Die Physio Company in Tegel sucht
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selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist eine Nutzungsänderung nötig, wenn man in der eigenen Wohnung in einem Raum und mit separater Toilette als sektoraler HP arbeitet, oder reicht die Anmeldung beim Gesundheitsamt? Welche Anforderungen stellt das GA an die Räumlichkeiten ? Hat Jemand von Euch Erfahrung im Bundesland BW ?
Für Änderung von Wohnraum in Gewerbe ist fast immer eine Nutzjngsänderung notwendig.
Was oft noch wichtig ist: Brandschutz, Fluchtwege, Parkraum etc
Die Praxis muss den aktuellen Hygienestandards entsprechen
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Inche schrieb:
Vermieter u Nachbarn fragen. Hast du ausreichend Parkplätze ? Brandschutz,Gesundheitsamt und Finanzamt evtl Kleinunternehmer Regelung.Örtliches Ordnungsamt .Haftpflichtversicherrung usw
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RoFo schrieb:
Da fragst du am besten die zuständige Behörde vor Ort.
Für Änderung von Wohnraum in Gewerbe ist fast immer eine Nutzjngsänderung notwendig.
Was oft noch wichtig ist: Brandschutz, Fluchtwege, Parkraum etc
Die Praxis muss den aktuellen Hygienestandards entsprechen
Ist eine Nutzungsänderung nötig, wenn man in der eigenen Wohnung in einem Raum und mit separater Toilette als sektoraler HP arbeitet, oder reicht die Anmeldung beim Gesundheitsamt? Welche Anforderungen stellt das GA an die Räumlichkeiten ? Hat Jemand von Euch Erfahrung im Bundesland BW ?
Ja ist es, das Bauamt und das GA machen ggf. Auflagen. Zudem werden alle angrenzenden Eigentümer befragt und können ein begründetes Veto einlegen.
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1. Formlose Meldung beim GA
2. GA: Anforderungen an Räumlichkeit nur bei blutigen/invasiven Maßnahmen (fällt beim sHP weg)
3. ansonsten die üblichen Hygienevorschriften
Unabhängig vom GA: Baurecht
Wenn ein Raum, welcher für Wohnzwecke genehmigt ist anderweitig als zum Wohnen (hier Praxis) benutzt wird, benötigst Du eine (Bau-) Genehmigung (hier: Nutzungsänderung).
Ausnahmen sind in § 50 LBO BW geregelt:
"Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder
2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird."
--> 2. fällt weg, da Du genau das Gegenteil vorhast.
--> 1. ist nicht anwendbar, Da Du andere Anforderungen, bzw, weitergehende Anforderungen hast (z.B evtl. Stellplätze etc.)
Zusätzlich kommt es noch auf Deinen jeweiligen Bebauungsplan an, wobei nichtstörende Dienstleistungen nahezu immer möglich sind.
Im Ergebnis ist es also so, dass Du wahrscheinlich eine Nutzungsänderung beantragen musst
Bevor Du das machst, würde ich eine formlose Anfrage beim zuständigen Baurechtsamt stellen. Manchmal sind die auch ziemlich locker und verzichten auf die Nutzungsänderung, da sie den og. § anders auslegen. Das solltest Du Dir dann aber schriftlich geben lassen!
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Bernie schrieb:
Baden Württemberg:
1. Formlose Meldung beim GA
2. GA: Anforderungen an Räumlichkeit nur bei blutigen/invasiven Maßnahmen (fällt beim sHP weg)
3. ansonsten die üblichen Hygienevorschriften
Unabhängig vom GA: Baurecht
Wenn ein Raum, welcher für Wohnzwecke genehmigt ist anderweitig als zum Wohnen (hier Praxis) benutzt wird, benötigst Du eine (Bau-) Genehmigung (hier: Nutzungsänderung).
Ausnahmen sind in § 50 LBO BW geregelt:
"Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder
2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird."
--> 2. fällt weg, da Du genau das Gegenteil vorhast.
--> 1. ist nicht anwendbar, Da Du andere Anforderungen, bzw, weitergehende Anforderungen hast (z.B evtl. Stellplätze etc.)
Zusätzlich kommt es noch auf Deinen jeweiligen Bebauungsplan an, wobei nichtstörende Dienstleistungen nahezu immer möglich sind.
Im Ergebnis ist es also so, dass Du wahrscheinlich eine Nutzungsänderung beantragen musst
Bevor Du das machst, würde ich eine formlose Anfrage beim zuständigen Baurechtsamt stellen. Manchmal sind die auch ziemlich locker und verzichten auf die Nutzungsänderung, da sie den og. § anders auslegen. Das solltest Du Dir dann aber schriftlich geben lassen!
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.8.19 18:57:
Ist eine Nutzungsänderung nötig, wenn man in der eigenen Wohnung in einem Raum und mit separater Toilette als sektoraler HP arbeitet, oder reicht die Anmeldung beim Gesundheitsamt? Welche Anforderungen stellt das GA an die Räumlichkeiten ? Hat Jemand von Euch Erfahrung im Bundesland BW ?
Ja ist es, das Bauamt und das GA machen ggf. Auflagen. Zudem werden alle angrenzenden Eigentümer befragt und können ein begründetes Veto einlegen.
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