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käyjuwi schrieb:
Hallöle liebe Leute, strebe den HP PT an und frage mich, ob eine verordnungsfreie Behandlung dennoch eine kassenzugelassene Praxis braucht - ich also auch dann nicht z.B. zu Hause 'nen Freund behandeln dürfte? :unamused:
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idefix- schrieb:
natürlich kannst du zu hause einen freund behandeln, nur nicht auf Rezept.
Wenn Du andauernd zu hause behandlen möchtest, dann muss Du halt alle Kriterien zu Hause erfüllen. Inklusive evtl Nutzungsänderung, Parkplatznachweis etc, etc.
Also HP nur mit Praxis, aber formlos angemeldet. Denke auch an Berufshaftpflicht.
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käyjuwi schrieb:
Danke für die Antwort - aber was sind denn die Voraussetzungen für eine HP Praxis? Sind die genauso "streng" wie für eine PT Praxis? :tired_face:
Eigentlich muss nur eine feste Adresse vorliegen, Hygienerechtlich alles i.O. sein und das Baurecht muss rechtskonform sein. Das wars.
ALLES WEITER KLÄR DOCH EINFACH MIT DEM ZUST: gESUNDHEITSAMT: (schei.. Feststelltaste :smile: )
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Bernie schrieb:
Nein
Eigentlich muss nur eine feste Adresse vorliegen, Hygienerechtlich alles i.O. sein und das Baurecht muss rechtskonform sein. Das wars.
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Bernie schrieb:
Du bist als sektoraler HP ein Heilpraktiker. Somit musst Du Deine Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt bzw- ÖGD formlos anmelden. Kassenzulassung brauchst Du natürlich nicht. Du darfst natürlich auch zu Hause mal einen Freund behandeln. Wenn Du aber keine angemeldete Praxis hast, wäre das dann Ausübung der Heilkunde "im umherziehen". Klingt komisch-ist aber so.
Wenn Du andauernd zu hause behandlen möchtest, dann muss Du halt alle Kriterien zu Hause erfüllen. Inklusive evtl Nutzungsänderung, Parkplatznachweis etc, etc.
Also HP nur mit Praxis, aber formlos angemeldet. Denke auch an Berufshaftpflicht.
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