Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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darf man innerhalb einer PT-Praxis einen separaten Raum haben in dem man ausschließlich im Selbstzahlerbereich mit Kunden arbeitet, komkret im MTT-Bereich? Bin mir da nicht mehr sicher wegen der räumlichen Trennung....hab da was im Hinterkopf wegen der Zulassung der PT-Praxis.
Der Hintergrund:
ich überlege meine Praxis zu erweitern und würde neben der flächenmäßigen Vergrößerung auch gerne etwas auf dem 2.Gesundheitsmarkt unternehmen.
Eine erste Aussage der AOK RLP war, dass das so nicht gehen würde, weil ja der Flur gemeinsam von Patienten und den SZ`lern genutzt werden würde. Aber sofern die anderen zuständigen KK zustimmen würden, würde die (Dame der) AOK dem auch zustimmen.
Konnte über die Aussage nur mit dem Kopf schütteln.......
Aber wie ist es denn nun?
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???
Danke für eure Meinungen.
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
darf man innerhalb einer PT-Praxis einen separaten Raum haben in dem man ausschließlich im Selbstzahlerbereich mit Kunden arbeitet, komkret im MTT-Bereich? Bin mir da nicht mehr sicher wegen der räumlichen Trennung....hab da was im Hinterkopf wegen der Zulassung der PT-Praxis.
Der Hintergrund:
ich überlege meine Praxis zu erweitern und würde neben der flächenmäßigen Vergrößerung auch gerne etwas auf dem 2.Gesundheitsmarkt unternehmen.
Eine erste Aussage der AOK RLP war, dass das so nicht gehen würde, weil ja der Flur gemeinsam von Patienten und den SZ`lern genutzt werden würde. Aber sofern die anderen zuständigen KK zustimmen würden, würde die (Dame der) AOK dem auch zustimmen.
Konnte über die Aussage nur mit dem Kopf schütteln.......
Aber wie ist es denn nun?
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???
Danke für eure Meinungen.
Gruß
Manuel
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???
Solange Du durch das freihalten die Mindestanforderungen erfüllst geht das keine Kasse was an.
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Helmut Fromberger schrieb:
Manuel
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???
Solange Du durch das freihalten die Mindestanforderungen erfüllst geht das keine Kasse was an.
Ich meine im Prinzip ist es mir ja klar, dass eine Trennung zwischen den KK-Leistungen (und somit den hierfür vorgesehenen Räumen) und den weiteren Angeboten (eben keine KK-Leistungen) da sein sollte. Habe es auch nicht anders vor......aber die Aussage, dass eine gemeinsam genutzter Flur schon problematisch sei finde ich doch recht seltsam.
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Tempelritter schrieb:
das ist nicht seltsam, siehe Einrichtungsrichtlinien. In NRW wurde gerade eine Zulassung entzogen wo der gewerbliche Teil mit dem kassenzugelassenen bunt gemischt wurde.
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Manuel1510 schrieb:
Ich sprach aber nicht davon alles bunt zu mischen, sondern dass ein größerer, in sich abgeschlossener Raum nicht für KK-Leistungen zur Verfügung stehen soll. Um in diesen Raum zu gelangen muss man natürlich über einen Flur laufen. In diesem Flur bewegen sich nach derzeitigem Plan aber eben auch Patienten, die in anderen Therapieräumen nach KK behandelt werden. Diese haben mit dem größeren Raum aber rein gar nichts zu tun.
Dein Vorhaben zählt zu den gewerblichen Bereichen, daher die Auskunft der AOK.
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Tempelritter schrieb:
wenn dieser größere Raum die Zulassung nicht berührt, liegt das im Ermessen der Kassen - Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Dein Vorhaben zählt zu den gewerblichen Bereichen, daher die Auskunft der AOK.
ist nicht unbedingt verständlich zb bei praxen gemeinschaft werden auch bereiche gemeinsam genutzt und ob nun hinter der tür eine ergoraum ist oder ein SZ bereich sollte den kassen egal sein
vielelicht kannst du es sso beggründen
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Esra Luise schrieb:
es muss ein in sich geschlossener bereich sein
ist nicht unbedingt verständlich zb bei praxen gemeinschaft werden auch bereiche gemeinsam genutzt und ob nun hinter der tür eine ergoraum ist oder ein SZ bereich sollte den kassen egal sein
vielelicht kannst du es sso beggründen
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morpheus-06 schrieb:
So ist es, je nach BL werden extra Eingänge verlangt. Bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ist das kein Thema weil alles HMErbinger sind und kein Gewerbe.
Nochmals: Wenn man die mindest erforderlichen Räumlichkeiten trotzdem hat, dann kann man darin auch relativ frei machen und anbieten was man will. Das geht keine Krankenkasse was an. Wir sind zwar Vertragspartner, aber keine Leibeigenen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Leute, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Er will eine durchaus übliche Leistung eben aussschliesslich für Selbstzahler anbieten. Das geht keine Kasse was an, analog zu euren Mutmaßungen dürfte man während der geforderten zeiten dann auch keine anderen Leistungen an Selbstzahler abgeben.
Nochmals: Wenn man die mindest erforderlichen Räumlichkeiten trotzdem hat, dann kann man darin auch relativ frei machen und anbieten was man will. Das geht keine Krankenkasse was an. Wir sind zwar Vertragspartner, aber keine Leibeigenen.
es würde sogar - bezogen auf die angesprochenen Eingänge - so sein, daß man die PT-Praxis im EG betreten wird in dem alle Therapieräume da sein würden mit Aussnahme des 20qm-Raumes. Dieser läge im 1.OG, welches über eine interne Treppe zu erreichen wäre. Den MTT-Bereich würde man über einen separaten Eingang im 1.OG betreten.
Ergo gäbe es 2 Eingänge und eine innen liegende Verbindungstreppe. Meiner Meinung nach aber, gäbe es jeweils einen separaten Eingang für die PT (also KK-Leistungen) und den MTT-Bereich.
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Manuel1510 schrieb:
Zunächst mal vielen Dank für eure Meinungen bisher......
es würde sogar - bezogen auf die angesprochenen Eingänge - so sein, daß man die PT-Praxis im EG betreten wird in dem alle Therapieräume da sein würden mit Aussnahme des 20qm-Raumes. Dieser läge im 1.OG, welches über eine interne Treppe zu erreichen wäre. Den MTT-Bereich würde man über einen separaten Eingang im 1.OG betreten.
Ergo gäbe es 2 Eingänge und eine innen liegende Verbindungstreppe. Meiner Meinung nach aber, gäbe es jeweils einen separaten Eingang für die PT (also KK-Leistungen) und den MTT-Bereich.
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Manuel1510 schrieb:
Auch wenn die etwas anderes behauptet?
Ich meine im Prinzip ist es mir ja klar, dass eine Trennung zwischen den KK-Leistungen (und somit den hierfür vorgesehenen Räumen) und den weiteren Angeboten (eben keine KK-Leistungen) da sein sollte. Habe es auch nicht anders vor......aber die Aussage, dass eine gemeinsam genutzter Flur schon problematisch sei finde ich doch recht seltsam.
"Nach Rücksprache mit den übrigen Kassen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Raum „Sport“ – keine Kassenleistungen" nur akzeptieren, wenn Sie die privaten Leistungen außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten anbieten oder den Bereich komplett vom Therapiebereich, in welchem Kassenleistungen abgegeben werden, abtrennen.
Was würdet ihr nun tun???
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Diskreditieren von Leistungen aus dem Kassenkatalog durch Selbstzahlerangebote, egal ob vor oder nach der Abgabe der "nicht mehr bedarfsgerechten Kassenleistung", mußte früher oder später zu Reaktionen der Kassen führen. Wollen sie doch das "Ausreichend" ihrer Sachleistungen wieder in rechte Licht rücken.
Ob präventiv oder nicht, Fitness und Wellness sollen sich vielleicht wieder deutlicher von der Kassentherapie unterscheiden. Machbar durch Vertragsauslegung.
Unter Umständen erreichen die Kassen damit, dass bei Durchsetzung der zeitlicher Abgrenzung, nur noch die weniger lukurativen Zeiten für das Sachleistungsprinzip übrig bleiben.
Vermutlich werden die Kassen darauf auch reagieren. Beanspruchen sie doch schon bisher Raumbereitstellung ohne Gegenleistung, z. B. durch Zusage einer Nutzungsauslastung.
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mocca schrieb:
was habt ihr denn erwartet?
Diskreditieren von Leistungen aus dem Kassenkatalog durch Selbstzahlerangebote, egal ob vor oder nach der Abgabe der "nicht mehr bedarfsgerechten Kassenleistung", mußte früher oder später zu Reaktionen der Kassen führen. Wollen sie doch das "Ausreichend" ihrer Sachleistungen wieder in rechte Licht rücken.
Ob präventiv oder nicht, Fitness und Wellness sollen sich vielleicht wieder deutlicher von der Kassentherapie unterscheiden. Machbar durch Vertragsauslegung.
Unter Umständen erreichen die Kassen damit, dass bei Durchsetzung der zeitlicher Abgrenzung, nur noch die weniger lukurativen Zeiten für das Sachleistungsprinzip übrig bleiben.
Vermutlich werden die Kassen darauf auch reagieren. Beanspruchen sie doch schon bisher Raumbereitstellung ohne Gegenleistung, z. B. durch Zusage einer Nutzungsauslastung.
Hier kann man sich nur noch an die Birne greifen.
Was anderes fällt einem dazu nicht mehr ein.
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Ringgeist schrieb:
Habt ihr schon mal darüber nachgedacht und erlebt, daß ein frei niedergelassener Arzt von seiner KBA dazu aufgefordert wurde, seine IGEL-Leistungen nur in einem extra dafür angebotenen Raum abzugeben?!
Hier kann man sich nur noch an die Birne greifen.
Was anderes fällt einem dazu nicht mehr ein.
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morpheus-06 schrieb:
Ärzte unterliegen nicht so einen bei korrekter Auslegung strengem RV der PT `s und doch unterschreibt jeder der eine Zulassung will ohne murren.
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Helmut Fromberger schrieb:
Nochmals: das worum es hier geht, geht die Kassen nix an.
Deine Aussage, dass in NRW einer solchen Einrichtung die Zulassung entzogen worden ist,
zweifle ich jetzt einfach mal an und bitte Dich doch um konkretere Informationen hierzu,
statt solche merkwürdigen Pauschalaussagen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass es sich
hier um einen sehr speziellen Fall handelt in dem der gewerbliche Charakter wohl in
unverhältnismässig hohem Maße zu Tage trat - wenn es denn einen solchen Fall tatsächlich
gab.
Selbstverständlich ist es möglich, einen KGG / MTT-Raum sowohl für GKV-Patienten als
auch für Selbstzahler zu nutzen - und das auch noch zeitgleich. Es muss lediglich
sichergestellt sein, dass die Behandlungsrichtlinien die sich aus dem RV ergeben, eingehalten
werden (Behandlungszeit, max. 3 Patienten pro Therapeut etc etc.), es darf eben keine
Beeinträchtigung der Behandlung durch andere Nutzer gegeben sein.
Es muss auch dem GKV-Versicherten eine Möglichkeit bleiben, die verordnete Leistung auch
nach Abschluss der Behandlungsserie auf eigene Kosten -und dann auch in anderer Art und
Weise- fortzuführen. Die berufsrechtliche Problematik kann man ja leicht durch den Physio-HP aushebeln.
Alles andere ist Spekulation und Phantasie.
MikeS
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MikeS schrieb:
Lieber Tempelritter,
Deine Aussage, dass in NRW einer solchen Einrichtung die Zulassung entzogen worden ist,
zweifle ich jetzt einfach mal an und bitte Dich doch um konkretere Informationen hierzu,
statt solche merkwürdigen Pauschalaussagen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass es sich
hier um einen sehr speziellen Fall handelt in dem der gewerbliche Charakter wohl in
unverhältnismässig hohem Maße zu Tage trat - wenn es denn einen solchen Fall tatsächlich
gab.
Selbstverständlich ist es möglich, einen KGG / MTT-Raum sowohl für GKV-Patienten als
auch für Selbstzahler zu nutzen - und das auch noch zeitgleich. Es muss lediglich
sichergestellt sein, dass die Behandlungsrichtlinien die sich aus dem RV ergeben, eingehalten
werden (Behandlungszeit, max. 3 Patienten pro Therapeut etc etc.), es darf eben keine
Beeinträchtigung der Behandlung durch andere Nutzer gegeben sein.
Es muss auch dem GKV-Versicherten eine Möglichkeit bleiben, die verordnete Leistung auch
nach Abschluss der Behandlungsserie auf eigene Kosten -und dann auch in anderer Art und
Weise- fortzuführen. Die berufsrechtliche Problematik kann man ja leicht durch den Physio-HP aushebeln.
Alles andere ist Spekulation und Phantasie.
MikeS
Nachtrag:
Der Rezeptpatient und der Kunde - Selbstzahler dürfen sich nach den Rahmenverträgen nicht mal auf dem Gang oder der Toilette treffen. So die Bewertung zur räumlichen Trennung.
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Tempelritter schrieb:
Diese Info kam von Rechtsanwalt Alt, der diesen Fall betreut hat. Es war die Mischung aus PT-Praxis und Gewerbe ohne die räumliche Trennung.
Nachtrag:
Der Rezeptpatient und der Kunde - Selbstzahler dürfen sich nach den Rahmenverträgen nicht mal auf dem Gang oder der Toilette treffen. So die Bewertung zur räumlichen Trennung.
In diesen 2 Fällen war bei der Abnahme wohl alles so wie z.B. MikeL berichtet, im nachhinein aber wurden 10´er Karten verkauft, personal Training angeboten und Mitgliedschaften vertickert, die pro Monat ihren Mitgliedsbeitrag bezahlten.
Jetzt kennen ich den Fall persönlich und weiß, dass nicht nur die Kassen ihre Zulassung entzogen haben, sondern im Nachgang auch noch das FA beide Etablissements komplett umsatzsteuerpflichtig veranschlagt haben, Nachzahlung, beide jetzt pleite.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Einzelgenehmigungsverfahren mit den Kassen gleich reinen Wein einzuschenken. Ob es dann eine Genehmigung gegeben hätte ist mal dahingestellt, aber manche meinen, sehr schlau zu sein...
So wie MikeL schon berichtet und so machen wir es, gibt es bei uns KEINE Anwendung ohne Rezept bzw. Untersuchung und Delegation. Somit kommen wir von vorn herein gar nicht in diese Problematik.
Und wenn eine Physiopraxis meint es mit einem Fittnessstudio aufnehmen zu müssen, ...C'est la vie.
Ansonsten kenne ich den Fall wie vom templer beschrieben auch...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
in BaWü kenne ich 2 Praxen, denen nachträglich, also nach bekanntwerden durch die Kassen, die Zulassung entzogen worden ist. Hintergrund ist die im RV verankerte Richtlinie, gewerblich und privat getrennt von der GKV Praxis zu sein.
In diesen 2 Fällen war bei der Abnahme wohl alles so wie z.B. MikeL berichtet, im nachhinein aber wurden 10´er Karten verkauft, personal Training angeboten und Mitgliedschaften vertickert, die pro Monat ihren Mitgliedsbeitrag bezahlten.
Jetzt kennen ich den Fall persönlich und weiß, dass nicht nur die Kassen ihre Zulassung entzogen haben, sondern im Nachgang auch noch das FA beide Etablissements komplett umsatzsteuerpflichtig veranschlagt haben, Nachzahlung, beide jetzt pleite.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Einzelgenehmigungsverfahren mit den Kassen gleich reinen Wein einzuschenken. Ob es dann eine Genehmigung gegeben hätte ist mal dahingestellt, aber manche meinen, sehr schlau zu sein...
So wie MikeL schon berichtet und so machen wir es, gibt es bei uns KEINE Anwendung ohne Rezept bzw. Untersuchung und Delegation. Somit kommen wir von vorn herein gar nicht in diese Problematik.
Und wenn eine Physiopraxis meint es mit einem Fittnessstudio aufnehmen zu müssen, ...C'est la vie.
Ansonsten kenne ich den Fall wie vom templer beschrieben auch...
stefan 302
in Deinem Beitrag sind so viele Dinge enthalten, die sich SO nicht abgespielt haben können (ausser der PI
war ein totaler Trottel und hat sich alles gefallen lassen) und die auch rechtlich absolut nicht haltbar sind,
dass ich Deinen Beitrag leider nicht als seriös einstufen kann.
Es ist definitiv so, dass ein Trainingsraum selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar ist - in welchem
Umfang und auf welche Art und Weise ist wieder eine andere Sache.
Ansonsten würde JEDE Wellnessmassage und jeder Präventionskurs, der umsatzsteuerpflichtig (!) ist,
zu dieser Zulassungsproblematik führen.
MikeS
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MikeS schrieb:
Stefan302,
in Deinem Beitrag sind so viele Dinge enthalten, die sich SO nicht abgespielt haben können (ausser der PI
war ein totaler Trottel und hat sich alles gefallen lassen) und die auch rechtlich absolut nicht haltbar sind,
dass ich Deinen Beitrag leider nicht als seriös einstufen kann.
Es ist definitiv so, dass ein Trainingsraum selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar ist - in welchem
Umfang und auf welche Art und Weise ist wieder eine andere Sache.
Ansonsten würde JEDE Wellnessmassage und jeder Präventionskurs, der umsatzsteuerpflichtig (!) ist,
zu dieser Zulassungsproblematik führen.
MikeS
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Manuel1510 schrieb:
Der neueste Stand - bekam heute folgende Info seitens der KK zu dem Thema.....:
"Nach Rücksprache mit den übrigen Kassen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Raum „Sport“ – keine Kassenleistungen" nur akzeptieren, wenn Sie die privaten Leistungen außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten anbieten oder den Bereich komplett vom Therapiebereich, in welchem Kassenleistungen abgegeben werden, abtrennen.
Was würdet ihr nun tun???
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