Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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ich hätte mal eine Frage zum freien Mitarbeiter.
Und zwar was droht den PI und den FM bei einer Prüfung und einer dann festgestellten Scheinselbstständigkeit.
Und was ändert es wenn der FM den RV Mindestbeitrag gezahlt hat und ein PKV hat.
Vielen Dank im Voraus.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum freien Mitarbeiter.
Und zwar was droht den PI und den FM bei einer Prüfung und einer dann festgestellten Scheinselbstständigkeit.
Und was ändert es wenn der FM den RV Mindestbeitrag gezahlt hat und ein PKV hat.
Vielen Dank im Voraus.
LG
2. nichts
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
D.h. trotzdem alle Sozialbagaben (RV, KV, und PflegeV) obwohl diese schon bezahlt wurden?
> D.h. trotzdem alle Sozialbagaben (RV, KV, und PflegeV) obwohl
> diese schon bezahlt wurden?
nicht die Anteile die der AG hätte zahlen müssen.
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morpheus-06 schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> D.h. trotzdem alle Sozialbagaben (RV, KV, und PflegeV) obwohl
> diese schon bezahlt wurden?
nicht die Anteile die der AG hätte zahlen müssen.
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morpheus-06 schrieb:
1. Nachzahlung aller Sozialabgaben ab Feststellung für 4 Jahre rückwirkend
2. nichts
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morpheus-06 schrieb:
der Arbeitgeber muss zurückzahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wer muss zurück zahlen der PI oder der FM?
Der FM nichts?
Der FM zahlt aber die Anteile des AG und des AN wenn er sich bei der Rv anmeldet (Formular V020) und bei der PKV zahlt er ja sowieso beide Anteile.
Man kann sich ja bei der KV sowieso nicht zurück versichern des macht ja keinen Sinn oder?
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morpheus-06 schrieb:
das ist völlig egal, bei einer Betriebsprüfung wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt und es werden die Sozialabgaben ausgerechnet die dem Staat durch den AG entgangen sind. Dann heißt es nachzahlen, wie es vielen AG in letzter Zeit ergangen ist. Urteile contra FM gibt es jede Menge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dh. der Arbeitgeber muss seine Anteil zurück zahlen?
Der FM nichts?
Der FM zahlt aber die Anteile des AG und des AN wenn er sich bei der Rv anmeldet (Formular V020) und bei der PKV zahlt er ja sowieso beide Anteile.
Man kann sich ja bei der KV sowieso nicht zurück versichern des macht ja keinen Sinn oder?
In der Erklärung (V028) steht folgendes:
Wann beginnt die Versicherungspflicht bei Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses?
G
rundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Abweichend davon
beginnt eine im Statusfeststellungsverfahren festgestellte Versicherungspflicht erst mit der
Bekanntgabe der
Entscheidung
der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern
- der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt wird,
- der Arbeitnehmer dem späteren Eintritt der Versicherungspflicht zustimmt und
- der Arbeitnehmer nachweist, dass er für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der
Entscheidung der Clearingstelle eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur
Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
Rentenversicherung entspricht.
Die Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht ist gegenüber der Deutschen
Rentenversicherung Bund abzugeben und kann wirksam erst dann erfolgen, wenn ein versicherungspflichtiges
abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt wurde.
Eine ggf. gegenüber dem Auftraggeber - etwa bei Aufnahme der Beschäftigung - abgegebene
Zustimmungserklärung
(z. B.
im Rahmen eines Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer) ist gemäß
§ 32 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches (SGB
I
) unwirksam und bindet die Deutsche
Rentenversicherung Bund nicht.
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Bei der DRV Außenprüfung wirst du als scheinselbständig eingestuft und der Ofen ist aus. Da hilft dir auch keine Statusfeststellung.
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morpheus-06 schrieb:
was willst du nachträglich einen Antrag auf Statusfeststellung machen?
Bei der DRV Außenprüfung wirst du als scheinselbständig eingestuft und der Ofen ist aus. Da hilft dir auch keine Statusfeststellung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was ist wenn man dann nachträglich einen Antrag auf Statusfestellung (V027) macht?
In der Erklärung (V028) steht folgendes:
Wann beginnt die Versicherungspflicht bei Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses?
G
rundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Abweichend davon
beginnt eine im Statusfeststellungsverfahren festgestellte Versicherungspflicht erst mit der
Bekanntgabe der
Entscheidung
der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern
- der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt wird,
- der Arbeitnehmer dem späteren Eintritt der Versicherungspflicht zustimmt und
- der Arbeitnehmer nachweist, dass er für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der
Entscheidung der Clearingstelle eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur
Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
Rentenversicherung entspricht.
Die Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht ist gegenüber der Deutschen
Rentenversicherung Bund abzugeben und kann wirksam erst dann erfolgen, wenn ein versicherungspflichtiges
abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt wurde.
Eine ggf. gegenüber dem Auftraggeber - etwa bei Aufnahme der Beschäftigung - abgegebene
Zustimmungserklärung
(z. B.
im Rahmen eines Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer) ist gemäß
§ 32 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches (SGB
I
) unwirksam und bindet die Deutsche
Rentenversicherung Bund nicht.
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Das muss jeder PI für sich selbst entscheiden.
MfG
PS: In meiner Praxis gibt es auch deshalb auch keine FM ´s .
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Fuzziguzzi schrieb:
Risiko oder nur noch Angestellte.
Das muss jeder PI für sich selbst entscheiden.
MfG
PS: In meiner Praxis gibt es auch deshalb auch keine FM ´s .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt es dann irgendeine Lösung?
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Fuzziguzzi schrieb:
Die Rentenversicherung braucht Geld - die Wahrscheinlichkeit ist groß das es für den PI Probleme gibt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja aber das ist ja dann keinen Risiko mehr da es dann sicher schief geht oder?
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Was die DRV bei einer Betriebsprüfung feststellt zählt.
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morpheus-06 schrieb:
Papier ist geduldig, wie der Vertrag gelebt wird ist entscheidend.
Was die DRV bei einer Betriebsprüfung feststellt zählt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja aber wenn der FM nicht mehr in der Praxis beschäftigt ist?
Die DRV prüft einen Zeitraum von - bis und entscheidet.
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morpheus-06 schrieb:
auch das ist völlig egal.
Die DRV prüft einen Zeitraum von - bis und entscheidet.
Wenn die DRV sagen würde, z.B. ab Mai 2014 werden FM und Praxen verschärft kontrolliert und wenn Verdacht oder tatsächlich Scheinselbständigkeit besteht, dann war's das.
Aber rückwirkend bis zu 5 Jahre Nachzahlungen vom PI zu verlangen, selbst wenn besagte FM schon lange nicht mehr in der Praxis arbeiten find ich bodenlos. :rage:
Meine Fresse - da weiß man schon, wie der Staat nötige Gelder beschafft. Wer möchte sich da in Zukunft noch selbständig machen.
Man kann sich noch so absichern, alles richtig und korrekt zu machen, wenn es irgendeinem Kontrolleur nicht in den Kram passt, hast du mal eben Pech gehabt.
Staatswillkür nenn ich das.
[bearbeitet am 13.04.14 19:06]
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christine81 schrieb:
Riesenschweinerei!!!!! :rage:
Wenn die DRV sagen würde, z.B. ab Mai 2014 werden FM und Praxen verschärft kontrolliert und wenn Verdacht oder tatsächlich Scheinselbständigkeit besteht, dann war's das.
Aber rückwirkend bis zu 5 Jahre Nachzahlungen vom PI zu verlangen, selbst wenn besagte FM schon lange nicht mehr in der Praxis arbeiten find ich bodenlos. :rage:
Meine Fresse - da weiß man schon, wie der Staat nötige Gelder beschafft. Wer möchte sich da in Zukunft noch selbständig machen.
Man kann sich noch so absichern, alles richtig und korrekt zu machen, wenn es irgendeinem Kontrolleur nicht in den Kram passt, hast du mal eben Pech gehabt.
Staatswillkür nenn ich das.
[bearbeitet am 13.04.14 19:06]
@mab
bist du FM oder AG?
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Tempelritter schrieb:
Die Gesetze machen das möglich. Sehr wenige FM sind nicht zu beanstanden. Wenn der Passus FM aus den GKV Verträgen gestrichen wird, ist das das endgültige aus für FM.
@mab
bist du FM oder AG?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wie sieht es aus für bereits fertige verträge oder verträge die nach einen Clearingverfahren nicht als Abhängig eingestuft wurden?
Habe eine FM bei der wir gleich am Anfang die V027 geschickt haben und auf die Antwort warten.
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verena735 schrieb:
Und nochmal im Klartext: Ein bereits per Gesetz rentenversicherungspflichtiger Selbständiger wie deine FM meldet ihre selbständige Tätigkeit innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Rentenversicherer mit Formular V020 (Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger). Dieser Rentenversicherer entscheidet, und sollten sich Zweifel an der Selbständigkeit ergeben, wird man auf V027 verweisen. Siehe hierzu "Rechtliche Arbeitsanweisungen R2.2 Keine Umdeutung in einen Antrag auf Statusentscheidung" (bitte googlen)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
heist es sobald V020 ausgefüllt wurde ist alles ok?
Mir scheint fast, du willst es nicht hören. :tired_face:
Es kommt immer auf den jeweiligen Betriebsprüfer an.
Hopp oder topp.
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christine81 schrieb:
NIX IS OK!!!
Mir scheint fast, du willst es nicht hören. :tired_face:
Es kommt immer auf den jeweiligen Betriebsprüfer an.
Hopp oder topp.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Ich denke das könnte das Ende der FM s sein, denn wie es aussieht wird es wenige PI s geben die das Risiko eingehen werden.
MfG
Was ist denn so schlimm dran, wenn jemand ohne die Belastung einer eigenen Praxis trotzdem selbständig sein möchte? (wird schon seine Gründe haben - genauso wie diejenigen, die selbständig mit Praxis sind).
Ich finde, in einem freien Land (was Deuschland ja nun ist, oder zumindest sein möchte) sollte man sich auch frei entscheiden können, wie man seinen Lebensunterhalt verdienen möchte.
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christine81 schrieb:
Traurig, traurig, traurig.........aber vermutlich wahr. :frowning:
Was ist denn so schlimm dran, wenn jemand ohne die Belastung einer eigenen Praxis trotzdem selbständig sein möchte? (wird schon seine Gründe haben - genauso wie diejenigen, die selbständig mit Praxis sind).
Ich finde, in einem freien Land (was Deuschland ja nun ist, oder zumindest sein möchte) sollte man sich auch frei entscheiden können, wie man seinen Lebensunterhalt verdienen möchte.
> Was ist denn so schlimm dran, wenn jemand ohne die Belastung
> einer eigenen Praxis trotzdem selbständig sein möchte? (wird
> schon seine Gründe haben - genauso wie diejenigen, die
> selbständig mit Praxis sind).
Als Selbstständige kannst du deine Betriebsergebnisse "schönrechnen" und damit das zu versteuernde Einkommen senken; dem entsprechend reduzieren sich sämtliche Sozialbeiträge die auf dem zu versteuernden Einkommen basieren.
Belegst du als Selbstständige die MT-Kursreihe kannst du die Kosten abziehen bevor Beiträge berechnet werden.
Als Angestellte berechnet dein Arbeitgeber die fälligen Beiträge und überweist diese; am Jahresende machst du die Kosten für MT beim Finanzamt geltend und erhältst einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer zurück - die DRV bedankt sich herzlich für dein betriebliches Engagement, wird aber deine Jahresbeiträge nicht entsprechend anpassen... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
christine81 schrieb:
> Was ist denn so schlimm dran, wenn jemand ohne die Belastung
> einer eigenen Praxis trotzdem selbständig sein möchte? (wird
> schon seine Gründe haben - genauso wie diejenigen, die
> selbständig mit Praxis sind).
Als Selbstständige kannst du deine Betriebsergebnisse "schönrechnen" und damit das zu versteuernde Einkommen senken; dem entsprechend reduzieren sich sämtliche Sozialbeiträge die auf dem zu versteuernden Einkommen basieren.
Belegst du als Selbstständige die MT-Kursreihe kannst du die Kosten abziehen bevor Beiträge berechnet werden.
Als Angestellte berechnet dein Arbeitgeber die fälligen Beiträge und überweist diese; am Jahresende machst du die Kosten für MT beim Finanzamt geltend und erhältst einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer zurück - die DRV bedankt sich herzlich für dein betriebliches Engagement, wird aber deine Jahresbeiträge nicht entsprechend anpassen... ;)
ob das wohl den Mitgliedern in den "Fobi-Vereinen" in dieser Deutlichkeit bewusst ist?
[bearbeitet am 21.04.14 16:32]
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mocca schrieb:
hallo,
ob das wohl den Mitgliedern in den "Fobi-Vereinen" in dieser Deutlichkeit bewusst ist?
[bearbeitet am 21.04.14 16:32]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich war mal FM und bin jetzt AG.
Habe eine FM bei der wir gleich am Anfang die V027 geschickt haben und auf die Antwort warten.
Ich habe bisher auf finanziell sehr niedrigem Niveau gelebt. Mit Statusfeststellung `Scheinselbstständigkeit`lande ich bei Hartz `4 :frowning: :tired_face:
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Da bist du nicht allein. Das allumfängliche Verhängnis für Deutschland und seine freien Mitzarbeiter ist noch lange nicht erreicht.
MFG
Meitao
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baabo schrieb:
hallo, ich dachte bisher, ich bin eine Selbstständige .Bin seit der Betriebsprüfung einer meiner Vertragspraxen in Panik.ich schätze meine Vertragspartnerin sehr-und möchte ihr keinesfalls irgendwie schaden !! Ihr könnt mich naiv nennen- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...-] Ich bin echt verzweifelt und traurig--als Angestellte würde ich meine Existenzgrundlage verlieren !!. ( Habe nach fast 30 jahren Berufstätigkeit nur noch die Kraft für Teilzeitarbeit).Und die mache ich mit sehr viel Herzblut und zusätzlichem Zeitaufwand und Engagement in der Altenbetreuung--kann mir `Dienst nach Vorschrift`nicht mehr vorstellen :deswegen bin ich vor 8Jahren aus dem Angestelltenstatus raus !
Ich habe bisher auf finanziell sehr niedrigem Niveau gelebt. Mit Statusfeststellung `Scheinselbstständigkeit`lande ich bei Hartz `4 :frowning: :tired_face:
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