Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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Ich arbeite zur Zeit als Angestellter und besitze bereits die sektorale Heilpraktiker Erlaubnis. Muss ich mich bei einem Wechsel in die Selbständigkeit auch als sektoraler Heilpraktiker melden? Oder reicht es dort die freiberufliche Tätigkeit als Physiotherapeut anzumelden. Standort ist NRW.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen.
Ich arbeite zur Zeit als Angestellter und besitze bereits die sektorale Heilpraktiker Erlaubnis. Muss ich mich bei einem Wechsel in die Selbständigkeit auch als sektoraler Heilpraktiker melden? Oder reicht es dort die freiberufliche Tätigkeit als Physiotherapeut anzumelden. Standort ist NRW.
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Eine Tätigkeit als PT interessiert hier niemanden, da Du als HP (sektoral) tätig wirst.
Das ist Berufsrecht und müsste eigentlich klar sein.
Im Übrigen sind PT und HP immer freie Berufe (also "freiberuflich"), auch wenn man Angestellter ist.
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Bernie schrieb:
Wenn Du als sekt. HP tätig wirst, bist Du NICHT PT!! Sprich: Schon jetzt, falls du als HP tätig bist, musst Du Dich beim GA formlos melden.
Eine Tätigkeit als PT interessiert hier niemanden, da Du als HP (sektoral) tätig wirst.
Das ist Berufsrecht und müsste eigentlich klar sein.
Im Übrigen sind PT und HP immer freie Berufe (also "freiberuflich"), auch wenn man Angestellter ist.
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Tempelritter schrieb:
Jeder Wechsel vom Praxissitz als HP muss dem GA gemeldet werden.
Ich bin angestellte Physio in Niedersachsen mit Zertifikaten in manueller Therapie, manueller Lymphdrainage und Bobath Erwachsene, und bin angemeldet zur Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker.
Jetzt plane ich eine zusätzliche Existenzgründung im Rahmen eines Kleingewerbes für mobile Physiotherapie und Massagen auf Selbstzahlerbasis und auf ärztliche Verordnung für privat versicherte Patienten.
Die Erlaubnis meines Arbeitgebers habe ich erhalten. Eine Berufshaftpflichtversicherung werde ich abschließen. Welche weiteren rechtlichen Grundlagen habe ich zu beachten? Wo muss ich mich anmelden? Gibt es entsprechende Literaturempfehlungen?
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paul849 schrieb:
Hallo Bernie ich glaube das deine Aussage so nicht stimmt oder ? Aufgrund was ist man den ein sekt. HP wenn mam kein PT ist. Wenn man als selbständiger PT arbeitet muss man das auch dem GA melden.
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paul849 schrieb:
Hallo Anika einfach Gesundheitsamt anrufen und einen Steuerberater fragen.
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Annika Böhm schrieb:
Ich habe auch mal eine Anfrage:
Ich bin angestellte Physio in Niedersachsen mit Zertifikaten in manueller Therapie, manueller Lymphdrainage und Bobath Erwachsene, und bin angemeldet zur Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker.
Jetzt plane ich eine zusätzliche Existenzgründung im Rahmen eines Kleingewerbes für mobile Physiotherapie und Massagen auf Selbstzahlerbasis und auf ärztliche Verordnung für privat versicherte Patienten.
Die Erlaubnis meines Arbeitgebers habe ich erhalten. Eine Berufshaftpflichtversicherung werde ich abschließen. Welche weiteren rechtlichen Grundlagen habe ich zu beachten? Wo muss ich mich anmelden? Gibt es entsprechende Literaturempfehlungen?
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