Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
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entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
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garantiert.
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Ich habe die Möglichkeit eine Sauna zu übernehmen. Dies würde ich gern kombinieren mit Physio. Die Sauna soll Samstag und Sonntag geöffnet sein. Dürfte ich dann auch Physioleistungen anbieten? Selbstzahler ist klar, aber gesetzlich versicherte? Steht dazu irgendwo was geschrieben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Ich habe die Möglichkeit eine Sauna zu übernehmen. Dies würde ich gern kombinieren mit Physio. Die Sauna soll Samstag und Sonntag geöffnet sein. Dürfte ich dann auch Physioleistungen anbieten? Selbstzahler ist klar, aber gesetzlich versicherte? Steht dazu irgendwo was geschrieben?
Absetzungen mit der Begründung "Behandlungsdatum fällt auf Sonntag" kosten die GKV €40 + Zinsen ;)
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RoFo schrieb:
Hast du dann in der Sauna eine zugelassene GKV Praxis??
Hast du dann in der Sauna eine zugelassene GKV Praxis??
...und ich war stolz auf mich weil ich bei der Frage geblieben bin ohne abzuschweifen... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 4.11.18 19:38:
Hast du dann in der Sauna eine zugelassene GKV Praxis??
...und ich war stolz auf mich weil ich bei der Frage geblieben bin ohne abzuschweifen... ;)
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Eberhard schrieb:
Ich habe jahrelang noch ausser meiner Praxis noch eine Sauna auf Selbstzahlerbasis betreut. Ich habe die Sauna samt Nebenräumen tageweise meist samstags und sonntags Hauptsächlich Massagen und Fango habe ich dort abgegeben. Ich habe Praxis und Sauna immer strikt auseinander gehalten und niemals ein GKV-Rezept in der Sauna bedient. Ich habe nicht einmal ein GKV-Rpt. auch nur angenommen und Termine dafür verteilt. Ich weiß auch, dass ich in diesem Zusammenhang auch einige Male von den Kassen kontrolliert worden bin. Deshalb ist äußerste Vorsicht geboten.
Ist es irgendwo verboten, am Sonntag eine GKV Leistung abzugeben?
RV, Gesetz, HMR, etc... :blush:
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FFGG schrieb:
Nur zum Verständnis:
Ist es irgendwo verboten, am Sonntag eine GKV Leistung abzugeben?
RV, Gesetz, HMR, etc... :blush:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
nein, wir zählen zu den Freien Berufen und können wann immer wir wollen an Sonn- und Feiertagen als Sebständiger arbeiten....bei AN kann das anders aussehen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Aber die eigentliche Frage ob ich nun Sonntags arbeiten darf liegt nun beim Gesundheitsamt. Werde also bald genaueres wissen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ich könnte Betreiber der Sauna sein, werde dort aber nicht mit dem Handtuch wedeln oder so..... Das macht meine Partnerin. Die wiederum ist auch kein Physio, das übernehme also nur ich. Keine Angestellten.
Aber die eigentliche Frage ob ich nun Sonntags arbeiten darf liegt nun beim Gesundheitsamt. Werde also bald genaueres wissen....
Also ich könnte Betreiber der Sauna sein, werde dort aber nicht mit dem Handtuch wedeln oder so..... Das macht meine Partnerin. Die wiederum ist auch kein Physio, das übernehme also nur ich. Keine Angestellten.
Aber die eigentliche Frage ob ich nun Sonntags arbeiten darf liegt nun beim Gesundheitsamt. Werde also bald genaueres wissen....
Die Frage ist doch eher: sind die Rämlichkeiten den Anforderungen der Zulassung einer GKV-Praxis gerecht?
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MeFe89 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.11.18 16:09:
Also ich könnte Betreiber der Sauna sein, werde dort aber nicht mit dem Handtuch wedeln oder so..... Das macht meine Partnerin. Die wiederum ist auch kein Physio, das übernehme also nur ich. Keine Angestellten.
Aber die eigentliche Frage ob ich nun Sonntags arbeiten darf liegt nun beim Gesundheitsamt. Werde also bald genaueres wissen....
Die Frage ist doch eher: sind die Rämlichkeiten den Anforderungen der Zulassung einer GKV-Praxis gerecht?
Nur zum Verständnis:
Ist es irgendwo verboten, am Sonntag eine GKV Leistung abzugeben?
RV, Gesetz, HMR, etc... :blush:
Du darfst Leistungen an Sonn- und Feiertagen erbringen (Samstage sind reguläre Werktage); [...]
Weil du ausdrücklich danach gefragt hast: Näheres regelt das Arbeitszeitgesetz, §§9 und 10:
§9: Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
(...) 3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, (...)
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Papa Alpaka schrieb:
FFGG schrieb am 5.11.18 13:21:
Papa Alpaka schrieb am 4.11.18 15:39:
ArbZG - §§9, 10: Sonn- und Feiertagsruhe, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Nur zum Verständnis:
Ist es irgendwo verboten, am Sonntag eine GKV Leistung abzugeben?
RV, Gesetz, HMR, etc... :blush:
Du darfst Leistungen an Sonn- und Feiertagen erbringen (Samstage sind reguläre Werktage); [...]
Weil du ausdrücklich danach gefragt hast: Näheres regelt das Arbeitszeitgesetz, §§9 und 10:
§9: Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
(...) 3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, (...)
Das von dir zitierte Gesetz gilt, wie der Name schon sagt für AN.
AT will aber unternehmerisch tätig werden, GKV VO am WE in einer Sauna abarbeiten.
Das geht nicht in einer Sauna.
Weder Sonntag noch Donnerstag noch Weihnachten.
Er hat die wichtigste Frage nicht beantwortet.
Also, aufgrund der angegebenen Fakten:
Nein, ist nicht erlaubt.
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RoFo schrieb:
P. A.
Das von dir zitierte Gesetz gilt, wie der Name schon sagt für AN.
AT will aber unternehmerisch tätig werden, GKV VO am WE in einer Sauna abarbeiten.
Das geht nicht in einer Sauna.
Weder Sonntag noch Donnerstag noch Weihnachten.
Er hat die wichtigste Frage nicht beantwortet.
Also, aufgrund der angegebenen Fakten:
Nein, ist nicht erlaubt.
P. A.
Das von dir zitierte Gesetz gilt, wie der Name schon sagt für AN.
AT will aber unternehmerisch tätig werden, GKV VO am WE in einer Sauna abarbeiten.
Das geht nicht in einer Sauna.
Weder Sonntag noch Donnerstag noch Weihnachten.
Er hat die wichtigste Frage nicht beantwortet.
Also, aufgrund der angegebenen Fakten:
Nein, ist nicht erlaubt.
So recht ich dir auch gerne gebe: es ist, glaube ich, die Frage nach der räumlichen Trennung offen geblieben; wie MeFe korrekterweise nachgehakt hat ;)
Und FFGGs Frage war etwas abweichend vom vorliegenden Fall: es ist verboten, Kassenleistungen unnötigerweise an Sonn- und Feiertagen durch abhängig Beschäftigte erbringen zu lassen (Par. 10 regelt Ausnahmen für Arbeiten die nicht an Werktagen erbracht werden können). Die Vergütungspflicht durch die GKVen entsteht dennoch, allerdings müsste man nachforschen ob nur die Angestellten und das Ordnungsamt in der Pflicht sind, unnötige Sonntagsarbeit zu unterbinden oder ob die AOK selbst aktiv werden müsste um zu verhindern, als Mitwirkerin ebenfalls verbotswidrig zu handeln ;)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 5.11.18 17:59:
P. A.
Das von dir zitierte Gesetz gilt, wie der Name schon sagt für AN.
AT will aber unternehmerisch tätig werden, GKV VO am WE in einer Sauna abarbeiten.
Das geht nicht in einer Sauna.
Weder Sonntag noch Donnerstag noch Weihnachten.
Er hat die wichtigste Frage nicht beantwortet.
Also, aufgrund der angegebenen Fakten:
Nein, ist nicht erlaubt.
So recht ich dir auch gerne gebe: es ist, glaube ich, die Frage nach der räumlichen Trennung offen geblieben; wie MeFe korrekterweise nachgehakt hat ;)
Und FFGGs Frage war etwas abweichend vom vorliegenden Fall: es ist verboten, Kassenleistungen unnötigerweise an Sonn- und Feiertagen durch abhängig Beschäftigte erbringen zu lassen (Par. 10 regelt Ausnahmen für Arbeiten die nicht an Werktagen erbracht werden können). Die Vergütungspflicht durch die GKVen entsteht dennoch, allerdings müsste man nachforschen ob nur die Angestellten und das Ordnungsamt in der Pflicht sind, unnötige Sonntagsarbeit zu unterbinden oder ob die AOK selbst aktiv werden müsste um zu verhindern, als Mitwirkerin ebenfalls verbotswidrig zu handeln ;)
Diese Frage habe gleich gestellt.
Sie wurde nicht mit -klar hab ich Praxis- beantwortet.
Deshalb ist der Sonntag irrelevant.
Vielleicht meinen wir das Gleiche, gehen aber von anderen Seiten an das Thema.
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RoFo schrieb:
Die räumliche Trennung meine ich ja.
Diese Frage habe gleich gestellt.
Sie wurde nicht mit -klar hab ich Praxis- beantwortet.
Deshalb ist der Sonntag irrelevant.
Vielleicht meinen wir das Gleiche, gehen aber von anderen Seiten an das Thema.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also natürlich wäre das räumlich alles getrennt, is mir klar das keine Nackten durch die Physio laufen.... Leute, das war nicht die Frage.... Aber die Änter haben es mir bereits beantwortet, denn auch Gesetzestexte die für AN gelten hab ich bereits vorher gelesen..... Dennoch danke allrn die konstruktiv antworten...
Also natürlich wäre das räumlich alles getrennt, is mir klar das keine Nackten durch die Physio laufen.... Leute, das war nicht die Frage.... Aber die Änter haben es mir bereits beantwortet, denn auch Gesetzestexte die für AN gelten hab ich bereits vorher gelesen..... Dennoch danke allrn die konstruktiv antworten...
Du hast die entscheidene Frage immer noch nicht beantwortet.
Räumliche Trennung ist nicht gleichzusetzen mit GKV-Zulassung! Diese gibt es nicht für ausschließlich Wochenende.
Es bleibt bei bekannter Faktenlage bei -NEIN-
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 11:04:
Also natürlich wäre das räumlich alles getrennt, is mir klar das keine Nackten durch die Physio laufen.... Leute, das war nicht die Frage.... Aber die Änter haben es mir bereits beantwortet, denn auch Gesetzestexte die für AN gelten hab ich bereits vorher gelesen..... Dennoch danke allrn die konstruktiv antworten...
Du hast die entscheidene Frage immer noch nicht beantwortet.
Räumliche Trennung ist nicht gleichzusetzen mit GKV-Zulassung! Diese gibt es nicht für ausschließlich Wochenende.
Es bleibt bei bekannter Faktenlage bei -NEIN-
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja sicher sind die räume so dass sie zugelassen werden.. Sonst würd ich das nicht machen. Führe seit jahren ne praxis
Ja sicher sind die räume so dass sie zugelassen werden..
Wenn sie als Praxis zugelassen SIND, darfst Du da GKVmäßig behandeln, sonst net.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 12:05:
Ja sicher sind die räume so dass sie zugelassen werden..
Wenn sie als Praxis zugelassen SIND, darfst Du da GKVmäßig behandeln, sonst net.
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Papa Alpaka schrieb:
Du darfst Leistungen an Sonn- und Feiertagen erbringen (Samstage sind reguläre Werktage); stell dich aber darauf ein das du vor allem in der Anfangszeit erhebliche Kürzungen durch die GKVen haben wirst; die dortigen SoFAs sind darauf eingestellt das Sonn- und Feiertage "behandlungsfrei" sind.
Absetzungen mit der Begründung "Behandlungsdatum fällt auf Sonntag" kosten die GKV €40 + Zinsen ;)
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laut Landesamt für Gesundheit darf ich sonntags nicht gkv patienten behandeln. Für die die es interessieren sollte....
Das Ganze hast du doch sicherlich schriftlich? Telefonisch von irgendjemand irgendwas ist eher nichts wert. Solltest du was schriftlich haben und auch uns zur Verfügung stellen wäre das sehr hilfreich.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 14:23:
laut Landesamt für Gesundheit darf ich sonntags nicht gkv patienten behandeln. Für die die es interessieren sollte....
Das Ganze hast du doch sicherlich schriftlich? Telefonisch von irgendjemand irgendwas ist eher nichts wert. Solltest du was schriftlich haben und auch uns zur Verfügung stellen wäre das sehr hilfreich.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja habe ich schriftlich u für mich ist das Thema erledigt.
Ja habe ich schriftlich u für mich ist das Thema erledigt.
Für uns alle wäre allerdings die Begründung der Behörde hilfreich...
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 14:59:
Ja habe ich schriftlich u für mich ist das Thema erledigt.
Für uns alle wäre allerdings die Begründung der Behörde hilfreich...
Ja habe ich schriftlich u für mich ist das Thema erledigt.
...ich wüsste auch gerne, welcher Mensch bei welchem Gesundheitsamt der Meinung ist, sonntags dürften keine GKV-Leistungen erbracht werden. Wenn du magst: gerne per (geschwärzt an allen Stellen wo dein Name steht) PN "hier" :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 14:59:
Ja habe ich schriftlich u für mich ist das Thema erledigt.
...ich wüsste auch gerne, welcher Mensch bei welchem Gesundheitsamt der Meinung ist, sonntags dürften keine GKV-Leistungen erbracht werden. Wenn du magst: gerne per (geschwärzt an allen Stellen wo dein Name steht) PN "hier" :)
laut Landesamt für Gesundheit darf ich sonntags nicht gkv patienten behandeln. Für die die es interessieren sollte....
Sorry, aber zu der Sache ist mittlerweile soviel Bullshit geschrieben worden dass einem das Geimpfte aufgeht.
Na sicher darfst Du am Sonntag Menschen behandeln, massieren, in Packungen legen und was weiß ich nicht noch alles.
Sich wegen sowas an das Gesundheitsamt wenden ist "scho a bissal weltfremd". Das geht die erstens null komma gar nix an wann wer arbeitet, und zweitens, sollte da tatsächlich jemand geantwortet haben, dann hat Derjenige seine Kompetenzen weit überschritten.
Du kannst auch wenn Du gkv zugelassen bist am Sonntag Leistungen abgeben. Und für alle Schreihälse und Besserwisser: Ja, das kriegt man anstandslos gezahlt. Es steht nirgendwo dass man da keine Leistungen abgeben darf.
Und auch wenn ich kaum noch hier schreibe: Ich wäre allen, wirklich allen, ausserordentlich dankbar wenn vor dem schreiben nachgedacht werden würde.
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Helmut Fromberger schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 14:23:
laut Landesamt für Gesundheit darf ich sonntags nicht gkv patienten behandeln. Für die die es interessieren sollte....
Sorry, aber zu der Sache ist mittlerweile soviel Bullshit geschrieben worden dass einem das Geimpfte aufgeht.
Na sicher darfst Du am Sonntag Menschen behandeln, massieren, in Packungen legen und was weiß ich nicht noch alles.
Sich wegen sowas an das Gesundheitsamt wenden ist "scho a bissal weltfremd". Das geht die erstens null komma gar nix an wann wer arbeitet, und zweitens, sollte da tatsächlich jemand geantwortet haben, dann hat Derjenige seine Kompetenzen weit überschritten.
Du kannst auch wenn Du gkv zugelassen bist am Sonntag Leistungen abgeben. Und für alle Schreihälse und Besserwisser: Ja, das kriegt man anstandslos gezahlt. Es steht nirgendwo dass man da keine Leistungen abgeben darf.
Und auch wenn ich kaum noch hier schreibe: Ich wäre allen, wirklich allen, ausserordentlich dankbar wenn vor dem schreiben nachgedacht werden würde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
laut Landesamt für Gesundheit darf ich sonntags nicht gkv patienten behandeln. Für die die es interessieren sollte....
"die Öffnung der Sauna ist sonntags zulässig, die Physiotherapie darf nicht öffnen."
Freundliche Grüße
J. S.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Anbei die Zeilen der Dame. Das ich keine Angestellten dort hätte ist bekannt. Aber wie gesagt, mir ist es nun auch egal. Die Räumlichkeiten waren auch nur suboptimal (bin viiiiele Fenster gewohnt), da bleib ich lieber dort wo ich bin.... Den Namen hab ich gekürzt, Datenschutz ????
"die Öffnung der Sauna ist sonntags zulässig, die Physiotherapie darf nicht öffnen."
Freundliche Grüße
J. S.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Wenn du die Sache so abhaken kannst möchte ich auch nicht weiter nachbohren :)
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LG Wickie
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Wickie schrieb:
Hallo, ich habe diese Frage auch und habe nun mal den Verbandsjustitiar angemailt. Bei mir geht es um einen HB Palliativ der jetzt in die Endphase geht und das Palliativteam möchten gerne einen Physio auch am Sonntag bei dem Kind haben. Genau bescheid weiß keiner...weder Ärzte noch die betreffende KK :wink: Die habe ich nämlich schon angerufen.Es geht auch darum, dass eine Angestellte behandelt, da Sie die Familie schon lange begleitet.
LG Wickie
Hallo, ich habe diese Frage auch und habe nun mal den Verbandsjustitiar angemailt. Bei mir geht es um einen HB Palliativ der jetzt in die Endphase geht und das Palliativteam möchten gerne einen Physio auch am Sonntag bei dem Kind haben. Genau bescheid weiß keiner...weder Ärzte noch die betreffende KK :wink: Die habe ich nämlich schon angerufen.Es geht auch darum, dass eine Angestellte behandelt, da Sie die Familie schon lange begleitet.
LG Wickie
...siehe §10 ArbZG: Ausnahmen von der Sonntagsruhe - In Einrichtungen zur Behandlung/Pflege kranker Menschen darf sonntags gearbeitet werden, auch Angestellte, wenn dies notwendig ist. Der palliativbegleitende Arzt stellt die Notwendigkeit fest, damit entsteht gem. der Rahmenvereinbarung mit der zuständigen GKV eine Vergütungsverpflichtung über die erbrachte Leistung (allerdings sind keine Sonntagszuschläge vereinbart, die müsstest du ggf. gesondert aushandeln: gem. SGB V vereinbaren die GKVen auch mit einzelnen HME ... aber bis zum Sonntag ist ja noch etwas Luft ;))
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Papa Alpaka schrieb:
Wickie schrieb am 12.11.18 15:58:
Hallo, ich habe diese Frage auch und habe nun mal den Verbandsjustitiar angemailt. Bei mir geht es um einen HB Palliativ der jetzt in die Endphase geht und das Palliativteam möchten gerne einen Physio auch am Sonntag bei dem Kind haben. Genau bescheid weiß keiner...weder Ärzte noch die betreffende KK :wink: Die habe ich nämlich schon angerufen.Es geht auch darum, dass eine Angestellte behandelt, da Sie die Familie schon lange begleitet.
LG Wickie
...siehe §10 ArbZG: Ausnahmen von der Sonntagsruhe - In Einrichtungen zur Behandlung/Pflege kranker Menschen darf sonntags gearbeitet werden, auch Angestellte, wenn dies notwendig ist. Der palliativbegleitende Arzt stellt die Notwendigkeit fest, damit entsteht gem. der Rahmenvereinbarung mit der zuständigen GKV eine Vergütungsverpflichtung über die erbrachte Leistung (allerdings sind keine Sonntagszuschläge vereinbart, die müsstest du ggf. gesondert aushandeln: gem. SGB V vereinbaren die GKVen auch mit einzelnen HME ... aber bis zum Sonntag ist ja noch etwas Luft ;))
Liebe Grüße
Wickie
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Wickie schrieb:
Super, vielen lieben Dank! Da ruf ich dann doch nochmal an und hake nach...finde ein Sonntagszuschlag und für eine solch fordernde Tätigkeit auch angebracht. Mal sehen was ich da erreiche :blush:
Liebe Grüße
Wickie
Wickie
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Wickie schrieb:
Auch wenn hier schon wieder ordentlich gemotzt wrd, kurz die Rückmeldung vom Verband. Ja, es darf an Sonn und Feiertagen Leistung abgegeben und berechnet werden.
Wickie
Auch wenn hier schon wieder ordentlich gemotzt wrd, kurz die Rückmeldung vom Verband. Ja, es darf an Sonn und Feiertagen Leistung abgegeben und berechnet werden.
Wickie
Sach ich doch...
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ali schrieb:
Wickie schrieb am 13.11.18 07:05:
Auch wenn hier schon wieder ordentlich gemotzt wrd, kurz die Rückmeldung vom Verband. Ja, es darf an Sonn und Feiertagen Leistung abgegeben und berechnet werden.
Wickie
Sach ich doch...
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Papa Alpaka schrieb:
...also keine handfeste Begründung außer "Ich will das so nicht und weil ich im Landesamt arbeite erachte ich mein Gutdünken für geltendes Recht" ;)
Wenn du die Sache so abhaken kannst möchte ich auch nicht weiter nachbohren :)
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