Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir Sie ab sofort in
Teilzeit (jeweils Di - Sa,
vormittags à ca. 3 - 4 h) für die
Behandlung unserer
Lipödem-Patient*innen nach der
Operation.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von manuellen
Lymphdrainagen sowie weiterer
lymphtherapeutischer
Maßnahmen
• Erstellung individueller
Behandlungspläne in enger
Abstimmung mit dem behandelnden
Arzt
• Betreuung und Beratung der
Patient*Innen während der gesamten
Therapiedauer
• Digitale Dokumenta...
suchen wir Sie ab sofort in
Teilzeit (jeweils Di - Sa,
vormittags à ca. 3 - 4 h) für die
Behandlung unserer
Lipödem-Patient*innen nach der
Operation.
Ihre Aufgaben:
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Lymphdrainagen sowie weiterer
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Abstimmung mit dem behandelnden
Arzt
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Patient*Innen während der gesamten
Therapiedauer
• Digitale Dokumenta...
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Praxis im Hinterzimmer eines Arztes: nein
Praxis im Ärztehaus: ja
Wenn die Praxis über einen öffentlich zugänglichen Bereich zu erreichen ist, ist diese Praxis in sich geschlossen. Adäquat mit einem Hausflur in einem Mehrparteienhaus.
Letztendlich würde ich immer zuerst die zulassenden Stellen fragen, bevor ich auch nur einen Cent in die Hand nehme.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Es geht um die Abgrenzung, bedeutet die Praxis muss in sich geschlossen sein:
Praxis im Hinterzimmer eines Arztes: nein
Praxis im Ärztehaus: ja
Wenn die Praxis über einen öffentlich zugänglichen Bereich zu erreichen ist, ist diese Praxis in sich geschlossen. Adäquat mit einem Hausflur in einem Mehrparteienhaus.
Letztendlich würde ich immer zuerst die zulassenden Stellen fragen, bevor ich auch nur einen Cent in die Hand nehme.
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ist das wenn ich in einem einkaufszentrum eine Praxis (für GKV-pat) eröffne - was bedeutet seperater Eingang? Das einkaufszentrum hat einen großen eingangsbereich und die praxis könnte man dann quasi innerhalb dieses Zentrums eröffnen. Also man hätte keinen extra eingang von außen sondern müßte erst durch das zentrum laufen. Ist das erlaubt?
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Die Flure eines Einkaufszentrum sind ein öffentlich zugänglicher Raum, den jeder betreten kann. Man kann hier zum Physio gelangen, ohne Räume durchqueren zu müssen, die zweckgebunden sind. Anders wäre es, wenn die Räumlichkeiten in einem Geschäft wären.
Aber ich gebe Dir zu einhundert Prozent recht: Vor dem ersten Cent Investition auf jedenfall die ARGE zu kontaktieren.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das Hotel ist mit dem Hinterzimmer des Arztes zu vergleichen, da man hier die Physio Praxis nur betreten kann, wenn man das Hotel durchquert.
Die Flure eines Einkaufszentrum sind ein öffentlich zugänglicher Raum, den jeder betreten kann. Man kann hier zum Physio gelangen, ohne Räume durchqueren zu müssen, die zweckgebunden sind. Anders wäre es, wenn die Räumlichkeiten in einem Geschäft wären.
Aber ich gebe Dir zu einhundert Prozent recht: Vor dem ersten Cent Investition auf jedenfall die ARGE zu kontaktieren.
Viele Grüße
Monika
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Eberhard schrieb:
Ich sehe die Situation etwas anders als Monika. Ein separater Eingang bedeutet tatsächlich ein separater Eingang von außen. Die In-sich-Geschlossenheit hat damit nichts zu tun. Deinen Patienten darf ein Zugang durch fremde Räume, also hier ein Einkaufzentrum, nicht "zugemutet" werden. Jedenfalls war dies in früheren Zeiten nicht möglich. Ich weiß zu Beispiel, dass ein Kollege Probleme mit den GKV bekam, weil seine Praxis in einem Hotel ohne eigenen Zugang von außen eingerichtet werden sollte. Ich rate dem AT dringend sich beim Praxisabnehmer, wahrscheinlich die ARGE, oder/und beim Verband zu erkundigen und sich dort eine positive Antwort schriftlich geben zu lassen.
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