WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Ich weiß das hierzu schon einige Threads gibt.
Würde trotzdem gerne mal in die Runde fragen was ihr so aktuell für Preise aufruft oder wie ihr sie kalkuliert. Nehmt ihr für Selbstzahler den höheren Preis wegen der Steuer oder bleibt dieser gleich?
Ich tue mich irgendwie etwas schwer damit.
Liebe Grüße
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Schippi schrieb:
Ich weiß zwar nicht was das mit der Steuer zu tun hat,aber ich habe einen einheitlichen Preis für alle selbstzahler/privatpatienten!selbst kalkuliert!
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mike991 schrieb:
Guten Morgen!
Ich weiß das hierzu schon einige Threads gibt.
Würde trotzdem gerne mal in die Runde fragen was ihr so aktuell für Preise aufruft oder wie ihr sie kalkuliert. Nehmt ihr für Selbstzahler den höheren Preis wegen der Steuer oder bleibt dieser gleich?
Ich tue mich irgendwie etwas schwer damit.
Liebe Grüße
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Wonderwoman schrieb:
Nur nebenbei... wer USt auf Heilmittel rechnet, der sollte kein PI sein, denn Heilmittel sind generell von der USt befreit... gilt nur nicht, wenn man doof ist... deshalb schnell Praxis verkaufen, denn dann hat man es nicht drauf.
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Klonkrieger schrieb:
Ja gottseidank. Das Finanzamt holt sich ja sowieso sein Stück vom Kuchen. Da können wir froh sein das Heilmittel Umst frei sindstuck_out_tongue_winking_eye
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Ahn schrieb:
SZ und PP zahlen das gleiche, und die MWST kommt, wenn du MWST pflichtig bist, nur bei den SZ drauf.
SZ das gleiche im Grunde musst aber die Steuer obendrauf legen.
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Klonkrieger schrieb:
PP zahlen, je nachdem was du möchtest ist meist der 1,2 - 1,8 fache GKV-Satz üblich. Wobei ich auch schon Praxen mit 1,9 - 2,5 fachem GKV Satz gesehen habe. Meist aber 1,6 oder 1,8 fach...
SZ das gleiche im Grunde musst aber die Steuer obendrauf legen.
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massu schrieb:
Bei SZ kommst es drauf an. Sprech mit deinem Steuerberater. Es gibt jährliche Obergrenzen. Wenn du drunter bist, dann zahlst du keine Mwst.
Für viele Heilberufler wird die Umsatzsteuerpflicht deshalb nicht akut, weil die betroffenen Umsätze unter der Grenze von 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) liegen. Bis dahin ist man nämlich Kleinunternehmer und braucht sich nicht um die Umsatzsteuer zu kümmern.
Sollten Sie solche Tätigkeiten im größeren Umfang ausführen bzw. gegebenenfalls auch außerhalb Ihrer freiberuflichen Praxis weitere Umsätze tätigen (für Umsatzsteuerzwecke wird das zusammengerechnet!) dann wird MwSt fällig.
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Die Grenze betrifft nur Umsätze, die nicht aus Heilmittelbehandlungen stammen. Und deshalb ist es wichtig, dass man nachweisen kann (z.B. durch entsprechende Kassenorganisation... Unterkonten usw.), ob ein Umsatz aus Heilmittelbehandlung oder nicht kommt.
Wer das nicht nachweisen und auseinanderhalten kann, der zahlt auch USt auf Heilmittelbehandlungen... und genau das meinte ich damit, dass man als PI doof ist, wenn man sowas nicht weiß. Nicht wissen müssen das nur PIs, die NUR Heilmittelbehandlungen abgeben...
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Wonderwoman schrieb:
Was sind denn "betroffene Umsätze"???
Die Grenze betrifft nur Umsätze, die nicht aus Heilmittelbehandlungen stammen. Und deshalb ist es wichtig, dass man nachweisen kann (z.B. durch entsprechende Kassenorganisation... Unterkonten usw.), ob ein Umsatz aus Heilmittelbehandlung oder nicht kommt.
Wer das nicht nachweisen und auseinanderhalten kann, der zahlt auch USt auf Heilmittelbehandlungen... und genau das meinte ich damit, dass man als PI doof ist, wenn man sowas nicht weiß. Nicht wissen müssen das nur PIs, die NUR Heilmittelbehandlungen abgeben...
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Ahn schrieb:
Die "betroffenen Umsätze" sind SZ Leistungen wie Massagen, Tape, Verkauf von Therabändern, Gutscheine etc.
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Ahn schrieb:
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung:
Für viele Heilberufler wird die Umsatzsteuerpflicht deshalb nicht akut, weil die betroffenen Umsätze unter der Grenze von 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) liegen. Bis dahin ist man nämlich Kleinunternehmer und braucht sich nicht um die Umsatzsteuer zu kümmern.
Sollten Sie solche Tätigkeiten im größeren Umfang ausführen bzw. gegebenenfalls auch außerhalb Ihrer freiberuflichen Praxis weitere Umsätze tätigen (für Umsatzsteuerzwecke wird das zusammengerechnet!) dann wird MwSt fällig.
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Klonkrieger schrieb:
Du unterscheidest preislich zwichen aktiven und passiven Behandlungen?
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Wonderwoman schrieb:
@Klonkrieger ich auch, weil aktiv personalintensiver ist
Könnt Ihr das ein bisschen näher erklären? Ich finde ja die passiven Behandlungen (wobei ich damit meine, Hand anzulegen und meine Finger zu strapazieren) gefühlt höherpreisig als die aktiven Behandlungen. Da mache ich mit (was mir auch gut tut :-) ) oder leite halt nur an. Ist für mich wesentlich komfortabler.
Von daher hätte ich es umgekehrt gemacht smile
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pt ani schrieb:
@Wonderwoman
Könnt Ihr das ein bisschen näher erklären? Ich finde ja die passiven Behandlungen (wobei ich damit meine, Hand anzulegen und meine Finger zu strapazieren) gefühlt höherpreisig als die aktiven Behandlungen. Da mache ich mit (was mir auch gut tut :-) ) oder leite halt nur an. Ist für mich wesentlich komfortabler.
Von daher hätte ich es umgekehrt gemacht smile
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Inche schrieb:
Hier sind wohl eher als Passiv Leistungen Fango,Hl u Elektro gemeint da du da als Therapeut nicht am Patient bleibst.Trotzdem berechne ich diese gleichwertig da hier dann zb Materialkosten zb Fango,Strom u Wasser fürs Wasserbad u kontrollgebühren u reinigungen anfallen.
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UW schrieb:
aktiv 2,3 fach passiv 1,8 fachen GKV Satz -ö wo ist da das Problem ?
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UW schrieb:
PASSIV = Eis, Elektro, Fango !
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