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unser Team an und wenn Du genauso
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in unserer Praxis im Herzen von
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"Der fachl. Leiter kann....sowie bei Schwangerschaft/Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngesetz in seiner Praxis vertreten werden. " heißt es da.
Soweit ich weiß, ist mit Mutterschutz die Zeit 6 Wochen vor dem und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin gemeint.
Heißt das jetzt, daß der PI dann nach 8 Wochen wieder als fachl. Leitung zurück in der Praxis sein muß?
Danke für Eure Hilfe.
Die Tigerin
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tigerin schrieb:
Mir ist nicht ganz klar wie die Vertretungsregelung nach §12 des Rahmenvertrages bei Schwangerschaft des PI gemeint ist.
"Der fachl. Leiter kann....sowie bei Schwangerschaft/Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngesetz in seiner Praxis vertreten werden. " heißt es da.
Soweit ich weiß, ist mit Mutterschutz die Zeit 6 Wochen vor dem und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin gemeint.
Heißt das jetzt, daß der PI dann nach 8 Wochen wieder als fachl. Leitung zurück in der Praxis sein muß?
Danke für Eure Hilfe.
Die Tigerin
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tigerin schrieb:
Danke Leute, das habe ich natürlich nur der Einfachheit halber geschrieben. :blush:
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Eberhard schrieb:
Eine Schwangerschaft des Praxisinhabers wäre erst einmal eine Sensation. Wenn sich der Trubel um dieses Ereignis gelegt hat, kann man das erst einmal in Ruhe angehen.
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Bis 6 Monate kann man glaub ich einen Vertreter der Kasse benennen darüber hinaus muss man einen neuen PI benennen.
Aussage der Kasse war. Der PI muss 30 Stunden der Praxis zur verfügung stehen. Von Behandeln steht nichts. Da wir über der Praxis wohnen, hat meine Frau das meiste von "oben" gemanagt.
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TheStonie schrieb:
Meine Frau (PI) war letztes Jahr auch raus wegen Entbindung.
Bis 6 Monate kann man glaub ich einen Vertreter der Kasse benennen darüber hinaus muss man einen neuen PI benennen.
Aussage der Kasse war. Der PI muss 30 Stunden der Praxis zur verfügung stehen. Von Behandeln steht nichts. Da wir über der Praxis wohnen, hat meine Frau das meiste von "oben" gemanagt.
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limone schrieb:
:yum: :smile:
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Kukdiehe schrieb:
Da wird PI mit Fachliche Leitung verwechselt. PI bleibt doch PI wenn die PI als Fachliche Leitung fundiert und längere Zeit aus irgend welchen Gründen auch immer hier die Schwangerschaft, dann muss diese einen Fachlichen Leiter bestimmen. Hauptsache es gibt einen der mind 30 h arbeitet und zur Verfügung steht. Wie viel Pat da behandelt werden ist nicht so genau geregelt. Es kann ja schließlich auch jeder Eine Praxis für Physiotherapie eröffnen der kein Physiotherapeut ist. Rein theoretisch kann der PI Maura sein.
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Nubes88 schrieb:
Vertauscht ihr nicht gerade den fachlichen Leiter mit dem Praxisinhaber? Ist doch völlig egal wann und wie oft der PI da ist. Nur eine fachliche Leitung sollte da sein, meines Wissens hat man (z.B. bei Kündigung) bis zu 2 Jahren Zeit eine neue Leitung zu benennen, sonst müssten viele ja direkt die Praxis erst mal schließen...
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