hat jemand Erfahrung bei der Beihilfeabrechnung von HP (Physio) Leistungen.
Voll Privatversicherte haben meine Rechnung auch mit KG erstattet bekommen.
Die Beihilfestelle D´dorf möchte nichts zahlen. Rechtens???
LG aus dem Pott
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Hallo,
hat jemand Erfahrung bei der Beihilfeabrechnung von HP (Physio) Leistungen.
Voll Privatversicherte haben meine Rechnung auch mit KG erstattet bekommen.
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-else- schrieb:
Hallo,
hat jemand Erfahrung bei der Beihilfeabrechnung von HP (Physio) Leistungen.
Voll Privatversicherte haben meine Rechnung auch mit KG erstattet bekommen.
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die beihilfestelle hat doch hier abgelehnt.
begründung: ärztl. VO fehlt?
für was sollte denn eine ärztl. vo vorliegen?
etwa für physiotherapie?
ist die physiotherapie etwa vom HP für physio verordnet und dann auch von ihm selber durchgeführt worden?
gruss
uli
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die beihilfestelle hat doch hier abgelehnt.
begründung: ärztl. VO fehlt?
für was sollte denn eine ärztl. vo vorliegen?
etwa für physiotherapie?
ist die physiotherapie etwa vom HP für physio verordnet und dann auch von ihm selber durchgeführt worden?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
die beihilfestelle hat doch hier abgelehnt.
begründung: ärztl. VO fehlt?
für was sollte denn eine ärztl. vo vorliegen?
etwa für physiotherapie?
ist die physiotherapie etwa vom HP für physio verordnet und dann auch von ihm selber durchgeführt worden?
gruss
uli
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Na klar hab ich die Behandlung selbst durchgeführt. Habe auch die Diagnose mit auf die Rechnung geschrieben. Ein Rzp. hab ich mir nicht selber geschrieben ( dürfen wir doch auch gar nicht ?! :tired_face: )
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Na klar hab ich die Behandlung selbst durchgeführt. Habe auch die Diagnose mit auf die Rechnung geschrieben. Ein Rzp. hab ich mir nicht selber geschrieben ( dürfen wir doch auch gar nicht ?! :tired_face: )
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-else- schrieb:
Na klar hab ich die Behandlung selbst durchgeführt. Habe auch die Diagnose mit auf die Rechnung geschrieben. Ein Rzp. hab ich mir nicht selber geschrieben ( dürfen wir doch auch gar nicht ?! :tired_face: )
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Jolli42 schrieb:
Normal nein.
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Honorarvertrag unterschreiben und es ist mir egal was die Kasse erstattet. meine Arbeit muß bezahlt werden. Also warum soll ich mir den Kopf über die Erstattung der Patienten machen.
Soll er selber mit denen ausmachen.
Nach 28 Jahren selbständig, habe ich keinen Spielraum für irgendwelche Erstattungen. Interessiert mich nicht, ich will mein Geld und ferig
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Honorarvertrag unterschreiben und es ist mir egal was die Kasse erstattet. meine Arbeit muß bezahlt werden. Also warum soll ich mir den Kopf über die Erstattung der Patienten machen.
Soll er selber mit denen ausmachen.
Nach 28 Jahren selbständig, habe ich keinen Spielraum für irgendwelche Erstattungen. Interessiert mich nicht, ich will mein Geld und ferig
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Ich bin auch schon 23Jahre selbstständig, trotzdem interessiert es mich noch. Außerdem ist das eine Pat, die sehr jung ihren Mann verloren hat und daher nur ne kleine Rente bekommt. Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen. Ich hab übrigens nicht ein völlig ausgeprägtes Helfersyndrom und arbeite schon auch wirtschaftlich.
Das war übrigens auch gar nicht meine Frage.
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• Rufus
Ich bin auch schon 23Jahre selbstständig, trotzdem interessiert es mich noch. Außerdem ist das eine Pat, die sehr jung ihren Mann verloren hat und daher nur ne kleine Rente bekommt. Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen. Ich hab übrigens nicht ein völlig ausgeprägtes Helfersyndrom und arbeite schon auch wirtschaftlich.
Das war übrigens auch gar nicht meine Frage.
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-else- schrieb:
Ich bin auch schon 23Jahre selbstständig, trotzdem interessiert es mich noch. Außerdem ist das eine Pat, die sehr jung ihren Mann verloren hat und daher nur ne kleine Rente bekommt. Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen. Ich hab übrigens nicht ein völlig ausgeprägtes Helfersyndrom und arbeite schon auch wirtschaftlich.
Das war übrigens auch gar nicht meine Frage.
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Ich denke, dass ist eine vertragstechnische Sache. Die Pat. sollte mal in hren Vertrag nachschauen, ob Heilpraktikerleistungen bezahlt werden und wie hoch.
Sollte es sein, dass diese Leistung bezahlt werden, würde ich zu erst ein Schreiben aufsetzen wo auch dieser § des Vertrages aufgeführt ist.
Eine Frist setzen und dann auch noch untersetzen, dass man ein Rechtsanwalt einschaltet, wenn es nicht bezahlt wird.
Mehr kann man der Pat. nicht helfen. Da hat idefix schon recht.
Sie kann ja auch alles vom Rechtsanwalt machen lassen. Dafür sind ja diese Berufe da.
Wir therapieren nur. Mehr auch nicht.
gruß manfred
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Ich denke, dass ist eine vertragstechnische Sache. Die Pat. sollte mal in hren Vertrag nachschauen, ob Heilpraktikerleistungen bezahlt werden und wie hoch.
Sollte es sein, dass diese Leistung bezahlt werden, würde ich zu erst ein Schreiben aufsetzen wo auch dieser § des Vertrages aufgeführt ist.
Eine Frist setzen und dann auch noch untersetzen, dass man ein Rechtsanwalt einschaltet, wenn es nicht bezahlt wird.
Mehr kann man der Pat. nicht helfen. Da hat idefix schon recht.
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manfred schrieb:
Ich denke, dass ist eine vertragstechnische Sache. Die Pat. sollte mal in hren Vertrag nachschauen, ob Heilpraktikerleistungen bezahlt werden und wie hoch.
Sollte es sein, dass diese Leistung bezahlt werden, würde ich zu erst ein Schreiben aufsetzen wo auch dieser § des Vertrages aufgeführt ist.
Eine Frist setzen und dann auch noch untersetzen, dass man ein Rechtsanwalt einschaltet, wenn es nicht bezahlt wird.
Mehr kann man der Pat. nicht helfen. Da hat idefix schon recht.
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gruß manfred
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....Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen.... .
Wenn mein Automechaniker mir bei einer Autoreparatur die dreißig Prozent erlässt, die ich nicht versichert habe, dann erlasse ich vielleicht auch mal einem Patienten dreißig Prozent von seiner Rechnung.
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....Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen.... .
Wenn mein Automechaniker mir bei einer Autoreparatur die dreißig Prozent erlässt, die ich nicht versichert habe, dann erlasse ich vielleicht auch mal einem Patienten dreißig Prozent von seiner Rechnung.
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Eberhard schrieb:
....Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen.... .
Wenn mein Automechaniker mir bei einer Autoreparatur die dreißig Prozent erlässt, die ich nicht versichert habe, dann erlasse ich vielleicht auch mal einem Patienten dreißig Prozent von seiner Rechnung.
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Nun ja, der Vergleich hinkt.
Du bist ja auch bereit gesetzlich Versicherte zu behandeln und arbeitest damit ja teilweise mit mehr als 30% Nachlass...
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Nun ja, der Vergleich hinkt.
Du bist ja auch bereit gesetzlich Versicherte zu behandeln und arbeitest damit ja teilweise mit mehr als 30% Nachlass...
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Dennis Kraus schrieb:
Nun ja, der Vergleich hinkt.
Du bist ja auch bereit gesetzlich Versicherte zu behandeln und arbeitest damit ja teilweise mit mehr als 30% Nachlass...
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idefix- schrieb:
Honorarvertrag unterschreiben und es ist mir egal was die Kasse erstattet. meine Arbeit muß bezahlt werden. Also warum soll ich mir den Kopf über die Erstattung der Patienten machen.
Soll er selber mit denen ausmachen.
Nach 28 Jahren selbständig, habe ich keinen Spielraum für irgendwelche Erstattungen. Interessiert mich nicht, ich will mein Geld und ferig
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Voll Privatversicherte haben meine Rechnung auch mit KG erstattet bekommen.
Die Beihilfestelle D´dorf möchte nichts zahlen. Rechtens???
LG aus dem Pott
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Problem beschreiben
-else- schrieb:
Hallo,
hat jemand Erfahrung bei der Beihilfeabrechnung von HP (Physio) Leistungen.
Voll Privatversicherte haben meine Rechnung auch mit KG erstattet bekommen.
Die Beihilfestelle D´dorf möchte nichts zahlen. Rechtens???
LG aus dem Pott
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Wie war die Rechnung formal gestaltet?
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virgornus schrieb:
Gab es eine Begründung für die Ablehnung?
Wie war die Rechnung formal gestaltet?
Rechnung mit Theorg für HP Physios und Ziffern ;)
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-else- schrieb:
Begründung lächerlich : Ärztliche VO fehlt
Rechnung mit Theorg für HP Physios und Ziffern ;)
begründung: ärztl. VO fehlt?
für was sollte denn eine ärztl. vo vorliegen?
etwa für physiotherapie?
ist die physiotherapie etwa vom HP für physio verordnet und dann auch von ihm selber durchgeführt worden?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
die beihilfestelle hat doch hier abgelehnt.
begründung: ärztl. VO fehlt?
für was sollte denn eine ärztl. vo vorliegen?
etwa für physiotherapie?
ist die physiotherapie etwa vom HP für physio verordnet und dann auch von ihm selber durchgeführt worden?
gruss
uli
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-else- schrieb:
Na klar hab ich die Behandlung selbst durchgeführt. Habe auch die Diagnose mit auf die Rechnung geschrieben. Ein Rzp. hab ich mir nicht selber geschrieben ( dürfen wir doch auch gar nicht ?! :tired_face: )
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Jolli42 schrieb:
Normal nein.
Soll er selber mit denen ausmachen.
Nach 28 Jahren selbständig, habe ich keinen Spielraum für irgendwelche Erstattungen. Interessiert mich nicht, ich will mein Geld und ferig
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Das war übrigens auch gar nicht meine Frage.
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Ich bin auch schon 23Jahre selbstständig, trotzdem interessiert es mich noch. Außerdem ist das eine Pat, die sehr jung ihren Mann verloren hat und daher nur ne kleine Rente bekommt. Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen. Ich hab übrigens nicht ein völlig ausgeprägtes Helfersyndrom und arbeite schon auch wirtschaftlich.
Das war übrigens auch gar nicht meine Frage.
Sollte es sein, dass diese Leistung bezahlt werden, würde ich zu erst ein Schreiben aufsetzen wo auch dieser § des Vertrages aufgeführt ist.
Eine Frist setzen und dann auch noch untersetzen, dass man ein Rechtsanwalt einschaltet, wenn es nicht bezahlt wird.
Mehr kann man der Pat. nicht helfen. Da hat idefix schon recht.
Sie kann ja auch alles vom Rechtsanwalt machen lassen. Dafür sind ja diese Berufe da.
Wir therapieren nur. Mehr auch nicht.
gruß manfred
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manfred schrieb:
Ich denke, dass ist eine vertragstechnische Sache. Die Pat. sollte mal in hren Vertrag nachschauen, ob Heilpraktikerleistungen bezahlt werden und wie hoch.
Sollte es sein, dass diese Leistung bezahlt werden, würde ich zu erst ein Schreiben aufsetzen wo auch dieser § des Vertrages aufgeführt ist.
Eine Frist setzen und dann auch noch untersetzen, dass man ein Rechtsanwalt einschaltet, wenn es nicht bezahlt wird.
Mehr kann man der Pat. nicht helfen. Da hat idefix schon recht.
Sie kann ja auch alles vom Rechtsanwalt machen lassen. Dafür sind ja diese Berufe da.
Wir therapieren nur. Mehr auch nicht.
gruß manfred
....Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen.... .
Wenn mein Automechaniker mir bei einer Autoreparatur die dreißig Prozent erlässt, die ich nicht versichert habe, dann erlasse ich vielleicht auch mal einem Patienten dreißig Prozent von seiner Rechnung.
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Eberhard schrieb:
....Der würde ich die 30% Beihilfe sogar erlassen.... .
Wenn mein Automechaniker mir bei einer Autoreparatur die dreißig Prozent erlässt, die ich nicht versichert habe, dann erlasse ich vielleicht auch mal einem Patienten dreißig Prozent von seiner Rechnung.
Du bist ja auch bereit gesetzlich Versicherte zu behandeln und arbeitest damit ja teilweise mit mehr als 30% Nachlass...
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Dennis Kraus schrieb:
Nun ja, der Vergleich hinkt.
Du bist ja auch bereit gesetzlich Versicherte zu behandeln und arbeitest damit ja teilweise mit mehr als 30% Nachlass...
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Honorarvertrag unterschreiben und es ist mir egal was die Kasse erstattet. meine Arbeit muß bezahlt werden. Also warum soll ich mir den Kopf über die Erstattung der Patienten machen.
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