Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
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angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
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Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Lieben Dank Löbilein
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Löbilein schrieb:
Weiß jemand, ob ein Ruheraum in einer Physiopraxis und Kurbetrieb zwingend notwendig ist?
Lieben Dank Löbilein
Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn es bleibt die Frage: Zwingend notwendig für was?
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Eberhard schrieb:
Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn es bleibt die Frage: Zwingend notwendig für was?
Also Physiopraxis möchte ich sagen: mit ziemlicher Sicherheit (100%) NICHT erforderlich
:wink: LG
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Vielen Dank
Löbilein
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Löbilein schrieb:
Es ist so. Wir haben hier im ambulanten Kurbetrieb einen Ruheraum, den wir eigentlich gern zu einem zusätzlichen KG-Raum umfunktionieren möchten. Wir haben Ruheliegen, aber in einem offenen Bereich,. Unser Kurdirektor befürchtet, daß wir einen Ruheraum vorhalten müssen, da im Heilmittelkatalog nach bestimmten Anwendungen eine Ruhenachzeit mit ausgewiesen ist. Da ich auch in den Zulassungsbestimmungen nichts finden konnte, habe ich jetzt mal auf diesem Weg nachgefragt. Ich denke eben auch, dass es nicht erforderlich ist, kann aber nirgendwo was darüber finden.
Vielen Dank
Löbilein
Ok, für ambulante Rehas ist ein Ruhebereich erforderlich,
nachzulesen hier:
http://www.physio.de/zulassung/ambulante_reha_6.htm#II8.%20R%C3%A4umliche%20Ausstattung
Wie es für "Kurbetriebe" ist, weiß ich nicht.
LG :blush:
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limone schrieb:
Ah, jetzt habe ich verstanden: ihr seid beides :sunglasses:
Ok, für ambulante Rehas ist ein Ruhebereich erforderlich,
nachzulesen hier:
http://www.physio.de/zulassung/ambulante_reha_6.htm#II8.%20R%C3%A4umliche%20Ausstattung
Wie es für "Kurbetriebe" ist, weiß ich nicht.
LG :blush:
Schöne Ostern
Löbilein
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Löbilein schrieb:
Oh vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen.
Schöne Ostern
Löbilein
Als freie kassenzugelassene Praxis gibt als Bestandteil des Rahmenvertrages die Einrichtungsrichtlinien. Diese schreiben einen Ruheraum eben nicht vor.
[bearbeitet am 18.04.14 08:36]
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Eberhard schrieb:
Nun ja, jetzt weiß ich auch ein wenig mehr. Der Kurbetrieb hat ja vielleicht auch eine Art Rahmenvertrag mit seinen Kostenträgern. Man möge eben dann dort nachsehen, was diesbezüglich drin steht.
Als freie kassenzugelassene Praxis gibt als Bestandteil des Rahmenvertrages die Einrichtungsrichtlinien. Diese schreiben einen Ruheraum eben nicht vor.
[bearbeitet am 18.04.14 08:36]
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limone schrieb:
...und Physiopraxis ist ja nun was ganz anderes als ein Kurbetrieb... :kissing_closed_eyes:
Also Physiopraxis möchte ich sagen: mit ziemlicher Sicherheit (100%) NICHT erforderlich
:wink: LG
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