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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig selbstständige Mitarbeit, Statusfeststellung

Neues Thema
selbstständige Mitarbeit, Statusfeststellung
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Beate 22
Vor 5 Tagen
nachdem ich nun auch das Berufungsverfahren der DRV am Landessozialgericht in
Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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nachdem ich nun auch das Berufungsverfahren der DRV am Landessozialgericht in Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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massu
Vor 5 Tagen
Aber mit einer eigenen Kassenzulassung handelt es sich nicht mehr um eine Freie Mitarbeiterschaft. Das ist doch die Krux bei der Sache.

Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
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• Lars van Ravenzwaaij
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Aber mit einer eigenen Kassenzulassung handelt es sich nicht mehr um eine Freie Mitarbeiterschaft. Das ist doch die Krux bei der Sache. Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
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massu schrieb:

Aber mit einer eigenen Kassenzulassung handelt es sich nicht mehr um eine Freie Mitarbeiterschaft. Das ist doch die Krux bei der Sache.

Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?

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katharina44
Vor 5 Tagen
Das frage ich mich auch. Oder hast du/der Richter gemeint, dass,wenn man als FM zusätzlich oder ausschließlich in den Räumen des PI arbeitet, dass man dann eine eigene IKNummer haben muss(auch das ist per se unlogisch) und wenn man nur HB's macht,man sie nicht für die FM braucht?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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Das frage ich mich auch. Oder hast du/der Richter gemeint, dass,wenn man als FM zusätzlich oder ausschließlich in den Räumen des PI arbeitet, dass man dann eine eigene IKNummer haben muss(auch das ist per se unlogisch) und wenn man nur HB's macht,man sie nicht für die FM braucht? Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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katharina44 schrieb:

Das frage ich mich auch. Oder hast du/der Richter gemeint, dass,wenn man als FM zusätzlich oder ausschließlich in den Räumen des PI arbeitet, dass man dann eine eigene IKNummer haben muss(auch das ist per se unlogisch) und wenn man nur HB's macht,man sie nicht für die FM braucht?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.

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Beate 22
Vor 3 Tagen
@massu
...die freie Mitarbeit ist quasie abgeschafft- das habe ich selbst ab 2019 erlebt ( 5 Kriterien für FM erfüllt- aber die DRV meinte, nur ein Kriterium sei wirklich ausschlaggebend: nur die Praxis hat Kassenzulassung, trägt somit alleinige Verantwortung und darf abrechnen- alle anderen Mitarbeiter seien somit "abhängig beschäftigt"). Bullshit ohne Ende- aber damals politisch so gewollt.
Durch die Kassenzulassung gewinnt man Rechtssicherheit und trägt offiziell selbst Verantwortung für das, was man als Therapeut macht.
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[mention]massu[/mention] ...die freie Mitarbeit ist quasie abgeschafft- das habe ich selbst ab 2019 erlebt ( 5 Kriterien für FM erfüllt- aber die DRV meinte, nur ein Kriterium sei wirklich ausschlaggebend: nur die Praxis hat Kassenzulassung, trägt somit alleinige Verantwortung und darf abrechnen- alle anderen Mitarbeiter seien somit "abhängig beschäftigt"). Bullshit ohne Ende- aber damals politisch so gewollt. Durch die Kassenzulassung gewinnt man Rechtssicherheit und trägt offiziell selbst Verantwortung für das, was man als Therapeut macht.
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Beate 22 schrieb:

@massu
...die freie Mitarbeit ist quasie abgeschafft- das habe ich selbst ab 2019 erlebt ( 5 Kriterien für FM erfüllt- aber die DRV meinte, nur ein Kriterium sei wirklich ausschlaggebend: nur die Praxis hat Kassenzulassung, trägt somit alleinige Verantwortung und darf abrechnen- alle anderen Mitarbeiter seien somit "abhängig beschäftigt"). Bullshit ohne Ende- aber damals politisch so gewollt.
Durch die Kassenzulassung gewinnt man Rechtssicherheit und trägt offiziell selbst Verantwortung für das, was man als Therapeut macht.

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Beate 22
Vor 3 Tagen
@katharina44
Bei mir war es so, dass ich als FM für eine Praxis HB-Patienten übernommen habe und zu gleichen Teilen meinen HB-Patientenstamm zu sehr guten Konditionen abrechnen
konnte. ( ich hatte vertraglich auch zugesichert, Vertretungen in der Praxis zu machen- ist aber faktisch nicht passiert).
Leider hat man als FM ausschließlich für HB nicht automatisch den selbstständigen Status gesichert (was man logischer Weise annehmen könnte, da man nicht in die Praxisabläufe eingebunden ist). Aus Sicht der DRV zählt aber nur die Kassenzulassung, da Praxen dann auch voll verantwortlich für die Behandlungen sind. Gott sei Dank haben aber beide Richter (Sozialgericht Berlin, Landessozialgericht in Potsdam) sehr genau eine Einzelfallprüfung bei mir vorgenommen und die sprach für meine Selbstständigkeit.
Das beste wäre, wenn alle Krankenkassen den Status von mobilen Physios (also ausschließlich für HB) mit eigener Zulassung einführen würden- dann wäre auch die HB-Versorgung gesichert. Die ist durch die Praxen in der Realität leider nicht mehr gesichert, da sich der Aufwand für sie nicht lohnt (teilweise lange Anfahrtswege, weniger ergänzende Heilmittel etc). Ich hatte über meine web-Seite Anfragen von akut-Patienten, die mehr als 3 Wochen vergeblich eine HB-Physio gesucht haben....
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• natja90
• Michael Woelky
• Dway
• katharina44
[mention]katharina44[/mention] Bei mir war es so, dass ich als FM für eine Praxis HB-Patienten übernommen habe und zu gleichen Teilen meinen HB-Patientenstamm zu sehr guten Konditionen abrechnen konnte. ( ich hatte vertraglich auch zugesichert, Vertretungen in der Praxis zu machen- ist aber faktisch nicht passiert). Leider hat man als FM ausschließlich für HB nicht automatisch den selbstständigen Status gesichert (was man logischer Weise annehmen könnte, da man nicht in die Praxisabläufe eingebunden ist). Aus Sicht der DRV zählt aber nur die Kassenzulassung, da Praxen dann auch voll verantwortlich für die Behandlungen sind. Gott sei Dank haben aber beide Richter (Sozialgericht Berlin, Landessozialgericht in Potsdam) sehr genau eine Einzelfallprüfung bei mir vorgenommen und die sprach für meine Selbstständigkeit. Das beste wäre, wenn alle Krankenkassen den Status von mobilen Physios (also ausschließlich für HB) mit eigener Zulassung einführen würden- dann wäre auch die HB-Versorgung gesichert. Die ist durch die Praxen in der Realität leider nicht mehr gesichert, da sich der Aufwand für sie nicht lohnt (teilweise lange Anfahrtswege, weniger ergänzende Heilmittel etc). Ich hatte über meine web-Seite Anfragen von akut-Patienten, die mehr als 3 Wochen vergeblich eine HB-Physio gesucht haben....
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Beate 22 schrieb:

@katharina44
Bei mir war es so, dass ich als FM für eine Praxis HB-Patienten übernommen habe und zu gleichen Teilen meinen HB-Patientenstamm zu sehr guten Konditionen abrechnen
konnte. ( ich hatte vertraglich auch zugesichert, Vertretungen in der Praxis zu machen- ist aber faktisch nicht passiert).
Leider hat man als FM ausschließlich für HB nicht automatisch den selbstständigen Status gesichert (was man logischer Weise annehmen könnte, da man nicht in die Praxisabläufe eingebunden ist). Aus Sicht der DRV zählt aber nur die Kassenzulassung, da Praxen dann auch voll verantwortlich für die Behandlungen sind. Gott sei Dank haben aber beide Richter (Sozialgericht Berlin, Landessozialgericht in Potsdam) sehr genau eine Einzelfallprüfung bei mir vorgenommen und die sprach für meine Selbstständigkeit.
Das beste wäre, wenn alle Krankenkassen den Status von mobilen Physios (also ausschließlich für HB) mit eigener Zulassung einführen würden- dann wäre auch die HB-Versorgung gesichert. Die ist durch die Praxen in der Realität leider nicht mehr gesichert, da sich der Aufwand für sie nicht lohnt (teilweise lange Anfahrtswege, weniger ergänzende Heilmittel etc). Ich hatte über meine web-Seite Anfragen von akut-Patienten, die mehr als 3 Wochen vergeblich eine HB-Physio gesucht haben....

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katharina44
Gestern
@Beate 22 dann hast du es aber eben auch ohne IKNummer geschafft. Bravo.das mit den mobilen PT gab es vor langer Zeit mal,aber die Verbände haben sich dafür nicht mehr eingesetzt und eigentlich waren auch fast alle PI dagegen.Sehr schade.
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[mention]Beate 22[/mention] dann hast du es aber eben auch ohne IKNummer geschafft. Bravo.das mit den mobilen PT gab es vor langer Zeit mal,aber die Verbände haben sich dafür nicht mehr eingesetzt und eigentlich waren auch fast alle PI dagegen.Sehr schade.
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katharina44 schrieb:

@Beate 22 dann hast du es aber eben auch ohne IKNummer geschafft. Bravo.das mit den mobilen PT gab es vor langer Zeit mal,aber die Verbände haben sich dafür nicht mehr eingesetzt und eigentlich waren auch fast alle PI dagegen.Sehr schade.

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Richie28
Gestern
@Beate 22
Dann würden die KK aber auch andere Preise zahlen wollen, da die Kosten (Räume, etc.) auch geringer sind. Kassenzulassung nur für HB wäre für die Versorgung der Pat. sicherlich sinnvoll. Dann hätten wir eben 2 Preislisten.
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[mention]Beate 22[/mention] Dann würden die KK aber auch andere Preise zahlen wollen, da die Kosten (Räume, etc.) auch geringer sind. Kassenzulassung nur für HB wäre für die Versorgung der Pat. sicherlich sinnvoll. Dann hätten wir eben 2 Preislisten.
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Richie28 schrieb:

@Beate 22
Dann würden die KK aber auch andere Preise zahlen wollen, da die Kosten (Räume, etc.) auch geringer sind. Kassenzulassung nur für HB wäre für die Versorgung der Pat. sicherlich sinnvoll. Dann hätten wir eben 2 Preislisten.

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katharina44
Gestern
@Richie28 genauso wurde es auch damals gehandhabt.
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[mention]Richie28[/mention] genauso wurde es auch damals gehandhabt.
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katharina44 schrieb:

@Richie28 genauso wurde es auch damals gehandhabt.

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Olaf Seifert
Vor 3 Stunden
Das wundert mich aber sehr, dass der Richter so einen Hinweis abgibt, denn bereits 1989 hat das BSG mit Urteilen vom 14. September 1989 (Az: 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben.
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Das wundert mich aber sehr, dass der Richter so einen Hinweis abgibt, denn bereits 1989 hat das BSG mit Urteilen vom 14. September 1989 (Az: 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben.
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Olaf Seifert schrieb:

Das wundert mich aber sehr, dass der Richter so einen Hinweis abgibt, denn bereits 1989 hat das BSG mit Urteilen vom 14. September 1989 (Az: 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben.

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Michael Woelky
Vor einer Stunde
@Olaf Seifert
Heißt das,dass Physios ohne Zulassung und eigenem IK zwar mit eigenen Räumen(nicht zugelassen) freie Mitarbeiter sind und der PI dann auch nicht zum zahlen der soz.Abgaben verpflichtet werden kann ??
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[mention]Olaf Seifert[/mention] Heißt das,dass Physios ohne Zulassung und eigenem IK zwar mit eigenen Räumen(nicht zugelassen) freie Mitarbeiter sind und der PI dann auch nicht zum zahlen der soz.Abgaben verpflichtet werden kann ??
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Michael Woelky schrieb:

@Olaf Seifert
Heißt das,dass Physios ohne Zulassung und eigenem IK zwar mit eigenen Räumen(nicht zugelassen) freie Mitarbeiter sind und der PI dann auch nicht zum zahlen der soz.Abgaben verpflichtet werden kann ??

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katharina44
Vor 57 Minuten
@Olaf Seifert du hast recht und genauso steht es im übrigen bei der DRV bezüglich Freier Mitarbeiter in der Physiotherapie. Ich habe es damals 100x beim Statusfeststellungsverfahren zitiert und der DRV geschickt,aber es interessierte einfach nicht.das ist ja die Crux.
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[mention]Olaf Seifert[/mention] du hast recht und genauso steht es im übrigen bei der DRV bezüglich Freier Mitarbeiter in der Physiotherapie. Ich habe es damals 100x beim Statusfeststellungsverfahren zitiert und der DRV geschickt,aber es interessierte einfach nicht.das ist ja die Crux.
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katharina44 schrieb:

@Olaf Seifert du hast recht und genauso steht es im übrigen bei der DRV bezüglich Freier Mitarbeiter in der Physiotherapie. Ich habe es damals 100x beim Statusfeststellungsverfahren zitiert und der DRV geschickt,aber es interessierte einfach nicht.das ist ja die Crux.

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Beate 22 schrieb:

nachdem ich nun auch das Berufungsverfahren der DRV am Landessozialgericht in
Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

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Sarah x
Vor 4 Tagen
Hallo Beate, kannst du das Urteil, bzw. das Aktenzeichen einstellen?
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Hallo Beate, kannst du das Urteil, bzw. das Aktenzeichen einstellen?
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Beate 22
Vor 2 Tagen
...das Urteil liegt schriftlich noch nicht vor- sobald ich es habe, stelle ich es hier ein.
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...das Urteil liegt schriftlich noch nicht vor- sobald ich es habe, stelle ich es hier ein.
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Beate 22 schrieb:

...das Urteil liegt schriftlich noch nicht vor- sobald ich es habe, stelle ich es hier ein.

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Sarah x
Vor 2 Tagen
Das wäre toll!
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• natja90
Das wäre toll!
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Sarah x schrieb:

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Sarah x schrieb:

Hallo Beate, kannst du das Urteil, bzw. das Aktenzeichen einstellen?



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