WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
ich plane meine Selbstständigkeit für April diesen Jahres. Nun bin ich schwanger und es kommen einige Fragen auf...
Muss ich jemanden für 40 Stunden anstellen, der dann die Therapeutische Leitung übernimmt auch wenn ich während des Mutterschutzes weiterhin in der Praxis anwesend bin? Die Praxis befindet sich im gleichen Haus wie die Wohnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
freak schrieb:
Hallo,
ich plane meine Selbstständigkeit für April diesen Jahres. Nun bin ich schwanger und es kommen einige Fragen auf...
Muss ich jemanden für 40 Stunden anstellen, der dann die Therapeutische Leitung übernimmt auch wenn ich während des Mutterschutzes weiterhin in der Praxis anwesend bin? Die Praxis befindet sich im gleichen Haus wie die Wohnung.
Wenn du gesetzlich versichert bist, empfehle ich dir dringend einen Tarif mit Krankentagegeld abzusichern (ab 21. Tag oder so.)
Meine Frau ist selbständig und wurde Schwanger. So hat sie von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekommen, was sonst ein Arbeitgeber zahlen würde! Hat sich also gelohnt.
Die Frage ist jetzt nur, wieviel sinn macht es, sich selbständig zu machen und gleich wieder zu Pausieren wegen Schwangerschaft / Elternzeit.
Du kannst ja dann keinen Kundenstamm aufbauen etc. Wenn die Praxis läuft, dann ist es wichtig jemanden zu haben, der die Patienten weiterbetreut etc. Wenn du aber keine Patienten hast, brauchst du niemanden. Jemanden einzustellen lohnt also nur, wenn du dann incl. Gehalt auf +/- 0 kommst. Machst du Minus fang später an mit der Praxis.
Dann lässt sich der Verlauf der Schwangerschaft sicher nicht gut planen. Was ist, wenn du nicht arbeiten kannst, weil irgendwas mit dir oder dem Baby ist.
Meine Frau war von Januar 14 an nicht Arbeitsfähig, ab MItte Februar im Krankenhaus und mitte März 14 wurde die kleine dann geholt (3.Kaiserschnitt) 6 Wochen zu früh und blieb dann noch 6 Wochen im Krankenhaus. Danach konnte meine Frau nur mal gelegentlich im Büro sitzun und den Chef raushängen lassen :blush: Aber nicht selbst arbeiten. Die Praxis lief sogar mit etwas gewinn weiter und meine Frau konnte voll Elterngeld kasseiren.
Darüber solltest du dir auch Gedanken machen. Als selbständige zählt der letzte Veranlagungszeitraum, in deinem Fall also 2015. Als Angestellte die 12 Monate vor Geburt.
Also mach dir Gedanken, wie du es am besten planen kannst.
Priorität 1 ist das Baby.
Dann kommst Du
Dann kommt die Praxis.
Gefällt mir
De facto muss jemand die mindest Stundenzahl "Präsent"sein. Es muss keiner die Stundenzahl "am Patienten Arbeiten"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Ach so zur Frage.
De facto muss jemand die mindest Stundenzahl "Präsent"sein. Es muss keiner die Stundenzahl "am Patienten Arbeiten"
§2 Abs. 2. Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertretung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufügen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Auszug Rahmenvertrag VdEK
§2 Abs. 2. Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertretung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufügen.
Ja,den Rahmenvertrag habe ich gelesen. Das sind genau die Gedanken, die ich mir mache TheStonie. :) Ist alles noch ganz frisch :confused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
freak schrieb:
Danke!
Ja,den Rahmenvertrag habe ich gelesen. Das sind genau die Gedanken, die ich mir mache TheStonie. :) Ist alles noch ganz frisch :confused:
Frage:
Wenn du es erst für April planst, wie ist denn deine jetzige Situation?
Als AN bist du dann doch erstmal sehr viel besser aufgestellt und abgesichert...
GLG und viel Glück!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Magarethe schrieb:
War 2x schwanger in der Selbstständigkeit und alles lief gut.
Frage:
Wenn du es erst für April planst, wie ist denn deine jetzige Situation?
Als AN bist du dann doch erstmal sehr viel besser aufgestellt und abgesichert...
GLG und viel Glück!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
norge schrieb:
das mit dem Krankentagegeld funktioniert nur ..... wenn du keine Angestellte hast, die reinarbeitet......laut meiner KK
Ergo bekommst du das Geld auf jedenfall.
Denn streng genommen arbeitest du nicht, und daher fehlen dir diese Einnahmen.
Wenn du ein MA einstellst, hast du dann aber die Kosten, die dadurch abgedeckt werden (zumindest zum Teil)
Das einzige Problem ist nur, dass das Krankentagegeld auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erfolgte. Lohnst sich also nur, wenn vorher auch verdient wurde und da zählen sozialleistungen nicht dazu!
Außerdem haben wir es so hinbekommen, dass in der Zeit, kein Gewinn da war (Weil halt mehr Personalkosten) und damit gab es keine Diskussion darum.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Nein, Das Krankentagegeld ist eine versicherungsleistung, die du hast, weil du nicht arbeitsfähig bist!
Ergo bekommst du das Geld auf jedenfall.
Denn streng genommen arbeitest du nicht, und daher fehlen dir diese Einnahmen.
Wenn du ein MA einstellst, hast du dann aber die Kosten, die dadurch abgedeckt werden (zumindest zum Teil)
Das einzige Problem ist nur, dass das Krankentagegeld auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erfolgte. Lohnst sich also nur, wenn vorher auch verdient wurde und da zählen sozialleistungen nicht dazu!
Außerdem haben wir es so hinbekommen, dass in der Zeit, kein Gewinn da war (Weil halt mehr Personalkosten) und damit gab es keine Diskussion darum.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Es gibt keinen Mutterschutz für Selbständige!
Wenn du gesetzlich versichert bist, empfehle ich dir dringend einen Tarif mit Krankentagegeld abzusichern (ab 21. Tag oder so.)
Meine Frau ist selbständig und wurde Schwanger. So hat sie von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekommen, was sonst ein Arbeitgeber zahlen würde! Hat sich also gelohnt.
Die Frage ist jetzt nur, wieviel sinn macht es, sich selbständig zu machen und gleich wieder zu Pausieren wegen Schwangerschaft / Elternzeit.
Du kannst ja dann keinen Kundenstamm aufbauen etc. Wenn die Praxis läuft, dann ist es wichtig jemanden zu haben, der die Patienten weiterbetreut etc. Wenn du aber keine Patienten hast, brauchst du niemanden. Jemanden einzustellen lohnt also nur, wenn du dann incl. Gehalt auf +/- 0 kommst. Machst du Minus fang später an mit der Praxis.
Dann lässt sich der Verlauf der Schwangerschaft sicher nicht gut planen. Was ist, wenn du nicht arbeiten kannst, weil irgendwas mit dir oder dem Baby ist.
Meine Frau war von Januar 14 an nicht Arbeitsfähig, ab MItte Februar im Krankenhaus und mitte März 14 wurde die kleine dann geholt (3.Kaiserschnitt) 6 Wochen zu früh und blieb dann noch 6 Wochen im Krankenhaus. Danach konnte meine Frau nur mal gelegentlich im Büro sitzun und den Chef raushängen lassen :blush: Aber nicht selbst arbeiten. Die Praxis lief sogar mit etwas gewinn weiter und meine Frau konnte voll Elterngeld kasseiren.
Darüber solltest du dir auch Gedanken machen. Als selbständige zählt der letzte Veranlagungszeitraum, in deinem Fall also 2015. Als Angestellte die 12 Monate vor Geburt.
Also mach dir Gedanken, wie du es am besten planen kannst.
Priorität 1 ist das Baby.
Dann kommst Du
Dann kommt die Praxis.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
freak schrieb:
Das ist richtig. Ich bin kurzfristig arbeitslos geworden auf Grund von Insolvenz. Die Praxis wird gerade gebaut. Von daher juckt es mir in den Fingern, ab April die Selbstständigkeit zu wagen. Ich bin auch erst in der 8. Woche.. also ist alles noch sehr früh. Danke für eure Gedanken!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Wenn Du jetzt als AN schwanger bist, wäre es unklug auf seine soziale Absicherung wegen einer selbstständigen Tätigkeit zu verzichten.
Mein Profilbild bearbeiten