für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
wie geht ihr mit diesem Rundfunkbeitrag um? Zwangsabgabe an der KEIN kein Weg vorbeiführt oder doch nicht?
Grüße, Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
wie geht ihr mit diesem Rundfunkbeitrag um? Zwangsabgabe an der KEIN kein Weg vorbeiführt oder doch nicht?
Grüße, Klonkrieger
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ali schrieb:
nicht zu vermeidendes Übel....
Hi Leute
wie geht ihr mit diesem Rundfunkbeitrag um? Zwangsabgabe an der KEIN kein Weg vorbeiführt oder doch nicht?
Grüße, Klonkrieger
Bezahlen und fertig.
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Tempelritter schrieb:
Klonkrieger schrieb am 1.7.19 09:42:
Hi Leute
wie geht ihr mit diesem Rundfunkbeitrag um? Zwangsabgabe an der KEIN kein Weg vorbeiführt oder doch nicht?
Grüße, Klonkrieger
Bezahlen und fertig.
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -
- 1 BvR 745/17 -
- 1 BvR 836/17 -
- 1 BvR 981/17 -
Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.
Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.
Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.
Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Kraftfahrzeugen zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich.
Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.
Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Verkündet
am
18. Juli 2018
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Bernie schrieb:
Höchstrichterlich und vom BVG:
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -
- 1 BvR 745/17 -
- 1 BvR 836/17 -
- 1 BvR 981/17 -
Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.
Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.
Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.
Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Kraftfahrzeugen zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich.
Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.
Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Verkündet
am
18. Juli 2018
Interessant wäre es doch zu sehen wieviel Geld man in gleicher Summe für völligen Mist ausgibt ohne mit der Wimper zu zucken.
Und wenn du Privatrundfunk oder TV hörst und siehst ist der auch nicht umsonst.
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Find ich nicht wirklich schlimm, zumal ich dafür auch einen Gegenwert bekomme den ich zu schätzen weiß.
Du Glücklicher.
Ich weiß den "Gegenwert", den ich für das Geld bekomme, leider nicht zu schätzen.
Zahlen muss ich trotzdem.
Pech gehabt.
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hermi schrieb:
mbone schrieb am 1.7.19 10:36:
Find ich nicht wirklich schlimm, zumal ich dafür auch einen Gegenwert bekomme den ich zu schätzen weiß.
Du Glücklicher.
Ich weiß den "Gegenwert", den ich für das Geld bekomme, leider nicht zu schätzen.
Zahlen muss ich trotzdem.
Pech gehabt.
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RoFo schrieb:
Warum, das frage ich mich ernsthaft, denkt ihr so lange über nicht mal 6 Okken im Monat so intensiv nach???
Warum, das frage ich mich ernsthaft, denkt ihr so lange über nicht mal 6 Okken im Monat so intensiv nach???
So Zwangseuro aktivieren halt gern mal einen Widerstandsreflex, insbesondere wenn das Angebot gar nicht genutzt wird....
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ali schrieb:
RoFo schrieb am 1.7.19 20:26:
Warum, das frage ich mich ernsthaft, denkt ihr so lange über nicht mal 6 Okken im Monat so intensiv nach???
So Zwangseuro aktivieren halt gern mal einen Widerstandsreflex, insbesondere wenn das Angebot gar nicht genutzt wird....
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mbone schrieb:
Find ich nicht wirklich schlimm, zumal ich dafür auch einen Gegenwert bekomme den ich zu schätzen weiß.
Interessant wäre es doch zu sehen wieviel Geld man in gleicher Summe für völligen Mist ausgibt ohne mit der Wimper zu zucken.
Und wenn du Privatrundfunk oder TV hörst und siehst ist der auch nicht umsonst.
(alle Versicherungen, BG-Beiträge, Zeitschriften-Abos, uvm), wirst du feststellen,dass die GEZ das Geringste Übel ist!
Die GEMA ist seit Jahren gekündigt, keine Frage...aber hier läuft z.b. den ganzen Tag
SWR1 Internet-Radio und daran haben alle große Freude...an der Musik und an den aktuellen Informationen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Mal ehrlich, wenn du am Ende des Jahres die Summe aller sonstigen Ausgaben zusammen nimmst
(alle Versicherungen, BG-Beiträge, Zeitschriften-Abos, uvm), wirst du feststellen,dass die GEZ das Geringste Übel ist!
Die GEMA ist seit Jahren gekündigt, keine Frage...aber hier läuft z.b. den ganzen Tag
SWR1 Internet-Radio und daran haben alle große Freude...an der Musik und an den aktuellen Informationen!
Grüße...Gerry
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Wer von den Erwachsenen Zeit hat (haha...) schaue gerne mal in Die Anstalt (ZDF) hinein. Schon sind die €6/Monat wenigstens halbwegs erträglich :)
Und außerdem, immer wichtig für den Hinterkopf: Journalismus - Polizeiberichte kritisch hinterfragen
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Papa Alpaka schrieb:
...für die Menschen mit Kindern kann ich den WDR KiRaKa empfehlen - jede Woche wieder die Chance auf gut gemachte Hörspiele (aus eigener Anhörung empfehlen kann ich Peter Pan, Odysseus, Die Helden von Klein-Gurkistan, Rübezahl, Nelson Mandela. Prinz Faisals Ring hab ich noch nicht probegehört) die aber von Rechts wegen, "Rundfunk", nur ein Jahr nach der Ausstrahlung verfügbar sein dürfen. Wer rechtzeitig seinen Kassettenrekorder an den PC angeschlossen hat kann natürlich einfach mitschneiden ;)
Wer von den Erwachsenen Zeit hat (haha...) schaue gerne mal in Die Anstalt (ZDF) hinein. Schon sind die €6/Monat wenigstens halbwegs erträglich :)
Und außerdem, immer wichtig für den Hinterkopf: Journalismus - Polizeiberichte kritisch hinterfragen
Ick zahl schon zuhause. In der Praxis guck ich auch keine Heute Show und die GEZ äh Beitragsservice.....nun ja.
Aber in der Tat, 6 Euro geschenkt, nützt ja nix.
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.7.19 22:54: Schon sind die €6/Monat wenigstens halbwegs erträglich :)
Ick zahl schon zuhause. In der Praxis guck ich auch keine Heute Show und die GEZ äh Beitragsservice.....nun ja.
Aber in der Tat, 6 Euro geschenkt, nützt ja nix.
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die neue schrieb:
Kommste nicht drum rum. Das sind bei mir 17,xxx pro Quartal für die Praxis und ein Fahrzeug. Kann ich verkraften ....
laut grundgesetz darf sich jeder ungehindert informieren. da der zwangsbeitrag aber im zweifelsfall mit baseballkeule und geldsack eingetrieben wird, ist es alles andere als freie informationsfreiheit...
dem letzten höchstrichterlichen beschluss nach, muss man den nun leider abdrücken. privat erlaube ich mir den spaß, immer bis kurz vor knapp (festsetzunsbescheid), die gez zu ignorieren und erst dann beim bürgeramt persönlich, langsam und in möglichst ganz viel kleingeld zu bezahlen :blush:
aber letztendlich kann es jeder handhaben wie er möchte. solange es nicht solch einen aufstand gibt wie beim mauerfall, wird sich an der gebühr nichts ändern.
so wie ard/zdf jammert, wird sich nächstes jahr die gebühr sogar wieder erhöhen. wofür? darüber lässt sich in anderen foren streiten :innocent:
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die gez zu ignorieren und erst dann beim bürgeramt persönlich, langsam und in möglichst ganz viel kleingeld zu bezahlen :blush:
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
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ali schrieb:
Alex Moro schrieb am 1.7.19 23:39:
die gez zu ignorieren und erst dann beim bürgeramt persönlich, langsam und in möglichst ganz viel kleingeld zu bezahlen :blush:
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
sobald gez merkt, dass von dir nix kommt, stellen die einen antrag "amtshilfeersuchen". oftmals ist es dann irgendeine stelle aus dem bürgerbüro. die gibt dir dann einen monat zeit das geld zu überweisen oder eben in bar zu bezahlen.
wenn man diese frist verstreichen lässt, dann geht das ganze an den gesichtsverzieher :flushed: und dementsprechend erhöht sich die gesamtsumme deutlich ...
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Alex Moro schrieb:
ali schrieb am 1.7.19 23:43:
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
sobald gez merkt, dass von dir nix kommt, stellen die einen antrag "amtshilfeersuchen". oftmals ist es dann irgendeine stelle aus dem bürgerbüro. die gibt dir dann einen monat zeit das geld zu überweisen oder eben in bar zu bezahlen.
wenn man diese frist verstreichen lässt, dann geht das ganze an den gesichtsverzieher :flushed: und dementsprechend erhöht sich die gesamtsumme deutlich ...
(btw:"Gesichtsverzieher" find ich super!. War das Absicht oder Autokorrektur?)
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Bernie schrieb:
@ Alex Moro: Ist Deine Shift Taste (Umschalt-) - Taste defekt?
(btw:"Gesichtsverzieher" find ich super!. War das Absicht oder Autokorrektur?)
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
sobald gez merkt, dass von dir nix kommt, stellen die einen antrag "amtshilfeersuchen". oftmals ist es dann irgendeine stelle aus dem bürgerbüro. die gibt dir dann einen monat zeit das geld zu überweisen oder eben in bar zu bezahlen.
Kraaaaaaas. Cooler Verein, weigert sich gerichtsbestätigt gesetzliches Zahlungsmittel (bargeld) anzunehmen und deligeiert das im Amtshilfeverfahren. Wahrscheinlich auch noch für lau ?!
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ali schrieb:
Alex Moro schrieb am 1.7.19 23:48:
ali schrieb am 1.7.19 23:43:
Wie ? Das geht? Bar ? Beim Bürgeramt ?
sobald gez merkt, dass von dir nix kommt, stellen die einen antrag "amtshilfeersuchen". oftmals ist es dann irgendeine stelle aus dem bürgerbüro. die gibt dir dann einen monat zeit das geld zu überweisen oder eben in bar zu bezahlen.
Kraaaaaaas. Cooler Verein, weigert sich gerichtsbestätigt gesetzliches Zahlungsmittel (bargeld) anzunehmen und deligeiert das im Amtshilfeverfahren. Wahrscheinlich auch noch für lau ?!
@ Alex Moro: Ist Deine Shift Taste (Umschalt-) - Taste defekt?
(btw:"Gesichtsverzieher" find ich super!. War das Absicht oder Autokorrektur?)
vollste absicht :smile:
shift? noch nie gehört :innocent:
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Alex Moro schrieb:
Bernie schrieb am 2.7.19 08:57:
@ Alex Moro: Ist Deine Shift Taste (Umschalt-) - Taste defekt?
(btw:"Gesichtsverzieher" find ich super!. War das Absicht oder Autokorrektur?)
vollste absicht :smile:
shift? noch nie gehört :innocent:
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Alex Moro schrieb:
das was die gez macht ist grundgesetzbeugung mit richterlicher zustimmung, weil bestandsschutz und vor allem sehr viel geld
laut grundgesetz darf sich jeder ungehindert informieren. da der zwangsbeitrag aber im zweifelsfall mit baseballkeule und geldsack eingetrieben wird, ist es alles andere als freie informationsfreiheit...
dem letzten höchstrichterlichen beschluss nach, muss man den nun leider abdrücken. privat erlaube ich mir den spaß, immer bis kurz vor knapp (festsetzunsbescheid), die gez zu ignorieren und erst dann beim bürgeramt persönlich, langsam und in möglichst ganz viel kleingeld zu bezahlen :blush:
aber letztendlich kann es jeder handhaben wie er möchte. solange es nicht solch einen aufstand gibt wie beim mauerfall, wird sich an der gebühr nichts ändern.
so wie ard/zdf jammert, wird sich nächstes jahr die gebühr sogar wieder erhöhen. wofür? darüber lässt sich in anderen foren streiten :innocent:
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