Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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wer hat für mich eine Vorlage für den Vertrag zur Schwangerschaftsvertretung für die Dauer von 3 Jahren nach den Entbindungstermin; ich möchte für die schwangere Kollegin die Möglichkeit offen halten, dass sie wieder zurückkommen kann, wobei es noch nicht feststeht, dass sie zurückkommt.
Ich möchte nichts falsch machen, sodass die neue Kollegin vom Anfang an weiß woran sie ist.
Vielen Dank
Susi
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Pat2 schrieb:
Liebe Kollegen,
wer hat für mich eine Vorlage für den Vertrag zur Schwangerschaftsvertretung für die Dauer von 3 Jahren nach den Entbindungstermin; ich möchte für die schwangere Kollegin die Möglichkeit offen halten, dass sie wieder zurückkommen kann, wobei es noch nicht feststeht, dass sie zurückkommt.
Ich möchte nichts falsch machen, sodass die neue Kollegin vom Anfang an weiß woran sie ist.
Vielen Dank
Susi
Liebe Kollegen,
" ich möchte für die schwangere Kollegin die Möglichkeit offen halten, dass sie wieder zurückkommen kann"
Vielen Dank
Susi
Wie cool ist das dennnnn? Das ist in diesem Lande gesetzliche Pflicht. Da gibt es nichts an Möglichkeiten.
Bei Google findet man sowas hier z.B. befristeter Arbeitsvertrag
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Xela schrieb:
Pat2 schrieb am 12.12.14 14:49:
Liebe Kollegen,
" ich möchte für die schwangere Kollegin die Möglichkeit offen halten, dass sie wieder zurückkommen kann"
Vielen Dank
Susi
Wie cool ist das dennnnn? Das ist in diesem Lande gesetzliche Pflicht. Da gibt es nichts an Möglichkeiten.
Bei Google findet man sowas hier z.B. befristeter Arbeitsvertrag
das weiß die neue Kollegin doch sowieso, dass sie eine Mutter "ersetzt" und dass diese das Recht hat, irgendwann wieder zu arbeiten.
Aber auch die Mutter weiß doch nicht, wann sie wiederkommt (auch wenn sie etwas anderes behauptet vor der Geburt :blush:).
Die Mütter bei mir waren fest überzeugt, nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Nun sind zwei wieder schwanger, eine blieb gleich drei Jahre zuhause...
Normalerweise muss man auch nichts befristen, die Mutter muss dir ja rechtzeitig mitteilen, dass sie wiederkommen will, bzw. wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, wird das von langer Hand geplant und eine Kündigung an die Neue rechtzeitig ausgesprochen.
Befristigung ist aus einem Grund allerdings sinnvoll: Wenn die Neue auch schwanger wird, läuft ihr Vertrag einfach irgendwann aus (während er Schwangerschaft, in der Elternzeit,...). Ansonsten hat man irgendwann viele Mütter in Elternzeit, und wenn alle auf einmal wieder anfangen wollen, wird es voll.
Ansonsten schließe ich mich Xela an.
Gruß, viel Erfolg, heropas
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Andererseits - wer einen befristeten Vertrag abschließt, hat diese Kraft auch für die volle Zeit "an der Backe". Auch wenn sie dauernd krank ist, nicht vernünftig arbeitet, etc. Sie hat dann halt einen entsprechend langen Vertrag, aus dem es wohl keine Kündigungsmöglichkeit gibt.
sollte es anders sein, lasse ich mich gerne belehren.
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die neue schrieb:
das stimmt schon mit den evtl. Schwangerschaften der Ersatztherapeutinnen.
Andererseits - wer einen befristeten Vertrag abschließt, hat diese Kraft auch für die volle Zeit "an der Backe". Auch wenn sie dauernd krank ist, nicht vernünftig arbeitet, etc. Sie hat dann halt einen entsprechend langen Vertrag, aus dem es wohl keine Kündigungsmöglichkeit gibt.
sollte es anders sein, lasse ich mich gerne belehren.
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Papa Alpaka schrieb:
Man muss die kalendarische Befristung ja nicht gleich beim ersten Vertrag bis an's Zulässige ausreizen - von 3-Monate-ab-Probezeitende-Serienbefristungen (und den armen Leuten die sich darauf eingelassen haben gut zureden das nach einem Jahr die Befristung auf jeweils 9 Monate verdreifacht würde...) bis zu zweimal-1-Jahres-Befristung-und-keine-Übernahme-möglich wurde alles schon gesehen ;)
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heropas schrieb:
hallo,
das weiß die neue Kollegin doch sowieso, dass sie eine Mutter "ersetzt" und dass diese das Recht hat, irgendwann wieder zu arbeiten.
Aber auch die Mutter weiß doch nicht, wann sie wiederkommt (auch wenn sie etwas anderes behauptet vor der Geburt :blush:).
Die Mütter bei mir waren fest überzeugt, nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Nun sind zwei wieder schwanger, eine blieb gleich drei Jahre zuhause...
Normalerweise muss man auch nichts befristen, die Mutter muss dir ja rechtzeitig mitteilen, dass sie wiederkommen will, bzw. wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, wird das von langer Hand geplant und eine Kündigung an die Neue rechtzeitig ausgesprochen.
Befristigung ist aus einem Grund allerdings sinnvoll: Wenn die Neue auch schwanger wird, läuft ihr Vertrag einfach irgendwann aus (während er Schwangerschaft, in der Elternzeit,...). Ansonsten hat man irgendwann viele Mütter in Elternzeit, und wenn alle auf einmal wieder anfangen wollen, wird es voll.
Ansonsten schließe ich mich Xela an.
Gruß, viel Erfolg, heropas
Hatte die gleiche Problematik bei meiner Rezeptionskraft. Da Dir Deine Arbeitnehmerin im Vorfeld mitteilen muss, wie lange Sie vorraussichtlich wegbleiben wird kannst Du befristete Arbeitsverträge mit Deiner neuen Kraft abschließen.
Insgesamt dürfen jedoch nur 2 befristete Arbeitsverträg abgeschlossen werden.
Ich habe den 1. Arbeitsvertrag auf Anraten meines Anwalts über 1 Jahr laufen lassen mit dem Zusatz "in dieser Zeit gilt beiderseits die gesetzliche Kündigungsfrist". Er beinhaltet also keine Probezeit. Die gesetzlichen Kündigungszeiten kannst Du unter dem unten genannten Paragraphen nachlesen.
Der 2. Arbeitsvertrag wurde dann für 2 Jahre abgeschlossen mit selbigen Zusatz.
Wenn Du demnächst jedoch nicht ohne Arbeitnehmer dastehen willst, ist es ratsam den Beginn des 1. befristeten Arbeitsverhältnisse so zu legen, dass Dir zum Schluss beide zur Verfügung stehen können. Sonst kommt die alte Arbeitnehmerin nicht wieder und die neue hat sich etwas anderes gesucht.
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
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canna41 schrieb:
Hallo Pat2
Hatte die gleiche Problematik bei meiner Rezeptionskraft. Da Dir Deine Arbeitnehmerin im Vorfeld mitteilen muss, wie lange Sie vorraussichtlich wegbleiben wird kannst Du befristete Arbeitsverträge mit Deiner neuen Kraft abschließen.
Insgesamt dürfen jedoch nur 2 befristete Arbeitsverträg abgeschlossen werden.
Ich habe den 1. Arbeitsvertrag auf Anraten meines Anwalts über 1 Jahr laufen lassen mit dem Zusatz "in dieser Zeit gilt beiderseits die gesetzliche Kündigungsfrist". Er beinhaltet also keine Probezeit. Die gesetzlichen Kündigungszeiten kannst Du unter dem unten genannten Paragraphen nachlesen.
Der 2. Arbeitsvertrag wurde dann für 2 Jahre abgeschlossen mit selbigen Zusatz.
Wenn Du demnächst jedoch nicht ohne Arbeitnehmer dastehen willst, ist es ratsam den Beginn des 1. befristeten Arbeitsverhältnisse so zu legen, dass Dir zum Schluss beide zur Verfügung stehen können. Sonst kommt die alte Arbeitnehmerin nicht wieder und die neue hat sich etwas anderes gesucht.
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
es ist auch durchaus möglich, einen Vertrag so zu befristen: "...Vertrag ist befristet gültig vom xx.xx.xx längstens bis zum Ablauf der Elternzeit von Frau ....."
So bist Du auf der sicheren Seite, und kannst mit Deiner Vertretung vertrauensvoll zusammen arbeiten. Es ist eine gute, offenen Grundlage, bei der jeder von Anfang an weiß, woran er ist. Die neue MA macht sich keine unnötigen Hoffnungen und alle Fristen sind gewahrt. Sollte die schwangere Kollegin gar nicht wiederkommen (Wegzug etc.), kann sich ein Festvertrag anschliessen.
Gruß,
t.
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tinki schrieb:
Hallo,
es ist auch durchaus möglich, einen Vertrag so zu befristen: "...Vertrag ist befristet gültig vom xx.xx.xx längstens bis zum Ablauf der Elternzeit von Frau ....."
So bist Du auf der sicheren Seite, und kannst mit Deiner Vertretung vertrauensvoll zusammen arbeiten. Es ist eine gute, offenen Grundlage, bei der jeder von Anfang an weiß, woran er ist. Die neue MA macht sich keine unnötigen Hoffnungen und alle Fristen sind gewahrt. Sollte die schwangere Kollegin gar nicht wiederkommen (Wegzug etc.), kann sich ein Festvertrag anschliessen.
Gruß,
t.
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