Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
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ich brauche dringend eure Hilfe, da ich im Internet bereits viel gelesen habe und immer mehr verwirrt bin was nun gilt und was am besten für mich ist.
Ich bin Physiotherapeutin und sektorale Heilpraktikerin. Meine Eltern besitzen ein Hotel. Dort möchte ich gern meinen Beruf ausüben und sowohl Hausgäste als auch Kassenpatienten (gesetzlich und privat) sowie auch Selbstzahler behandeln.
Wir hatten nun gedacht, dass meine Eltern mich einfach einstellen können und die Rezepte und Behandlung dann über mich läuft. Die Rechnung selbst würde dann jedoch über das Hotel meiner Eltern laufen. Ist das überhaupt möglich?
Ich hätte im Hotel 2 kleine Behandlungsräume und wäre auch die einzige Angestellte in diesem Bereich. Muss ich hier jedoch irgendwelche Auflagen beachten? Melde ich mich dann trotzdem als freier Mitarbeiter an oder als Freiberufler?
Es wäre super, wenn ihr mir weiter helfen könntet, was hier für mich und meine Eltern der beste Weg ist.
Vielen Dank für eure Antworten!! Liebe Grüße
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Lisa Vollmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich brauche dringend eure Hilfe, da ich im Internet bereits viel gelesen habe und immer mehr verwirrt bin was nun gilt und was am besten für mich ist.
Ich bin Physiotherapeutin und sektorale Heilpraktikerin. Meine Eltern besitzen ein Hotel. Dort möchte ich gern meinen Beruf ausüben und sowohl Hausgäste als auch Kassenpatienten (gesetzlich und privat) sowie auch Selbstzahler behandeln.
Wir hatten nun gedacht, dass meine Eltern mich einfach einstellen können und die Rezepte und Behandlung dann über mich läuft. Die Rechnung selbst würde dann jedoch über das Hotel meiner Eltern laufen. Ist das überhaupt möglich?
Ich hätte im Hotel 2 kleine Behandlungsräume und wäre auch die einzige Angestellte in diesem Bereich. Muss ich hier jedoch irgendwelche Auflagen beachten? Melde ich mich dann trotzdem als freier Mitarbeiter an oder als Freiberufler?
Es wäre super, wenn ihr mir weiter helfen könntet, was hier für mich und meine Eltern der beste Weg ist.
Vielen Dank für eure Antworten!! Liebe Grüße
für Behandlung von GKV Patienten mit Kassenrezepten.
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
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kroetzi schrieb:
Guckst du hier die Zulassungsbedingungen
für Behandlung von GKV Patienten mit Kassenrezepten.
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
für Behandlung von GKV Patienten mit Kassenrezepten.
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
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kroetzi schrieb:
Guckst du hier die Zulassungsbedingungen
für Behandlung von GKV Patienten mit Kassenrezepten.
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
1. Anstellung bei Deinen Eltern:
a. GKV Praxis: Hierzu müssten Deine Eltern eine zugelassene Praxis vorweisen. Diese müssen sowohl eine entsprechende Größe aufweisen als auch einen separaten, nicht durch das Hotel betretbaren Eingang vorweisen (wenn Du die Praxis nur durch das Hotel betreten kannst, besteht ein Interessenskonflikt). Dann könnten sie Dich als Fachliche Leitung anstellen. Du wärst angestellt, alle Beiträge übernimmt der AG
b. Privat und Selbstzahler: Hier können Deine Eltern Dich auch anstellen und Rechnungen schreiben. Bei Selbstzahlern dürfte es kein Problem sein, bei Privaten sollte es, zwecks deren Erstattung auf der Rechnung klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Physiopraxis handelt. Versicherungen und Genehmigungen müssen vorhanden sein. Du wärst angestellt, alle Beiträge übernimmt der AG
2. Eigene Selbständigkeit
a. GKV: s.o. Beiträge und Versicherungen werden von Dir bezahlt.
b. Privat und Selbstzahler: hier kannst Du mit Deinem eigenen Briefkopf Rechnungen stellen, bist unabhängig von deinen Eltern, musst Dir die entsprechenden Versicherungen und Genehmigungen selber holen. Du bist Selbst und das ständig.
Du gehörst als Physiotherapeutin den Freien Berufen an. Ein Freier Mitarbeiter ist selbständig und sollte, will er nicht als scheinselbständig gelten, mehrere Auftraggeber vorweisen (bei Privat und Selbstzahler noch einfacher, da hier viele Auftraggeber existieren). es sollte eine Statusfeststellung bei der BfA eingeholt werden, sonst gibt es ein sehr(!) teures Erwachen für den AG.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Also, um das mal alles auseinanderzuklamüsern:
1. Anstellung bei Deinen Eltern:
a. GKV Praxis: Hierzu müssten Deine Eltern eine zugelassene Praxis vorweisen. Diese müssen sowohl eine entsprechende Größe aufweisen als auch einen separaten, nicht durch das Hotel betretbaren Eingang vorweisen (wenn Du die Praxis nur durch das Hotel betreten kannst, besteht ein Interessenskonflikt). Dann könnten sie Dich als Fachliche Leitung anstellen. Du wärst angestellt, alle Beiträge übernimmt der AG
b. Privat und Selbstzahler: Hier können Deine Eltern Dich auch anstellen und Rechnungen schreiben. Bei Selbstzahlern dürfte es kein Problem sein, bei Privaten sollte es, zwecks deren Erstattung auf der Rechnung klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Physiopraxis handelt. Versicherungen und Genehmigungen müssen vorhanden sein. Du wärst angestellt, alle Beiträge übernimmt der AG
2. Eigene Selbständigkeit
a. GKV: s.o. Beiträge und Versicherungen werden von Dir bezahlt.
b. Privat und Selbstzahler: hier kannst Du mit Deinem eigenen Briefkopf Rechnungen stellen, bist unabhängig von deinen Eltern, musst Dir die entsprechenden Versicherungen und Genehmigungen selber holen. Du bist Selbst und das ständig.
Du gehörst als Physiotherapeutin den Freien Berufen an. Ein Freier Mitarbeiter ist selbständig und sollte, will er nicht als scheinselbständig gelten, mehrere Auftraggeber vorweisen (bei Privat und Selbstzahler noch einfacher, da hier viele Auftraggeber existieren). es sollte eine Statusfeststellung bei der BfA eingeholt werden, sonst gibt es ein sehr(!) teures Erwachen für den AG.
Viele Grüße
Monika
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Dream13 schrieb:
Mit 2 kleinen Räumen wird eine gkv Abrechnung nix....
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