Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
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analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Ich habe eine Frage: Weiß jemand ob sich die räumlichen Mindestvoraussetzungen ändern wenn ich alleine in der Praxis arbeite? Keine freien Mitarbeiter,keine Angestellten. Ich möchte nur Lymphdrainage abrechnen und vielleicht die eine oder andere Massage ( wenn überhaupt noch verordnet wird).Wozu brauche ich 3 Behandlungsbereiche? Kann ja nur einen bewirtschaften.In allen Physiotherapie Praxen bestehen Probleme Lymphpatienten unterzubringen. Wäre schade wenn es da keine individuelle Lösung geben würde. Vielen Dank für eure Antworten.
Verbände haben meiner Erfahrung nach kein Interesse an EInzelverträgen und somit individuellen Lösungen. Am besten wendest Du Dich als ersten Ansprechpartner an die ARGE und fragst nach. Wenn die Dir einen ablehnenden Bescheid geben, frag dort nach, an wenn Du Dich in der Hierarchie als nächst Höheren wenden kannst.
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank! So mache ich das.Viele Grüße!
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Tempelritter schrieb:
Nein da ändert sich nichts. Die derzeitigen Einrichtungsrichtlinien sind das Minimum und müssen eingehalten werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sehr,sehr schade! Wenige Praxen freuen sich über Lymphdrainage Rezepte. Ich mache es gerne. Patientenstamm wäre vorhanden. Momentane Wartezeit in anderen Praxen ca. 3 Wochen. Wäre also auch der Versorgung der Patienten sehr dienlich. Räume sind hell,ebenerdig, perfekt! Nur eben etwas zu klein!!! Vorschriften sind manchmal doof...
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kvet schrieb:
Aus welchem Jahr sind denn diese Vorschriften?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
3 Behandlungsbereiche müssen sein. Richtlinien derARGE Hessen.Aktuell!
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LeviathanPT schrieb:
Die gibt es schon seeeeehr lange.
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kvet schrieb:
Und es welchem Jahr?
Wie sich dann 3 Jahre später herausstellte, als ich vergrößerte, war, dass sich damals um 2,5 qm vermessen wurde. Es also diesen Good-Will nicht nötig gehabt hätte.
Trotzdem: ein nein hast Du bereits, ein ja kannst Du Dir erarbeiten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Als ich meine Praxis vor über 20 Jahren aufgemacht habe, hatte ich (gemessene) 31 qm Therapiefläche unter 2,50m lichte Höhe bei 85qm Grundfläche. Sie wurde als Good- Will Praxis von den Kassen zugelassen, alles ganz offiziell und ohne Mauschelei.
Wie sich dann 3 Jahre später herausstellte, als ich vergrößerte, war, dass sich damals um 2,5 qm vermessen wurde. Es also diesen Good-Will nicht nötig gehabt hätte.
Trotzdem: ein nein hast Du bereits, ein ja kannst Du Dir erarbeiten.
Viele Grüße
Monika
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kvet schrieb:
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Monika! Danke das du mir Mut machst. Die Räume sind soo schön! Ich habe solche Lust darin zu arbeiten. Drück mir mal die Daumen.
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
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Tempelritter schrieb:
kvet schrieb am 1.8.20 21:49:
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
Früher war er Voraussetzung, jetzt nicht mehr.
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LeviathanPT schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.8.20 16:30:
kvet schrieb am 1.8.20 21:49:
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
Früher war er Voraussetzung, jetzt nicht mehr.
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
Früher war er Voraussetzung, jetzt nicht mehr.
Nein (VdAK)
Primär regional möglich, aber unwahrscheinlich
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RoFo schrieb:
LeviathanPT schrieb am 2.8.20 17:02:
Tempelritter schrieb am 2.8.20 16:30:
kvet schrieb am 1.8.20 21:49:
Braucht es eigentlich noch immer einen Schlingentisch, um eine Praxis zu eröffnen?
Nein braucht es nicht. Bzw. war ein Schliti noch nie Voraussetzung.
Früher war er Voraussetzung, jetzt nicht mehr.
Nein (VdAK)
Primär regional möglich, aber unwahrscheinlich
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kvet schrieb:
Jetzt verstehe ich nur Bahnhof! 3 Aussagen und 3 verschiedene Meinungen! Was ist denn nun richtig?
Jetzt verstehe ich nur Bahnhof! 3 Aussagen und 3 verschiedene Meinungen! Was ist denn nun richtig?
Auf jeden Fall richtig ist, dass man keinen Schliti braucht!
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RoFo schrieb:
kvet schrieb am 2.8.20 20:44:
Jetzt verstehe ich nur Bahnhof! 3 Aussagen und 3 verschiedene Meinungen! Was ist denn nun richtig?
Auf jeden Fall richtig ist, dass man keinen Schliti braucht!
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mosaik schrieb:
Früher gab es die Möglichkeit von Einzelverträgen mit den KK, ob das immer noch praktiziert wird, entzieht sich meiner Kenntniss.
Verbände haben meiner Erfahrung nach kein Interesse an EInzelverträgen und somit individuellen Lösungen. Am besten wendest Du Dich als ersten Ansprechpartner an die ARGE und fragst nach. Wenn die Dir einen ablehnenden Bescheid geben, frag dort nach, an wenn Du Dich in der Hierarchie als nächst Höheren wenden kannst.
Viele Grüße
Monika
leider kann ich dir die Pflicht- bzw. Grundausstattung einer Massagepraxis nicht zusenden, da du anonym hier postest.
Schreibe mir bitte eine e-mail, dann kann ich dir diese per e-mail zusenden.
Gruß Evi
Meine e-mail Adresse: [E-Mail]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist nett! Habe sie mir mittlerweile von der ARGE organisiert. Freundliche Grüße
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Eberhard schrieb:
Sicher ist, und daran wird sich auch nichts ändern: Man braucht mindestens die vorgeschriebene Mindeszulassung. Der kleinste Nenner wäre die Einrichtungsrichtlinen für Massagepraxen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja leider ist das so! Sehr unflexibel! Und sich dann wundern dass so wenige Therapeuten und Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.... Grüße
Ja für dich ist das vielleicht bedauerlich, wenn jedoch Minipraxen unterhalb der Richtlinien genehmigt würde, entstände daraus ein Präzidenzfall auf den sich dann viele andere Kollegen berufen könnten. Dann hätten wir irgendwann mal Hundehüttenpraxen und andere Kollegen, die viel Geld investieren mussten würden sich mit Recht ärgern und beschweren. Ein Chaos wäre vorprogrammiert
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Eberhard schrieb:
"Ja leider ist das so! Sehr unflexibel! Und sich dann wundern dass so wenige Therapeuten und Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.... Grüße"
Ja für dich ist das vielleicht bedauerlich, wenn jedoch Minipraxen unterhalb der Richtlinien genehmigt würde, entstände daraus ein Präzidenzfall auf den sich dann viele andere Kollegen berufen könnten. Dann hätten wir irgendwann mal Hundehüttenpraxen und andere Kollegen, die viel Geld investieren mussten würden sich mit Recht ärgern und beschweren. Ein Chaos wäre vorprogrammiert
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich gebe zu , dass du da natürlich generell ein Stück weit Recht hast !
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Evemarie Kaiser schrieb:
Hallo anonyme/r Kollege/In,
leider kann ich dir die Pflicht- bzw. Grundausstattung einer Massagepraxis nicht zusenden, da du anonym hier postest.
Schreibe mir bitte eine e-mail, dann kann ich dir diese per e-mail zusenden.
Gruß Evi
Meine e-mail Adresse: [E-Mail]
Du brauchst 4 "Kabienen/Räume zum behandeln. Jeder dieser darf nicht unter 6 qm sein. Ein Raum davon muss zu Übungsbehandlungen ausgestattet (Sprossenwand, etc.) sein. Du kannst je nach Größe vorhandener Räume mit Trennwänden arbeiten. Als Zugang dieser Therapieflächen reichen auch Vorhänge. Würde ich nicht so machen, aber mit Türen wirds teurer.
Denke daran, dass deine "Wärmetherapieausstattung". Fangoofen,Wasserbad oder Wärmeofen einen "extra" Platz haben müssen. Meist stehen diese in vorhandenen Küchen und sind im Hintergrund gekachelt.
Das bezieht sich auf Masseure und med. Bademeister.
Steht auch so in den Richtlinien.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank! Grüße
Ich mache mich gerade selber auch selbstständig. Mit den gleichen Anforderungen die auf dich zukommen.
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Hands22 schrieb:
Kein Problem!
Ich mache mich gerade selber auch selbstständig. Mit den gleichen Anforderungen die auf dich zukommen.
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Du brauchst 4 "Kabienen/Räume zum behandeln. Jeder dieser darf nicht unter 6 qm sein. Ein Raum davon muss zu Übungsbehandlungen ausgestattet (Sprossenwand, etc.) sein. Du kannst je nach Größe vorhandener Räume mit Trennwänden arbeiten. Als Zugang dieser Therapieflächen reichen auch Vorhänge. Würde ich nicht so machen, aber mit Türen wirds teurer.
Denke daran, dass deine "Wärmetherapieausstattung". Fangoofen,Wasserbad oder Wärmeofen einen "extra" Platz haben müssen. Meist stehen diese in vorhandenen Küchen und sind im Hintergrund gekachelt.
Das bezieht sich auf Masseure und med. Bademeister.
Steht auch so in den Richtlinien.
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