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Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Sie ist nun zwei Wochen krank. Der Arzt schreibt allerdings kein Beschäftigungsverbot aus. Er meint, er darf dies nicht bei Physiotherapeuten. Stimmt das? Ich weiß, dass ich auch ein Verbot aussprechen kann. ... Aber hat der Arzt recht?
Irgendwo habe ich gelesen, dass Ärzte es nicht gerne ausstellen, da es auf ihr Budget geht?
Danke!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Sie ist nun zwei Wochen krank. Der Arzt schreibt allerdings kein Beschäftigungsverbot aus. Er meint, er darf dies nicht bei Physiotherapeuten. Stimmt das? Ich weiß, dass ich auch ein Verbot aussprechen kann. ... Aber hat der Arzt recht?
Irgendwo habe ich gelesen, dass Ärzte es nicht gerne ausstellen, da es auf ihr Budget geht?
Danke!
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Siehe hier: http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot-aussprechen/16/63727/63727#msg-63727
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JHE schrieb:
Die Suche hier im Forum hätte schon eine Antwort gebracht.
Siehe hier: http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot-aussprechen/16/63727/63727#msg-63727
Das ich ein Verbot aussprechen kann , weiß ich ( steht ja oben). Es geht um die Aussage des Arztes, die meines Erachtens nicht richtig ist.
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Das ich ein Verbot aussprechen kann , weiß ich ( steht ja oben). Es geht um die Aussage des Arztes, die meines Erachtens nicht richtig ist.
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Andreas216 schrieb:
Genau, das meinte ich auch...mit dem selben Ptoblem...habe diese Aussage auch erhalten
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kati911 schrieb:
Huhu, ich bin gerade schw. bekomme kein bv aber ich weiß meine frauenärztin hat ner bekannten die physio ist sofort am 2. tag eins ausgestellt... also ist dies möglich. Ich denke die ärzte haben da en gewissen spielraum und können es je nach lust und laune machen. ich hab auch von anfang an ne risikoschwangerschaft mit mehreren faktoren und arbeite zusätzlich mit kindern und babies... das war bei mir egal. naja, solang es mir aber gut geht ist es auch ok wenn icb arbeite. ich brauch es noch nicht.
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JHE schrieb:
Und genau das ist der Punkt: nicht Hausarzt/-ärztin sondern Frauenarzt/-ärztin macht das (darauf wollte ich hinweisen, das steht in dem anderen Thread).
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Andreas216 schrieb:
das war aber nicht die Frage....bei meiner werdenden Mutter kam die Aussage von ihrer Frauenärztin!
Wenn du auf Nr Sicher gehen wilst, spreche das Beschäftigungsverbot aus und mache einen offizielle Meldung an die Krankenkasse.
Wir haben so eine Verweigerung noch nicht erlebt, aber das wäre mein Vorgehen - bevor wir irgendwie und aus welchen Gründen auch immer möglicherweise in eine Haftung gezwungen werden.
Mach Dich bei Deinem Verband schlau, für irgendwas müssen die ja eine Berechtigung haben) oder sproch mit deinem Steurberater/in.
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JHE schrieb:
Dann hat die Frauenärztin von keine Erfahrung (Ahnung).
Wenn du auf Nr Sicher gehen wilst, spreche das Beschäftigungsverbot aus und mache einen offizielle Meldung an die Krankenkasse.
Wir haben so eine Verweigerung noch nicht erlebt, aber das wäre mein Vorgehen - bevor wir irgendwie und aus welchen Gründen auch immer möglicherweise in eine Haftung gezwungen werden.
Mach Dich bei Deinem Verband schlau, für irgendwas müssen die ja eine Berechtigung haben) oder sproch mit deinem Steurberater/in.
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Andreas216 schrieb:
An diese Frage schließe ich mich an...hab das gleiche Problem.....Wenn wir Verbot aussprechen, wie läuft das technisch ab....?
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susanne54 schrieb:
Also, ich habe von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Das war Mitte Februar, ich schätze nicht, das sich seitdem an der Gesetzeslage was geändert hat.
Grund war: Infektionsgefahr durch Wunden, Ansteckungdurch viel Patientekontakt, Heben und Tragen.
Gruß an alle
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Ralf H. schrieb:
Der Chef darf zum Schutz des AN ein Beschäftigungsverbot ausprechen. Hab ich bei meiner Frau auch gemacht und war kein Problem. KV hat alles bezahlt Steuerberater fragen, die können auch auskunft geben.
Grund war: Infektionsgefahr durch Wunden, Ansteckungdurch viel Patientekontakt, Heben und Tragen.
Gruß an alle
diese Ärztin hat schlicht und ergreifend keine Ahnung. Ein ganz oder teilweises Beschäftigungsverbot kann jeder Arzt und der Arbeitgeber aussprechen, wenn die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes nicht eingehalten werden können. Bei Physiotherapeutinnen überhaupt kein Problem. Ich mache das gerade zum 4. Mal.
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Hallo,,
diese Ärztin hat schlicht und ergreifend keine Ahnung. Ein ganz oder teilweises Beschäftigungsverbot kann jeder Arzt und der Arbeitgeber aussprechen, wenn die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes nicht eingehalten werden können. Bei Physiotherapeutinnen überhaupt kein Problem. Ich mache das gerade zum 4. Mal.
LG....B.
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