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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Schwangerschaft Mitarbeiterin

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Neues Thema
Schwangerschaft Mitarbeiterin
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Anonymer Teilnehmer
03.02.2019 22:37
Guten Abend,

leider kann mir mein Steuerberater hier nicht weiterhelfen.... Eine Mitarbeiterin ist schwanger und wir möchten berechnen, wie viel Urlaub ihr noch zusteht. Der errechnete Termin ist Ende Juni, anschl. möchte sie in Elternzeit gehen.
Welche Monate gelten als Berechnungsgrundlage?

Danke.
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Guten Abend, leider kann mir mein Steuerberater hier nicht weiterhelfen.... Eine Mitarbeiterin ist schwanger und wir möchten berechnen, wie viel Urlaub ihr noch zusteht. Der errechnete Termin ist Ende Juni, anschl. möchte sie in Elternzeit gehen. Welche Monate gelten als Berechnungsgrundlage? Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Abend,

leider kann mir mein Steuerberater hier nicht weiterhelfen.... Eine Mitarbeiterin ist schwanger und wir möchten berechnen, wie viel Urlaub ihr noch zusteht. Der errechnete Termin ist Ende Juni, anschl. möchte sie in Elternzeit gehen.
Welche Monate gelten als Berechnungsgrundlage?

Danke.

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Andreas Bock
04.02.2019 06:21
Jeder Monat in dem Du Ihr eine Abrechnung zu kommen lässt. Dass bedeutet die 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher auch. Danach nicht mehr.
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Jeder Monat in dem Du Ihr eine Abrechnung zu kommen lässt. Dass bedeutet die 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher auch. Danach nicht mehr.
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ergonosis
04.02.2019 10:24
Bis zum Beginn der Elternzeit hat die MA Urlaubsanspruch. Während der Elternzeit besteht kein Urlaubsanspruch.

LG ergonosis
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Bis zum Beginn der Elternzeit hat die MA Urlaubsanspruch. Während der Elternzeit besteht kein Urlaubsanspruch. LG ergonosis
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ergonosis schrieb:

Bis zum Beginn der Elternzeit hat die MA Urlaubsanspruch. Während der Elternzeit besteht kein Urlaubsanspruch.

LG ergonosis

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Ann1
04.02.2019 16:46
Das ist nicht ganz Richtig. Ihr steht während des Erziehungsurlaubs Urlaub zu! Diesem muss aktiv widersprochen werden, das geht noch innerhalb des Erzeihungsurlaubes. Urlaub während des Mutterschutz steht der Schwangeren auf jeden Fall zu.
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Das ist nicht ganz Richtig. Ihr steht während des Erziehungsurlaubs Urlaub zu! Diesem muss aktiv widersprochen werden, das geht noch innerhalb des Erzeihungsurlaubes. Urlaub während des Mutterschutz steht der Schwangeren auf jeden Fall zu.
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Ann1 schrieb:

Das ist nicht ganz Richtig. Ihr steht während des Erziehungsurlaubs Urlaub zu! Diesem muss aktiv widersprochen werden, das geht noch innerhalb des Erzeihungsurlaubes. Urlaub während des Mutterschutz steht der Schwangeren auf jeden Fall zu.

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Andreas Bock schrieb:

Jeder Monat in dem Du Ihr eine Abrechnung zu kommen lässt. Dass bedeutet die 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher auch. Danach nicht mehr.

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Anonymer Teilnehmer
04.02.2019 15:02
Herzlichen Dank. So hatte ich es auch verstanden.
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Herzlichen Dank. So hatte ich es auch verstanden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Herzlichen Dank. So hatte ich es auch verstanden.



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