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unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
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Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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kann ich GKV Patienten abrechnen bzw bekomme ich dafür eine Zulassung, wenn ich nur Hausbesuche anbiete?....würde dies gerne ohne eigen Praxisräumlichkeiten anbieten.
Vielen Dank
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holger302 schrieb:
Würden viele gerne........
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
kann ich GKV Patienten abrechnen bzw bekomme ich dafür eine Zulassung, wenn ich nur Hausbesuche anbiete?....würde dies gerne ohne eigen Praxisräumlichkeiten anbieten.
Vielen Dank
Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Möglichkeit, die es vor etlichen Jahren noch gab, "eingestampft"!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
mehr als etliche Jahre lieber Achilles...
MfG
JürgenK ;)
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Olaf Seifert schrieb:
@JürgenK mit der Gesundheitsreform 1992 :-)
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Achilles2 schrieb:
Ganz kurz geantwortet: Nein!
Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Möglichkeit, die es vor etlichen Jahren noch gab, "eingestampft"!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Alex Moro schrieb:
einfacher weg bei dem vorhaben => praxisgemeinschaft
1. Finde eine Praxis, die bereit ist mit dir zu kooperieren
2. Setze einen Vertag über freie Mitarbeit auf. (Vorlagen findest du im Internet)
2.1 Achte darauf, dass der Vertrag deine Freiheiten (Zeitlich, Örtlich, usw. unabhängig) beinhaltet, damit keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. *
3. Fertige Verordnungen bringst du dann mit einer Rechnung der Praxis.
3.1 Gängige Umsatzaufteilung sollte bei 70%/30% oder 80%/20% (Therapeut/Praxis) liegen.
4. Die Praxis überweist dir das Geld und rechnet die Verordnungen über ihren gewohnten Weg ab.
* Lass dich nicht irritieren, von Leuten die dir erklären, dass es trotzdem eine Scheinselbstständigkeit ist, sondern informiere dich gründlich. Wenn der Vertrag korrekt formuliert ist und du wirklich unabhängig von der Praxis arbeitest, ist es keine!
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Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Das funktioniert ohne Statusfeststellung ?
Grüße
Ob ein Statusfeststellungsverfahren gemacht wird oder nicht, sollte der Praxisinhaber entscheiden, denn dieser zahlt ggf. die Strafen bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit.
Wenn der Vertrag über die Freie Mitarbeit aber richtig geschrieben und das Verhältnis wirklich ein freies ist, besteht dieses auch ein Statusfeststellungsverfahren.
Die wichtigen Dinge unter anderem sind:
- Der FM (Freie Mitarbeiter) ist nicht weisungsgebunden gegenüber der Praxis.
- Der FM entscheidet selbstständig über Zeit und Umfang seiner Arbeit.
- Der FM tritt in der öffentlichkeit als eigenständige selbstständige Person auf (z.B eigene Website)
Dies sind nur ein paar Punkte. Durch Internetrecherche oder Musterverträge findet man alle wichtigen Punkte.
Zusammenfassend: Solange die Praxis nur(!) die Abrechnung der Rezepte übernimmt und sonst keinerlei(!) Einfluss auf die Arbeit des FM nimmt, handelt es sich wirklich um eine freie Mitarbeit und besteht so auch ein Statusfeststellungsverfahren!
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felix1234 schrieb:
Sowohl als auch.
Ob ein Statusfeststellungsverfahren gemacht wird oder nicht, sollte der Praxisinhaber entscheiden, denn dieser zahlt ggf. die Strafen bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit.
Wenn der Vertrag über die Freie Mitarbeit aber richtig geschrieben und das Verhältnis wirklich ein freies ist, besteht dieses auch ein Statusfeststellungsverfahren.
Die wichtigen Dinge unter anderem sind:
- Der FM (Freie Mitarbeiter) ist nicht weisungsgebunden gegenüber der Praxis.
- Der FM entscheidet selbstständig über Zeit und Umfang seiner Arbeit.
- Der FM tritt in der öffentlichkeit als eigenständige selbstständige Person auf (z.B eigene Website)
Dies sind nur ein paar Punkte. Durch Internetrecherche oder Musterverträge findet man alle wichtigen Punkte.
Zusammenfassend: Solange die Praxis nur(!) die Abrechnung der Rezepte übernimmt und sonst keinerlei(!) Einfluss auf die Arbeit des FM nimmt, handelt es sich wirklich um eine freie Mitarbeit und besteht so auch ein Statusfeststellungsverfahren!
das kann ich so nicht Glauben.....mein Steuerberater und die RV.auch nicht.
Der PI muss bei einer Prüfung und die wird alle 4 Jahre vollzogen dann Soz,-Abgaben leisten/nachzahlen.
Alo stimmt die Aussage nicht ganz oder nur zum Teil.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@felix1234
das kann ich so nicht Glauben.....mein Steuerberater und die RV.auch nicht.
Der PI muss bei einer Prüfung und die wird alle 4 Jahre vollzogen dann Soz,-Abgaben leisten/nachzahlen.
Alo stimmt die Aussage nicht ganz oder nur zum Teil.
Grüße
Ist ja keine Glaubensfrage. Wie gesagt, die Verträge und das Verhältnis müssen stimmen, wenn dies aber der Fall ist, würde ich gern wissen, weshalb so eine Scheinselbstständigkeit vorliegen sollte?
Das oben genannte ist bei mir (in Berlin) gelebter Alltag und mein "Geschäftsmodell". Sowohl Anwalt, Steuerberater und RV haben damit kein Problem und das durchgewunken. ;-)
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felix1234 schrieb:
@Michael Woelky
Ist ja keine Glaubensfrage. Wie gesagt, die Verträge und das Verhältnis müssen stimmen, wenn dies aber der Fall ist, würde ich gern wissen, weshalb so eine Scheinselbstständigkeit vorliegen sollte?
Das oben genannte ist bei mir (in Berlin) gelebter Alltag und mein "Geschäftsmodell". Sowohl Anwalt, Steuerberater und RV haben damit kein Problem und das durchgewunken. ;-)
wäre zu schön um wahr zu sein......für mich ganz dünnes Eis auf das ich mich nicht begebe.Das mit der Scheins. habe ich doch nicht erfunden....frag bei der RV nach !
Bin selber in Berlin und habe 2 FM.
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Michael Woelky schrieb:
@felix1234
wäre zu schön um wahr zu sein......für mich ganz dünnes Eis auf das ich mich nicht begebe.Das mit der Scheins. habe ich doch nicht erfunden....frag bei der RV nach !
Bin selber in Berlin und habe 2 FM.
Ja, und wie handhabst du das dann mit deinen zwei freien Mitarbeitern?
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LuiseA schrieb:
@Michael Woelky
Ja, und wie handhabst du das dann mit deinen zwei freien Mitarbeitern?
Meine bd. FMs haben jeweils ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen müssen !
Für mich ist das der sicherste Weg.
Eine andere Möglichkeit...kenne ich zur Zeit nicht.Vielleicht eine Gesellschaft in Form einer GbR gründen.Habe aber diesbezüglich keine Erfahrung.
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Michael Woelky schrieb:
@LuiseA
Meine bd. FMs haben jeweils ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen müssen !
Für mich ist das der sicherste Weg.
Eine andere Möglichkeit...kenne ich zur Zeit nicht.Vielleicht eine Gesellschaft in Form einer GbR gründen.Habe aber diesbezüglich keine Erfahrung.
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Michael Woelky schrieb:
Nochmal zum Stb.,RA etc.....ist mir zu Risikoreich habe keine Lust rückwirkend Beiträge nach zuzahlen ,ich geh mal davon aus die genannten Personen werden auch nichts dazu geben.....denn nicht immer kommt alle 4 Jahre der gl. Prüfer/in ! Bei einem weiteren FM sind wir gerade im Widerspruchsverfahren......dennoch ,jedem das Seine ;-)
Aber "jedem das Seine" stand groß auf dem Eingangstor zum KZ Buchenwald.
Wenn Dich das nicht stört ist das ja völlig ok. Aber vielleicht war es Dir auch nicht bewusst.
Mir rollt es nur jedes Mal die Fußnägel auf, wenn ich es irgendwo lese und dann muss ich das loswerden laughing
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky Sorry, völlig OT..
Aber "jedem das Seine" stand groß auf dem Eingangstor zum KZ Buchenwald.
Wenn Dich das nicht stört ist das ja völlig ok. Aber vielleicht war es Dir auch nicht bewusst.
Mir rollt es nur jedes Mal die Fußnägel auf, wenn ich es irgendwo lese und dann muss ich das loswerden laughing
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Michael Woelky schrieb:
@pt ani habe ich wohl vergessen.......ist es verboten wenn ja bitte Quelle nennen !
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky Nein, verboten ist das nicht.
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felix1234 schrieb:
Geht sehr wohl:
1. Finde eine Praxis, die bereit ist mit dir zu kooperieren
2. Setze einen Vertag über freie Mitarbeit auf. (Vorlagen findest du im Internet)
2.1 Achte darauf, dass der Vertrag deine Freiheiten (Zeitlich, Örtlich, usw. unabhängig) beinhaltet, damit keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. *
3. Fertige Verordnungen bringst du dann mit einer Rechnung der Praxis.
3.1 Gängige Umsatzaufteilung sollte bei 70%/30% oder 80%/20% (Therapeut/Praxis) liegen.
4. Die Praxis überweist dir das Geld und rechnet die Verordnungen über ihren gewohnten Weg ab.
* Lass dich nicht irritieren, von Leuten die dir erklären, dass es trotzdem eine Scheinselbstständigkeit ist, sondern informiere dich gründlich. Wenn der Vertrag korrekt formuliert ist und du wirklich unabhängig von der Praxis arbeitest, ist es keine!
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