Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Kann man eine Kollegin, die in der Probezeit ist und schwanger geworden ist mit den Stunden vertraglich runter nehmen?
Gruesse
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Kann man eine Kollegin, die in der Probezeit ist und schwanger geworden ist mit den Stunden vertraglich runter nehmen?
Gruesse
Du kannst grundsätzlich eine Kündigung während der Probezeit aussprechen ohne Begründung!!!
Du kannst auch ein Teilarbeitsverbot aussprechen, das sollte man aber absprechen. Ggfs. auch mit dem Frauenarzt von der Angestellten besprechen lassen. Schwangere sollen ja nicht schwer heben, und damit sind sie ja nicht mehr voll einsatzfähig in der Praxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei Schwangerschaft darf man kündigen?
Da greift kein Arbeitsschutzgesetzt. Wenn du da sicher gehen willst, frag bitte einene Anwalt.
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TheStonie schrieb:
Nein, du darfst nicht wegen schwangerschaft kündigen. Aber du darfst eine Probezeitkündigung aussprechen.!
Da greift kein Arbeitsschutzgesetzt. Wenn du da sicher gehen willst, frag bitte einene Anwalt.
Es gibt die Möglickeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen, ruf beim Gewerbeaufsichtsamt an.
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heropas schrieb:
Eine Schwangere hat auch während der Probezeit einen Sonderkündigungsschutz.
Es gibt die Möglickeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen, ruf beim Gewerbeaufsichtsamt an.
Lediglich bei befristeten Verträgen endet diese Befristung auch bei einer Schwangerschaft.
Ausnahmen vom Kündigungsschutz können in sehr seltenen Fällen genehmigt werden (Insolvenzgefahr o.ä.), dazu kommt unter bestimmten Umständen, dass verhaltensbedingte Kündigungen trotzdem ausgesprochen werden können.
Zur Ausgangsfrage: die Wochenarbeitszeit kann nur - wie bereits geschrieben - in beiderseitigem Einverständnis verändert werden - selbstverständlich unabhängig von einer Schwangerschaft.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Auch in der Probezeit greift tatsächlich der Kündigungsschutz für Schwangere - selbst wenn die Schwangerschaft erst nach Aussprechen der Kündigung bekannt wird, aber zum Kündigungszeitpunkt bereits bestand.
Lediglich bei befristeten Verträgen endet diese Befristung auch bei einer Schwangerschaft.
Ausnahmen vom Kündigungsschutz können in sehr seltenen Fällen genehmigt werden (Insolvenzgefahr o.ä.), dazu kommt unter bestimmten Umständen, dass verhaltensbedingte Kündigungen trotzdem ausgesprochen werden können.
Zur Ausgangsfrage: die Wochenarbeitszeit kann nur - wie bereits geschrieben - in beiderseitigem Einverständnis verändert werden - selbstverständlich unabhängig von einer Schwangerschaft.
Gruß
Nora
Schwangere unterliegen, sobald du als AG von der Schwangerschaft weißt, einem besonderen Schutz und sind auch in der Probezeit nicht kündbar. Du kannst natürlich wie oben schon geschrieben ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Für den Arbeitgeber man spricht dann von einem "Generellen Beschäftigungsverbot", was von ihm ausgeprochen wird, da durch die weitere Berufsausübungen Schäden bei Mutter oder Ungeborenem entstehen können (dennoch kannst du auch individuell dieses "generelle Beschäftigungsverbot" gestalten, d.h. nur noch Teilzeit oder gewisse Arbeiten verbieten). Ein "individuelles Beschäftigungsverbot" kann nur der Arzt aussprechen, dieses bezieht sich explizit auf den Gesundheitszustand der Schwangeren. Leider sind die Begriffe generell und individuelles Beschäftigungsverbot etwas verwirren, aber so ist im Mutterschutzgesetz aufgeführt.
Du bezahlst dann weiterhin den Lohn und über die Umlage U2 bekommst du den Betrag dann wieder zurück.
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Kursy schrieb:
Wie oben schon geschrieben: Das Gewerbeaufsichtsamt weiß darüber bestens Bescheid und berät dich dazu. Auf der Internetseite deiner Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes findest du auch viele Informationen dazu.
Schwangere unterliegen, sobald du als AG von der Schwangerschaft weißt, einem besonderen Schutz und sind auch in der Probezeit nicht kündbar. Du kannst natürlich wie oben schon geschrieben ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Für den Arbeitgeber man spricht dann von einem "Generellen Beschäftigungsverbot", was von ihm ausgeprochen wird, da durch die weitere Berufsausübungen Schäden bei Mutter oder Ungeborenem entstehen können (dennoch kannst du auch individuell dieses "generelle Beschäftigungsverbot" gestalten, d.h. nur noch Teilzeit oder gewisse Arbeiten verbieten). Ein "individuelles Beschäftigungsverbot" kann nur der Arzt aussprechen, dieses bezieht sich explizit auf den Gesundheitszustand der Schwangeren. Leider sind die Begriffe generell und individuelles Beschäftigungsverbot etwas verwirren, aber so ist im Mutterschutzgesetz aufgeführt.
Du bezahlst dann weiterhin den Lohn und über die Umlage U2 bekommst du den Betrag dann wieder zurück.
Nein, du darfst nicht wegen schwangerschaft kündigen. Aber du darfst eine Probezeitkündigung aussprechen.!
Da greift kein Arbeitsschutzgesetzt.
Das glaube ich nicht. Meines Wissens nach gilt der Kündigungsschutz unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Nora Weber hat recht.
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die neue schrieb:
TheStonie schrieb am 30.1.15 11:10:
Nein, du darfst nicht wegen schwangerschaft kündigen. Aber du darfst eine Probezeitkündigung aussprechen.!
Da greift kein Arbeitsschutzgesetzt.
Das glaube ich nicht. Meines Wissens nach gilt der Kündigungsschutz unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Nora Weber hat recht.
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TheStonie schrieb:
Im gegenseitigen Einvernehmen kann man alles machen.
Du kannst grundsätzlich eine Kündigung während der Probezeit aussprechen ohne Begründung!!!
Du kannst auch ein Teilarbeitsverbot aussprechen, das sollte man aber absprechen. Ggfs. auch mit dem Frauenarzt von der Angestellten besprechen lassen. Schwangere sollen ja nicht schwer heben, und damit sind sie ja nicht mehr voll einsatzfähig in der Praxis.
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