Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
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Sportwissenschaftler arbeiten
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Behandlungen gehören zum Handw...
muss ich als PI Rundfunkbeitrag zahlen?
Ich meinte mal gelesen zu haben daß es nicht an dem ist
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muss ich als PI Rundfunkbeitrag zahlen?
Ich meinte mal gelesen zu haben daß es nicht an dem ist
Rundfunkgebühren musst du bezahlen, auch für dein Autoradio, wenn du mit dem Auto zu Hausbesuchen fährst.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Bei dem was du gelesen hast, handelte es sich sicher um die GEMA Gebühren :blush:
Rundfunkgebühren musst du bezahlen, auch für dein Autoradio, wenn du mit dem Auto zu Hausbesuchen fährst.
Gruß Evi
GEZ- ja. Es sei denn, du willst dich einsperren lassen dafür. Bei GEZ gibt´s keine Gnade! An dieser Zwangsabgabe kommt niemand vorbei.
Nele
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Tempelritter schrieb:
GEMA Gebühren musst du für die normale PT Praxis überhaupt nicht bezahlen.
Steht auch in den Unterlagen von GEZ .Koste liegen bei ca 18 € Quartalsweise
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eim schrieb:
Und die GEZ _ Gebühren mußt du zahlen ABER 1 Auto ist GEBÜHRENFREI !!!!!!
Steht auch in den Unterlagen von GEZ .Koste liegen bei ca 18 € Quartalsweise
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Dieses Thema mit der Gerätezahl hat sich doch mit der eingeführten "Haushaltspauschale" erledigt...
Grüße...Gerry
ich hatte bisher immer auf Re. bestanden, aber lt. dem Schreiben gibt es ein geä.Gesetz, wonach sie das dürfen. Weiß jemand, ob man das hinnehmen muß? Habe keine Lust, denen eine Einzugsermächtigung zu geben, aber noch weniger Lust, immer dieses PF zu checken und dann Verzugszinsen zu zahlen, falls ichs wegen Urlaub o.ä. doch mal vergesse oder nicht rechtzeitig erledigen kann.
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Neuling schrieb:
Habe dieser tage Post bekommen, die richten jetzt für jeden(gewerblichen) ein Online-PF ein, wo man sich den Gebührenbescheid runterladen kann und bezahlen muß, alternativ Einzugsermächtigung.
ich hatte bisher immer auf Re. bestanden, aber lt. dem Schreiben gibt es ein geä.Gesetz, wonach sie das dürfen. Weiß jemand, ob man das hinnehmen muß? Habe keine Lust, denen eine Einzugsermächtigung zu geben, aber noch weniger Lust, immer dieses PF zu checken und dann Verzugszinsen zu zahlen, falls ichs wegen Urlaub o.ä. doch mal vergesse oder nicht rechtzeitig erledigen kann.
GEZ ist für mich definitiv eine Sache welche über Lastschrifteinzugsverfahren läuft.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich kann keinen Vorteil in einer Rechnung erkennen, diese muss händisch fristgerecht überwiesen werden...
GEZ ist für mich definitiv eine Sache welche über Lastschrifteinzugsverfahren läuft.
Grüße...Gerry
Ich kann keinen Vorteil in einer Rechnung erkennen, diese muss händisch fristgerecht überwiesen werden...
GEZ ist für mich definitiv eine Sache welche über Lastschrifteinzugsverfahren läuft.
Grüße...Gerry
Das mag ja sein.
Ich mag aber auch keine Einzugsermächtigungen.
Und das ist die Frage. Gibt es weiterhin die Möglichkeit eine RG zu erhalten?
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RoFo schrieb:
Gerry schrieb am 3.2.17 17:54:
Ich kann keinen Vorteil in einer Rechnung erkennen, diese muss händisch fristgerecht überwiesen werden...
GEZ ist für mich definitiv eine Sache welche über Lastschrifteinzugsverfahren läuft.
Grüße...Gerry
Das mag ja sein.
Ich mag aber auch keine Einzugsermächtigungen.
Und das ist die Frage. Gibt es weiterhin die Möglichkeit eine RG zu erhalten?
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das kann ich dir nicht sagen! Wenn ich es aber so machen wöllte wie du würde ich mich direkt mit der GEZ auseinander setzen!
Grüße...Gerry
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eim schrieb:
an Gerry :: die Haushaltspauschale hat damit NICHTS zu tun -- sie betrifft die Privaten Haushalte :sunglasses:
Edit
für Freiberufler ist eigentlich auch der Gewerbe-Tarif gedacht, bei mir ist es der gleiche Beitrag wie bei Haushalt.
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morpheus-06 schrieb:
Gewerbe = jedes KFZ ist beitragspflichtig. Anzahl Betriebstätte + Anzahl KFZ + Anzahl MA (Staffelung) = Rundfunkbeitrag
Edit
für Freiberufler ist eigentlich auch der Gewerbe-Tarif gedacht, bei mir ist es der gleiche Beitrag wie bei Haushalt.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich bin kein "Gewerbetreibender", meine Praxis läuft bei der GEZ unter "Haushalt", ich zahle die Pauschale und fertig.
Grüße...Gerry
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eim schrieb:
Na dann haste aber bisher Glück gehabt. Die GEZ - Mitarbeiter durchforsten Telefonbücher und andere zugängliche Unterlagen und auch wenn man Freiberuflich tätig ist muß man die Gebühr für die Praxis extra zahlen und 1 KFZ ist im Preis mitdrin.
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morpheus-06 schrieb:
.
Ich bin allein in meiner Praxis tätig, hab 1 KFZ und zahl aktuell 17,49 pro Quartal.
Auf der Rückseite steht
Zitat: "im nicht privaten Bereich richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen"
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die neue schrieb:
hmmmm.....
Ich bin allein in meiner Praxis tätig, hab 1 KFZ und zahl aktuell 17,49 pro Quartal.
Auf der Rückseite steht
Zitat: "im nicht privaten Bereich richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen"
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei.
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morpheus-06 schrieb:
Hab`s gefunden, der Beitragsrechner ist tricky.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei.
hmmmm.....
Ich bin allein in meiner Praxis tätig, hab 1 KFZ und zahl aktuell 17,49 pro Quartal.
Auf der Rückseite steht
Zitat: "im nicht privaten Bereich richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen"
= € 5,83 pro Monat inklusive 1 KFZ ------ völlig korrekt.
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verena735 schrieb:
die neue schrieb am 5.2.17 18:23:
hmmmm.....
Ich bin allein in meiner Praxis tätig, hab 1 KFZ und zahl aktuell 17,49 pro Quartal.
Auf der Rückseite steht
Zitat: "im nicht privaten Bereich richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen"
= € 5,83 pro Monat inklusive 1 KFZ ------ völlig korrekt.
Ich zahle für meine private Wohnung die "Haushaltspauschale" und ich zahle für meine Praxis
die "Betriebsstättenpauschale".
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Und wo ist jetzt der Unterschied?
Ich zahle für meine private Wohnung die "Haushaltspauschale" und ich zahle für meine Praxis
die "Betriebsstättenpauschale".
Grüße...Gerry
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verena735 schrieb:
Die Gebühren für Betriebsstätten sind gestaffelt z.B. 0-8 Mitarbeiter inkl. 1 Kfz kostet € 5,83 pro Monat = € 17,49 pro Quartal. Die Pauschale pro Wohnung kostet € 17,50 im Monat = € 52,50 pro Quartal
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Neli K schrieb:
GEMA- Gebühren musst du nur zahlen, wenn du mehr als 2 Personen gleichzeitig beschallen würdest.
GEZ- ja. Es sei denn, du willst dich einsperren lassen dafür. Bei GEZ gibt´s keine Gnade! An dieser Zwangsabgabe kommt niemand vorbei.
Nele
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M0nique schrieb:
Wie wäre es mit einem Dauerauftrag?
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