Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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habt ihr mal bitte einen ganz kurzen knackigen Satz od. Spruch für mich, den man den Patienten aufs Auge drücken kann, wenn sie mal wieder zu lamentieren anfangen wollen, weil sie ihre nicht abgesagte Behandlung zahlen müssen und dann gerne mal mit dem Argument kommen: "Sie haben mir aber auch schon mal abgesagt oder/und den Termin verschoben" usw. rage
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
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Sarah Gerbert schrieb:
''Wenn ich ihren Termin absage/verlege, dann fülle ich ihn mit einem anderen Patienten. D.h. es entsteht mir kein Ausfall. Umgekehrt ist dies sehr wohl der Fall. Deswegen die Ausfallgebühr.''
Oder
Wer meine Zeit bucht bezahlt sie.
Oder
Ich bin auch immer ganz traurig, wenn ich etwas verplane und kein anderer übernimmt dafür Verantwortung.
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Ingo Friedrich schrieb:
@Sonnenstern Meine kleinen Kinder haben kein Verständnis dafür, dass ich 5 Stunden zum Arbeiten gehe aber nicht nicht das Geld für 5 Stunden nach Hause bringe.
Oder
Wer meine Zeit bucht bezahlt sie.
Oder
Ich bin auch immer ganz traurig, wenn ich etwas verplane und kein anderer übernimmt dafür Verantwortung.
Wenn die Darsteller krank sind wird das Theater abgesagt. Also wenn kein Therapeut da, keine Behandlung. Dafür gibt es einen Ausweich bzw. Nachholtermin.
Ist aber derjenige krank der ins Theater will oder denkt nicht an den Termin, findet das Theater trotzdem, ohne ihn statt, und das Geld für die Karten ist weg.
In der Physio bekommt er sogar einen neuen Termin, wenn er den Ausfall bezahlt hat...
Und der Physiotermin wird ja exklusiv für den Patienten reserviert...
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Ahn schrieb:
Wir bringen immer das Beispiel mit den Theaterkarten...
Wenn die Darsteller krank sind wird das Theater abgesagt. Also wenn kein Therapeut da, keine Behandlung. Dafür gibt es einen Ausweich bzw. Nachholtermin.
Ist aber derjenige krank der ins Theater will oder denkt nicht an den Termin, findet das Theater trotzdem, ohne ihn statt, und das Geld für die Karten ist weg.
In der Physio bekommt er sogar einen neuen Termin, wenn er den Ausfall bezahlt hat...
Und der Physiotermin wird ja exklusiv für den Patienten reserviert...
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Schippi schrieb:
Ich rechtfertige mich nicht!Der Patient bekommt am Anfang der therapieeinheit diese Info und bei Bedarf die Rechnung
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logoU schrieb:
Das habe ich in meinem Behandlungsvertrag stehen: "Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen nicht stattfinden, teilt die Praxis dies dem Patienten so schnell wie möglich mit. Die Praxis bemüht sich um eine Krankheitsvertretung, so fern dies terminlich möglich ist, das Krankheitsbild des Patienten einen (kurzfristigen) Therapeutenwechsel zulässt und der Patient dies wünscht. Andernfalls wird der Termin möglichst zeitnah nachgeholt. Der Patient kann daraus keinen Schadensersatzanspruch ableiten."
Wir argumentieren bei Diskussionsbedarf so:
"Wenn unser Therapeut:in krank ist, haben Sie Freizeit und der Termin wird, wenn nicht durch Kolleg:in übernommen werden kann, schnellstmöglich nachgeholt.
Wenn der Patient:in nicht kommt, ist die exclusiv für diesen reservierte Terminzeit
keine Freizeit, denn der Therapeut:in arbeitet zu dieser Zeit. Vergessen Sie ihren Termin oder sagen nicht rechtzeitig ab, sind sie nicht krank, sondern stellen andere Dinge über Ihre Gesundheit."
"Wir bekommen eine Krankmeldung durch den Mitarbeiter.
Ist ein Pat. kurzfristig krank, kann die Ausfallrechnung storniert werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird."
Und zu guter letzt: "Es ehrt uns sehr, das Sie einen Termin wegen uns sausen lassen, der Ihnen unwahrscheinlich viel Geld eingebracht hätte. Gerne können Sie dies als Vermögensschaden unserer Versicherung vorlegen."
Das zieht i.d.R. immer. joy
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KGSchuller schrieb:
§293 BGB Annahmeverzug einer Leistung durch den Gläubiger (Patient:in) einer vertraglich vereinbarten Leistung, angeboten durch den Leistungsschuldner (Therapeut:in)
Wir argumentieren bei Diskussionsbedarf so:
"Wenn unser Therapeut:in krank ist, haben Sie Freizeit und der Termin wird, wenn nicht durch Kolleg:in übernommen werden kann, schnellstmöglich nachgeholt.
Wenn der Patient:in nicht kommt, ist die exclusiv für diesen reservierte Terminzeit
keine Freizeit, denn der Therapeut:in arbeitet zu dieser Zeit. Vergessen Sie ihren Termin oder sagen nicht rechtzeitig ab, sind sie nicht krank, sondern stellen andere Dinge über Ihre Gesundheit."
"Wir bekommen eine Krankmeldung durch den Mitarbeiter.
Ist ein Pat. kurzfristig krank, kann die Ausfallrechnung storniert werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird."
Und zu guter letzt: "Es ehrt uns sehr, das Sie einen Termin wegen uns sausen lassen, der Ihnen unwahrscheinlich viel Geld eingebracht hätte. Gerne können Sie dies als Vermögensschaden unserer Versicherung vorlegen."
Das zieht i.d.R. immer. joy
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Bernie schrieb:
§ 615 BGB
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Problem beschreiben
Sonnenstern schrieb:
Hallo zusammen,
habt ihr mal bitte einen ganz kurzen knackigen Satz od. Spruch für mich, den man den Patienten aufs Auge drücken kann, wenn sie mal wieder zu lamentieren anfangen wollen, weil sie ihre nicht abgesagte Behandlung zahlen müssen und dann gerne mal mit dem Argument kommen: "Sie haben mir aber auch schon mal abgesagt oder/und den Termin verschoben" usw. rage
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
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Sonnenstern schrieb:
Na das wird ja sowieso gemacht…
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Ahn schrieb:
Steht auf dem Infobogen den jeder zu Beginn bekommt, auf jedem Terminzettel und als Aushang. Aber trotzdem immer wieder Diskussionen 😁
Ich hätte einfach mal gerne einen kurzen Satz gehabt, wo sie mit offenem Mund stehen bleiben oder man die Erleuchtung richtiggehend sehen kann laughing
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Sonnenstern schrieb:
Rechtfertigen möchte ich mich und tue ich natürlich auch nicht!
Ich hätte einfach mal gerne einen kurzen Satz gehabt, wo sie mit offenem Mund stehen bleiben oder man die Erleuchtung richtiggehend sehen kann laughing
- klappt ganz gut.
Bei Krankheit erwarte ich Absage so früh wie möglich, bei brechdem Kind 30 Min. vor Beh. berechne ich nichts, wenn Absage. Bei Nichtkommern schon.
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asima schrieb:
Ich verstehe alles, aber kann es nicht tragen. Ist wie geblitzt werden, ist unnötig, aber passiert.
- klappt ganz gut.
Bei Krankheit erwarte ich Absage so früh wie möglich, bei brechdem Kind 30 Min. vor Beh. berechne ich nichts, wenn Absage. Bei Nichtkommern schon.
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silvia43 schrieb:
Lass bei der Anmeldung das Patientenrechtegesetz unterschreiben und füge den Satz, bei nicht erscheinen, zu spätes Absagen etc. berechnen wir ihnen ... Euro pro reservierte Therapieeinheit ,blablabla . Unterschrift und fertig. Dann gibts keine Diskussionen.
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....hmmmm und die wäre ....???? mindestens ein Beispiel wäre jetzt Pflicht...
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Badde,
....hmmmm und die wäre ....???? mindestens ein Beispiel wäre jetzt Pflicht...
JürgenK ;)
Ebenso habe ich beide §§ im Anschreiben zur Rechnung und das neutralisiert meistens die Diskussion, wenn man dem Patienten/Kunden §§ liefert.
Anschreibenmuster:
"Terminausfall 28.02.2019
Sehr geehrter Hr. Musterfrau,
leider sind Sie nicht zu ihrem Termin am 28.02.2019 um 16:00 erschienen und haben diesen auch nicht abgesagt. Somit befinden Sie sich nach §293 BGB im Annahmeverzug.
Anbei erhalten Sie die Rechnung der Ausfallgebühr für diesen Termin nach §615 BGB wie im Behandlungsvertrag vereinbart.
Ich möchte Sie weiterhin bitten, mich noch einmal aufzusuchen um Ihr Rezept zu unterschreiben.
Anbei erhalten Sie zusätzlich Ihre Zuzahlungsrechnung, die Rezeptzuzahlung ist unabhängig von der Ausfallgebühr zu entrichten und steht nicht im Zusammenhang zu dieser.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein entfällt diese, dies weißen Sie uns bitte nach.
Sollten Sie dieser Bitte nicht bis zum 15.03.2019 nachkommen sehe ich mich leider gezwungen Ihnen das Rezept privat in Rechnung zu stellen.
Ich weiße Sie ebenfalls darauf hin, dass Ihnen der ausgefallene Termin nach Entrichtung der Ausfallgebühr noch zu steht.
Sollten Sie diese Ausfallrechnung nicht bezahlen sehe ich mich leider gezwungen ein Inkassoverfahren zu eröffnen.
Sollten Sie sich eventuell in stationärer Krankenhausbehandlung begeben haben und somit ein Absagen unmöglich gewesen sein, so entfallen diese Ausfallgebühren. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich für diesen Fall einen Nachweis des Krankenhauses benötige, welchen Sie einfach postalisch zukommen lassen können.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
-eigener Name, Physiotherapeut-"
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Thomas Michel schrieb:
Über einen Aushang informiere ich über §293 BGB "Annahmeverzug" und §615 BGB "Vergütung bei Annahmeverzug".
Ebenso habe ich beide §§ im Anschreiben zur Rechnung und das neutralisiert meistens die Diskussion, wenn man dem Patienten/Kunden §§ liefert.
Anschreibenmuster:
"Terminausfall 28.02.2019
Sehr geehrter Hr. Musterfrau,
leider sind Sie nicht zu ihrem Termin am 28.02.2019 um 16:00 erschienen und haben diesen auch nicht abgesagt. Somit befinden Sie sich nach §293 BGB im Annahmeverzug.
Anbei erhalten Sie die Rechnung der Ausfallgebühr für diesen Termin nach §615 BGB wie im Behandlungsvertrag vereinbart.
Ich möchte Sie weiterhin bitten, mich noch einmal aufzusuchen um Ihr Rezept zu unterschreiben.
Anbei erhalten Sie zusätzlich Ihre Zuzahlungsrechnung, die Rezeptzuzahlung ist unabhängig von der Ausfallgebühr zu entrichten und steht nicht im Zusammenhang zu dieser.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein entfällt diese, dies weißen Sie uns bitte nach.
Sollten Sie dieser Bitte nicht bis zum 15.03.2019 nachkommen sehe ich mich leider gezwungen Ihnen das Rezept privat in Rechnung zu stellen.
Ich weiße Sie ebenfalls darauf hin, dass Ihnen der ausgefallene Termin nach Entrichtung der Ausfallgebühr noch zu steht.
Sollten Sie diese Ausfallrechnung nicht bezahlen sehe ich mich leider gezwungen ein Inkassoverfahren zu eröffnen.
Sollten Sie sich eventuell in stationärer Krankenhausbehandlung begeben haben und somit ein Absagen unmöglich gewesen sein, so entfallen diese Ausfallgebühren. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich für diesen Fall einen Nachweis des Krankenhauses benötige, welchen Sie einfach postalisch zukommen lassen können.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
-eigener Name, Physiotherapeut-"
Hallo Thomas Michael,
dieser Satz ist doch nicht dein Ernst: >> ..Ich möchte Sie weiterhin bitten, mich noch einmal aufzusuchen um Ihr Rezept zu unterschreiben.<<
denn das ist nicht erlaubt ...nachträglich zu unterschreiben. Dies erfolgt immer gleich nach der Behandlung.
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Thomas Michel
Hallo Thomas Michael,
dieser Satz ist doch nicht dein Ernst: >> ..Ich möchte Sie weiterhin bitten, mich noch einmal aufzusuchen um Ihr Rezept zu unterschreiben.<<
denn das ist nicht erlaubt ...nachträglich zu unterschreiben. Dies erfolgt immer gleich nach der Behandlung.
JürgenK ;)
Ich persönlich halte nicht viel davon. Eine Ausfallrechnung erhält nur der Patient, der mich mit seinem Fehlen und Absagen richtig ärgert. Ich würde Dauerpatienten, die sehr oft oder durchgehend kommen, nie eine Ausfallrechnung stellen. Gibt es mal einen kurzfristigen Ausfall, dann bin ich froh drum. Man hat in einer Praxis immer was zu tun. Dieses Thema sollte man entspannt sehen und nicht aus Sicht von "was darf ich denn rechtlich so machen".
Wir haben seit Jahren keinerlei Sorgen was Anzahl der Patienten angeht. Es gab auch schon andere Zeiten.....
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Badde schrieb:
Entweder Ausfallrechnung oder Unterschrift. Und Unterschrift wäre Versicherungsbetrug. Rein rechtlich. Und da ja bei uns zuerst mal der Rechtsstaat über allem schwebt, einschließlich Pandemie, muss man ja notgedrungen das menschliche Zusammrnleben immer in Gesetze pressen.
Ich persönlich halte nicht viel davon. Eine Ausfallrechnung erhält nur der Patient, der mich mit seinem Fehlen und Absagen richtig ärgert. Ich würde Dauerpatienten, die sehr oft oder durchgehend kommen, nie eine Ausfallrechnung stellen. Gibt es mal einen kurzfristigen Ausfall, dann bin ich froh drum. Man hat in einer Praxis immer was zu tun. Dieses Thema sollte man entspannt sehen und nicht aus Sicht von "was darf ich denn rechtlich so machen".
Wir haben seit Jahren keinerlei Sorgen was Anzahl der Patienten angeht. Es gab auch schon andere Zeiten.....
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Thomas Michel schrieb:
@JürgenK Nein, das ist falsch. Es ist nicht erlaubt VOR der Behandlung eine Unterschrift zu leisten. Die Unterschrift ist die Quittung für die erbrachte Leistung und die wird hinterher gegeben. Ich habe 9 Monate Zeit eine Verordnung abzurechnen, somit habe ich 9 Monate Zeit für die Unterschriften. Und diese gibt es bei uns bei der letzten Behandlung, weil das Verbot besagt, nicht vorher.
Hallo Badde,
schön das du gerne Ausfälle hast und nicht "kassierst"... Wir haben überwiegend CF Patienten mit je einer Stunde und wenn dann häufig 3 bis 4 Patienten zu spät absagen, wovon sollen dann die Gehälter bezahlt werden??...unsere Paties zahlen ohne Murren..
Also immer versuchen mit offenen Augen leben
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Badde
Hallo Badde,
schön das du gerne Ausfälle hast und nicht "kassierst"... Wir haben überwiegend CF Patienten mit je einer Stunde und wenn dann häufig 3 bis 4 Patienten zu spät absagen, wovon sollen dann die Gehälter bezahlt werden??...unsere Paties zahlen ohne Murren..
Also immer versuchen mit offenen Augen leben
JürgenK ;)
Das ist sicherlich von Praxis zu Praxis unterschiedlich. Ich persönlich habe es in über 20 Berufsjahren noch nie erlebt, dass 3 bis 4 Patienten häufig absagen. In den Praxen in denen ich gearbeitet habe, waren es immer Ausnahmen. Und wenn sowas vorkommt, betrachte ich immer den Einzelfall. Ein Neupatient, der in 6 Terminen 2 mal fehlt oder nicht absagt, wird von mir anders behandelt als ein Dauerpatient, den ich über Jahre kenne und der Dutzende bis Hunderte Behandlungen hatte.
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Badde schrieb:
@JürgenK
Das ist sicherlich von Praxis zu Praxis unterschiedlich. Ich persönlich habe es in über 20 Berufsjahren noch nie erlebt, dass 3 bis 4 Patienten häufig absagen. In den Praxen in denen ich gearbeitet habe, waren es immer Ausnahmen. Und wenn sowas vorkommt, betrachte ich immer den Einzelfall. Ein Neupatient, der in 6 Terminen 2 mal fehlt oder nicht absagt, wird von mir anders behandelt als ein Dauerpatient, den ich über Jahre kenne und der Dutzende bis Hunderte Behandlungen hatte.
genau das habe ich mir auch grade gedacht.....joyconfounded
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KGSchuller schrieb:
@JürgenK
genau das habe ich mir auch grade gedacht.....joyconfounded
Das ist faktisch falsch, aber sowas von....face_with_rolling_eyes
Im RV steht es genau: Der Pat. hat jede Leistung am Tag der Erbringung durch Unterschrift zu bestätigen. Das bedeutet, das der Pat. beim erscheinen zum Termin sofort seinen Servus auf das Rezet setzten muss.
Nicht hinterher global (ist auch nicht erlaubt), nicht im voraus global (dito) und schon gar nicht für nicht erbrachte Leistungen.
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KGSchuller schrieb:
@Thomas Michel
Das ist faktisch falsch, aber sowas von....face_with_rolling_eyes
Im RV steht es genau: Der Pat. hat jede Leistung am Tag der Erbringung durch Unterschrift zu bestätigen. Das bedeutet, das der Pat. beim erscheinen zum Termin sofort seinen Servus auf das Rezet setzten muss.
Nicht hinterher global (ist auch nicht erlaubt), nicht im voraus global (dito) und schon gar nicht für nicht erbrachte Leistungen.
"§ 5 Bestätigung der Leistung
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leis-
tungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut
oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmit telkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe
des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift
auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymph-
drainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme
anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwen-
dung von Korrekturmitteln sind unzulässig."
Bitte zitiert mir die Stelle, welche besagt, dass es am erbrachten Tag zu tätigen ist.
Und verzeiht mir bitte, dass ich versuchte Hilfe zu bieten. Ich werde das zukünftig unterlassen. Und da ihr anscheinend Eure anerkannten Verträge gar nicht kennt überlasse ich Euch nun gerne das letzte Wort!
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Thomas Michel schrieb:
@KGSchuller
"§ 5 Bestätigung der Leistung
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leis-
tungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut
oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmit telkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe
des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift
auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymph-
drainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme
anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwen-
dung von Korrekturmitteln sind unzulässig."
Bitte zitiert mir die Stelle, welche besagt, dass es am erbrachten Tag zu tätigen ist.
Und verzeiht mir bitte, dass ich versuchte Hilfe zu bieten. Ich werde das zukünftig unterlassen. Und da ihr anscheinend Eure anerkannten Verträge gar nicht kennt überlasse ich Euch nun gerne das letzte Wort!
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Ahn schrieb:
@Thomas Michel wenn du das so machst, würde es bedeuten wenn der Patient zum letzten Termin nicht kommt und nicht erreichbar ist, bleibst du auf den bereits geleisteten Behandlungen sitzen, da eine Abrechnung ja nur mit gültigen Unterschriften möglich ist ????
Gerne wink
Die abgegebene Leistung (das ist das, was du mit deinem Patienten im jeweiligen Termin anstellst) [...] ist unter angabe des Datums (der Tag, an dem du mit dem Patienten arbeitest) darzustellen und vom den /der Versicherten durch Unterschrift [...] zu bestätigen.
Wenn du also am Termin (der Tag, an den du diese Listung gegenüber dem Versichertem) eine Leistung erbringst, bist du verpflichtet, diese unter angabe der Bezeichnung sowie des Datums darzustellen, sprich zu vermerken und der Versicherte ist verpflichtet, den Erhalt dieser durch Unterschrift zu bestätigen.
Natürlich möchten wir alle hier uns gegenseitig helfen, aber wenn, dann bitte mit sachlichen Infos. thinking_face
Und gerne stimme ich @Ahn zu, denn deine Vorgehensweise würde bedeuten, das die Leistungsnachweise des Patienten nachträglich erfolgen und man auf dem unbestätigtem Rezept sitzen bleibt, wenn der Patien:in zum letzte Termin nicht erscheint. Außerdem kann es ja auch sein, das eine Leistung nicht abgegeben wird (Wärme fällt weg, Pat. kommt krank zum Termin etc.) und dann?
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KGSchuller schrieb:
@Thomas Michel
Gerne wink
Die abgegebene Leistung (das ist das, was du mit deinem Patienten im jeweiligen Termin anstellst) [...] ist unter angabe des Datums (der Tag, an dem du mit dem Patienten arbeitest) darzustellen und vom den /der Versicherten durch Unterschrift [...] zu bestätigen.
Wenn du also am Termin (der Tag, an den du diese Listung gegenüber dem Versichertem) eine Leistung erbringst, bist du verpflichtet, diese unter angabe der Bezeichnung sowie des Datums darzustellen, sprich zu vermerken und der Versicherte ist verpflichtet, den Erhalt dieser durch Unterschrift zu bestätigen.
Natürlich möchten wir alle hier uns gegenseitig helfen, aber wenn, dann bitte mit sachlichen Infos. thinking_face
Und gerne stimme ich @Ahn zu, denn deine Vorgehensweise würde bedeuten, das die Leistungsnachweise des Patienten nachträglich erfolgen und man auf dem unbestätigtem Rezept sitzen bleibt, wenn der Patien:in zum letzte Termin nicht erscheint. Außerdem kann es ja auch sein, das eine Leistung nicht abgegeben wird (Wärme fällt weg, Pat. kommt krank zum Termin etc.) und dann?
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484 schrieb:
@JürgenK ja das habe ich mir auch gerade gedacht. Betrug auch noch schriftlich dokumentiert. Na wunderbar da habe ich den praxis Inhaber aber richtig in der Hand. Da freut sich aber bestimmt die Krankenkasse. Das kann richtig Ärger geben.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@484 Soso, du machst dir Gedanken, einen Inhaber "in der Hand zu haben" und der KK möchtest du eine Freude machen. Herrlich.... geh dein Vorhaben eher langsam an. Mit zuviel Geschwindigkeit bleibst du unter Umständen in dem Hintern stecken, in den du kriechen magst.
MfG :)
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Badde schrieb:
Na, das sind ja unglaublich Serviceorientierte Tipps. So handle ich, wenn ich möchte, dass der Patient nicht wieder kommt. Wenn ich aber möchte, dass er wieder kommt und auch noch möglichst gut über die Praxis spricht, gibt es sicherlich eine weichere Zwischenlösung.
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Logo1983 schrieb:
Es war einmal, .... da konnte der Patient am Ende der VO quer über alle Termine unterschreiben. Das hat sich dann eines Tages geändert, der Patient musste jeden einzelnen Termin abzeichnen. Ich arbeite jetzt nicht mehr in D., aber wenn ich mich recht erinnere, musste man auch die Zuzahlung am ersten Termin einziehen und der Patient war dann in der Holschuld, wenn die VO vorzeitig abgeschlossen wurde. Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum der Patient, wenn er jeden Termin extra unterschreiben muss, er dieses erst nach dem letzten Termin der VO tun sollte.
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