Goldene Hände gesucht!
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UrbanSportsclub A...
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ich habe einen Wandschlingentisch und einen Fangoofen, also der mit dem man diese fertigen "moorlappen" heiß macht angeboten bekommen.
Nun frage ich mich natürlich ob das notwendig ist. Schlingentisch: wird dieser in der Praxis oft angewendet?
Und solche ein Ungetüm von Fangoofen - ich hatte eher an so ein kleines Wärmebad gedacht.
Was meint ihr? Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße
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Klonkrieger schrieb:
Hi wieder
ich habe einen Wandschlingentisch und einen Fangoofen, also der mit dem man diese fertigen "moorlappen" heiß macht angeboten bekommen.
Nun frage ich mich natürlich ob das notwendig ist. Schlingentisch: wird dieser in der Praxis oft angewendet?
Und solche ein Ungetüm von Fangoofen - ich hatte eher an so ein kleines Wärmebad gedacht.
Was meint ihr? Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße
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McMiki schrieb:
Beides wird nicht für die Zulassung benötigt, wieso also anschaffen??
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Inche schrieb:
Hi den Schlingentisch würde ich mir nicht mehr nehmen einen Fango mit Rührwerk u Wärmeschrank kann ich Dir auch anbieten hab immer vorgegossen und in den Schrank gepackt dann musste ich nur raus nehmen u einpacken
Ob der in der Praxis oft benutzt wird hängt dann natürlich von dem Benutzer ab also von dir, wenn du denn nicht magst, dann wirst du den auch nicht benutzen.
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Halbtitan schrieb:
Ich würde den Schlingentisch immer nehmen. :)
Ob der in der Praxis oft benutzt wird hängt dann natürlich von dem Benutzer ab also von dir, wenn du denn nicht magst, dann wirst du den auch nicht benutzen.
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vdv schrieb:
der schlingentisch wird bei und gar nicht genutzt, aber ein rührwerk für fango läuft ... haben aber auch davon wenig
Hallo, es ist natürlich jedem überlassen, ob er damit arbeiten will oder nicht. Ich habe einen Schlingentisch und arbeite viel damit. Für die Fango verwende ich einen Topf, in dem ich den Träger erhitze und verwende Einmalfango. Viele Tücher zum Einwickeln und gut ist. Damit habe ich früher nicht gearbeitet und fand es auch blöd. Aber seit ein paar Jahren wird viel Fango verschrieben undn bevor die Kundschaft abwanderte, habe ich mich umgestellt. Hat gut geklappt.
Klingt bissl wie Kochtopf.
Deiner ist hoffentlich ein Medizinprodukt.
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RoFo schrieb:
Red Hat schrieb am 22.2.19 17:15:
Hallo, es ist natürlich jedem überlassen, ob er damit arbeiten will oder nicht. Ich habe einen Schlingentisch und arbeite viel damit. Für die Fango verwende ich einen Topf, in dem ich den Träger erhitze und verwende Einmalfango. Viele Tücher zum Einwickeln und gut ist. Damit habe ich früher nicht gearbeitet und fand es auch blöd. Aber seit ein paar Jahren wird viel Fango verschrieben undn bevor die Kundschaft abwanderte, habe ich mich umgestellt. Hat gut geklappt.
Klingt bissl wie Kochtopf.
Deiner ist hoffentlich ein Medizinprodukt.
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Red Hat schrieb:
Hallo, es ist natürlich jedem überlassen, ob er damit arbeiten will oder nicht. Ich habe einen Schlingentisch und arbeite viel damit. Für die Fango verwende ich einen Topf, in dem ich den Träger erhitze und verwende Einmalfango. Viele Tücher zum Einwickeln und gut ist. Damit habe ich früher nicht gearbeitet und fand es auch blöd. Aber seit ein paar Jahren wird viel Fango verschrieben undn bevor die Kundschaft abwanderte, habe ich mich umgestellt. Hat gut geklappt.
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Voraussetzung ist ein Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) für die Hals- und Lendenwirbelsäule
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die neue schrieb:
nein, ein Schlingentisch ist keine Voraussetzung für die Zulassung.
Voraussetzung ist ein Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) für die Hals- und Lendenwirbelsäule
genutzt und abgerechnet werden ?
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loebor schrieb:
kann Schlingentisch zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (Lendenwirbel)
genutzt und abgerechnet werden ?
kann Schlingentisch zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (Lendenwirbel)
genutzt und abgerechnet werden ?
Wenn es auf dem Rezept steht: Ja
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mbone schrieb:
loebor schrieb am 6.9.19 20:41:
kann Schlingentisch zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (Lendenwirbel)
genutzt und abgerechnet werden ?
Wenn es auf dem Rezept steht: Ja
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mia73 schrieb:
Wir haben keinen Schlingentisch, aber ich hätte gerne einen. Ich denke er kann sehr hilfreich sein zur Schmerzlinderung arthrotischer Gelenke.
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Horatio72 schrieb:
Also ich hab nen Standschlingentisch. Den kann ich gern verkaufen, habe genau 1 mal in den letzten 4 Jahren ST verordnet bekommen.
Also ich hab nen Standschlingentisch. Den kann ich gern verkaufen, habe genau 1 mal in den letzten 4 Jahren ST verordnet bekommen.
dito :smile:
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Alex Moro schrieb:
Horatio72 schrieb am 8.9.19 10:06:
Also ich hab nen Standschlingentisch. Den kann ich gern verkaufen, habe genau 1 mal in den letzten 4 Jahren ST verordnet bekommen.
dito :smile:
ein Gerät zur Extensionsbehandlung von Hals- und Lendenwirbelsäule steht unter Zusatzausstattung...d.h. ich brauche gar keinen Schlingentisch oder besagtes "Gerät" (was denn zum Beispiel?) für die Zulassung einer physiotherapeutischen Praxis?
Danke für eine Auskunft und schönen Restsonntag
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fey schrieb:
Hallo Kollegen,
ein Gerät zur Extensionsbehandlung von Hals- und Lendenwirbelsäule steht unter Zusatzausstattung...d.h. ich brauche gar keinen Schlingentisch oder besagtes "Gerät" (was denn zum Beispiel?) für die Zulassung einer physiotherapeutischen Praxis?
Danke für eine Auskunft und schönen Restsonntag
Also ich hab nen Standschlingentisch. Den kann ich gern verkaufen, habe genau 1 mal in den letzten 4 Jahren ST verordnet bekommen.
Muss SchliTi als Heilmittel verordnet werden? Ich dachte man setzt ihn dann ein, wenn man dies für nötig hält.
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mia73 schrieb:
Horatio72 schrieb am 8.9.19 10:06:
Also ich hab nen Standschlingentisch. Den kann ich gern verkaufen, habe genau 1 mal in den letzten 4 Jahren ST verordnet bekommen.
Muss SchliTi als Heilmittel verordnet werden? Ich dachte man setzt ihn dann ein, wenn man dies für nötig hält.
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Horatio72 schrieb:
Ja, das stimmt. Ich persönlich halte ihn eigentlich nie für nötig, einzig aund allein sperrig und im Weg stehend. Persönlich bin ich von dem Ding eh nicht überzeugt aber das muss jeder für sich wissen. Vom Wirtschaftlichen Standpunkt aus ist es zumindest in unsrer Gegen absolut unrentabel.
kann Schlingentisch zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (Lendenwirbel)
genutzt und abgerechnet werden ?
Wenn es auf dem Rezept steht: Ja
Kann dies auch mit Rezept für KTM oder nur mit Rezept für KG abgerechnet werden ?
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loebor schrieb:
mbone schrieb am 6.9.19 22:30:
loebor schrieb am 6.9.19 20:41:
kann Schlingentisch zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall (Lendenwirbel)
genutzt und abgerechnet werden ?
Wenn es auf dem Rezept steht: Ja
Kann dies auch mit Rezept für KTM oder nur mit Rezept für KG abgerechnet werden ?
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mbone schrieb:
Schau mal in den HMRK
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schlingentisch ist keine Zulassungsvoraussetzung? D.h. ich kann dann aber auch keine KG mit Traktion abrechen / anbieten?
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