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Ist die Rückenschule nach §20 umsatzsteuerpflichtig oder befreit?
Gibt es dahingehend einen Unterschied zwischen Primär- und Sekundärprävention?
Und gibt es einen Unterschied - zu privat versichterten Teilnehmer, die ohnehin nie eine Erstattung bekommen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
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obliqus schrieb:
Ich bin verwirrt - wer kann helfen?
Ist die Rückenschule nach §20 umsatzsteuerpflichtig oder befreit?
Gibt es dahingehend einen Unterschied zwischen Primär- und Sekundärprävention?
Und gibt es einen Unterschied - zu privat versichterten Teilnehmer, die ohnehin nie eine Erstattung bekommen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Bei Primär- und Sekundärprävention könnte man theoretisch anders argumentieren, aber im Moment sagen die Finanzbehörden klar: ohne Rezept für uns keine (mehrwertsteuerfreie) Heilbehandlung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
BFH-Urteil vom 7.7.2005 (V R 23/04) BStBl. 2005 II S. 904
Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i.S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich "den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen" sollen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGB V), sind grundsätzlich keine nach § 4 Nr. 14 UStG befreiten Heilbehandlungen.
nach § 20 umsatzsteuerpflichtig.
Bei Primär- und Sekundärprävention könnte man theoretisch anders argumentieren, aber im Moment sagen die Finanzbehörden klar: ohne Rezept für uns keine (mehrwertsteuerfreie) Heilbehandlung
...es sei den, man macht ein Rezept mit einer Diagnose daraus, ausgestellt vom sekt. HP.
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stefan 302 schrieb:
ali schrieb am 5.1.18 10:05:
nach § 20 umsatzsteuerpflichtig.
Bei Primär- und Sekundärprävention könnte man theoretisch anders argumentieren, aber im Moment sagen die Finanzbehörden klar: ohne Rezept für uns keine (mehrwertsteuerfreie) Heilbehandlung
...es sei den, man macht ein Rezept mit einer Diagnose daraus, ausgestellt vom sekt. HP.
...es sei den, man macht ein Rezept mit einer Diagnose daraus, ausgestellt vom sekt. HP.
Yep, mit dem Rezept in der Hand....wie geschrieben...
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ali schrieb:
stefan 302 schrieb am 5.1.18 10:49:
...es sei den, man macht ein Rezept mit einer Diagnose daraus, ausgestellt vom sekt. HP.
Yep, mit dem Rezept in der Hand....wie geschrieben...
Bleibt die Rückenschule Umsatzsteuer Frei ansonsten 19%
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Inche schrieb:
Mit Rezept vom Skt Hp oder der Kleinunternehmerregelung
Bleibt die Rückenschule Umsatzsteuer Frei ansonsten 19%
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obliqus schrieb:
Wenn ein Rezept geschrieben wird vom Heilpraktiker - dann bezeuge ich doch eine Diagnose. Damit fällt der Teilnehmer aber aus der Erstattung seiner Präventionsleistung bei der Krankenkasse (denn hierfür müsste er symptomfrei sein, oder) Das heißt - ein Rezept ist nur für die Teilnehmer sinnvoll, die ohnehin keine Erstattung möchten. Richtig?
Wenn ein Rezept geschrieben wird vom Heilpraktiker - dann bezeuge ich doch eine Diagnose. Damit fällt der Teilnehmer aber aus der Erstattung seiner Präventionsleistung bei der Krankenkasse (denn hierfür müsste er symptomfrei sein, oder) Das heißt - ein Rezept ist nur für die Teilnehmer sinnvoll, die ohnehin keine Erstattung möchten. Richtig?
Nein, eine Erstattung hat mit der Durchführung und Inhalt eines Kurses zu tun sowie mit der Qualifikation (...oft niederiger als PT). Vor der Steuerfrage gibt es eben Unterschiede zwischen Patient und Kunde.
Wie er in (d-)einer Praxis geführt wird, bleibt dem PI überlassen.
Hm, welcher Teilnehmer einer §20 Maßnahme ist den symptomfrei? Wer macht das völlig freiwillig?
Was ist mit Rehasport ("Rezepten") wo klare Diagnosen drauf stehen (müssen)?
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stefan 302 schrieb:
obliqus schrieb am 5.1.18 20:32:
Wenn ein Rezept geschrieben wird vom Heilpraktiker - dann bezeuge ich doch eine Diagnose. Damit fällt der Teilnehmer aber aus der Erstattung seiner Präventionsleistung bei der Krankenkasse (denn hierfür müsste er symptomfrei sein, oder) Das heißt - ein Rezept ist nur für die Teilnehmer sinnvoll, die ohnehin keine Erstattung möchten. Richtig?
Nein, eine Erstattung hat mit der Durchführung und Inhalt eines Kurses zu tun sowie mit der Qualifikation (...oft niederiger als PT). Vor der Steuerfrage gibt es eben Unterschiede zwischen Patient und Kunde.
Wie er in (d-)einer Praxis geführt wird, bleibt dem PI überlassen.
Hm, welcher Teilnehmer einer §20 Maßnahme ist den symptomfrei? Wer macht das völlig freiwillig?
Was ist mit Rehasport ("Rezepten") wo klare Diagnosen drauf stehen (müssen)?
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ali schrieb:
nach § 20 umsatzsteuerpflichtig.
Bei Primär- und Sekundärprävention könnte man theoretisch anders argumentieren, aber im Moment sagen die Finanzbehörden klar: ohne Rezept für uns keine (mehrwertsteuerfreie) Heilbehandlung
Da müsstest du (eigentlich und leider) Recht haben...
Und für jeden Kursteilnehmer einen Termin zur Diagnostik und Rezeptierung, ist ein Aufwand.
Umsatz- und Gewerbesteuer aber auch!
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sgzd schrieb:
Jahhhhhhhhh
Da müsstest du (eigentlich und leider) Recht haben...
Und für jeden Kursteilnehmer einen Termin zur Diagnostik und Rezeptierung, ist ein Aufwand.
Umsatz- und Gewerbesteuer aber auch!
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