WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
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leider hat sich in der Praxisarbeit die letzten Jahre so einiges geändert, sprich Vormittags kommt so gut wie keiner mehr in die Praxis und Nachmittags platzen die Wartelisten aus allen Nähten. Verzweifelt versucht man zwar die Vormittagstermine mit Hausbesuchen und Neurologischen Patientien zu besetzen, aber leider ist das nicht immer möglich.
Fazit: Eigentlich würde man gerne mindestens 40 TE die Woche machen, hat aber keine Patienten für Vormittags (immer mehr Ganztagseinrichtungen,...) und so kommt man die Woche manchmal nur auf 30 TE. Kliniken etc. befinden sich keine im Umkreis.
Ich habe so langsam die Nase voll und es nervt mich, dass wir eh so wenig für Therapieeinheiten bekommen und dann haben wir noch Lücken und bekommen die Plätze nicht besetzt. In Rheinland-Pfalz ist es leider verboten in die Kindergärten Vormittags zu gehen. Leider machen es viele Praxen von sich aus - aber dafür ist mir die Zulassung zu Schade. Wenn Sie weg ist, dann war es das erst recht.
Ich habe vor meinem logopädischen Studium eine Ausbildung gemacht und überlege nun ob ich Vormittags oder vll einen kompletten Tag in meinem alten Beruf als Angestellte Arbeiten soll und den Rest dann als Selbstständige in meiner Praxis.
Hierzu jetzt meine rechtlichen Fragen:
1. Ist das überhaupt möglich?
2. Wie viele Stunden muss ich mindestens in der Praxis Therapien anbieten?
3. Gibt es Unterschiede wenn man alleine ist oder mit Angestellten?
4. Wie regelt ihr das? Ich kenne mittlerweile Praxen die 3 VM geschlossen haben und dann länger arbeiten. Jedoch kann ich die Kinder ja auch nicht um 20:00 Uhr einbestellen.
5. Ist es überhaupt möglich in einem anderen Beruf zu arbeiten oder muss das Angestellten Verhältnis auch als Logopädin sein.
Vielen Dank für Eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
leider hat sich in der Praxisarbeit die letzten Jahre so einiges geändert, sprich Vormittags kommt so gut wie keiner mehr in die Praxis und Nachmittags platzen die Wartelisten aus allen Nähten. Verzweifelt versucht man zwar die Vormittagstermine mit Hausbesuchen und Neurologischen Patientien zu besetzen, aber leider ist das nicht immer möglich.
Fazit: Eigentlich würde man gerne mindestens 40 TE die Woche machen, hat aber keine Patienten für Vormittags (immer mehr Ganztagseinrichtungen,...) und so kommt man die Woche manchmal nur auf 30 TE. Kliniken etc. befinden sich keine im Umkreis.
Ich habe so langsam die Nase voll und es nervt mich, dass wir eh so wenig für Therapieeinheiten bekommen und dann haben wir noch Lücken und bekommen die Plätze nicht besetzt. In Rheinland-Pfalz ist es leider verboten in die Kindergärten Vormittags zu gehen. Leider machen es viele Praxen von sich aus - aber dafür ist mir die Zulassung zu Schade. Wenn Sie weg ist, dann war es das erst recht.
Ich habe vor meinem logopädischen Studium eine Ausbildung gemacht und überlege nun ob ich Vormittags oder vll einen kompletten Tag in meinem alten Beruf als Angestellte Arbeiten soll und den Rest dann als Selbstständige in meiner Praxis.
Hierzu jetzt meine rechtlichen Fragen:
1. Ist das überhaupt möglich?
2. Wie viele Stunden muss ich mindestens in der Praxis Therapien anbieten?
3. Gibt es Unterschiede wenn man alleine ist oder mit Angestellten?
4. Wie regelt ihr das? Ich kenne mittlerweile Praxen die 3 VM geschlossen haben und dann länger arbeiten. Jedoch kann ich die Kinder ja auch nicht um 20:00 Uhr einbestellen.
5. Ist es überhaupt möglich in einem anderen Beruf zu arbeiten oder muss das Angestellten Verhältnis auch als Logopädin sein.
Vielen Dank für Eure Antworten
Zu meinem Verständnis, 40 "Therapieeinheiten", also Behandlungen in der Woche wäre dein Ziel?
Sorry, aber das sind nur ca. 1,5 Tage in einer richtigen Selbständigkeit!
Grüße...Gerry
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ja es geht um die Logopädie a 45 oder 60 Minuten, da schafft man 40 TE die Woche.
Kann mir denn keiner die oben gestellten rechtlichen Fragen beantworten? Schade !!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ja es geht um die Logopädie a 45 oder 60 Minuten, da schafft man 40 TE die Woche.
Kann mir denn keiner die oben gestellten rechtlichen Fragen beantworten? Schade !!
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Gerry schrieb:
...Eigentlich würde man gerne mindestens 40 TE die Woche machen...
Zu meinem Verständnis, 40 "Therapieeinheiten", also Behandlungen in der Woche wäre dein Ziel?
Sorry, aber das sind nur ca. 1,5 Tage in einer richtigen Selbständigkeit!
Grüße...Gerry
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cople schrieb:
Ich glaube, es geht hier um TE in der Logopädie, da entsprechen dei Behandlungszeiten 45 bzw. 60 Minuten am Patienten. Das Problem in der Logo ist, das wir auch geplante Therapieausfälle nicht mal eben neu besetzen können, da es kaum Kurzzeitbehandlungen im Sinne, 6x 20 min und fertig gibt. Fällt bei uns mal ne TE aus, können wir zwar Patienten umbestellen, um Zeiträume besser nutzen zu können, aber das war es dann auch schon. Das führt gerade in den Ferienzeiten zu Lücken und umbestellen klappt eben auch nicht immer. Unsere Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass man die Eltern ruhig mal fragen sollte, ob es nicht die Möglichkeit gibt, das Kind Vormittags, vielleicht vor der Kita, zur Therapie zu bringen, oder es als Mittagskind an einem Tag abzuholen. Zwar sagen erst mal die Eltern, es ginge erst ab 16 Uhr, oft geht es aber doch auch anders.
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SKL23 schrieb:
Ich wollt gerade sagen...ich hab am Tag bis zu 36 Therapieeinheiten o.O
[...]
Ich habe vor meinem logopädischen Studium eine Ausbildung gemacht und überlege nun ob ich Vormittags oder vll einen kompletten Tag in meinem alten Beruf als Angestellte Arbeiten soll und den Rest dann als Selbstständige in meiner Praxis.
Hierzu jetzt meine rechtlichen Fragen:
1. Ist das überhaupt möglich?
2. Wie viele Stunden muss ich mindestens in der Praxis Therapien anbieten?
3. Gibt es Unterschiede wenn man alleine ist oder mit Angestellten?
4. Wie regelt ihr das? Ich kenne mittlerweile Praxen die 3 VM geschlossen haben und dann länger arbeiten. Jedoch kann ich die Kinder ja auch nicht um 20:00 Uhr einbestellen.
5. Ist es überhaupt möglich in einem anderen Beruf zu arbeiten oder muss das Angestellten Verhältnis auch als Logopädin sein.
Vielen Dank für Eure Antworten
(1) Ja. Verböte dir ein Vertragspartner (GKV) eine Nebentätigkeit, evt. noch dazu branchenfern, wäre eine saftige Karenzzahlung fällig (= dein Vertragspartner müsste sicherstellen das du trotz vertraglichem Tätigkeitsverbot ein auskömmliches Leben führen kannst).
(2) Für die PT gilt "ganztägig", je nach Bundesland und GKV wird das zwischen 30 bis 35 Stunden ausgelegt. ABER: Eingeschränkt durch den Passus "der PI hat selber zur Verfügung zu stehen oder qualfizierte Behandlung sicherzustellen". Prinzipiell stündest du zur Verfügung, natürlich, aber wenn dein Vertragspartner keine Arbeit _und_ kein Geld schickt kann er dich nicht auf das ganztägige "zur Verfügung stehen" festnageln. Hilfreich ist es, den Nebenjob möglichst flexibel zu halten. Wie so oft gilt: Rechne selbst aus was du brauchst :)
Beachte auch den Gesetzesrang der Wirtschaftlichkeit aller GKV-Leistungen: Bist du nicht in der Lage GKV-Leistungen wirtschaftlich zu erbringen darfst du sie gar nicht erbringen [Abweichungen davon sind nur zulässig für Palliativpatienten für die keine evidenzbasierte Behandlung zur Verfügung steht sofern eine vage Vermutung begründet werden kann das eine Behandlung einen Nutzen im Sinne des Versorgungsauftrages der GKVen bergen könnte].
(3) Ja. Einen der Angestellten kannst du zum Fachlichen Leiter ernennen der an deiner Statt die qualifizierte Behandlung der Patienten sicherstellt.
(4) Mein Nebenjob läuft im August und nach Bedarf Ende Juli/Anfang September, zwei Wochen um Ostern, zwei Wochen im Herbst, drei Wochen im Winter und wöchentlich ca. 8 von 15 vereinbarten Arbeisstunden. Urlaub (36 Tage; es wird aber immer die volle Arbeitswoche gestrichen) kann ich nehmen wie ich lustig bin; in den Zeiten in denen die Kassenphysiotherapie nicht genug abwirft arbeite ich Minusstunden nach/baue Überstunden auf.
(5) Ich zitiere:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Auch wenn manch GKV-Funktionär das vielleicht so sehen möchte, sofern keine ausreichende Karenzzahlung im RV festgeschrieben wird bist du neben deiner Tätigkeit als Kassentherapeutin *frei* zu arbeiten wo du möchtest und wie du lustig bist. Es gibt kein Gesetz das Kassentherapeuten eine Nebentätigkeit untersagt [Nichtexistenzen sind leider schwer zu belegen].
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Papa Alpaka schrieb:
verzeih mir bitte das ich mich auf die RV für Physiotherapie beziehe, ich nehme an das die RV für Logopädie sinngemäß nicht wesentlich abweichen.
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.4.15 10:26:
[...]
Ich habe vor meinem logopädischen Studium eine Ausbildung gemacht und überlege nun ob ich Vormittags oder vll einen kompletten Tag in meinem alten Beruf als Angestellte Arbeiten soll und den Rest dann als Selbstständige in meiner Praxis.
Hierzu jetzt meine rechtlichen Fragen:
1. Ist das überhaupt möglich?
2. Wie viele Stunden muss ich mindestens in der Praxis Therapien anbieten?
3. Gibt es Unterschiede wenn man alleine ist oder mit Angestellten?
4. Wie regelt ihr das? Ich kenne mittlerweile Praxen die 3 VM geschlossen haben und dann länger arbeiten. Jedoch kann ich die Kinder ja auch nicht um 20:00 Uhr einbestellen.
5. Ist es überhaupt möglich in einem anderen Beruf zu arbeiten oder muss das Angestellten Verhältnis auch als Logopädin sein.
Vielen Dank für Eure Antworten
(1) Ja. Verböte dir ein Vertragspartner (GKV) eine Nebentätigkeit, evt. noch dazu branchenfern, wäre eine saftige Karenzzahlung fällig (= dein Vertragspartner müsste sicherstellen das du trotz vertraglichem Tätigkeitsverbot ein auskömmliches Leben führen kannst).
(2) Für die PT gilt "ganztägig", je nach Bundesland und GKV wird das zwischen 30 bis 35 Stunden ausgelegt. ABER: Eingeschränkt durch den Passus "der PI hat selber zur Verfügung zu stehen oder qualfizierte Behandlung sicherzustellen". Prinzipiell stündest du zur Verfügung, natürlich, aber wenn dein Vertragspartner keine Arbeit _und_ kein Geld schickt kann er dich nicht auf das ganztägige "zur Verfügung stehen" festnageln. Hilfreich ist es, den Nebenjob möglichst flexibel zu halten. Wie so oft gilt: Rechne selbst aus was du brauchst :)
Beachte auch den Gesetzesrang der Wirtschaftlichkeit aller GKV-Leistungen: Bist du nicht in der Lage GKV-Leistungen wirtschaftlich zu erbringen darfst du sie gar nicht erbringen [Abweichungen davon sind nur zulässig für Palliativpatienten für die keine evidenzbasierte Behandlung zur Verfügung steht sofern eine vage Vermutung begründet werden kann das eine Behandlung einen Nutzen im Sinne des Versorgungsauftrages der GKVen bergen könnte].
(3) Ja. Einen der Angestellten kannst du zum Fachlichen Leiter ernennen der an deiner Statt die qualifizierte Behandlung der Patienten sicherstellt.
(4) Mein Nebenjob läuft im August und nach Bedarf Ende Juli/Anfang September, zwei Wochen um Ostern, zwei Wochen im Herbst, drei Wochen im Winter und wöchentlich ca. 8 von 15 vereinbarten Arbeisstunden. Urlaub (36 Tage; es wird aber immer die volle Arbeitswoche gestrichen) kann ich nehmen wie ich lustig bin; in den Zeiten in denen die Kassenphysiotherapie nicht genug abwirft arbeite ich Minusstunden nach/baue Überstunden auf.
(5) Ich zitiere:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Auch wenn manch GKV-Funktionär das vielleicht so sehen möchte, sofern keine ausreichende Karenzzahlung im RV festgeschrieben wird bist du neben deiner Tätigkeit als Kassentherapeutin *frei* zu arbeiten wo du möchtest und wie du lustig bist. Es gibt kein Gesetz das Kassentherapeuten eine Nebentätigkeit untersagt [Nichtexistenzen sind leider schwer zu belegen].
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