Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
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und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Ich habe 2008 mein Staatsexamen als Physiotherapeut erfolgreich abgeschlossen, bin dann aber in eine andere Berufsgruppe gewechselt und arbeite nur noch Nebenberuflich als Physiotherapeut auf 450€ Basis.
Ich habe nun seit geraumer Zeit mehrere Anfragen von Privatpatienten ob ich diese nicht Behandeln möchte.
In der Praxis selbst verlangt die Chefin für externe Rezepte die über Sie abgerechnet werden 50% der Einnahmen.
Das gefällt mir natürlich gar nicht.
Meine Frage bezieht sich auf nun das Abrechnen von Privatpatienten und einer damit verbundenen Selbständigkeit.
Was muss ich neben einer Berufshaftpflicht noch alles Beachten?
Muss ich ein kleinGewerbe anmelden?
Kann ich Privatpatienten selber Abrechnen auch wenn ich keine Praxiszulassung habe?
Kann ich Privatpatienten auch zu Hause Behandeln auch wenn kein Hausbesuch angegeben ist?
Würde mich über Informationsquellen zur Selbständigkeit oder passende Antworten sehr freuen.
Gruß Timo
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Problem beschreiben
Timo1986 schrieb:
Guten Tag zusammen.
Ich habe 2008 mein Staatsexamen als Physiotherapeut erfolgreich abgeschlossen, bin dann aber in eine andere Berufsgruppe gewechselt und arbeite nur noch Nebenberuflich als Physiotherapeut auf 450€ Basis.
Ich habe nun seit geraumer Zeit mehrere Anfragen von Privatpatienten ob ich diese nicht Behandeln möchte.
In der Praxis selbst verlangt die Chefin für externe Rezepte die über Sie abgerechnet werden 50% der Einnahmen.
Das gefällt mir natürlich gar nicht.
Meine Frage bezieht sich auf nun das Abrechnen von Privatpatienten und einer damit verbundenen Selbständigkeit.
Was muss ich neben einer Berufshaftpflicht noch alles Beachten?
Muss ich ein kleinGewerbe anmelden?
Kann ich Privatpatienten selber Abrechnen auch wenn ich keine Praxiszulassung habe?
Kann ich Privatpatienten auch zu Hause Behandeln auch wenn kein Hausbesuch angegeben ist?
Würde mich über Informationsquellen zur Selbständigkeit oder passende Antworten sehr freuen.
Gruß Timo
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Wenn ich die Antworten auf meine Fragen gefunden hätte, hätte ich mit Sicherheit den Artikel Verfasst.
Über Links hier im Forum die meine Fragen beantworten würde Ich mich sehr freuen.
Grüße
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Timo1986 schrieb:
Danke für den Wertvollen Kommentar.
Wenn ich die Antworten auf meine Fragen gefunden hätte, hätte ich mit Sicherheit den Artikel Verfasst.
Über Links hier im Forum die meine Fragen beantworten würde Ich mich sehr freuen.
Grüße
Für eine Praxis gelten zunächst Bestimmungen des Bebauuungsplanes, eine Nebenerwerbspraxis ist in einem reinen Wohngebite üblicherweise nicht möglich, im Wohn- und Gewerbegebiet ja. Dann die baurechtlichen Bestimmungen, wenn Wohnraum in Gewerbe geändert wird. Hygienestandards ohnehin. Kassenzulassung und P-Zulassung unterscheiden sich meist, aber das ist sowohl bei den einzelnen Kassen und den Bundesländern wohl unterschiedlich. Bis dahin ist die stundenweise Anmietung von Praxisräumen finanziell oft günstiger. Es muss ja nicht eine PT - Praxis sein.
Dann gibt es das Gewerbeamt und die Anmeldung, die Haftpflicht, die Beschränkung auf Th auf Rezept, sonst wird es heilpraktisch bzw. umsatzsteuerpflichtig ab einer bestimmten Grenze.
Letztlich kommt das Finanzamt und möchte vom Gewinn seinen Teil. Das alles mußt Du selber regeln. Wenn Du Dir professionelle Hilfe suchst, wird es sicher besser, aber auch teurer.
So wie Du es schilderst, würde ich es mir sehr genau überlgen und die Konstellation auch mit der Haftpflichtversicherung klären!! Dein Risiko ist größer als bei einem Ang., der nebenbei noch etwas machen will.
MfG hgb
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hgb schrieb:
Du machst es Dir einfach und den zahlreichen PT'-PIs nicht einfach.
Für eine Praxis gelten zunächst Bestimmungen des Bebauuungsplanes, eine Nebenerwerbspraxis ist in einem reinen Wohngebite üblicherweise nicht möglich, im Wohn- und Gewerbegebiet ja. Dann die baurechtlichen Bestimmungen, wenn Wohnraum in Gewerbe geändert wird. Hygienestandards ohnehin. Kassenzulassung und P-Zulassung unterscheiden sich meist, aber das ist sowohl bei den einzelnen Kassen und den Bundesländern wohl unterschiedlich. Bis dahin ist die stundenweise Anmietung von Praxisräumen finanziell oft günstiger. Es muss ja nicht eine PT - Praxis sein.
Dann gibt es das Gewerbeamt und die Anmeldung, die Haftpflicht, die Beschränkung auf Th auf Rezept, sonst wird es heilpraktisch bzw. umsatzsteuerpflichtig ab einer bestimmten Grenze.
Letztlich kommt das Finanzamt und möchte vom Gewinn seinen Teil. Das alles mußt Du selber regeln. Wenn Du Dir professionelle Hilfe suchst, wird es sicher besser, aber auch teurer.
So wie Du es schilderst, würde ich es mir sehr genau überlgen und die Konstellation auch mit der Haftpflichtversicherung klären!! Dein Risiko ist größer als bei einem Ang., der nebenbei noch etwas machen will.
MfG hgb
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Außerdem gibt es hier http://www.physio.de/bestellung noch wertvolle Tipps :blush:
Gruß Evi
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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
einfach in der Suche angeben,sind schon mehrmals die gleichen Fragen gestellt worden :kissing_closed_eyes:
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