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Bietigheim-Bissingen (Region Stuttgart)

Das Reha-Zentrum HESS ist eine von
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Sind Physios auch Masseure?

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Sind Physios auch Masseure?
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OUTBACKTOMMY
14.01.2014 08:54
Hallo zusammen,

vielleicht ist das eine blöde Frage aber sind Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne auch Masseure und med. Bademeister?

Kann sich ein Physiotherapeut auf eine Stelle als Masseur und med. Bademeiszer bewerben?

Danke für eure Stellungnahmen
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Hallo zusammen, vielleicht ist das eine blöde Frage aber sind Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne auch Masseure und med. Bademeister? Kann sich ein Physiotherapeut auf eine Stelle als Masseur und med. Bademeiszer bewerben? Danke für eure Stellungnahmen
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OUTBACKTOMMY schrieb:

Hallo zusammen,

vielleicht ist das eine blöde Frage aber sind Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne auch Masseure und med. Bademeister?

Kann sich ein Physiotherapeut auf eine Stelle als Masseur und med. Bademeiszer bewerben?

Danke für eure Stellungnahmen

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morpheus-06
14.01.2014 08:56
1. Nein
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morpheus-06 schrieb:

1. Nein
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SuFi
14.01.2014 09:42
Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert haben... also im Erstberuf Masseur waren.Also von der Seite her kein Problem...

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Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert haben... also im Erstberuf Masseur waren.Also von der Seite her kein Problem...
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peer2010
14.01.2014 09:52
klar kann er das.weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden. nur andersrum geht es nicht.
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• Georg Janzen
klar kann er das.weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden. nur andersrum geht es nicht.
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peer2010 schrieb:

klar kann er das.weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden. nur andersrum geht es nicht.

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JürgenK
14.01.2014 10:16
Hallo peer,
>>weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden<<
Ich glaube, so wie Du dies geschrieben hast, stimmt das nicht.
Versuch mich zu überzeugen :flushed:
JürgenK ein Krankengymnast :kissing_closed_eyes:

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• Lars van Ravenzwaaij
• morpheus-06
Hallo peer, >>weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden<< Ich glaube, so wie Du dies geschrieben hast, stimmt das nicht. Versuch mich zu überzeugen :flushed: JürgenK ein Krankengymnast :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo peer,
>>weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden<<
Ich glaube, so wie Du dies geschrieben hast, stimmt das nicht.
Versuch mich zu überzeugen :flushed:
JürgenK ein Krankengymnast :kissing_closed_eyes:

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crz
14.01.2014 10:26
richtig...stimmt so nicht, denn die berufe des masseurs, med. bademeisters und krankengymnasten wurden zusammengefasst.
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richtig...stimmt so nicht, denn die berufe des masseurs, med. bademeisters und krankengymnasten wurden zusammengefasst.
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crz schrieb:

richtig...stimmt so nicht, denn die berufe des masseurs, med. bademeisters und krankengymnasten wurden zusammengefasst.

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morpheus-06
14.01.2014 10:31
das stimmt auch nicht
es gibt den Masseur u. med. Bademeister und den Krankengymnasten bzw. Physiotherapeut. Die Bezeichnung wurde von Krankengymnast zu Physiotherapeut geändert.
Neu geregelt wurde die Möglichkeit für Masseure eine verkürzte Ausbildung zum PT zu machen. Das sind dann 2 Berufe mit 2 Berufsurkunden
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
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das stimmt auch nicht es gibt den Masseur u. med. Bademeister und den Krankengymnasten bzw. Physiotherapeut. Die Bezeichnung wurde von Krankengymnast zu Physiotherapeut geändert. Neu geregelt wurde die Möglichkeit für Masseure eine verkürzte Ausbildung zum PT zu machen. Das sind dann 2 Berufe mit 2 Berufsurkunden
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morpheus-06 schrieb:

das stimmt auch nicht
es gibt den Masseur u. med. Bademeister und den Krankengymnasten bzw. Physiotherapeut. Die Bezeichnung wurde von Krankengymnast zu Physiotherapeut geändert.
Neu geregelt wurde die Möglichkeit für Masseure eine verkürzte Ausbildung zum PT zu machen. Das sind dann 2 Berufe mit 2 Berufsurkunden

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JürgenK
14.01.2014 10:33
Hallo crz,
auch Deinen Beitrag zweifele ich an...
ein KG kann seine Berusbezeichnung auf der Urkunde ändern lassen und ein Masseur u. med. Bademeister kann nach einer entsprechenden Weiterbildung mit Prüfung zum Physiotherapeuten werden
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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• Lars van Ravenzwaaij
Hallo crz, auch Deinen Beitrag zweifele ich an... ein KG kann seine Berusbezeichnung auf der Urkunde ändern lassen und ein Masseur u. med. Bademeister kann nach einer entsprechenden Weiterbildung mit Prüfung zum Physiotherapeuten werden JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo crz,
auch Deinen Beitrag zweifele ich an...
ein KG kann seine Berusbezeichnung auf der Urkunde ändern lassen und ein Masseur u. med. Bademeister kann nach einer entsprechenden Weiterbildung mit Prüfung zum Physiotherapeuten werden
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Bernie
14.01.2014 16:35
Jeder ist das, was auf seiner Berufsurkunde steht!
Diese Berufsbezeichnung darf er führen.Punkt.

Die Berufe des M. und med. Badem. und des PT wurden nicht zusammengefasst. Sie haben nur ein gemeinsames Gesetz. Schau mal ins MPhG. Wer die Berufsbezeichnung M u med. Bm. führen will bedarf einer Erlaubnis. Die hast Du als PT nicht, außer Du hast beide.

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• JürgenK
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• morpheus-06
• sylvia Hülswittmelina58
Jeder ist das, was auf seiner Berufsurkunde steht! Diese Berufsbezeichnung darf er führen.Punkt. Die Berufe des M. und med. Badem. und des PT wurden nicht zusammengefasst. Sie haben nur ein gemeinsames Gesetz. Schau mal ins MPhG. Wer die Berufsbezeichnung M u med. Bm. führen will bedarf einer Erlaubnis. Die hast Du als PT nicht, außer Du hast beide.
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Bernie schrieb:

Jeder ist das, was auf seiner Berufsurkunde steht!
Diese Berufsbezeichnung darf er führen.Punkt.

Die Berufe des M. und med. Badem. und des PT wurden nicht zusammengefasst. Sie haben nur ein gemeinsames Gesetz. Schau mal ins MPhG. Wer die Berufsbezeichnung M u med. Bm. führen will bedarf einer Erlaubnis. Die hast Du als PT nicht, außer Du hast beide.

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Papa Alpaka
14.01.2014 17:54
SuFi schrieb:

> Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert
> haben...

Nach einigen Erlebnissen in der PT-Schulzeit kann ich einer Nachqualifikation Physio -> Masseur durchaus einen Nutzen abgewinnen :D

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SuFi schrieb: > Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert > haben... Nach einigen Erlebnissen in der PT-Schulzeit kann ich einer Nachqualifikation Physio -> Masseur durchaus einen Nutzen abgewinnen :D
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Papa Alpaka schrieb:

SuFi schrieb:

> Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert
> haben...

Nach einigen Erlebnissen in der PT-Schulzeit kann ich einer Nachqualifikation Physio -> Masseur durchaus einen Nutzen abgewinnen :D

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rudibam
14.01.2014 20:30
Das wurde nicht neu geregelt, das gab es früher auch schon.
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Das wurde nicht neu geregelt, das gab es früher auch schon.
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rudibam schrieb:

Das wurde nicht neu geregelt, das gab es früher auch schon.

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Spongiosa
19.01.2014 16:05
Das ist nicht richtig. Der Beruf des Krankengymnasten wurde nicht einfach umbenannt in den Beruf des Physiotherapeuten.
Mit dem Physiotherapeuten wurde ein völlig neues Berufsbild mit eigener, seit 1994 gültiger Ausbildungsverordnung geschaffen.
Richtig ist auch, dass im Berufsbild des Physiotherapeuten beide Berufsbilder, der des Masseurs und der des Krankengymnasten, zusammen gefasst wurden.
Trotzdem gibt es noch die Ausbildung zum Masseur. Die zum Krankengymnasten gibt es nicht mehr.
Die Krankengymnasten geniessen lediglich eine Art "Bestandsschutz", und müssen nicht eine Zusatzqualifikation zum Physiotherapeuten absolvieren, um im Berufsbild des Physiotherapeuten Leistungen erbringen zu dürfen.

Ein Krankengymnast ist demnach kein Physiotherapeut, ein Physiotherapeut kein Krankengymnast. Beide Ausbildungen liefen nach dem jeweils definierten Ausbildungsinhalt ab.

Ebenso ist ein Physiotherapeut nicht auch gleichzeitig heute ein Physiotherapeut mit Bachelor-Abschluss. Auch dieser Ausbildungszweig, heute als Studium in Kombination mit Ausbildung, ist wieder eigens in der Form seiner Ausbildugn definiert.

Ein Physiotherapeut kann sofort das Master-Studium absolvieren, ein Krankengymnast nicht. Dieser muss zuerst, wenn er das Master-Studium anstrebt, den Bachelor-Studiengang absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Das liegt daran, dass der Physiotherapeut aufgrund seiner Ausbildung schon die Qualifikation fürs Masterstudium hat aufgrund des gelernten Inhaltes seiner Ausbildung, welche der Krankengymnast in diesem Umfang, bzw seiner Überarbeitung, und man könnte sagen, Weiterentwicklung, nicht vermittelt bekommen hat.

Ein Krankengymnast kann sich also nicht einfach Physiotherapeut nennen.
Das wäre die Berufsbezeichnung falsch definiert und sich angeeignet.

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• Peter R.
Das ist nicht richtig. Der Beruf des Krankengymnasten wurde nicht einfach umbenannt in den Beruf des Physiotherapeuten. Mit dem Physiotherapeuten wurde ein völlig neues Berufsbild mit eigener, seit 1994 gültiger Ausbildungsverordnung geschaffen. Richtig ist auch, dass im Berufsbild des Physiotherapeuten beide Berufsbilder, der des Masseurs und der des Krankengymnasten, zusammen gefasst wurden. Trotzdem gibt es noch die Ausbildung zum Masseur. Die zum Krankengymnasten gibt es nicht mehr. Die Krankengymnasten geniessen lediglich eine Art "Bestandsschutz", und müssen nicht eine Zusatzqualifikation zum Physiotherapeuten absolvieren, um im Berufsbild des Physiotherapeuten Leistungen erbringen zu dürfen. Ein Krankengymnast ist demnach kein Physiotherapeut, ein Physiotherapeut kein Krankengymnast. Beide Ausbildungen liefen nach dem jeweils definierten Ausbildungsinhalt ab. Ebenso ist ein Physiotherapeut nicht auch gleichzeitig heute ein Physiotherapeut mit Bachelor-Abschluss. Auch dieser Ausbildungszweig, heute als Studium in Kombination mit Ausbildung, ist wieder eigens in der Form seiner Ausbildugn definiert. Ein Physiotherapeut kann sofort das Master-Studium absolvieren, ein Krankengymnast nicht. Dieser muss zuerst, wenn er das Master-Studium anstrebt, den Bachelor-Studiengang absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Das liegt daran, dass der Physiotherapeut aufgrund seiner Ausbildung schon die Qualifikation fürs Masterstudium hat aufgrund des gelernten Inhaltes seiner Ausbildung, welche der Krankengymnast in diesem Umfang, bzw seiner Überarbeitung, und man könnte sagen, Weiterentwicklung, nicht vermittelt bekommen hat. Ein Krankengymnast kann sich also nicht einfach Physiotherapeut nennen. Das wäre die Berufsbezeichnung falsch definiert und sich angeeignet.
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Spongiosa schrieb:

Das ist nicht richtig. Der Beruf des Krankengymnasten wurde nicht einfach umbenannt in den Beruf des Physiotherapeuten.
Mit dem Physiotherapeuten wurde ein völlig neues Berufsbild mit eigener, seit 1994 gültiger Ausbildungsverordnung geschaffen.
Richtig ist auch, dass im Berufsbild des Physiotherapeuten beide Berufsbilder, der des Masseurs und der des Krankengymnasten, zusammen gefasst wurden.
Trotzdem gibt es noch die Ausbildung zum Masseur. Die zum Krankengymnasten gibt es nicht mehr.
Die Krankengymnasten geniessen lediglich eine Art "Bestandsschutz", und müssen nicht eine Zusatzqualifikation zum Physiotherapeuten absolvieren, um im Berufsbild des Physiotherapeuten Leistungen erbringen zu dürfen.

Ein Krankengymnast ist demnach kein Physiotherapeut, ein Physiotherapeut kein Krankengymnast. Beide Ausbildungen liefen nach dem jeweils definierten Ausbildungsinhalt ab.

Ebenso ist ein Physiotherapeut nicht auch gleichzeitig heute ein Physiotherapeut mit Bachelor-Abschluss. Auch dieser Ausbildungszweig, heute als Studium in Kombination mit Ausbildung, ist wieder eigens in der Form seiner Ausbildugn definiert.

Ein Physiotherapeut kann sofort das Master-Studium absolvieren, ein Krankengymnast nicht. Dieser muss zuerst, wenn er das Master-Studium anstrebt, den Bachelor-Studiengang absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Das liegt daran, dass der Physiotherapeut aufgrund seiner Ausbildung schon die Qualifikation fürs Masterstudium hat aufgrund des gelernten Inhaltes seiner Ausbildung, welche der Krankengymnast in diesem Umfang, bzw seiner Überarbeitung, und man könnte sagen, Weiterentwicklung, nicht vermittelt bekommen hat.

Ein Krankengymnast kann sich also nicht einfach Physiotherapeut nennen.
Das wäre die Berufsbezeichnung falsch definiert und sich angeeignet.

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SuFi schrieb:

Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert haben... also im Erstberuf Masseur waren.Also von der Seite her kein Problem...

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peer2010
16.01.2014 18:06
die frage war .kann ein physio als masseur arbeiten? die antwort ist ja!
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• Georg Janzen
die frage war .kann ein physio als masseur arbeiten? die antwort ist ja!
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OUTBACKTOMMY
16.01.2014 19:18
Aber wie sieht es denn bei den Zulassungen aus? Wenn z.B für eine Neu zu errichtende EAP-Einrichtung, ein Masseur mit Lymphdrainage gesucht wird. Kann das denn auch ein Physio sein?
Ich meine für die Zulassung?

TOM!!
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Aber wie sieht es denn bei den Zulassungen aus? Wenn z.B für eine Neu zu errichtende EAP-Einrichtung, ein Masseur mit Lymphdrainage gesucht wird. Kann das denn auch ein Physio sein? Ich meine für die Zulassung? TOM!!
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OUTBACKTOMMY schrieb:

Aber wie sieht es denn bei den Zulassungen aus? Wenn z.B für eine Neu zu errichtende EAP-Einrichtung, ein Masseur mit Lymphdrainage gesucht wird. Kann das denn auch ein Physio sein?
Ich meine für die Zulassung?

TOM!!

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Georg Janzen
17.01.2014 08:22
Ja, wenn er den Zertifikatslehrgang "Manuelle Lymphdrainage" erfolgreich besucht hat.

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Ja, wenn er den Zertifikatslehrgang "Manuelle Lymphdrainage" erfolgreich besucht hat.
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Georg Janzen schrieb:

Ja, wenn er den Zertifikatslehrgang "Manuelle Lymphdrainage" erfolgreich besucht hat.

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peer2010 schrieb:

die frage war .kann ein physio als masseur arbeiten? die antwort ist ja!

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eska
17.01.2014 13:40
Ein Physiotherapeut kann sich durchaus auf Stellenangebote für Masseure und med. Bademeister bewerben.

Mir stellt sich dann nur die Frage, ob ein PT immer nur massieren will. Ob er nicht weniger verdient. Ob er die nötige Erfahrung hat.

Ich wäre einem ausgebildeten Masseur und med. Bademeister in solchen Dingen wie BGM, Bäder/Güsse, Elektrotherapie, Inhalationen, MLD .... NICHT gewachsen!

Gruß eska



[bearbeitet am 17.01.14 13:41]
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• SGBV
Ein Physiotherapeut kann sich durchaus auf Stellenangebote für Masseure und med. Bademeister bewerben. Mir stellt sich dann nur die Frage, ob ein PT immer nur massieren will. Ob er nicht weniger verdient. Ob er die nötige Erfahrung hat. Ich wäre einem ausgebildeten Masseur und med. Bademeister in solchen Dingen wie BGM, Bäder/Güsse, Elektrotherapie, Inhalationen, MLD .... NICHT gewachsen! Gruß eska [bearbeitet am 17.01.14 13:41]
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eska schrieb:

Ein Physiotherapeut kann sich durchaus auf Stellenangebote für Masseure und med. Bademeister bewerben.

Mir stellt sich dann nur die Frage, ob ein PT immer nur massieren will. Ob er nicht weniger verdient. Ob er die nötige Erfahrung hat.

Ich wäre einem ausgebildeten Masseur und med. Bademeister in solchen Dingen wie BGM, Bäder/Güsse, Elektrotherapie, Inhalationen, MLD .... NICHT gewachsen!

Gruß eska



[bearbeitet am 17.01.14 13:41]

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Eberhard
18.01.2014 08:13

Ein Masseur, der sich nicht zum KG weiterqualifiziert hat, hat den sog. FC. (First Access). Das heißt er kann auch ohne ärztliche Verodnung im Rahmen seiner beruflichen Kenntnisse frei behandeln. Deshalb werden wieder mehr Masseure auch in Physiopraxen gesucht.

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Ein Masseur, der sich nicht zum KG weiterqualifiziert hat, hat den sog. FC. (First Access). Das heißt er kann auch ohne ärztliche Verodnung im Rahmen seiner beruflichen Kenntnisse frei behandeln. Deshalb werden wieder mehr Masseure auch in Physiopraxen gesucht.
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nokiba
18.01.2014 11:23
glaube ich so nicht!

...im entsprechenden Urteil steht:...... die orginären Tätigkeiten des Masseurs bedürfen keiner Heilkundeerlaubniss, nicht die Arbeit des Masseurs! Auch als Physiotherapeut ist man Kraft Gesetzes befähigt die orginären Tätigkeiten eines Masseurs zu erbringen.
Alleine der Umstand, dass um so eine Frage soviel Unsicherheit herscht, zeigt in was für einer schwierigen Situation sich unser Berufsbild in Deutschland derzeit befindet.

schönes WE



[bearbeitet am 18.01.14 11:24]



[bearbeitet am 18.01.14 16:47]
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glaube ich so nicht! ...im entsprechenden Urteil steht:...... die orginären Tätigkeiten des Masseurs bedürfen keiner Heilkundeerlaubniss, nicht die Arbeit des Masseurs! Auch als Physiotherapeut ist man Kraft Gesetzes befähigt die orginären Tätigkeiten eines Masseurs zu erbringen. Alleine der Umstand, dass um so eine Frage soviel Unsicherheit herscht, zeigt in was für einer schwierigen Situation sich unser Berufsbild in Deutschland derzeit befindet. schönes WE [bearbeitet am 18.01.14 11:24] [bearbeitet am 18.01.14 16:47]
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nokiba schrieb:

glaube ich so nicht!

...im entsprechenden Urteil steht:...... die orginären Tätigkeiten des Masseurs bedürfen keiner Heilkundeerlaubniss, nicht die Arbeit des Masseurs! Auch als Physiotherapeut ist man Kraft Gesetzes befähigt die orginären Tätigkeiten eines Masseurs zu erbringen.
Alleine der Umstand, dass um so eine Frage soviel Unsicherheit herscht, zeigt in was für einer schwierigen Situation sich unser Berufsbild in Deutschland derzeit befindet.

schönes WE



[bearbeitet am 18.01.14 11:24]



[bearbeitet am 18.01.14 16:47]

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OUTBACKTOMMY
18.01.2014 12:23
Moin, wo steht das?

Gruss
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Moin, wo steht das? Gruss
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OUTBACKTOMMY schrieb:

Moin, wo steht das?

Gruss

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nokiba
18.01.2014 13:19
.... in einem dieser Urteile zum Physio HP, ich glaube es War das Mannheimer Urteil.
Ist in diesem Punkt meines Wissens nicht revidiert worden.
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.... in einem dieser Urteile zum Physio HP, ich glaube es War das Mannheimer Urteil. Ist in diesem Punkt meines Wissens nicht revidiert worden.
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nokiba schrieb:

.... in einem dieser Urteile zum Physio HP, ich glaube es War das Mannheimer Urteil.
Ist in diesem Punkt meines Wissens nicht revidiert worden.

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Alfons4711
18.01.2014 16:40
meiner Meinung nach, ist die einzige Tätigkeit, die nur der Masseur / med. Bademeister als Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem PT hat, das CO²-Bad!
ich lasse mich aber gerne auch eines besseren belehren!!!!!
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meiner Meinung nach, ist die einzige Tätigkeit, die nur der Masseur / med. Bademeister als Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem PT hat, das CO²-Bad! ich lasse mich aber gerne auch eines besseren belehren!!!!!
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Alfons4711 schrieb:

meiner Meinung nach, ist die einzige Tätigkeit, die nur der Masseur / med. Bademeister als Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem PT hat, das CO²-Bad!
ich lasse mich aber gerne auch eines besseren belehren!!!!!

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Eberhard
18.01.2014 18:06

Der Masseur hat den FA das ist durch Urteil belegt.

Entscheidung des BVG vom 28.10.09
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters
mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das
Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die
Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für
die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele
es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt
wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine
Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
Gericht: Masseure üben keine Heilkunde aus


physio.de/news7722

Das hat sich der klagende Masseur so sicher nicht gedacht!
Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er aufgrund
seiner staatlich anerkannten Ausbildung Patienten auch ohne
ärztliche Verordnung behandeln dürfe. Dafür wollte er eine
Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf den Bereich Massage.
Wie nun das oberste Gericht die Entscheidung der Vorinstanz
bestätigte, darf er Patienten ohne Verordnung behandeln. Die
Begründung dafür ist aber nicht wie erwünscht: Da er als
Masseur gar keine Heilkunde ausübe, stelle er auch keine
"Gefahr für die Volksgesundheit" dar, deshalb braucht er
gar keine Erlaubnis.

Im Klartext: Massieren ist so harmlos,
dass Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zum Masseur
gehen können.

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Der Masseur hat den FA das ist durch Urteil belegt. Entscheidung des BVG vom 28.10.09 Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche Verordnung behandeln Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt wird oder nicht. Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung behandeln. Gericht: Masseure üben keine Heilkunde aus physio.de/news7722 Das hat sich der klagende Masseur so sicher nicht gedacht! Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er aufgrund seiner staatlich anerkannten Ausbildung Patienten auch ohne ärztliche Verordnung behandeln dürfe. Dafür wollte er eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf den Bereich Massage. Wie nun das oberste Gericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte, darf er Patienten ohne Verordnung behandeln. Die Begründung dafür ist aber nicht wie erwünscht: Da er als Masseur gar keine Heilkunde ausübe, stelle er auch keine "Gefahr für die Volksgesundheit" dar, deshalb braucht er gar keine Erlaubnis. Im Klartext: Massieren ist so harmlos, dass Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zum Masseur gehen können.
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Eberhard schrieb:


Der Masseur hat den FA das ist durch Urteil belegt.

Entscheidung des BVG vom 28.10.09
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters
mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das
Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die
Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für
die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele
es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt
wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine
Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
Gericht: Masseure üben keine Heilkunde aus


physio.de/news7722

Das hat sich der klagende Masseur so sicher nicht gedacht!
Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er aufgrund
seiner staatlich anerkannten Ausbildung Patienten auch ohne
ärztliche Verordnung behandeln dürfe. Dafür wollte er eine
Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf den Bereich Massage.
Wie nun das oberste Gericht die Entscheidung der Vorinstanz
bestätigte, darf er Patienten ohne Verordnung behandeln. Die
Begründung dafür ist aber nicht wie erwünscht: Da er als
Masseur gar keine Heilkunde ausübe, stelle er auch keine
"Gefahr für die Volksgesundheit" dar, deshalb braucht er
gar keine Erlaubnis.

Im Klartext: Massieren ist so harmlos,
dass Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zum Masseur
gehen können.

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nokiba
18.01.2014 21:41
...... Eberhard, wie du selber schreibst, die Taetigkeit ist entscheident!
nicht wer die Tat ausübt.
Massieren ist Masseuren und Physiotherapeuten ohne HMV erlaubt, genauso wie Bewegungsübungen, Wärme oder Kälte, Wasser.......
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...... Eberhard, wie du selber schreibst, die Taetigkeit ist entscheident! nicht wer die Tat ausübt. Massieren ist Masseuren und Physiotherapeuten ohne HMV erlaubt, genauso wie Bewegungsübungen, Wärme oder Kälte, Wasser.......
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nokiba schrieb:

...... Eberhard, wie du selber schreibst, die Taetigkeit ist entscheident!
nicht wer die Tat ausübt.
Massieren ist Masseuren und Physiotherapeuten ohne HMV erlaubt, genauso wie Bewegungsübungen, Wärme oder Kälte, Wasser.......

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Eberhard schrieb:


Ein Masseur, der sich nicht zum KG weiterqualifiziert hat, hat den sog. FC. (First Access). Das heißt er kann auch ohne ärztliche Verodnung im Rahmen seiner beruflichen Kenntnisse frei behandeln. Deshalb werden wieder mehr Masseure auch in Physiopraxen gesucht.



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