Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
vielleicht ist das eine blöde Frage aber sind Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne auch Masseure und med. Bademeister?
Kann sich ein Physiotherapeut auf eine Stelle als Masseur und med. Bademeiszer bewerben?
Danke für eure Stellungnahmen
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OUTBACKTOMMY schrieb:
Hallo zusammen,
vielleicht ist das eine blöde Frage aber sind Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne auch Masseure und med. Bademeister?
Kann sich ein Physiotherapeut auf eine Stelle als Masseur und med. Bademeiszer bewerben?
Danke für eure Stellungnahmen
2. Ja
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morpheus-06 schrieb:
1. Nein
2. Ja
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peer2010 schrieb:
klar kann er das.weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden. nur andersrum geht es nicht.
>>weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden<<
Ich glaube, so wie Du dies geschrieben hast, stimmt das nicht.
Versuch mich zu überzeugen :flushed:
JürgenK ein Krankengymnast :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo peer,
>>weil die berufe des massers und des kg zum physiotherapeuten zusammen gefasst wurden<<
Ich glaube, so wie Du dies geschrieben hast, stimmt das nicht.
Versuch mich zu überzeugen :flushed:
JürgenK ein Krankengymnast :kissing_closed_eyes:
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crz schrieb:
richtig...stimmt so nicht, denn die berufe des masseurs, med. bademeisters und krankengymnasten wurden zusammengefasst.
es gibt den Masseur u. med. Bademeister und den Krankengymnasten bzw. Physiotherapeut. Die Bezeichnung wurde von Krankengymnast zu Physiotherapeut geändert.
Neu geregelt wurde die Möglichkeit für Masseure eine verkürzte Ausbildung zum PT zu machen. Das sind dann 2 Berufe mit 2 Berufsurkunden
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morpheus-06 schrieb:
das stimmt auch nicht
es gibt den Masseur u. med. Bademeister und den Krankengymnasten bzw. Physiotherapeut. Die Bezeichnung wurde von Krankengymnast zu Physiotherapeut geändert.
Neu geregelt wurde die Möglichkeit für Masseure eine verkürzte Ausbildung zum PT zu machen. Das sind dann 2 Berufe mit 2 Berufsurkunden
auch Deinen Beitrag zweifele ich an...
ein KG kann seine Berusbezeichnung auf der Urkunde ändern lassen und ein Masseur u. med. Bademeister kann nach einer entsprechenden Weiterbildung mit Prüfung zum Physiotherapeuten werden
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo crz,
auch Deinen Beitrag zweifele ich an...
ein KG kann seine Berusbezeichnung auf der Urkunde ändern lassen und ein Masseur u. med. Bademeister kann nach einer entsprechenden Weiterbildung mit Prüfung zum Physiotherapeuten werden
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Diese Berufsbezeichnung darf er führen.Punkt.
Die Berufe des M. und med. Badem. und des PT wurden nicht zusammengefasst. Sie haben nur ein gemeinsames Gesetz. Schau mal ins MPhG. Wer die Berufsbezeichnung M u med. Bm. führen will bedarf einer Erlaubnis. Die hast Du als PT nicht, außer Du hast beide.
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Bernie schrieb:
Jeder ist das, was auf seiner Berufsurkunde steht!
Diese Berufsbezeichnung darf er führen.Punkt.
Die Berufe des M. und med. Badem. und des PT wurden nicht zusammengefasst. Sie haben nur ein gemeinsames Gesetz. Schau mal ins MPhG. Wer die Berufsbezeichnung M u med. Bm. führen will bedarf einer Erlaubnis. Die hast Du als PT nicht, außer Du hast beide.
> Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert
> haben...
Nach einigen Erlebnissen in der PT-Schulzeit kann ich einer Nachqualifikation Physio -> Masseur durchaus einen Nutzen abgewinnen :D
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Papa Alpaka schrieb:
SuFi schrieb:
> Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert
> haben...
Nach einigen Erlebnissen in der PT-Schulzeit kann ich einer Nachqualifikation Physio -> Masseur durchaus einen Nutzen abgewinnen :D
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rudibam schrieb:
Das wurde nicht neu geregelt, das gab es früher auch schon.
Mit dem Physiotherapeuten wurde ein völlig neues Berufsbild mit eigener, seit 1994 gültiger Ausbildungsverordnung geschaffen.
Richtig ist auch, dass im Berufsbild des Physiotherapeuten beide Berufsbilder, der des Masseurs und der des Krankengymnasten, zusammen gefasst wurden.
Trotzdem gibt es noch die Ausbildung zum Masseur. Die zum Krankengymnasten gibt es nicht mehr.
Die Krankengymnasten geniessen lediglich eine Art "Bestandsschutz", und müssen nicht eine Zusatzqualifikation zum Physiotherapeuten absolvieren, um im Berufsbild des Physiotherapeuten Leistungen erbringen zu dürfen.
Ein Krankengymnast ist demnach kein Physiotherapeut, ein Physiotherapeut kein Krankengymnast. Beide Ausbildungen liefen nach dem jeweils definierten Ausbildungsinhalt ab.
Ebenso ist ein Physiotherapeut nicht auch gleichzeitig heute ein Physiotherapeut mit Bachelor-Abschluss. Auch dieser Ausbildungszweig, heute als Studium in Kombination mit Ausbildung, ist wieder eigens in der Form seiner Ausbildugn definiert.
Ein Physiotherapeut kann sofort das Master-Studium absolvieren, ein Krankengymnast nicht. Dieser muss zuerst, wenn er das Master-Studium anstrebt, den Bachelor-Studiengang absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Das liegt daran, dass der Physiotherapeut aufgrund seiner Ausbildung schon die Qualifikation fürs Masterstudium hat aufgrund des gelernten Inhaltes seiner Ausbildung, welche der Krankengymnast in diesem Umfang, bzw seiner Überarbeitung, und man könnte sagen, Weiterentwicklung, nicht vermittelt bekommen hat.
Ein Krankengymnast kann sich also nicht einfach Physiotherapeut nennen.
Das wäre die Berufsbezeichnung falsch definiert und sich angeeignet.
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Spongiosa schrieb:
Das ist nicht richtig. Der Beruf des Krankengymnasten wurde nicht einfach umbenannt in den Beruf des Physiotherapeuten.
Mit dem Physiotherapeuten wurde ein völlig neues Berufsbild mit eigener, seit 1994 gültiger Ausbildungsverordnung geschaffen.
Richtig ist auch, dass im Berufsbild des Physiotherapeuten beide Berufsbilder, der des Masseurs und der des Krankengymnasten, zusammen gefasst wurden.
Trotzdem gibt es noch die Ausbildung zum Masseur. Die zum Krankengymnasten gibt es nicht mehr.
Die Krankengymnasten geniessen lediglich eine Art "Bestandsschutz", und müssen nicht eine Zusatzqualifikation zum Physiotherapeuten absolvieren, um im Berufsbild des Physiotherapeuten Leistungen erbringen zu dürfen.
Ein Krankengymnast ist demnach kein Physiotherapeut, ein Physiotherapeut kein Krankengymnast. Beide Ausbildungen liefen nach dem jeweils definierten Ausbildungsinhalt ab.
Ebenso ist ein Physiotherapeut nicht auch gleichzeitig heute ein Physiotherapeut mit Bachelor-Abschluss. Auch dieser Ausbildungszweig, heute als Studium in Kombination mit Ausbildung, ist wieder eigens in der Form seiner Ausbildugn definiert.
Ein Physiotherapeut kann sofort das Master-Studium absolvieren, ein Krankengymnast nicht. Dieser muss zuerst, wenn er das Master-Studium anstrebt, den Bachelor-Studiengang absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Das liegt daran, dass der Physiotherapeut aufgrund seiner Ausbildung schon die Qualifikation fürs Masterstudium hat aufgrund des gelernten Inhaltes seiner Ausbildung, welche der Krankengymnast in diesem Umfang, bzw seiner Überarbeitung, und man könnte sagen, Weiterentwicklung, nicht vermittelt bekommen hat.
Ein Krankengymnast kann sich also nicht einfach Physiotherapeut nennen.
Das wäre die Berufsbezeichnung falsch definiert und sich angeeignet.
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SuFi schrieb:
Es gibt viele Physios, welche die Nachqualifikation absolviert haben... also im Erstberuf Masseur waren.Also von der Seite her kein Problem...
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Ich meine für die Zulassung?
TOM!!
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OUTBACKTOMMY schrieb:
Aber wie sieht es denn bei den Zulassungen aus? Wenn z.B für eine Neu zu errichtende EAP-Einrichtung, ein Masseur mit Lymphdrainage gesucht wird. Kann das denn auch ein Physio sein?
Ich meine für die Zulassung?
TOM!!
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Georg Janzen schrieb:
Ja, wenn er den Zertifikatslehrgang "Manuelle Lymphdrainage" erfolgreich besucht hat.
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peer2010 schrieb:
die frage war .kann ein physio als masseur arbeiten? die antwort ist ja!
Mir stellt sich dann nur die Frage, ob ein PT immer nur massieren will. Ob er nicht weniger verdient. Ob er die nötige Erfahrung hat.
Ich wäre einem ausgebildeten Masseur und med. Bademeister in solchen Dingen wie BGM, Bäder/Güsse, Elektrotherapie, Inhalationen, MLD .... NICHT gewachsen!
Gruß eska
[bearbeitet am 17.01.14 13:41]
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eska schrieb:
Ein Physiotherapeut kann sich durchaus auf Stellenangebote für Masseure und med. Bademeister bewerben.
Mir stellt sich dann nur die Frage, ob ein PT immer nur massieren will. Ob er nicht weniger verdient. Ob er die nötige Erfahrung hat.
Ich wäre einem ausgebildeten Masseur und med. Bademeister in solchen Dingen wie BGM, Bäder/Güsse, Elektrotherapie, Inhalationen, MLD .... NICHT gewachsen!
Gruß eska
[bearbeitet am 17.01.14 13:41]
Ein Masseur, der sich nicht zum KG weiterqualifiziert hat, hat den sog. FC. (First Access). Das heißt er kann auch ohne ärztliche Verodnung im Rahmen seiner beruflichen Kenntnisse frei behandeln. Deshalb werden wieder mehr Masseure auch in Physiopraxen gesucht.
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...im entsprechenden Urteil steht:...... die orginären Tätigkeiten des Masseurs bedürfen keiner Heilkundeerlaubniss, nicht die Arbeit des Masseurs! Auch als Physiotherapeut ist man Kraft Gesetzes befähigt die orginären Tätigkeiten eines Masseurs zu erbringen.
Alleine der Umstand, dass um so eine Frage soviel Unsicherheit herscht, zeigt in was für einer schwierigen Situation sich unser Berufsbild in Deutschland derzeit befindet.
schönes WE
[bearbeitet am 18.01.14 11:24]
[bearbeitet am 18.01.14 16:47]
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nokiba schrieb:
glaube ich so nicht!
...im entsprechenden Urteil steht:...... die orginären Tätigkeiten des Masseurs bedürfen keiner Heilkundeerlaubniss, nicht die Arbeit des Masseurs! Auch als Physiotherapeut ist man Kraft Gesetzes befähigt die orginären Tätigkeiten eines Masseurs zu erbringen.
Alleine der Umstand, dass um so eine Frage soviel Unsicherheit herscht, zeigt in was für einer schwierigen Situation sich unser Berufsbild in Deutschland derzeit befindet.
schönes WE
[bearbeitet am 18.01.14 11:24]
[bearbeitet am 18.01.14 16:47]
Gruss
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OUTBACKTOMMY schrieb:
Moin, wo steht das?
Gruss
Ist in diesem Punkt meines Wissens nicht revidiert worden.
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nokiba schrieb:
.... in einem dieser Urteile zum Physio HP, ich glaube es War das Mannheimer Urteil.
Ist in diesem Punkt meines Wissens nicht revidiert worden.
ich lasse mich aber gerne auch eines besseren belehren!!!!!
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Alfons4711 schrieb:
meiner Meinung nach, ist die einzige Tätigkeit, die nur der Masseur / med. Bademeister als Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem PT hat, das CO²-Bad!
ich lasse mich aber gerne auch eines besseren belehren!!!!!
Der Masseur hat den FA das ist durch Urteil belegt.
Entscheidung des BVG vom 28.10.09
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters
mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das
Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die
Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für
die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele
es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt
wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine
Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
Gericht: Masseure üben keine Heilkunde aus
physio.de/news7722
Das hat sich der klagende Masseur so sicher nicht gedacht!
Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er aufgrund
seiner staatlich anerkannten Ausbildung Patienten auch ohne
ärztliche Verordnung behandeln dürfe. Dafür wollte er eine
Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf den Bereich Massage.
Wie nun das oberste Gericht die Entscheidung der Vorinstanz
bestätigte, darf er Patienten ohne Verordnung behandeln. Die
Begründung dafür ist aber nicht wie erwünscht: Da er als
Masseur gar keine Heilkunde ausübe, stelle er auch keine
"Gefahr für die Volksgesundheit" dar, deshalb braucht er
gar keine Erlaubnis.
Im Klartext: Massieren ist so harmlos,
dass Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zum Masseur
gehen können.
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Eberhard schrieb:
Der Masseur hat den FA das ist durch Urteil belegt.
Entscheidung des BVG vom 28.10.09
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters
mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das
Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die
Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für
die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele
es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt
wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine
Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
Gericht: Masseure üben keine Heilkunde aus
physio.de/news7722
Das hat sich der klagende Masseur so sicher nicht gedacht!
Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er aufgrund
seiner staatlich anerkannten Ausbildung Patienten auch ohne
ärztliche Verordnung behandeln dürfe. Dafür wollte er eine
Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf den Bereich Massage.
Wie nun das oberste Gericht die Entscheidung der Vorinstanz
bestätigte, darf er Patienten ohne Verordnung behandeln. Die
Begründung dafür ist aber nicht wie erwünscht: Da er als
Masseur gar keine Heilkunde ausübe, stelle er auch keine
"Gefahr für die Volksgesundheit" dar, deshalb braucht er
gar keine Erlaubnis.
Im Klartext: Massieren ist so harmlos,
dass Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zum Masseur
gehen können.
nicht wer die Tat ausübt.
Massieren ist Masseuren und Physiotherapeuten ohne HMV erlaubt, genauso wie Bewegungsübungen, Wärme oder Kälte, Wasser.......
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nokiba schrieb:
...... Eberhard, wie du selber schreibst, die Taetigkeit ist entscheident!
nicht wer die Tat ausübt.
Massieren ist Masseuren und Physiotherapeuten ohne HMV erlaubt, genauso wie Bewegungsübungen, Wärme oder Kälte, Wasser.......
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Eberhard schrieb:
Ein Masseur, der sich nicht zum KG weiterqualifiziert hat, hat den sog. FC. (First Access). Das heißt er kann auch ohne ärztliche Verodnung im Rahmen seiner beruflichen Kenntnisse frei behandeln. Deshalb werden wieder mehr Masseure auch in Physiopraxen gesucht.
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