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Am Ende kam raus, dass weder die Unterschriften für die geliesteten TE, allerdings die entsprechende Doku vorliegen. Der Kollege ging davon aus, dass "Frau L" natürlich mit mir die Sache abgesprochen hat und hat die bereits vereinbarten Termine gar nicht erst wahrgenommen. Ich habe unsere Bürokraft gebeten, "Frau L." aufzufordern, die Empfangsbestätigung anzubringen und werde mit Sicherheit rechtliche Schritte einleiten, sollte sie dieses nicht tun. Dass werde ich mir nicht bieten lassen. Und dann erwarten manche Mitarbeiter noch, dass man alles Mögliche tut, um ihnen das Bäuchlein zu pinseln. Ich bin sowas von stinkig ...
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DeaDia schrieb:
Ich bin grade ziemlich sauer und muss erstmal tief durchatmen. Im März hat eine MA gekündigt, ihr letzter Arbeitstag war dann der 15.04. Die Patienten wurden verteilt, einige machten "Pause", andere haben nach ein oder zwei TE durch einen weiterbehandelnden Therapeuten unserer Praxis die Behandlung abgebrochen. Da die Kollegin, Frau L., in eine Praxis in der näheren Ugebung wechselte, dachte ich mir schon, dass die Patienten dorthin abwandern, fand es aber bislang nur befremdlich, dass solche "Mitgehwünsche", die ja immer mal vorkommen, nicht offen auf den Tisch gelegt wurden sondern so "hintenrum" geschehen sind. Heute kam dann aber der Hammer. Ich überprüfe alle paar Wochen die Akten um auf dem Laufenden zu sein und so weiter. Mir fiel eine Akte der ehemaligen Kollegin in die Hände, die Therapie sollte von einem anderen MA fortgeführt werden. Die VO war vom 11.03, 6 TE sind gelaufen und dokumentiert, die Empfangsbestätigung fehlte. Die letze Doku war vom 14.4, darunter stand "Therapeutenwechsel". Ich frage also den Therapeuten, was denn mit dieser Patientin sei. Seine Antwort: "Man hat mir gesagt, ich solle mich um Frau XXX nicht weiter kümmern." Ich: "Wer "man" ?" "Ja intern" - "Wer intern?" "Ja, Frau L." - - -
Am Ende kam raus, dass weder die Unterschriften für die geliesteten TE, allerdings die entsprechende Doku vorliegen. Der Kollege ging davon aus, dass "Frau L" natürlich mit mir die Sache abgesprochen hat und hat die bereits vereinbarten Termine gar nicht erst wahrgenommen. Ich habe unsere Bürokraft gebeten, "Frau L." aufzufordern, die Empfangsbestätigung anzubringen und werde mit Sicherheit rechtliche Schritte einleiten, sollte sie dieses nicht tun. Dass werde ich mir nicht bieten lassen. Und dann erwarten manche Mitarbeiter noch, dass man alles Mögliche tut, um ihnen das Bäuchlein zu pinseln. Ich bin sowas von stinkig ...
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... Schon mal was von Aufsichtspflicht gehört? So ärgerlich es ist... Aber das ist Dein Job. Der ehemalige AN ist Dir nicht mehr dienstverpflichtet.
Weshalb Frau L, muss denn nicht die Patientin unterschreiben ?
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DeaDia schrieb:
Bei HBen lassen wir auf Empfangsbestätigungen unterschreiben, diese werden bei Abrechnung an die VO angehängt. VO gehen bei uns - aus versicherungstechnischen Gründen - nicht aus dem Haus. Diese EB sind beim Therapeuten und vermutlich auch in diesem Falle bereits unterschrieben ... aber eben nicht abgegeben worden, als die Kollegin die Praxis verlassen hat.
Rechtliche Schritte? Wie willst du was beweisen?
Nimmt dir ein Glas Wein und schönen Feierabend.
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tom1350 schrieb:
Es handelt sich nur um eine Verordnung? Wo ist das Problem den Patienten das Rezept jetzt unterschreiben zu lassen.
Rechtliche Schritte? Wie willst du was beweisen?
Nimmt dir ein Glas Wein und schönen Feierabend.
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DeaDia schrieb:
Ich finde die Art und Weise einfach link. Vereinbarte Termine für den nachfolgenden Therapeuten, der dann so mir nix dir nix gesagt bekommt, er brächte sich gar nicht mehr kümmern. Und der dann so naiv ist, dass einfach so hinzunehmen, anstatt mal bei mir nach zu hören! Aber ja, das Glas Rotwein ist eine gute Idee.
Es kam einmal vor. Dass das Hauptproblem beim nicht nachfragenden MA liegt, daran würdest du nicht denken? Und was willst du dir schon von deiner Ex-MA holen?
Ich denke dass du das gerade überbewertest, möglicherweise weil einige Patienten bedauerlicherweise für deine Praxis 'mitgingen'.
Liege ich da so falsch?
LG
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limone schrieb:
Ich versteh irgendwie auch dein Problem nicht.
Es kam einmal vor. Dass das Hauptproblem beim nicht nachfragenden MA liegt, daran würdest du nicht denken? Und was willst du dir schon von deiner Ex-MA holen?
Ich denke dass du das gerade überbewertest, möglicherweise weil einige Patienten bedauerlicherweise für deine Praxis 'mitgingen'.
Liege ich da so falsch?
LG
("Am Ende kam raus, dass weder die Unterschriften für die geliesteten TE, allerdings die entsprechende Doku vorliegen.")
("Der Kollege ging davon aus, dass "Frau L" natürlich mit mir die Sache abgesprochen hat und hat die bereits vereinbarten Termine gar nicht erst wahrgenommen.")
Haben die Termine nun stattgefunden oder nicht? Es kann auch an deiner Schreibweise liegen, dass die ganze Sache hier schwer verständlich ist...
LG :wink:
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limone schrieb:
Und wie kann die entsprechende Doku vorliegen, zu TE, die gar nicht geleistet wurden?
("Am Ende kam raus, dass weder die Unterschriften für die geliesteten TE, allerdings die entsprechende Doku vorliegen.")
("Der Kollege ging davon aus, dass "Frau L" natürlich mit mir die Sache abgesprochen hat und hat die bereits vereinbarten Termine gar nicht erst wahrgenommen.")
Haben die Termine nun stattgefunden oder nicht? Es kann auch an deiner Schreibweise liegen, dass die ganze Sache hier schwer verständlich ist...
LG :wink:
Du hast es also in keinem Punkt, gerade ja bei Kündigung, bis zum Schluß nicht einmal kontrolliert. Am letzten Aufeinandertreffen auch nicht einmal angesprochen, dass sämtliche Deiner Sachen ( Schlüssel, Unterlagen usw. ) herauszugeben sind ? Bzw. Du aber garnicht weist ob es die Unterschriften zu dieser VO überhaupt gibt.
Mal angenommen die Behandlungen wurden durchgeführt aber die EX- AN hatte diese Unterschriftenliste garnicht unterschreiben lassen. Dererlei Deiner Ansprüche gegenüber der EX- AN wärn mitunter verwirkt bzw. schlecht nachweisbar, bis hin zu unverhältnismässigen weiteren Zeitaufwendungen. Andererseits, wenn es die Unterschriften gibt, Du dies von Deiner ehemaligen Patientin erfahren könntest.
Dies Deinem AN als blauäugig zuzuschanzen, dass er also der EX- AN deren Angaben vertraute ist evtl. der momentanen Verärgerung zuzuschreiben ?
Solcherlei Vorgänge sodann der Bürokraft zu übertragen, wär zumindest nicht meine Sache, dass würde ich dann schon mal lieber als PI selber klären.
Am Ende hat die EX-AN garkein Problem, die mitunter schlicht vergessene Unterschriftenliste Dir zuzusenden. Bei Arbeitsplatzwechsel als AN hätte ich auch andere Sorgen als die Belange des verflossenen AG ganz besonders zu berücksichtigen.
Wende Dich vielleicht schriftlich an Deine EX- AN und BITTE sie freundlich um Zusendung der Liste. Sei nicht zu verärgert, leg adressiertes Kuvert + Briefmarke hinzu, letztendlich hättest Du nichts so richtiges gegen sie in der Hand und se sagt einfach: hab ich doch auf den Tisch gelegt, keine Ahnung weshalb die Liste weg sein sollte.
Letztendlich warst Du beim Kündigungsablauf zu nachlässig und würdest mit 6 nicht bezahlten Einheiten eher günstig fahren. Händige ihr auf keinen Fall die Steuerunterlagen zu spät aus. Die qualitative und quantitative Beurteilung ist hoffentlich akurat gelaufen, nicht das sie bei Unfreudlichkeit herüberreicht, wo diese eigentlich sei und umgeschrieben werden müsste ( wegen 6 x HB ).
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webpt schrieb:
... Diese EB sind beim Therapeuten und vermutlich auch in diesem Falle bereits unterschrieben ... aber eben nicht abgegeben worden, als die Kollegin die Praxis verlassen hat. ...
Du hast es also in keinem Punkt, gerade ja bei Kündigung, bis zum Schluß nicht einmal kontrolliert. Am letzten Aufeinandertreffen auch nicht einmal angesprochen, dass sämtliche Deiner Sachen ( Schlüssel, Unterlagen usw. ) herauszugeben sind ? Bzw. Du aber garnicht weist ob es die Unterschriften zu dieser VO überhaupt gibt.
Mal angenommen die Behandlungen wurden durchgeführt aber die EX- AN hatte diese Unterschriftenliste garnicht unterschreiben lassen. Dererlei Deiner Ansprüche gegenüber der EX- AN wärn mitunter verwirkt bzw. schlecht nachweisbar, bis hin zu unverhältnismässigen weiteren Zeitaufwendungen. Andererseits, wenn es die Unterschriften gibt, Du dies von Deiner ehemaligen Patientin erfahren könntest.
Dies Deinem AN als blauäugig zuzuschanzen, dass er also der EX- AN deren Angaben vertraute ist evtl. der momentanen Verärgerung zuzuschreiben ?
Solcherlei Vorgänge sodann der Bürokraft zu übertragen, wär zumindest nicht meine Sache, dass würde ich dann schon mal lieber als PI selber klären.
Am Ende hat die EX-AN garkein Problem, die mitunter schlicht vergessene Unterschriftenliste Dir zuzusenden. Bei Arbeitsplatzwechsel als AN hätte ich auch andere Sorgen als die Belange des verflossenen AG ganz besonders zu berücksichtigen.
Wende Dich vielleicht schriftlich an Deine EX- AN und BITTE sie freundlich um Zusendung der Liste. Sei nicht zu verärgert, leg adressiertes Kuvert + Briefmarke hinzu, letztendlich hättest Du nichts so richtiges gegen sie in der Hand und se sagt einfach: hab ich doch auf den Tisch gelegt, keine Ahnung weshalb die Liste weg sein sollte.
Letztendlich warst Du beim Kündigungsablauf zu nachlässig und würdest mit 6 nicht bezahlten Einheiten eher günstig fahren. Händige ihr auf keinen Fall die Steuerunterlagen zu spät aus. Die qualitative und quantitative Beurteilung ist hoffentlich akurat gelaufen, nicht das sie bei Unfreudlichkeit herüberreicht, wo diese eigentlich sei und umgeschrieben werden müsste ( wegen 6 x HB ).
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webpt schrieb:
... Ich habe unsere Bürokraft gebeten, "Frau L." aufzufordern, die Empfangsbestätigung anzubringen...
Weshalb Frau L, muss denn nicht die Patientin unterschreiben ?
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DeaDia schrieb:
Letztendlich hat sie zugegeben, dass sie die Unterschriften nicht eingeholt hat. In diesem Punkt hat sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verstoßen, denn es ist in meiner Praxis üblich nach jedem Termin eine Unterschrift einzuholen. Desweiteren hat sie durch die "aktive Abwerbung" der Patientin indem sie einen MA angewiesen hat, sich nicht mehr weiter drum zu kümmern obwohl schon Termine vereinbart waren und die Patienin nicht dagegen geprochen hat, ebenfalls gegen ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verstoßen, - ich denke schon dass ich etwas gegen sie in der Hand habe.Ich habe ihr jetzt eine Frist gesetzt innerhalb der sie die Unterschriften anzubringen hat. Bin gespannt, was passiert.
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Fuzziguzzi schrieb:
.....wie schon Manfred schreibt Reisende soll man nicht aufhalten, aber wenn der Frust zu sehr an dir frist würde ich den neuen Chef deine Erfahrungen mitteilen dann kann er sich bei einen weiteren Arbeitsplatzwechsel deiner ehemaligen AN schon mal gut vorbereiten. :wink:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Vor allen Dingen solltest du dir mal deine MA vornehmen, die von einer anderen MA Anweisungen entgegennimmt ohne mit dir zu sprechen. Da läuft bei dir grundlegend was falsch, wenn du deinen Leuten nicht klar machen kannst, dass sie ausschließlich auf Anweisungen von dir als Chefin zu reagieren haben und nicht auf die Anweisung von irgendeiner Kollegin.
Gruß Britt
Zumindest bei dieser Patientin war es beim Hausbesuch nicht üblich nach jedem Termin zu unterschreiben. Du selber das jedoch nach Behandlungsbeendigung nicht einmal wusstest. Lediglich per Kündigungsvorgängen und Deiner Bearbeitung nach Ablauf der Kündigung Du davon erfahren hattest bzw. Dir dies erst jetzt einfiel zu klären ?
... Desweiteren hat sie durch die "aktive Abwerbung" der Patientin indem sie einen MA angewiesen hat, sich nicht mehr weiter drum zu kümmern ...
Also die EX- AN daran Schuld trägt, dass der bei Dir angestellte AN " Arbeitsanweisungen " umsetzte. Dieser komplette Vorgang Dir erst nach Kündigung bekannt wurde. Also was alles in Deiner Praxis tatsächlich üblich ist und wie die Kollegen das Tagesgeschäft mangels Vorgaben/ Anweisungen/ Üblichkeiten meistern müssen. Vielleicht ist das eher die Beschreibung der üblichen Ungeklärtheiten tagtäglicher Praxisabläufe, welche Du garnicht kennst und die AN somit ja nun auch genötigt sind irgendwie zu klären. Zumindest in dieser Sache hatte ja Dein AN eher die EX- AN als Ansprechpartner betrachtet- vielleicht ja aber abweichend von der Üblichkeit ( meiden sie Dich eher ) ?.
Da die angstdurchsetzte Branche nunmal ist wie sie ist, wirst Du die Unterschriften evtl. bekommen ( durch tätigwerden der EX- AN für ein Unternehmen, mit welchem sie nichts zu schaffen hat ). Ginge sowas weiter, kostete der durch Dich verursachte Streit Dich einige Hunderter, Deine vielschichtigen Versäumnisse wären Hauptthema.
Das kannst Du nicht gewinnen ( nicht wirklich ). Nimmt sie sich einen RA würdest Du Deinen Feldzug ( ohne Klasse ) bereuen, Zeit und Nerven mal mit Null angesetzt.
Wär das fürs vergangene Arbeitsverhältnis bezeichnend gewesen, brauchst Du ausserdem Deine erteilten Abmahnungen in dieser Sache zur Hand. Andererseits irgendeinen Wink irgendjemanden zu geben für eine EX- AN durchaus Grund sein könnte sehr hart gegen Dich zu agieren- strebst Du einige Tausender Verlust an. Ist die neue AG am Ende evtl. eine Freundin deiner EX- AN, deren Praxis nicht unerfreut mit Deiner EX AN zusammen gegen Deine Praxis agieren würde. Selbst wenn die neue AG der EX- AN anruft oder dgl. man doch klassischerweise sodann die Daten- und Informationsweitergabe regelrecht erfunden hat nicht zu geben.
Abwerben konnte sie nicht einmal insofern theoretisch, nach Beendigung der VO wählt der Patient im Namen seine Kasse den Leistungserbringer neu. Der Patient ist bei der Auswahl des Leistungserbringers Handlungsgehilfe seiner Krankenkasse ( nur in diesem Punkt ).
Wie intensiv willst Du denn dem einzelnen EUR mit welchem Riesenaufwand hinterherjagen ? Deine " Fehler " sind doch durchaus gravierend, die musst Du doch nun nicht anderen zuschustern ? Die gegebenen Informationen geben aus meiner Sicht nicht her, dass Du zumindest eine mittelschlechte Einigung erreichen könntest, sofern die andere Seite agieren würde.
Beim Arbeitsgericht würde sehr tief gefragt werden, da interessiert nicht, was die EX- AN alles noch so " getan hat ". Hier musst Du nicht antworten/ drauf eingehen- bei Gericht hätte auf die gestellte Frage Deine Antwort zu erfolgen ( z.B. in Sachen der normalen Üblichkeiten ).
Hier an den Darstellungen betrachtet ist es ja eben gerade eher unüblich nach jeder HB- Behandlung zu unterschreiben, bereits bei tagtäglichen Abläufen handhaben die AN nach eigenem besten Wissen und Gewissen ( da niemand etwas weis bzw. Du keinen Einbick hast ? ).
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webpt schrieb:
...Unterschriften nicht eingeholt hat. In diesem Punkt hat sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verstoßen, denn es ist in meiner Praxis üblich nach jedem Termin eine Unterschrift einzuholen...
Zumindest bei dieser Patientin war es beim Hausbesuch nicht üblich nach jedem Termin zu unterschreiben. Du selber das jedoch nach Behandlungsbeendigung nicht einmal wusstest. Lediglich per Kündigungsvorgängen und Deiner Bearbeitung nach Ablauf der Kündigung Du davon erfahren hattest bzw. Dir dies erst jetzt einfiel zu klären ?
... Desweiteren hat sie durch die "aktive Abwerbung" der Patientin indem sie einen MA angewiesen hat, sich nicht mehr weiter drum zu kümmern ...
Also die EX- AN daran Schuld trägt, dass der bei Dir angestellte AN " Arbeitsanweisungen " umsetzte. Dieser komplette Vorgang Dir erst nach Kündigung bekannt wurde. Also was alles in Deiner Praxis tatsächlich üblich ist und wie die Kollegen das Tagesgeschäft mangels Vorgaben/ Anweisungen/ Üblichkeiten meistern müssen. Vielleicht ist das eher die Beschreibung der üblichen Ungeklärtheiten tagtäglicher Praxisabläufe, welche Du garnicht kennst und die AN somit ja nun auch genötigt sind irgendwie zu klären. Zumindest in dieser Sache hatte ja Dein AN eher die EX- AN als Ansprechpartner betrachtet- vielleicht ja aber abweichend von der Üblichkeit ( meiden sie Dich eher ) ?.
Da die angstdurchsetzte Branche nunmal ist wie sie ist, wirst Du die Unterschriften evtl. bekommen ( durch tätigwerden der EX- AN für ein Unternehmen, mit welchem sie nichts zu schaffen hat ). Ginge sowas weiter, kostete der durch Dich verursachte Streit Dich einige Hunderter, Deine vielschichtigen Versäumnisse wären Hauptthema.
Das kannst Du nicht gewinnen ( nicht wirklich ). Nimmt sie sich einen RA würdest Du Deinen Feldzug ( ohne Klasse ) bereuen, Zeit und Nerven mal mit Null angesetzt.
Wär das fürs vergangene Arbeitsverhältnis bezeichnend gewesen, brauchst Du ausserdem Deine erteilten Abmahnungen in dieser Sache zur Hand. Andererseits irgendeinen Wink irgendjemanden zu geben für eine EX- AN durchaus Grund sein könnte sehr hart gegen Dich zu agieren- strebst Du einige Tausender Verlust an. Ist die neue AG am Ende evtl. eine Freundin deiner EX- AN, deren Praxis nicht unerfreut mit Deiner EX AN zusammen gegen Deine Praxis agieren würde. Selbst wenn die neue AG der EX- AN anruft oder dgl. man doch klassischerweise sodann die Daten- und Informationsweitergabe regelrecht erfunden hat nicht zu geben.
Abwerben konnte sie nicht einmal insofern theoretisch, nach Beendigung der VO wählt der Patient im Namen seine Kasse den Leistungserbringer neu. Der Patient ist bei der Auswahl des Leistungserbringers Handlungsgehilfe seiner Krankenkasse ( nur in diesem Punkt ).
Wie intensiv willst Du denn dem einzelnen EUR mit welchem Riesenaufwand hinterherjagen ? Deine " Fehler " sind doch durchaus gravierend, die musst Du doch nun nicht anderen zuschustern ? Die gegebenen Informationen geben aus meiner Sicht nicht her, dass Du zumindest eine mittelschlechte Einigung erreichen könntest, sofern die andere Seite agieren würde.
Beim Arbeitsgericht würde sehr tief gefragt werden, da interessiert nicht, was die EX- AN alles noch so " getan hat ". Hier musst Du nicht antworten/ drauf eingehen- bei Gericht hätte auf die gestellte Frage Deine Antwort zu erfolgen ( z.B. in Sachen der normalen Üblichkeiten ).
Hier an den Darstellungen betrachtet ist es ja eben gerade eher unüblich nach jeder HB- Behandlung zu unterschreiben, bereits bei tagtäglichen Abläufen handhaben die AN nach eigenem besten Wissen und Gewissen ( da niemand etwas weis bzw. Du keinen Einbick hast ? ).
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Lottikarotti schrieb:
Du liebe Güte, soviele Mutmaßungen und Spekulationen. Da machen 2 Angestellte einen Fehler und dann wird der Arbeitgeberin so allerhand unterstellt, was wir gar nicht wissen Ruf die Patientin an, erkläre ihr den Sachverhalt und hol Dir die Unterschriften auf der Originalverordnung. Und wenn nächstes Mal ein Angestellter geht, stell ihn mit sofortiger Wirkung frei, natürlich unter Bezahlung der Vergütung.
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manfred schrieb:
Reisende soll man ziehen lassen. :kissing_closed_eyes:
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