Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Lieben Dank Löbilein
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Löbilein schrieb:
Weiß jemand, ob ein Ruheraum in einer Physiopraxis und Kurbetrieb zwingend notwendig ist?
Lieben Dank Löbilein
Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn es bleibt die Frage: Zwingend notwendig für was?
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Eberhard schrieb:
Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn es bleibt die Frage: Zwingend notwendig für was?
Also Physiopraxis möchte ich sagen: mit ziemlicher Sicherheit (100%) NICHT erforderlich
:wink: LG
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Vielen Dank
Löbilein
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Löbilein schrieb:
Es ist so. Wir haben hier im ambulanten Kurbetrieb einen Ruheraum, den wir eigentlich gern zu einem zusätzlichen KG-Raum umfunktionieren möchten. Wir haben Ruheliegen, aber in einem offenen Bereich,. Unser Kurdirektor befürchtet, daß wir einen Ruheraum vorhalten müssen, da im Heilmittelkatalog nach bestimmten Anwendungen eine Ruhenachzeit mit ausgewiesen ist. Da ich auch in den Zulassungsbestimmungen nichts finden konnte, habe ich jetzt mal auf diesem Weg nachgefragt. Ich denke eben auch, dass es nicht erforderlich ist, kann aber nirgendwo was darüber finden.
Vielen Dank
Löbilein
Ok, für ambulante Rehas ist ein Ruhebereich erforderlich,
nachzulesen hier:
http://www.physio.de/zulassung/ambulante_reha_6.htm#II8.%20R%C3%A4umliche%20Ausstattung
Wie es für "Kurbetriebe" ist, weiß ich nicht.
LG :blush:
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limone schrieb:
Ah, jetzt habe ich verstanden: ihr seid beides :sunglasses:
Ok, für ambulante Rehas ist ein Ruhebereich erforderlich,
nachzulesen hier:
http://www.physio.de/zulassung/ambulante_reha_6.htm#II8.%20R%C3%A4umliche%20Ausstattung
Wie es für "Kurbetriebe" ist, weiß ich nicht.
LG :blush:
Schöne Ostern
Löbilein
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Löbilein schrieb:
Oh vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen.
Schöne Ostern
Löbilein
Als freie kassenzugelassene Praxis gibt als Bestandteil des Rahmenvertrages die Einrichtungsrichtlinien. Diese schreiben einen Ruheraum eben nicht vor.
[bearbeitet am 18.04.14 08:36]
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Eberhard schrieb:
Nun ja, jetzt weiß ich auch ein wenig mehr. Der Kurbetrieb hat ja vielleicht auch eine Art Rahmenvertrag mit seinen Kostenträgern. Man möge eben dann dort nachsehen, was diesbezüglich drin steht.
Als freie kassenzugelassene Praxis gibt als Bestandteil des Rahmenvertrages die Einrichtungsrichtlinien. Diese schreiben einen Ruheraum eben nicht vor.
[bearbeitet am 18.04.14 08:36]
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limone schrieb:
...und Physiopraxis ist ja nun was ganz anderes als ein Kurbetrieb... :kissing_closed_eyes:
Also Physiopraxis möchte ich sagen: mit ziemlicher Sicherheit (100%) NICHT erforderlich
:wink: LG
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