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in der Anmeldung für die gesetzl. Rentenversicherung kann ich als Existenzgründer den halben Regelbeitrag wählen.
Jedoch steht dort nirgends eine Möglichkeit in der ich explizit auf meinen status als Existenzgründer hinweisen kann.
Passt das dann wenn ich einfach den halben regelbeitrag ankreuze oder wie habt ihr das anfangs so gemacht?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle
in der Anmeldung für die gesetzl. Rentenversicherung kann ich als Existenzgründer den halben Regelbeitrag wählen.
Jedoch steht dort nirgends eine Möglichkeit in der ich explizit auf meinen status als Existenzgründer hinweisen kann.
Passt das dann wenn ich einfach den halben regelbeitrag ankreuze oder wie habt ihr das anfangs so gemacht?
Viele Grüße
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Papa Alpaka schrieb:
"Ankreuzen und fertig" passt, wie JRK schreibt. Die DRV weiß, wenn du vorher schon als Selbstständiger eingezahlt hast und meldet sich wenn ihren Unterlagen zufolge kein halber Regelbeitrag möglich ist :)
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JRK schrieb:
Falls Du noch nie selbständig warst und jetzt keine sozialversicherungspflichtigen Jobs über 450 Euro geschaffen hast, musst Du in die DRV einzahlen und kannst auf Antrag die ersten 3 Jahre den halben Regelbeitrag zahlen. Ein Kreuzchen bei Existenzgründer würde daran nichts ändern. Deshalb würde ich den halben Regelbeitrag einfach ankreuzen und abschicken. Er impliziert ja, dass Du Dich gerade selbständig machst.
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