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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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Gruß Leni C.
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mfg hgbconfused
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hgb schrieb:
.. ist da nicht zu unterscheiden: Selbstzahler ohne VO = Wellness und Sz mit VO??
mfg hgbconfused
Was verstehst du genau unter "Selbstzahler"?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C.
Was verstehst du genau unter "Selbstzahler"?
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Schippi schrieb:
Wenn dein StB das nicht weiß,dann ist das traurig!das ist doch die eigentliche Fachkraft um dich als physio zu beraten!
Was? Das kann/mag ich gar nicht glauben! Ich frage mich, ob Du da gut beraten bist.
Als Kleinunternehmerin (eigene Firma/Steuernummer) kannst Du 22.000€/Jahr umsetzen, danach wird alles USt-pflichtig. Im ersten Jahr können es bis zu 50.000€ sein.
Heilbehandlungen (verordnet) sind perse USt-frei (wenn von Freiberuflern erbracht...., was auch sonst?).
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302er schrieb:
Leni C. schrieb am 27.09.2022 16:14 Uhr:mein Steuerberater weiß es nicht genau...
Was? Das kann/mag ich gar nicht glauben! Ich frage mich, ob Du da gut beraten bist.
Als Kleinunternehmerin (eigene Firma/Steuernummer) kannst Du 22.000€/Jahr umsetzen, danach wird alles USt-pflichtig. Im ersten Jahr können es bis zu 50.000€ sein.
Heilbehandlungen (verordnet) sind perse USt-frei (wenn von Freiberuflern erbracht...., was auch sonst?).
es geht um physiotherapeutische Prophylaxe , wenn z.B. ein Patient nach einem Rezept noch weitere Behandlungen " kauft " oder der Oma einen Gutschein schenkt für eine Massage .
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
es geht um physiotherapeutische Prophylaxe , wenn z.B. ein Patient nach einem Rezept noch weitere Behandlungen " kauft " oder der Oma einen Gutschein schenkt für eine Massage .
Selbstzahler ist grundsätzlich jeder der seine Rechnung selbst zahlt, also auch Privatpatienten. Das nur vorab zur Begriffsbestimmung.
Was du meinst, sind (gewerbliche) Leistungen die vom Grundsatz her Ust.-Pflichtig sind. Da stimme ich @302er zu: Das sollte dein Steuerberater wissen. Wenn nicht, sofort ein andere Steuerberater suchen. 🥴
Was du wissen möchtest ist die Kleinunternehmerregelung. Siehe @302er.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. OK
Selbstzahler ist grundsätzlich jeder der seine Rechnung selbst zahlt, also auch Privatpatienten. Das nur vorab zur Begriffsbestimmung.
Was du meinst, sind (gewerbliche) Leistungen die vom Grundsatz her Ust.-Pflichtig sind. Da stimme ich @302er zu: Das sollte dein Steuerberater wissen. Wenn nicht, sofort ein andere Steuerberater suchen. 🥴
Was du wissen möchtest ist die Kleinunternehmerregelung. Siehe @302er.
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so wurde es auch immer gemacht . Jetzt hat die Sachbearbeiterin für mich in der Steuerkanzlei gewechselt , da kam bei ihr diese Frage auf . Ich hole nachher die Auswertung für das erste Halbjahr 2022 ab , sie hat mir da was schriftliches zugelegt . Ich schau mir das mal an . Eigentlich wollte ich nur schon mal vorab wissen ob sich was geändert hat .
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Leni C. schrieb:
Das Chaos hat sich geklärt . Die Leistungen ohne Rezept sind ( wie gewußt) Umsatzsteuerpflichtig . Müssen aber bei uns in NRW nicht mit einer extra Erklärung beim Finanzamt gemeldet werden solange sie die bekannte Grenze der Kleinunternehmerregel nicht überschreiten . In anderen Bundesländern mag das anders sein . Mehr wollte ich eigentlich gar nicht wissen . Habs bislang auch immer so gehandhabt .
Alle HP-Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.
Wer alle Selbstzahler-Leistungen an der Behandlungsbank als HP-Tätigkeit definiert, hat mehr steuerlichen Spielraum bei der Abgabe von Fitness, Wellness usw.
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PT-Surferin schrieb:
Hier kommt der (sektorale) HP nochmal ins Spiel...
Alle HP-Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.
Wer alle Selbstzahler-Leistungen an der Behandlungsbank als HP-Tätigkeit definiert, hat mehr steuerlichen Spielraum bei der Abgabe von Fitness, Wellness usw.
Ui, ich bin auch in NRW und ich muss die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen seit über 20 Jahren sogar auf ein extra Konto überweisen lassen und sie dezidiert extra in der Steuererklärung auflisten. Auflage des Finanzamtes! Auch wenn diese Einnahmen immer unter der Kleinunternehmerregel geblieben sind!
Dein Steuerberater scheint eine Null zu sein!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Leni C.
Ui, ich bin auch in NRW und ich muss die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen seit über 20 Jahren sogar auf ein extra Konto überweisen lassen und sie dezidiert extra in der Steuererklärung auflisten. Auflage des Finanzamtes! Auch wenn diese Einnahmen immer unter der Kleinunternehmerregel geblieben sind!
Dein Steuerberater scheint eine Null zu sein!
Gruß von Monique
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hgb schrieb:
... eigentlich ist das alles alt und sollte hinreichend bekannt sein. Die umsatzsteuerpflichtigen Nebeneinnahmen können die Gesamteinnahmen "infizieren" und das FA kann alle Einnahmen dann der USt unterwerfen, das wird dann gerichtlich teuer und ist insbesondere bei schlechter Trennung wenig erfolgreich. Selbstständigkeit bedeutet auch, wirtschaftlich, fachlich und rechtlich sein Unternehmen zu führen, auch als Einzelunternehmer!! mfg hgbthinking_face
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Olaf Seifert schrieb:
@hgb Diese Aussage ist falsch. Leistungen, die vom Gesetzgeber umsatzsteuerbefreit sind, bleiben immer umsatzsteuerbefreit. Umsatzsteuer färbt nicht ab. Was Sie meinen kann nur ggf. auf die Gewerbesteuer zu treffen, die kann in der Tat auf alle Leistungen abfärben.
@hgb
Tatsächlich betrifft die (uralte) "Abfärbetheorie" des BFH nur und ausschließlich die Gewerbesteuer und nicht die Umsatzsteuer. Die Vermischung zwischen Umsatzsteuerfrei und Umsatzsteuerpflichtig ist lediglich der auslösenden Faktor für die Abfärbung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Olaf Seifert
@hgb
Tatsächlich betrifft die (uralte) "Abfärbetheorie" des BFH nur und ausschließlich die Gewerbesteuer und nicht die Umsatzsteuer. Die Vermischung zwischen Umsatzsteuerfrei und Umsatzsteuerpflichtig ist lediglich der auslösenden Faktor für die Abfärbung.
Da meine Ex-Mitgesellschafter gerade aktuell eine Verschmelzung des Therapie- und des Gewerbebetriebes prüfen, liegen die geltende Vorschriften momentan auf mein Schreibtisch. ðŸ¤
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Das war VOR 20 Jahre so, inzwischen sind die Arbeitsanweisungen des BFM etwas anders gelagert und ist ein separates Finanzkonto nicht mehr erforderlich solange man sich im Kleinunternehmerbereich bewegt. Ein eindeutig Abgrenzung in den Fibu-Konten ist dazu allerdings unabdingbar. Und das gilt auch in NRW.
Da meine Ex-Mitgesellschafter gerade aktuell eine Verschmelzung des Therapie- und des Gewerbebetriebes prüfen, liegen die geltende Vorschriften momentan auf mein Schreibtisch. ðŸ¤
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302er schrieb:
hinfällig...
Ok, war mir neu. Danke für die Info.
Das mit den unterschiedlichen Buchungskonten in der Steuererklärung scheint aber geblieben zu sein.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ok, war mir neu. Danke für die Info.
Das mit den unterschiedlichen Buchungskonten in der Steuererklärung scheint aber geblieben zu sein.
Gruß von Monique
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Yep, eindeutige Fibu-Konten sind immer notwendig (GOBD-konform) nur keine getrennte Bankkonten.
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Olaf Seifert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jepp, genau so!
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Leni C. schrieb:
Ich habe eine Frage : gibt es nicht eine Grenze , ab der erst Umsatzsteuer für Selbstzahlerleistungen zu zahlen ist ? Ich war der Meinung , mein Steuerberater weiß es nicht genau . Ich freue mich über Aufklärung .
Gruß Leni C.
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