physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Königsdorf

Du bist Physiotherapeut/in und
willst in einem jungen, motivierten
Team arbeiten, in dem der Spaß bei
der Arbeit nicht zu kurz kommt?
Wir suchen ab sofort oder später
Physiotherapeutinnen und
Physiotherapeuten -egal, ob du
gerade deine Ausbildung
abgeschlossen hast oder bereits
Berufserfahrung mitbringst.


Wir bieten:
• Vollzeit. Teilzeit oder Minijob
- du entscheidest, was zu deinem
Leben passt
• Flexible Arbeitszeitgestaltung:
3, 4 oder 5 Arbeitstage pro Woche
• Attraktive Verg...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig RV-Halber Regelbeitrag - Frage dazu

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
RV-Halber Regelbeitrag - Frage dazu
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
19.01.2019 21:38
Hallo an alle
in der Anmeldung für die gesetzl. Rentenversicherung kann ich als Existenzgründer den halben Regelbeitrag wählen.
Jedoch steht dort nirgends eine Möglichkeit in der ich explizit auf meinen status als Existenzgründer hinweisen kann.

Passt das dann wenn ich einfach den halben regelbeitrag ankreuze oder wie habt ihr das anfangs so gemacht?
Viele Grüße
1

Gefällt mir

Hallo an alle in der Anmeldung für die gesetzl. Rentenversicherung kann ich als Existenzgründer den halben Regelbeitrag wählen. Jedoch steht dort nirgends eine Möglichkeit in der ich explizit auf meinen status als Existenzgründer hinweisen kann. Passt das dann wenn ich einfach den halben regelbeitrag ankreuze oder wie habt ihr das anfangs so gemacht? Viele Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo an alle
in der Anmeldung für die gesetzl. Rentenversicherung kann ich als Existenzgründer den halben Regelbeitrag wählen.
Jedoch steht dort nirgends eine Möglichkeit in der ich explizit auf meinen status als Existenzgründer hinweisen kann.

Passt das dann wenn ich einfach den halben regelbeitrag ankreuze oder wie habt ihr das anfangs so gemacht?
Viele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JRK
20.01.2019 00:25
Falls Du noch nie selbständig warst und jetzt keine sozialversicherungspflichtigen Jobs über 450 Euro geschaffen hast, musst Du in die DRV einzahlen und kannst auf Antrag die ersten 3 Jahre den halben Regelbeitrag zahlen. Ein Kreuzchen bei Existenzgründer würde daran nichts ändern. Deshalb würde ich den halben Regelbeitrag einfach ankreuzen und abschicken. Er impliziert ja, dass Du Dich gerade selbständig machst.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Falls Du noch nie selbständig warst und jetzt keine sozialversicherungspflichtigen Jobs über 450 Euro geschaffen hast, musst Du in die DRV einzahlen und kannst auf Antrag die ersten 3 Jahre den halben Regelbeitrag zahlen. Ein Kreuzchen bei Existenzgründer würde daran nichts ändern. Deshalb würde ich den halben Regelbeitrag einfach ankreuzen und abschicken. Er impliziert ja, dass Du Dich gerade selbständig machst.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
20.01.2019 12:01
"Ankreuzen und fertig" passt, wie JRK schreibt. Die DRV weiß, wenn du vorher schon als Selbstständiger eingezahlt hast und meldet sich wenn ihren Unterlagen zufolge kein halber Regelbeitrag möglich ist :)
1

Gefällt mir

"Ankreuzen und fertig" passt, wie JRK schreibt. Die DRV weiß, wenn du vorher schon als Selbstständiger eingezahlt hast und meldet sich wenn ihren Unterlagen zufolge kein halber Regelbeitrag möglich ist :)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

"Ankreuzen und fertig" passt, wie JRK schreibt. Die DRV weiß, wenn du vorher schon als Selbstständiger eingezahlt hast und meldet sich wenn ihren Unterlagen zufolge kein halber Regelbeitrag möglich ist :)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

JRK schrieb:

Falls Du noch nie selbständig warst und jetzt keine sozialversicherungspflichtigen Jobs über 450 Euro geschaffen hast, musst Du in die DRV einzahlen und kannst auf Antrag die ersten 3 Jahre den halben Regelbeitrag zahlen. Ein Kreuzchen bei Existenzgründer würde daran nichts ändern. Deshalb würde ich den halben Regelbeitrag einfach ankreuzen und abschicken. Er impliziert ja, dass Du Dich gerade selbständig machst.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig RV-Halber Regelbeitrag - Frage dazu

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns