiel: 2013 hast du als Selbständige begonnen und hast monatlich eine bestimmte Summe eingezahlt. Deine Steuer gibst Du im Laufe von 2014 ab, einige Wochen/Monate später (mit etwas Glück noch in 2014) erhältst Du Deinen Steuerbescheid und Du stellst fest: hmmm..... aufgrund meiner Ausgaben hab ich in 2013 zuviel gezahlt..... Schickst den Steuerbescheid zur DRV, die lächeln, freuen sich und geben Dir die zuviel gezahlten Beiträge nicht zurück.
Glaubst Du nicht? Dann frag mal nach bei der DRV.....
Bei der GKV ist es übrigens genauso. Zuwenig gezahlte Beiträge werden nachgefordert, zuviel gezahlte werden nicht erstattet....
Finde ich extrem sch....., ist aber so.
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burmacat schrieb:
Bei der GKV habe ich andere Erfahrungen gemacht. Der zuviel gezahlte Betrag wurde als Guthaben angerechnet. Für die Folgemonate wurde mir dann entsprechend weniger abgezogen.
Da muss ich direkt bei meiner GKV auch mal nachfragen.
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Athari schrieb:
extrem Sch... trifft es. Wer kann mir schon zu 100% sagen wie die Auftragslage in den nächsten Monaten aussieht.
Da muss ich direkt bei meiner GKV auch mal nachfragen.
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die neue schrieb:
das hört sich gut an! Hat sich evtl. etwas geändert??? :unamused:
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verena735 schrieb:
Was du nicht zurück bekommst, hast du in deine Vorsorge investiert und es gibt vielleicht ein paar ...... mehr auf deinem Rentenkonto!
> Was du nicht zurück bekommst, hast du in deine Vorsorge
> investiert und es gibt vielleicht ein paar ...... mehr auf
> deinem Rentenkonto!
...............
:clap: :clap: :clap: hahahaha ... selten so gelacht ...... :smile: :smile: :smile:
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die neue schrieb:
verena735 schrieb:
> Was du nicht zurück bekommst, hast du in deine Vorsorge
> investiert und es gibt vielleicht ein paar ...... mehr auf
> deinem Rentenkonto!
...............
:clap: :clap: :clap: hahahaha ... selten so gelacht ...... :smile: :smile: :smile:
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Athari schrieb:
Vielleicht auch eine gute Information aus gegebenen Anlass bei mir.
Die DRV macht keine Statusfeststellung mehr sobald man dort angemeldet ist und seinen Beitrag zahlt. Man zählt dann sozusagen als Selbstständig und wird nicht nochmal geprüft. So zumindest die Aussage meiner Bearbeiterin der DRV weil ich trotz Anmeldung nochmal eine Statusfeststellung wollte zur Bestätigung.
Komplizierte Geschichte,aber bei Fragen einfach die Hotline anrufen.
Kurz gesagt man bringt eine Lawine ins rollen wenn man drauf eingeht! Waas ist nun zu empfehlen...kann man das ignorieren??
[bearbeitet am 22.02.14 02:03]
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Voller Regelbeitrag 2014 = 522,58 €
Einkommensabhängig = 18,9 %
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Halber Regelbeitrag 2014 = 261,29 €
Voller Regelbeitrag 2014 = 522,58 €
Einkommensabhängig = 18,9 %
MFG
Meitao
Wie hoch der Beitrag zur DRV ist?
Willst Du damit eigentlich sagen, Du arbeitest als FM und hast Dich nicht bei der DRV angemeldet? Und somit keine Beiträge gezahlt?
Oder wie sonst soll ich Deinen Satz "Ok, nun meine Frage wie hoch ist den dieser Beitrag und muss ich das rückwirkend entrichten?" verstehen? :unamused:
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die neue schrieb:
was meinst Du jetzt genau?
Wie hoch der Beitrag zur DRV ist?
Willst Du damit eigentlich sagen, Du arbeitest als FM und hast Dich nicht bei der DRV angemeldet? Und somit keine Beiträge gezahlt?
Oder wie sonst soll ich Deinen Satz "Ok, nun meine Frage wie hoch ist den dieser Beitrag und muss ich das rückwirkend entrichten?" verstehen? :unamused:
[bearbeitet am 24.02.14 23:37]
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Thunderboy schrieb:
genau wie du es geschrieben hast ..und das seit 1 Jahr! was nun? Wie kann ich vorgehen um kein ärger zu bekommen?
[bearbeitet am 24.02.14 23:37]
Grob überschlagen musst du mit insgesamt ca. 5.930 € rechnen!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Du meldest dich an und akzeptierst die Strafzahlungen!
Grob überschlagen musst du mit insgesamt ca. 5.930 € rechnen!
MFG
Meitao
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Athari schrieb:
Du kannst dich nur schnellst möglichst anmelden. Die Strafe bekommst du so oder so sehr wahrscheinlich.
Du meldest Dich an, entscheidest Dich entweder für den halben Regelsatz oder einkommensgerecht (das mußt Du selbst entscheiden, bzw. ausrechnen) und zahlst schleunigst nach.
Da Du diese Meldung ja versäumt hast - hast Du denn die anderen Meldungen wenigstens durchgeführt? Bist Du krankenversichert? Was ist mit BG? Mit Berufshaftpflicht? Evtl. Meldung beim Gesundheitsamt?
Haben Deine PI nie einen Nachweis gefordert?? Sehr leichtsinnig .... (von beiden Seiten!)
Aber da mußt Du jetzt einfach durch .... Alles Gute!
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die neue schrieb:
So wie Meitao und Athari es geschrieben haben.
Du meldest Dich an, entscheidest Dich entweder für den halben Regelsatz oder einkommensgerecht (das mußt Du selbst entscheiden, bzw. ausrechnen) und zahlst schleunigst nach.
Da Du diese Meldung ja versäumt hast - hast Du denn die anderen Meldungen wenigstens durchgeführt? Bist Du krankenversichert? Was ist mit BG? Mit Berufshaftpflicht? Evtl. Meldung beim Gesundheitsamt?
Haben Deine PI nie einen Nachweis gefordert?? Sehr leichtsinnig .... (von beiden Seiten!)
Aber da mußt Du jetzt einfach durch .... Alles Gute!
[bearbeitet am 26.02.14 02:08]
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Thunderboy schrieb:
Danke für die Infos Neue! Danke auch an Meitao und all die anderen! Also BerufsHaftpflicht bin ich ja und krankenversichert auch und auch bei der BG und ich hab sogar ne BU nur hat mir bisher keiner meiner PI jemals davor was erwähnt sonst hätte ich ja reagiert! Außerdem wurde niemals je erwähnt das man Rentenbeitragspflichtig ist wenn mann selbstständig wird (es hieße es ist jedem überlassen freiwillig dafür zu sorgen aber kein muss)und ich hab sogar das existenzseminar beim Peter A. gemacht! Also kurz gefasst! All die Verträge die ich mit den neuen PI seit Nov 2013 habe gebe ich der DRK an! Was soll ich mit denen PI machen mit denen ich in Streit auseinandergegangen bin soll ich mit denen auch kontakt aufnehmen um das anzugeben oder soll ich das ignoriern und passe lassen! Hab ja mich seit Dez 2012 zum Freiberufler gemeldet! Meinst du die werden da nachhacken? Wollen die Kontoauszüge von Zahlungseingänge sehen?? Und dann auf einen Schlag alles bezahlen da bin ich ja die nächsten Monate noch am abdrücken! was bleibt da noch übrig? Man das ärgert mich, und ich hab gedacht das mit der Selbständigkeit einiges mehr rauspringt! Für das Engagement und die Leistung und den Stress! Sogar wo ich krank war hab ich durchgearbeitet, weil sonst keine Kohle rein kam und die KV zahlt erst nach 8 Wochen Krankengeld wenn mann Privat versichert ist! Kann mir nicht mal leisten krank zu werden!Also ich bin ja gerne Selbstständig aber ich möchte ja nicht unbedingt 50-60 h in der Woche arbeiten um mir was leisten zu können, die ganze Kohle dem Finanzamt ect. abdrücke wenn es soweiter geht dann bin ich burn-out! Momentan hab ich ca 45-50 h/wöch. Wie macht Ihr das? wie kompensiert bzw,ökonomisiert Ihr das?Wäre schön einiges zu erfahren! Danke für Eure Antworten und für das kostbarste das Ihr habt nähmlich Eure Zeit! Lg Thunderboy :unamused: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 26.02.14 02:08]
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Thunderboy schrieb:
Meitao wie kommst du auf diesen Betrag? 5930 €
Ich rechne derartiges nahezu Täglich aus. Hier ist es nur ein grober überschlag, weil ich die genauen Tätigkeitsmonate nicht kenne. Sind es mehr als 12 wird es noch teurer.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das sind die Beiträge für 12 Monate mit Strafzahlungen und Säumniszuschlägen.
Ich rechne derartiges nahezu Täglich aus. Hier ist es nur ein grober überschlag, weil ich die genauen Tätigkeitsmonate nicht kenne. Sind es mehr als 12 wird es noch teurer.
MFG
Meitao
......................
ohne jetzt auf Dir rumhacken zu wollen: DRV-Pflicht für Physiotherapeuten ist bekannt! Es wird sooooo oft hier diskutiert - und ich bin 1000% sicher, daß es beim Existenzgründungsseminar von Herrn Appuhn besprochen wird. Es steht auch im Buch "die eigene Praxis".
Wie Du am besten vorgehst? Erst mal bei der DRV anmelden. Rückwirkend zum 01.12.12. Wahrscheinlich hast Du ja einen Steuerbescheid für 2012. Dort wirst Du Dein selbständiges Einkommen ja sehen und kannst dann entscheiden ob einkommensgerecht oder halber Regelbeitrag.
Für 2013 musst Du halt entscheiden, ob halber Regelbeitrag oder einkommensgerecht. Da hier niemand Deine Einnahmen kennt, kann Dir dazu auch niemand sagen, was günstiger ist. Frag Deinen Steuerberater.
----------------
Zitat "Was soll ich mit denen PI machen mit denen ich in Streit auseinandergegangen bin soll ich mit denen auch kontakt aufnehmen um das anzugeben oder soll ich das ignoriern und passe lassen!"
"Unter den Tisch fallen lassen" halte ich für sehr gefährlich. Wenn Du Dich so lange rückwirkend anmeldest, könnte es sein, daß sie Dich engmaschig prüfen. Und wenn dann im Nachhinein noch Gelder auftauchen, dann wird's erst recht teuer.
Du musst keinen Kontakt aufnehmen - Du wirst wohl Verträge haben, oder?
Ganz ehrlich - ich würde Dir dringend raten, Dich mit Deinem Steuerberater zusammenzusetzen, bzw. einen Anwalt zu kontaktieren.
------------------
Zitat: "Und dann auf einen Schlag alles bezahlen da bin ich ja die nächsten Monate noch am abdrücken! was bleibt da noch übrig? Man das ärgert mich, und ich hab gedacht das mit der Selbständigkeit einiges mehr rauspringt! Für das Engagement und die Leistung und den Stress!
..............
Ja - so ist es eben als Selbständige(r). Alle die denken "oh - mal eben selbständig machen und richtig Kohle verdienen" - das stimmt so eben nicht.
-----------------
Zitat: Sogar wo ich krank war hab ich durchgearbeitet, weil sonst keine Kohle rein kam und die KV zahlt erst nach 8 Wochen Krankengeld wenn mann Privat versichert ist! Kann mir nicht mal leisten krank zu werden
...............
das hängt von Deinem Vertrag ab. Meine zahlt ab der 5. Woche
-----------------
Zitat "Also ich bin ja gerne Selbstständig aber ich möchte ja nicht unbedingt 50-60 h in der Woche arbeiten um mir was leisten zu können, die ganze Kohle dem Finanzamt ect. abdrücke"
.............
typisches Beispiel von "ich will die Vorteile, aber nicht die Nachteile einer Selbständigkeit"
-------------------
Zitat "Momentan hab ich ca 45-50 h/wöch. Wie macht Ihr das? wie kompensiert bzw,ökonomisiert Ihr das?"
.................
was meinst Du? 45-50 Stunden wöchentlich am Patienten? Ist doch normal! Du bist seit etwas über einem Jahr selbständig. Was hast Du denn gedacht? 30 Stunden arbeiten und Kohle scheffeln??
Ich war viele Jahre FM und habe sehr gut verdient. Das lag vor allem daran, daß ich sehr viel und sehr zuverlässig gearbeitet habe.
Ökonomisieren? Was meinst Du? Als Selbständiger sind halt alle Kosten von vornherein einzuplanen. Auch Finanzamt, welches wahrscheinlich noch kommt. Oder hast Du vernünftige Vorauszahlungen gemacht?
Nimm es mir nicht übel, aber was Du da gemacht hast, ist typisch für viele "Neu-Selbständige", die sich vorher nicht vernünftig informiert haben.
Ich wünsch Dir alles Gute
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die neue schrieb:
Zitat: "Außerdem wurde niemals je erwähnt das man Rentenbeitragspflichtig ist wenn mann selbstständig wird (es hieße es ist jedem überlassen freiwillig dafür zu sorgen aber kein muss)"
......................
ohne jetzt auf Dir rumhacken zu wollen: DRV-Pflicht für Physiotherapeuten ist bekannt! Es wird sooooo oft hier diskutiert - und ich bin 1000% sicher, daß es beim Existenzgründungsseminar von Herrn Appuhn besprochen wird. Es steht auch im Buch "die eigene Praxis".
Wie Du am besten vorgehst? Erst mal bei der DRV anmelden. Rückwirkend zum 01.12.12. Wahrscheinlich hast Du ja einen Steuerbescheid für 2012. Dort wirst Du Dein selbständiges Einkommen ja sehen und kannst dann entscheiden ob einkommensgerecht oder halber Regelbeitrag.
Für 2013 musst Du halt entscheiden, ob halber Regelbeitrag oder einkommensgerecht. Da hier niemand Deine Einnahmen kennt, kann Dir dazu auch niemand sagen, was günstiger ist. Frag Deinen Steuerberater.
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Zitat "Was soll ich mit denen PI machen mit denen ich in Streit auseinandergegangen bin soll ich mit denen auch kontakt aufnehmen um das anzugeben oder soll ich das ignoriern und passe lassen!"
"Unter den Tisch fallen lassen" halte ich für sehr gefährlich. Wenn Du Dich so lange rückwirkend anmeldest, könnte es sein, daß sie Dich engmaschig prüfen. Und wenn dann im Nachhinein noch Gelder auftauchen, dann wird's erst recht teuer.
Du musst keinen Kontakt aufnehmen - Du wirst wohl Verträge haben, oder?
Ganz ehrlich - ich würde Dir dringend raten, Dich mit Deinem Steuerberater zusammenzusetzen, bzw. einen Anwalt zu kontaktieren.
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Zitat: "Und dann auf einen Schlag alles bezahlen da bin ich ja die nächsten Monate noch am abdrücken! was bleibt da noch übrig? Man das ärgert mich, und ich hab gedacht das mit der Selbständigkeit einiges mehr rauspringt! Für das Engagement und die Leistung und den Stress!
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Ja - so ist es eben als Selbständige(r). Alle die denken "oh - mal eben selbständig machen und richtig Kohle verdienen" - das stimmt so eben nicht.
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Zitat: Sogar wo ich krank war hab ich durchgearbeitet, weil sonst keine Kohle rein kam und die KV zahlt erst nach 8 Wochen Krankengeld wenn mann Privat versichert ist! Kann mir nicht mal leisten krank zu werden
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das hängt von Deinem Vertrag ab. Meine zahlt ab der 5. Woche
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Zitat "Also ich bin ja gerne Selbstständig aber ich möchte ja nicht unbedingt 50-60 h in der Woche arbeiten um mir was leisten zu können, die ganze Kohle dem Finanzamt ect. abdrücke"
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typisches Beispiel von "ich will die Vorteile, aber nicht die Nachteile einer Selbständigkeit"
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Zitat "Momentan hab ich ca 45-50 h/wöch. Wie macht Ihr das? wie kompensiert bzw,ökonomisiert Ihr das?"
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was meinst Du? 45-50 Stunden wöchentlich am Patienten? Ist doch normal! Du bist seit etwas über einem Jahr selbständig. Was hast Du denn gedacht? 30 Stunden arbeiten und Kohle scheffeln??
Ich war viele Jahre FM und habe sehr gut verdient. Das lag vor allem daran, daß ich sehr viel und sehr zuverlässig gearbeitet habe.
Ökonomisieren? Was meinst Du? Als Selbständiger sind halt alle Kosten von vornherein einzuplanen. Auch Finanzamt, welches wahrscheinlich noch kommt. Oder hast Du vernünftige Vorauszahlungen gemacht?
Nimm es mir nicht übel, aber was Du da gemacht hast, ist typisch für viele "Neu-Selbständige", die sich vorher nicht vernünftig informiert haben.
Ich wünsch Dir alles Gute
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Thunderboy schrieb:
Ok, nun meine Frage wie hoch ist den dieser Beitrag und muss ich das rückwirkend entrichten? und ich finde das gesetz widersprüchlich wie ist es nach dem neuen europäischen recht? Also mir vergeht so langsam die Lust auf so eine scheiß bürokratie! Das ist mal typisch Deutsch! Haben wir nicht genug an Leistung und Eisatz und vor allen an Zeit investiert und müssen uns allerlei noch rein drücken? Die jenigen die so ein dreck verabschiedet haben sollen sich bei mir mal triggern lassen :yum: :yum: :yum:
Kurz gesagt man bringt eine Lawine ins rollen wenn man drauf eingeht! Waas ist nun zu empfehlen...kann man das ignorieren??
[bearbeitet am 22.02.14 02:03]
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