Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
ich bin selbstständig und schon immer freiwillig gesetzlich versichert aus verschiedenen Gründen.
Bis 03/2015 war ich bei der TK und mein Kind familienversichert dort. Kinderkrankengeld zwar etwas langwieriger Prozeß, aber immer anstandslos bezahlt (bei 15,5% Beitrag und ich selbst krankengeld ab 46.Tag)
Ab 04/2015 nun bei IKK auch wieder Kind familienversichert. Nun ich erstmalig kindkrank seit dort versichert, ich rufe an und erhalte die Auskunft, daß kinderkrankengeld dort überhaupt nicht (!) abgesichert ist, es gibt nur die übliche Versicherung mit Krankengeld ab 7.Woche (dann gilt das auch fürs Kind) oder höherversichert, dann greift krankengeld für mich/Kind ab 15.Tag.
Ergo: 15 tage auf eigene Kosten!
Gibt es einen gesetzl. Passus, daß man als freiwillig Versicherter dieselben Leistungen erhalten muß!?
In den verträgen war es bei beiden überhaupt nicht aufgeführt, was im falle kinderkrank ist, daher gehe ich davon aus , daß es bei TK evtl. eine Kulanzleistung war und nun mittlerweile auch gestrichen sein könnte.
Es stellt sich für mich die Frage die Kasse deswegen wieder zu wechseln, denn als Mama kann und will ich nicht alle Kinderkrank-Tage auf meinen Mann abwälzen. es müßte doch gleiches Recht für alle gelten-wenn meine Angestellten ab 1.Tag kinderkrankengeld von ihrer KK bekommen, dann müßte ich den gleichen Anspruch haben.
Telefonat mit IKK ergab nur ein Herunterrasseln, sdaß es das eben nicht gibt, auch nicht bei Höherversicherung (da dann ja erst ab 15.Tag).
Empfehlung war, daß mein mann das Kind familienversichert und bei seinem AG 20 Tage kinderkrank beantragt. Für mich eine nicht zufriedenstellende Lösung, da ich als Mama auch für mein Kind da sein möchte.
Ideen?
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Neuling schrieb:
Guten Abend,
ich bin selbstständig und schon immer freiwillig gesetzlich versichert aus verschiedenen Gründen.
Bis 03/2015 war ich bei der TK und mein Kind familienversichert dort. Kinderkrankengeld zwar etwas langwieriger Prozeß, aber immer anstandslos bezahlt (bei 15,5% Beitrag und ich selbst krankengeld ab 46.Tag)
Ab 04/2015 nun bei IKK auch wieder Kind familienversichert. Nun ich erstmalig kindkrank seit dort versichert, ich rufe an und erhalte die Auskunft, daß kinderkrankengeld dort überhaupt nicht (!) abgesichert ist, es gibt nur die übliche Versicherung mit Krankengeld ab 7.Woche (dann gilt das auch fürs Kind) oder höherversichert, dann greift krankengeld für mich/Kind ab 15.Tag.
Ergo: 15 tage auf eigene Kosten!
Gibt es einen gesetzl. Passus, daß man als freiwillig Versicherter dieselben Leistungen erhalten muß!?
In den verträgen war es bei beiden überhaupt nicht aufgeführt, was im falle kinderkrank ist, daher gehe ich davon aus , daß es bei TK evtl. eine Kulanzleistung war und nun mittlerweile auch gestrichen sein könnte.
Es stellt sich für mich die Frage die Kasse deswegen wieder zu wechseln, denn als Mama kann und will ich nicht alle Kinderkrank-Tage auf meinen Mann abwälzen. es müßte doch gleiches Recht für alle gelten-wenn meine Angestellten ab 1.Tag kinderkrankengeld von ihrer KK bekommen, dann müßte ich den gleichen Anspruch haben.
Telefonat mit IKK ergab nur ein Herunterrasseln, sdaß es das eben nicht gibt, auch nicht bei Höherversicherung (da dann ja erst ab 15.Tag).
Empfehlung war, daß mein mann das Kind familienversichert und bei seinem AG 20 Tage kinderkrank beantragt. Für mich eine nicht zufriedenstellende Lösung, da ich als Mama auch für mein Kind da sein möchte.
Ideen?
Alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind, innerhalb ihrer Versichertengemeinschaft, gleich zu behandeln; einzig für das Krankengeld scheint es die Möglichkeit zu geben, "auszusteigen" (dann 14,9% statt 15,5% für freiwillig Versicherte; aber eben auch kein Krankengeld im Falle einer längeren Erkrankung). Aber hey, versuchen tun sie's alle...?
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2. Checken, ob die Satzung der KV etwas dazu sagt.
Damit habe ich die Barmer wegen Haushaltshilfe bekommen.
Die meinten, die könnten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe 6€ pro Stunde zahlen. Als ich beim Anruf gefragt habe, warum denn in Ihrer Satzung keine Begrenzung steht, und sie mit bitte erklären sollen, warum sie auf 6 € kürzen, kam dann am Nächsten tag die Info, wir sollten die Abrechnung einreichen, es wird dann alles bezahlt.
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TheStonie schrieb:
1. Checken, ob es für Kinderkrankengeld eine gesetzliche Grundlage im SGB oder in der RVO gibt.
2. Checken, ob die Satzung der KV etwas dazu sagt.
Damit habe ich die Barmer wegen Haushaltshilfe bekommen.
Die meinten, die könnten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe 6€ pro Stunde zahlen. Als ich beim Anruf gefragt habe, warum denn in Ihrer Satzung keine Begrenzung steht, und sie mit bitte erklären sollen, warum sie auf 6 € kürzen, kam dann am Nächsten tag die Info, wir sollten die Abrechnung einreichen, es wird dann alles bezahlt.
Bin auch der meinung alle sollten hier gleichbehandelt werden. Es gab nicht die Mögl. "auszusteigen", bei 14,9% gabs Krankengeld ab 7.Woche (es fehlt eben die LFZ durch AG), bei 15,5% ab 15.Tag - aber eben auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld, den es bei 14,9% nicht gegeben hätte.
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Neuling schrieb:
Der Link funkt. nicht
Bin auch der meinung alle sollten hier gleichbehandelt werden. Es gab nicht die Mögl. "auszusteigen", bei 14,9% gabs Krankengeld ab 7.Woche (es fehlt eben die LFZ durch AG), bei 15,5% ab 15.Tag - aber eben auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld, den es bei 14,9% nicht gegeben hätte.
Nothalber drohe ich mit KK-Wechsel und lasse mir bei der neuen schriftlich bestätigen, daß der Anspruch besteht. Grundsätzlich denke ich aber, daß es schon gg. die Gleichbehandlung aller vestößt (Grundgesetz) und was Papa Alpaka schrieb (Versichertengemeinschaft)
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Neuling schrieb:
Das sind meine nächsten Schritte, sobald die Lage zu Hause sich entspannt hat und Kindchen wieder zur Kita kann.
Nothalber drohe ich mit KK-Wechsel und lasse mir bei der neuen schriftlich bestätigen, daß der Anspruch besteht. Grundsätzlich denke ich aber, daß es schon gg. die Gleichbehandlung aller vestößt (Grundgesetz) und was Papa Alpaka schrieb (Versichertengemeinschaft)
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Papa Alpaka schrieb:
Ganz spontan gibt mir die IKK classic dies: Kinderkrankengeld › IKK classic
Alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind, innerhalb ihrer Versichertengemeinschaft, gleich zu behandeln; einzig für das Krankengeld scheint es die Möglichkeit zu geben, "auszusteigen" (dann 14,9% statt 15,5% für freiwillig Versicherte; aber eben auch kein Krankengeld im Falle einer längeren Erkrankung). Aber hey, versuchen tun sie's alle...?
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