Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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Unser Team besteht aus fünf
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In 8 Behandlungsräume...
ich habe eine MA eingestellt welche sich in momentaner Weiterbildung zur MT befindet. Ein Teil wurde bereits absolviert und vom letzten AG gezahlt. Wir haben im Vorstellungsgespräch verhandelt, dass ich die bisher angefallenen Kosten, welche sie dem alten AG gem. Arbeitsvertrag zurückzahlen muss, übernehme. Nun meine Frage an Euch: Hat jemand einen nützlichen Link oder Hinweis zum Erwerb einer solchen Sondervereinbarung als Begründung für die Überweisung an den AN (Rechnung des alten AG ging an die AN)? Die gebräuchlichen Vereinbarungen für anstehende Weiterbildungen sind für diesen Vorgang nicht adäquat.
Vorab vielen Dank.
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wenn du einem MA eine Fobi bezahlst, kannst du ihn nicht dafür haftbar machen diese bei Kündigung zurückzuzahlen bzw. ihn auf eine gewisse Anzahl an Jahren zur Arbeit verpflichten, also er muss dafür mindestens z.B. vier Jahre bei dir bleiben.
die Bezahlung von Fobis ist immer das Risiko eines AG.
Ich würde keine vorherigen Belastungen eines MA´s übernehmen. Wenn es der MA bei dir auch nicht passt und sie in vier Monaten wieder geht, dann schaust du in den Ofen.
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idefix- schrieb:
@mister182,
wenn du einem MA eine Fobi bezahlst, kannst du ihn nicht dafür haftbar machen diese bei Kündigung zurückzuzahlen bzw. ihn auf eine gewisse Anzahl an Jahren zur Arbeit verpflichten, also er muss dafür mindestens z.B. vier Jahre bei dir bleiben.
die Bezahlung von Fobis ist immer das Risiko eines AG.
Ich würde keine vorherigen Belastungen eines MA´s übernehmen. Wenn es der MA bei dir auch nicht passt und sie in vier Monaten wieder geht, dann schaust du in den Ofen.
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mister182 schrieb:
Werte Kolleginnen / Kollegen,
ich habe eine MA eingestellt welche sich in momentaner Weiterbildung zur MT befindet. Ein Teil wurde bereits absolviert und vom letzten AG gezahlt. Wir haben im Vorstellungsgespräch verhandelt, dass ich die bisher angefallenen Kosten, welche sie dem alten AG gem. Arbeitsvertrag zurückzahlen muss, übernehme. Nun meine Frage an Euch: Hat jemand einen nützlichen Link oder Hinweis zum Erwerb einer solchen Sondervereinbarung als Begründung für die Überweisung an den AN (Rechnung des alten AG ging an die AN)? Die gebräuchlichen Vereinbarungen für anstehende Weiterbildungen sind für diesen Vorgang nicht adäquat.
Vorab vielen Dank.
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PT-Morris schrieb:
Ich würde der AN den Anwalt gegen die Rückzahlungsvereinbarung bezahlen.
Meiner Kenntnis nach ist es korrekt und zulässig wenn dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde.
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Fortbildungskosten zurückzahlen? - DGB Rechtsschutz GmbH
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PT-Morris schrieb:
Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass es nicht korrekt ist.
Fortbildungskosten zurückzahlen? - DGB Rechtsschutz GmbH
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mister182 schrieb:
Kannst Du das konkretisieren?
Meiner Kenntnis nach ist es korrekt und zulässig wenn dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde.
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mister182 schrieb:
Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen. Hab mich bisher noch nicht damit beschäftigen müssen... wieder etwas gelernt.
wir haben vor ca. einem halben Jahr einmal über dieses Thema berichtet: https://www.physio.de/community/news/content/99/10044
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo,
wir haben vor ca. einem halben Jahr einmal über dieses Thema berichtet: https://www.physio.de/community/news/content/99/10044
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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